Etat de collocation et inventaire ERKAN Ogün, Abgabe Insolvenzerklärung
État de collocation et inventaire · Zurich · 22 févr. 2023
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 22 févr. 2023
- Délai au
- 14 mars 2023
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich
- Numéro de publication
- KK04-0000032078
- Publié jusqu'au
- 22 févr. 2028
Parties
Débiteur
né·e le 3 oct. 1968 · Im Sydefädeli 39, 8037 Zürich
Texte
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Addition custom
- Abgabe Insolvenzerklärung
- Où déposer plainte
- Bezirksgericht Zürich Aufsichtsbehörde Postfach 8036 Zürich
- Location circulation authority
- Im obigen Konkurs liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern bei der Auflagestelle zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert Anfechtungsfrist des Kollokationsplanes bei der Kontaktstelle für Klage und Anfechtung rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert Anfechtungsfrist des Inventars sind einzureichen: a) bei der Kontaktstelle für Beschwerden: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) bei der Auflagestelle: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung der - noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet; - von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen.
- Où produire créances et plaintes
- Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
- Office
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, P.O.B. 274, 8042 Zürich, 8006 Zürich