Etat de collocation et inventaire ERKAN Ogün, Abgabe Insolvenzerklärung

État de collocation et inventaire · Zurich · 22 févr. 2023

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Zurich
Publié
22 févr. 2023
Délai au
14 mars 2023
Publié par
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich
Numéro de publication
KK04-0000032078
Publié jusqu'au
22 févr. 2028

Parties

Débiteur

né·e le 3 oct. 1968 · Im Sydefädeli 39, 8037 Zürich

Texte

Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Addition custom
Abgabe Insolvenzerklärung
Où déposer plainte
Bezirksgericht Zürich Aufsichtsbehörde Postfach 8036 Zürich
Location circulation authority
Im obigen Konkurs liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern bei der Auflagestelle zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert Anfechtungsfrist des Kollokationsplanes bei der Kontaktstelle für Klage und Anfechtung rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert Anfechtungsfrist des Inventars sind einzureichen: a) bei der Kontaktstelle für Beschwerden: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) bei der Auflagestelle: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung der - noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet; - von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen.
Où produire créances et plaintes
Bezirksgericht Zürich Postfach 8036 Zürich
Office
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, P.O.B. 274, 8042 Zürich, 8006 Zürich