Etat de collocation Itema-Systems GmbH in Liquidation

État de collocation et inventaire · Zurich · 24 oct. 2024

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Zurich
Publié
24 oct. 2024
Publié par
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Embrach, Dorfstrasse 113 B, 8424 Embrach
Numéro de publication
KK04-0000045129
Publié jusqu'au
24 oct. 2029

Parties

Débiteur

CHE-101.921.469 · 0107 · Lochackerstrasse 4, 8424 Embrach

Texte

Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Autres voies de droit
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Embrach (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind bei der Mobilen Equipe Konkurs schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Office
Mobile Equipe Konkurs Wengistrasse 7 8004 Zürich