Etat de collocation et inventaire Michael Wyler
État de collocation et inventaire · Argovie · 23 oct. 2025
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Argovie
- Publié
- 23 oct. 2025
- Délai au
- 12 nov. 2025
- Publié par
- Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
- Numéro de publication
- KK04-0000052812
- Publié jusqu'au
- 23 oct. 2030
Parties
Débiteur
Michael Wyler
né·e le 12 août 1963 · originaire de Endingen AG · TH
Texte
- Remarques
- AA
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zurzach, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden. Ebenfalls innert 10 Tagen sind Begehren um Abtretung nach Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen schriftlich bei der Konkursverwaltung einzureichen, ansonsten Verzicht angenommen wird. Klagen auf Anfechtung des Lastenverzeichnisses sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Zurzach, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten das Lastenverzeichnis als anerkannt betrachtet wird.
- Office
- Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau