Genehmigung Vereinbarung IT-Host

Avis de faillite · Berne · 15 nov. 2023

Publication

Type
Avis de faillite
Canton
Berne
Publié
15 nov. 2023
Publié par
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen
Numéro de publication
KK10-0000002301
Publié jusqu'au
15 nov. 2028

Parties

Débiteur

CHE-106.660.655 · Buchliweg 12, 3110 Münsingen

Texte

Publication
Aus Kostengründen wird folgender Antrag den Gläubigern der INSYS Industriesysteme AG auf dem Publikationsweg unterbreitet: . Ausgangslage: . Zwischen der INSYS Industriesysteme AG und einem Dritten (nachfolgend IT-Hoster) bestand seit dem 22.06.2016 ein Servicevertrag mit einer Laufzeit auf unbestimmte Dauer. Dieser IT-Hoster er-brachte für die INSYS Industriesysteme AG bis zur Konkurseröffnung vom 05.12.2022 IT-Beratungsdienstleistungen, u.a. das Domain- und Datenhosting (inkl. Backup Services) und stellt der INSYS Industriesysteme AG hierfür die notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung. Sämtliche Daten der INSYS Industriesysteme AG wurden bzw. werden von diesem IT-Hoster in deren Rechenzentrum gespeichert (umgangssprachlich: 'Datenhosting'). Auch nach der Konkurseröffnung wurden bzw. werden die Dienstleistungen des IT-Hoster auf Wunsch der INSYS Industriesysteme AG bzw. des Konkursamtes in reduziertem Umfang weitergeführt. . Im Konkursverfahren der INSYS Industriesysteme AG haben verschiedenen Drittparteien Eigentumsansprachen geltend gemacht. Diese Eigentumsansprachen umfassen u.a. auch Daten, welche bei dem IT-Hoster gespeichert sind. . Über die erbrachten Dienstleistungen dieses IT-Hosters ab Konkurseröffnung, den Datenexport vom IT-Hoster an die INSYS Industriesysteme AG und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie deren finanzielle Entschädigung bestehen zwischen den Parteien unterschiedliche Auffassungen. . Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind die Parteien übereingekommen, die Angelegenheit wie folgt einvernehmlich zu regeln. . Vereinbarung: . Der IT-Hoster verpflichtet sich, in Bezug auf INSYS Industriesysteme AG bzw. das Datenhosting, - sämtliche elektronische Daten und Datenträger, soweit für den Datenexport notwendig, zu analysieren und aufzuarbeiten. - die elektronischen Daten an die Konkursverwaltung oder an durch die Konkursverwaltung beauftragte Dritte bis am 15.11.2023 zu übergeben. - sämtliche im Zusammenhang mit den Daten und Servern bestehenden Passwörter bis am 15.11.2023 der Konkursverwaltung bekanntzugeben. - Rückfragen der Konkursverwaltung oder durch die Konkursverwaltung beauftragte Dritte zu den Daten und Passwörter zu beantworten. - sämtliche elektronischen Daten nach Übergabe und Prüfung durch die Konkursverwaltung oder durch die Konkursverwaltung beauftragte Dritte zu löschen. . Die Konkursmasse der INSYS Industriesysteme AG verpflichtet sich, - für die vom IT-Hoster erbrachten Domain, Data- und Backup Services ab Konkurseröffnung bis zur Datenlöschung eine Pauschale von CHF 15'000.00 zzgl. MWST zu bezahlen. Die Pauschale wird 10 Arbeitstage nach der Datenübergabe zur Zahlung fällig. - für die vom IT-Hoster erbrachten Dienstleistungen in Bezug auf die Datenanalyse ab Konkurseröffnung bis zur Datenlöschung eine Pauschale von CHF 3'000.00 zzgl. MWST zu bezahlen. Die Pauschale wird 10 Arbeitstage nach der Datenübergabe zur Zahlung fällig. - für sämtliche Dienstleistungen des IT-Hosters im Zusammenhang mit dem Datenexport eine Pauschale von CHF 4'500.00 zzgl. MWST und allfällig notwendige Hardware für die Übergabe der Daten (z.B. externes Laufwerk) zu bezahlen. Die Pauschale wird 10 Arbeitstage nach Zustimmung zur Datenlöschung zur Zahlung fällig. - für sämtliche Dienstleistungen des IT-Hosters im Zusammenhang mit dem Datenexport der Restrohdaten eine Pauschale von CHF 2'300.00 zzgl. MWST und allfällig notwendige Hardware für die Übergabe der Daten (z.B. externes Laufwerk) zu bezahlen. Die Pauschale wird 10 Arbeitstage nach Zustimmung zur Datenlöschung zur Zahlung fällig. - Prüfung der vom IT-Hoster erhaltenen elektronischen Daten bis zum 30.11.2023. - für den Fall, dass die Daten komplett sind, die Zustimmung zur Löschung sämtlicher Daten an den IT-Hoster zu erteilen. - für den Fall, dass die Daten unvollständig sind, die Löschung der Daten zu verweigern.* . Ausmachend: CHF 24'800.00 zzgl. MWST . * Ein allfälliger Mehraufwand des IT-Hosters für die Nachbesserung sind durch die Datenexport-Pauschale bzw. Restrohdaten-Pauschale abgegolten. Bei einem unverhältnismässigen oder über-durchschnittlichen Aufwand des IT-Hoster kann über eine zusätzliche Pauschale/Aufwandsentschädigung verhandelt werden, ohne dass hierzu aber ein Rechtsanspruch seitens des IT-Hoster für eine Entschädigung besteht. . Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind die Parteien unter Vorbehalt der Rechte der Gläubiger per Saldo aller Ansprüche (ausgenommen Forderungsansprüche des IT-Hosters bis Konkurseröffnung sowie allfällige Regressansprüche seitens Konkursmasse der INSYS Industriesysteme AG gegen den IT-Hoster, sofern sie selbst von den Gläubigern oder Drittansprechern hierfür gerichtlich belangt wird) auseinandergesetzt. Sollte der Antrag seitens der Gläubiger abgelehnt werden, tritt die Vereinbarung vom 14.11.2023 nicht in Kraft. . Die Vergleichsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass sie von den Gläubigern im Konkurs der INSYS Industriesysteme AG genehmigt wird. . Unter Berücksichtigung der gegebenen Sach-, Rechts- und Kostenlage stellt die Konkursverwaltungen den Gläubigern der INSYS Industriesysteme AG deshalb folgenden Antrag: . Die Vereinbarung vom 14.11.2023 zwischen der Konkursmasse der INSYS Industriesysteme AG und dem IT-Hoster sei durch die Gläubiger zu genehmigen. . Sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 27.11.2023 bei der Konkursverwaltung schriftlich opponiert, gilt dieser Antrag als zum Beschluss erhoben. Stillschweigen gilt als Zustimmung (BGE 136 III 538). . Die Gläubiger können sich den obgenannten Anspruch (Herausagabeanspruch, jedoch nicht das Eigentum an den Daten) gemäss Art. 260 SchKG abtreten lassen. Der Abtretungsgläubiger hat der Konkursverwaltung die bisher effektiv erbrachten Leistungen des IT-Hosters für den Datenexport und der Datenanalyse-Pauschale sowie sämtliche Kosten der Datenprüfung zu ersetzen. Abtretungsbegehren sind ebenfalls bis zum 27.11.2023 schriftlich bei der Konkursverwaltung zu stellen. . Sollte die Konkursverwaltung verpflichtet werden, die Herausgabe der Daten gerichtlich geltend zu machen, so gehen die Aufwendungen für die Geltendmachung der Herausgabe der Daten ausschliesslich zu Lasten der Dividenden der Gläubiger. . Die Gläubiger können die vorhandenen Akten nach telefonischer Voranmeldung (+41 31 635 91 12) beim Konkursamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland einsehen. . Konkursamt Bern-Mittelland Dienststelle Mittelland Poststrasse 25 3071 Ostermundigen