Verlängerung der Nachlassstundung Samuel Joe Rolli
Nachlassstundung verlängert · Glarus · 28.11.2024
Meldung
- Art
- Nachlassstundung verlängert
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 28.11.2024
- Stundung ab
- 19.12.2024
- Stundung bis
- 19.05.2025
- Veröffentlicht von
- Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- NA04-0000001137
- Publiziert bis
- 28.11.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 03.07.1993 · von Oberbalm BE und Dietikon ZH · Rüfistrasse 1, 8868 Oberurnen
Text
- Bemerkungen
- 1. Rechtsmittelbelehrung: Die Gläubiger können innert zehn Tagen seit dieser Publikation schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die Fristen laufen auch während des gesetzlichen Fristenstillstandes (Art. 145 ZPO). 2. Die Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages findet am 25. Februar 2025 um 15:00 Uhr im Gerichtshaus in 8750 Glarus statt. 3. Die Verhandlung vom 2. Dezember 2024, 14:00 Uhr, wird abgesagt.
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
- Authority office
- Kantonsgericht des Kantons Glarus Spielhof 6 8750 Glarus