Commandement de payer Vitala AG
Commandement de payer · Saint-Gall · 12 nov. 2025
Publication
- Type
- Commandement de payer
- Canton
- Saint-Gall
- Publié
- 12 nov. 2025
- Numéro de poursuite
- 25000624
- Publié par
- Betreibungsamt Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg
- Numéro de publication
- SB02-0000086813
- Publié jusqu'au
- 12 nov. 2026
Parties
Créancier
0231 · Davidstrasse 37, 9000 St. Gallen
Débiteur
CHE-114.588.764 · 0106 · Furtstrasse 29, 9125 Brunnadern
Texte
- Office
- Betreibungsamt Neckertal Lettenstrasse 3 9122 Mogelsberg
- Autres voies de droit
- Die Zustellung wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt da sich der Schuldner beharrlich der Zustellung entzieht. Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG.
- Instructions
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.