731.150.024
Bebauungsplan 24: Basel Bäumlihofstrasse
Vom 4. Juli 1946 (Stand 30. August 1990)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,
¹ auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst bezüglich der Parzellen 1543(6)1 und 785(6) in Sektion VIII, dass die Firsthöhe 13,5 m nicht überschreiten darf.
² Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von dieser Bauvorschrift zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.2
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
1990