7.2.2-30
Bannäbli Süd
• Kanton Zug • - IL
Gemeinde Saar Legende
Festlegungen Bestimmungen zum Bebauungsplan Bannäbni Süd Zweck 9. halten Hauptbaukörper können ausschliesslich um 90' zur festgelegten Ausrichtung gedreht werden
Die eingeschossigen Anbauten für die Garagierung und die Hauserschl iess ung entlang der Ersatz sind privatrechtlich zu regeln ; i.) die Kehrbereiche für Personenwagen am Ende der Nebenzufahrt/ Aufenthattsstrassen sind nach VSS-Norm zu realisieren und privatrechtlich zu sichern; j). Massgebend für die Umsetzung ist das Richtprojekt gemass Quartlergesta l-
1. Der Bebauungsplan Bannäbni Baar bezweckt: Nebenzufahrten/Aufenthaltstrassen müssen auf die Spezialbaulinie für Anbauten gestellt tungsplom .
grundsätzlich die im Quartiergestaltungsplan Bannäbni vom 21 . November 2007 be- werden. Auf einer Seite dürfen die Anbauten bis 2.50 man die Grenze zur Nachbarsparzel- Freiraum Bebauungsplan - - - - Perimeter Bebauungsplan Mehrzweckstreifen versickerungsfäh ig scr,riebenen Konzepte grundeigentümerverbindlich umzusetzen, le gestellt werden, sofe rn sie ausschliesslich der Garagierung und der direkten Hauser- und Umgebung
eine stadtebaulich hohe Qualität der Siedlungsstruktur und eine gute Einbettung der schliessung dienen. Der Gebäudeabstand zwischen einer Anbaute und einem benachbar- Bannäbn l Süd einzelnen Bauten in das Terrain, ten Hauptba u kann zudem zugunsten einer funktiona len Garagierungsanordnung auf 5.50 18. Der Quartierplatz muss mindestens 1'150 m2 gross sein, und ist zusammen mit der Haupt- -- --- - - Neue Spezialbaulinie für Anbauten Retention sanlage n unterirdisch z ufah rt gesamthan zu erstell en.
Er ist als Ort mit ein er hohen Aufenth altsq ua li1ät von Ba uein e hohe Freira um- und Aufe nth ;iltsqualität, m reduziert we rde n. zu genehmigen {Lage schematisch) die Gestaltung der Verkehrsflachen (Nebenzufahrten) als Aufenthaltsorte des Quar- ten freizu halten , und mit Srt:z- und Verweilgelegenheiten auszustatten und zu beschatten 10 Die Geschosshöhen dürfen 3.00 m überschreiten, sofern die maximale Fassadenhöhe getiers , Massgebend für die Gestaltung ist das Konzept gem8.6s QuartIergesta1tungsplan und das
Bereich mit Lärmschutzmassnahmen mäss Bauordnung gesamthaft eingehalten ist Werden 3.00 m
1 500 F --3 u Neue Wald-Baul inie zu genehmigen oberhalb Kote 475 .50 m.ü.M. gern. U!rmgutechten privatrechtliche Vertragsvereinbarungen mit öffentlichem Recht ( Bebauungsplan ) zu ersetzen oder zu ergänzen . überschritten, wird die angerechnete Geschossftäche dieses Geschosses um den prozen-
Richtprojekt zum Bebauungsplan . Der Gemeinde ist mit dem Bauprcjekt der Nachweis zu erb ri ngen , dass der Unt erhalt durch die Privaten sicher gestellt ist. tualen Anteil der Mehrhöhe erhöht.
Aufzuhebende Wald-Baulinie zu genehmigen ·-·-·-·-· L--·-·-·• Gestaltungsbereich schützenswertes Kulturobjekt (A:r;sek. Nr. 180a) Bebauung 11 . Es sind ausschliesslich Flachdächer erlaubt. Dächer sind retentionswirksam auszubilden . 19. Die befestigten Ouartierwegverbindungen müsse n min .
1.20 m breit und sind zusammen mit den Nebenzufahrten/Aufenthaltsstrassen zu erstellen . Der Unterhalt der Quartierweg- Abteilung Plan ung/ Bau 2. Gebäude dürfen nur Innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche A1 , A2 , A3, A4, A5, 12 Für die äussere Farbgebung sind naturnahe Farben zu bevorzugen , unbunte Fassaden verbindungen obliegt der Miteigentümerschaft und ist privatrechtlich zu regeln Baar, den 26. Juni 2009 / 07. Januar 2010 Der Abteilungsleiter: Sig. Urs Spillmann Gestattete Kehrbereiche Fahrzeuge A6, B1 , B2 , C und D erstellt werden . Richtprojekte zur Bebauung haben informativen Cha- (gebrochenes We iss und Grauabstufungen) sind erlaubt.
Grelle Fa rben mit hoher Sättigung 20 Stützwer ke zur Terra ingestaltung dürfen auf die Grenze der bergseltigen Parzelle geste llt Baubereiche (2 Voll geschosse) sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Gestaltung von Dachflächen und technischen Aufrakter. werden ; diese dürfen in begründeten Fallen (steiles Terrain) bis 3.00 m hoch sein , und bei Vom Gemeinderat verabschiedet am 24.
Juni 2009 Wendeplatz für Dienst- und 3 Mit Ausna hme der Baubereiche 81 , 82 und C müssen innerhalb des BP-Perimeters alle bauten . Im bezeichneten Gesta ltungsbereich um das schützenswerte KulturobJekt (Assek einer Höhe von über 1.20 m höchstens 20 m lang sein .
Stützwerke sind generell einheitlich Notfallfahrzeuge Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber Nr. 180a) sind für das Unte r- und das Erdgeschoss Farbtöne zwischen einem gebrochenen ( 2) Bereich mit bestehenden Bauten Parze llen mit ei ner Fläche von mindestens 500 m2 und höchstens 1'400 m2 ausgeschie- Weiss bis Grauweiss und für die Obergeschosse ein naturnaher Erdfarbton zu verwenden .
mit Meta ll körben mit Bruchsteinen zu erste llen und partiell zu begrünen . Andreas Hatz Sig Walter Lipp [g] Zentrale Cont;iinerstelle den werden . 21 . Der westliche Siedlungsrand ist zur Landschaft hin offen und im Sin ne eines fliessenden 4 Für die Baubere iche gelten die Vorschriften der Bauordnung und der übergeordneten Ge- Nutzung Übergangs zu gestalten und örtlich zu bepflanzen .
Massr;iebend ist das Richtprojekt zu r j Abzubrechende Bauten setzgebung , wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Festlegungen enthält. Insbe- Bebauung der Westparzel len . 13 Erlaubt sind Einfamilienhäuser mit einer Einliegerwohnung , sowie Doppeleinfamilienhäuser Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung : sondere sind, 'WO in diesen Bestimmungen nicht anders vermerkt, die gesetzlichen Grenz-
mit je einer Einliegerwohnung . | 22 . | Es sind standortgerechte und möglichst einheimische Pnanzen zu verwenden , |
Zug , 02. November 2009 | Der Kantonsplaner: | und Gebäudeabstände sowie die maximalen Gebäudelängen einzuhalten . Muss der grosse |
Sig. Rene Hutter L 1 Hauptzufahrt Mischverkehr (spätere Gemeindestrasse) Grenzabstand in den Randbereichen des Bebauungsplanperimeters angewandt werden , so Erschliessung Umwelt und Energie Informationsinhalt ist das Gebäude entsprechend zurückzusetzen , Für die Bereiche B1 und C gilt generell die
.■ ' ' ' Nebenzufahrts- und Aufenthaltsstrasse Regelbauweise. Für den Bereich B2 gilt nur die Bestimmung 6 und ansonsten die Regelba uweise 14. Die Hauptzufahrt ist eine öffentliche Strasse .
Sie misst im Normalprofil 5 m in der Breite und ist als Mischverkehrsfläche mit e nem verkehrsberuhigten Temporegime auszubilden . 23. Im Bereich mit Lärmschutzmassnahmen muss zusammen mit dem Baugesuch der Nachweis erbracht werden, dass die Planungswerte eingehalten werden .

1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausslrasse 6vom 22. Jan. 2010 bis: 22.Feb.2010 15 Entlang der Hauptzufahrt sind du rch die Privaten hochstäm mige, standortgerechte und 24 . Sonnenkollektoren sind möglichst in die Fassaden- und Dachgestaltung zu integrieren
und publiziert im Amtsblatt bescheinigt von der Abteilung Pla nung I Bau 5 In den Baubereichen gelten die im Plan dargestellten maximalen anrechenbaren Ge-
Begrünter Fre iraum Zonengrenzen schnittfähige Laubbäume gemäss Plan zu pflanzen, zu unterhalten und bei Verlust z u er-
schossflächen aGF. Für die Baubereiche 81 und C gilt die Ausnützungsziffer gemäss Bau- Versorgung und Entsorgung
Sig. Urs Spillmann setzen.
ordnung.
16 An der Hauptzufahrt ist im Bereich des Quartierplatzes die Im Pla n aufgeführte Wendemög- 25. Das MeteorMasser ist zu r etendieren , wo es mit verhältnismässigem Aufvvand mög lich ist
Zu- und Wegfahrten 473.00 I OK Strassenniveau in m. a. M. 6. Zwischen den Baubere ichen A1 , A2 , A3 , A4 und D können die Im Plan definierten anre- An den im Plan bezeichneten Stellen sind Retentionsanlagen vorzusehen
lichkeit für Notfall - und Entsorgu ngsfahrzeuge zu realisieren . Die Nutzung als Wendeplatz chenbaren Geschossflächen aGF im Rahmen von höchstens 10% übertragen bzw. im be- Von der Gemeindeversammlung beschlossen am : 30. Juni2010 entfällt mit der Fortsetzung der Ha uptzufah rt und hat dann zu mal wieder allein ig der Frei- 26 . Im Plan sind die Standorte für die zentrale Abfallentsorgung und die Wendemöglichkeiten günstigten Bereich um höchstens 10% erhöht werden .
Zwischen den Baubereichen A5, A6 Der Vizegemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Quartierplatz Bestehende Gebäude raum-Nutzung zu dienen. für Notfall- und Entsorgungsfahrzeuge bezeichnet. und 82 kann die aGF ebenfalls im Rahmen von höchstens 10% übertragen bzw. im be- Sig Paul Langenegger Sig. i.V. Thomas Guntli (innerhalb des Perimeters) 17 Für die Gestaltung der Nebenzufahrt/Aufenthaltsstrassen gilt a).
Die Strasse darf in Qünstigten Bereich um höchstens 10°/o erhöht werden . Bei der Abparzellierung von Land Ist Schlussbestimmungen Längs- und in Querrichtung nur ein minimales Gefälle aufweisen ; b). Im Einmündungsbedie aGF zuzuweisen.
Der Gemeinde sind mit jedem Baugesuc h die zugeteilte und die reali- ---®--- Feuerwehr und allgemeine Nor;zufahrt F --- ----l Genehmigte Wald-Bau linie sierte aGF mitzuteilen, sowie eine Gesamtbilanz des betroffenen Teiles Südwest (A5, A6 reich In die Hauptz ufahrt muss die Strasse für den Begegnungsfall PW/PW Sm breit (dop- 27 Sofern dieser Bebauungsplan ke ine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die Bauord-
2. Öffentliche Auflage Im Erdgeschoss Ralhausstrasse 6 vom 9. Juli 2010 bis: 29. Juli 2010 pelspu rig) sein ; c). In der Mitte ist eine 3 m breite asphaltierte Fah rbahn zu real isieren ; d ) nung der Gemeinde Baar und weitere darin beschriebene Normenwerl<e. Der Gemeinderat B2 ) oder Nordost (A1, A2, A3, A4, D) mit den aGF-Übertragungen, den bezogenen und den kann im Sinne von §31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnah- und publiziert im Amtsblatt bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau Sig.
Urs Spillmann 00 Hochstammbäume (Lage schematisch) Wald
7 verfügbaren aGF einzureichen.
Wenn auf das Attikageschoss verzichtet wird, dü rfen 25% der realisierten aGF im 1. Unter- Pro Nebe nzufahrtsstrang ist beidseitig je ein 2 m breiter, befestigter, mit Ausnahme von Garagenvorplätzen und Hauszur;iängen, versickerun;;isfäh1ger Mehrzweckstreifen ohne Höhenversatz und ohne Bebauung vorzusehen . Dieser dient wahlweise dem Kreuzen von 28. men gestatten
Vor Erteilu ng der ersten Baubewilligung im Planungsgebiet müssen die folgenden !nfrageschoss als freie Nutzung konsumiert werden. Für die Definition des Untergeschosses Fahrzeugen , fü r Spielbereiche, oder vor den Garagen zu Abstellzwecken ; e), Vor den Ga- strul<turanlagen durch die Privaten funktionsfähig erstellt sein : a. ) Hauptzufahrt mit Bäumen 0000000 Qua rtie rwegverbin du ng ~ ;;22zr+,, ' Sichtfelder zählt diese Fläche jedoch als aGF ragen sind mindestens zwei Abstellplätze mit einer Tiefe von 5.00 m zu rea lisieren .
Die und Quart ierplatz ; b.) Hauptkanali sation und betroffene Retentionsanlagen; c.) betroffene Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am: 8. Die Ausrichtung de r Hauptbaukörper richtet sich nach der im Plan definierten Feng-Shui- Vorplätze der einzelnen Baueinheiten dürfen nicht gegenüber liegen f). Pro Nebenzufehrts- Nebenzufahrt/ Aufenttialtsstrasse mit Fusswegverbindung ; d.) betroffene Entsorgu ngsstel- 1 Rer;ierungsra1 Achse: von dieser Achse kann für die Anordnung der Häuser um höchstens 10~ abgewi- strang ist mindestens ein Spielbereich vorzusehen und von Autos freizuhalten ; g). Ansons- !z1,.
Mr,: 2011 chen werden , die maximale Ausdrehung von 131 ° ab der Nordsüdachse ist hierbei einzu- ten ist die Nebenzufahrt/Aufenthaltsstrasse bis zu den Fassade n als gut gestalteter, pr ivat nutzbarer Vorplatzbereich zu real isieren , der als Te il des Strassenraums weder eingezäu nt 29.
le.
Der Gemei nde ist mit den Bauprojekten der Nachweis zu erbringen , dass. der UntErhalt und der Ersatz der unter Bestimmunr;i 28 genannten lnfrastrulcturan/agen sichergestellt ist. noch abgetrennt werden darf; h). Es sind Bäume zu pflanzen, deren Pflege, Unterhalt und
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I I Information i Richtprojekt I I 2499 -- --- ----- ....-- ...-
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+480.9-1..m O.M +,478.'t&,.mj ü.M min. 8 00 +4 75.8.l.,.m 0.M. 1
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