Source: baar.tlex.ch

7.2.2-35

Rathausplatz

Situation Bebauungsplan Schnitt X-X

  • : ibuiuo; Madl<ibdiit Kanton Zug • Gemeinde Baar 125 ,,.,,

  • 1

~ Bebauungsplan Rathausplatz ~ ©

1:500

163

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UG1

~ 0.50m ""' UG2

Abteilung Planung / Bau '"'" Baar, 13. Dezember 2011 Der Abteilungsleiter

Vom Gemeinderat verabschiedet am 7. Dezember 2011 Der Gemeindepräsident: i. V. Erwin Grob

Der Gemeindeschreiber: 0 Schnitt Y-Y ......,..,._

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Andreas Hotz

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Walter Lipp

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15.00m

1 Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung • • Zug, 6. März 2012

1 Der Kantonsplaner:

Rene Hutter

1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 5.4.2012 bis 7.5.2012 0 0 - .,.,~ 1 1 \_. \lllar\<tgasse Schnitt z.z Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau 0 0 • '{ scnu\naus

\ 37 48 Urs Spillmann 0 0 0 0 168 0 • 157

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An der Gemeindeversammlung beschlossen am 22.6.2017

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2. Öffentliche Au4im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 7.7.2017 bis 27.7.2017

0

Publiziert im Amtsblatt

Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau

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1 PDFLAYOUTBLOCK0END

0 5. SEP. 201 7 des Kantons Zug - "' 3. Höhenkote 444.00 m ü.M. und dem höchstgelegenen Punkt des Daches. Als Gesamthöhe des Baubereichs C gilt der senkrechte Abstand zwischen der Strassenhöhe der Marktgasse und dem höchstgelegenen Punkt des Daches.

Objekt: 32233

179

4.

Die Attikageschosse in den Baubereichen A und B sind um min. 2.00 m von den effektiven

Fassadenfluchten zurückzuversetzen. 5. Die Attikageschosse im Baubereich B dürfen für die Vertikalerschliessung schulhausseitig auf max. 25 % der Fassadenlänge bis auf die Flucht des Baubereiches ausgeweitet werden. 6. Im Baubereich C mit einer Gesamthöhe von max. 13.50 m sind vier Vollgeschosse ohne zusätzliches Dachgeschoss zulässig. 7. Im Baubereich A sind im bezeichneten Bereich öffentlich zugängliche Arkaden mit einer lichten Höhe von min.

3.50 m vorzusehen. Inhalt des Bebauungsplans Situation Baulinienplan Der öffentliche Durchgang durch den Baubereich A muss eine Breite von min . 2.50 m und Verbindlicher Inhalt: eine lichte Höhe von min. 3.50 m aufweisen. Dabei ist dem Lärmschutz angemessen Rechnung zu tragen. Der öffentliche Durchgang durch den Baubereich B muss eine Breite von min . ■- •1 Geltungsbereich 125 4.00 m und eine lichte Höhe von min . 3.50 m aufweisen. B.

Die Baubereiche A und B dürfen durch transparent und feinglied rig gestaltete Fassaden- Bezeichnung der Baubereiche elemente (z.B. Sonnenschutz, Lärmschutz, Wartungssteg) ab einer Höhe von min. 4.50 m über Terrain um max. 0.70 m überragt werden. Baubereiche jeweils mit max. Gebäudehöhe 9.

Es gelten folgende anrechenbare Geschossflächen (einschliesslich Dachgeschosse), Wohnanteile sowie unterirdische Auto- und oberirdische Veloabstellplätze für Bewohner und Be- ~ Bereich für abgestütztes Vordach sucher: Baubereiche Geschossfläche Wohnanteil Autoabste llplätze Veloabstellplätze ~ überirdische öffentliche Kurzzeitparkierung max. min. max. min . A/B/E 8'400 m2 25% 90 120 11 §1 Rampe Tiefgarage mit Länmschutzüberdachung (schematisch)

\\-s• ~ C 2'000 m2 40% 21 42

0

Schulhausareal unterirdisch 25 Anschlusspunkt Erweiterung Tiefgarage im 1. UG (Lage schematisch) 1

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

Schulhausareal oberirdisch 5 50
Total 10'400 m2 141 212
+- Notzufahrt / Anlieferungsbereich für Baubereich C
1 :S / ~

Bei Bedarf sind zwei Parkplätze für Car-Sharing an schematisch bezeichneter Lage im Plan poo/oxol 1 Öffentliche Fusswege / Arkadenbereich mit öffentlichem Fussweg 1 / vorzusehen . Die Bewilligung von lärmempfindlichen Räumen darf nur aufgrund von Lärmgutachten erteilt

Original printed table; row and column alignment is authoritative.

1 1 werden .
~ Neuer Bereich für Gar Sharing Parkplätze (Lage schematisch) ~
~
1 Die Veloabstellplätze sind überdeckt in der Nähe der Hauseingänge vorzusehen.
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rn 10. Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen. Es sind keine
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Bereich für temporäre Containerplätze (schematisch) ~

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f Wohnungen zulässig.

~~ 11 . Die Längsfassade des Baubereichs C ist an die Baulinie entlang der Marktgasse zu stellen . Öffentlicher Platzbereich Einzelne Rücksprünge sind zulässig . r-·- ·-·-·-· 1 1

' .......... . ..··1 . Rückwärtige Freiflächen 168 151 12. Bauten, Anlagen und Freiflächen sind sowohl fü r sich als auch im Bezug zu ihrer baulichen ,:.:-:.'. · :-: .:, :-:.:.:.:.: und landschaftlichen Umgebung besonders gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben. Die Umgebung ist fussgängerfreundlich zu gestalten und kann als Anlieferungsbe- 1 () 1 Hochstämmige Bäume (Lage und Anzahl schematisch) reich dienen. Die im Plan bezeichneten Freiflächen sind als attraktive Aussenräume zu gestalten, dies unter Berücksichtigung des bereits realisierten Gestaltungskonzeptes Schulhausareal Marktgasse. Bei Bedarf sind gedeckte Veloabste llplätze zulässig.

Die Bauten im Bauinformativer Inhalt: [ bereich E sowie im Vordachbereich sind sorgfältig auf die Schutzobjekte in der Ortsbildschutz-

-i> zone abzustimmen. Schutzobjekt gemäss Ortsbildschutzzonenplan 161 13. Die Flachdächer sind zu begrünen oder so auszuführen, dass eine Regenrückhaltung ermöglicht wird . Die Retentionsmassnahme ist auch im Falle von Solaranlagen zu gewährleisten . Bestehende Gebäude 14. Containerplätze sind in den Untergeschossen der jeweiligen Baubereiche zu platzieren. 1 1 0 1 160 15. überirdische Parkplätze sind nur auf den dafür ausgeschiedenen Flächen zulässig .

Die An- I ~t> lieferung und Notzufahrt für den Baubereich C hat im speziell bezeichneten Bereich zu er- I folgen. Inhalte des Baulinienplans N 0

" 16. Die östl ich an den Bebauungsplanperimeter angrenzenden Grundstücke dürfen an die be- ' ------00- - - 1- ■ •1 - Geltungsbereich stehende Tiefgaragenrampe angeschlossen werden. Im Baubereich C ist mit dem Bauprojekt zur Tiefgarage der bauliche Nachweis zu erbringen, dass die Grundstücke GS Nrn. 161 , 162, ■ Ralh11u& _ _ _ _ _j

178

1 F --1 Genehmigte Baulinie

163, 164, 148 und 147 über die bezeichnete Tiefgaragenrampe erschlossen werden können . 17. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen

0 s 10 20 30 m F · · --:j Genehmigte Unterniveaubaulinie Bauordnung der Gemeinde Saar massgebend. Der Gemeinderat kann im Sinne von§ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen von den Festlegungen des Bebauungsplans gestatten. Bei Änderungen des Zonenplans und/oder der Bauordnung ist der E- - j Genehmigte Arkadenbaulinie Bebauungsplan zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren . Der Bebauungsplan Rathausplatz tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.