7.2.3-6
Baarermatt-Allreal
• 0 O · 0
Kanton Zug • Einwohnergemeinde Baar 0 . 0
0 0 0 BESTIMMUNGEN
. . o·
Ziffer 1 Zwe ck 3864 Der einfache Beba uungspl an Baarermatt-Allreal bezweckt im Sinne von§ 32 des Planungs-
. 0 :-. _ - - und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) insbesondere:
0 .. o.: • die Realisierung einer besonders gut gestalteten Überbauung mit vier Wohnhäusern,
EINFACHER BEBAUUNGSPLAN 0 0 . . einem Geschäftshaus und einem Parkhaus (Mob ilitätsturm), die nach den Grundsätzen

0 0 0 0 der nachhaltigen Bauweise mit möglichst geringem CO,-Einsatz konzipiert ist;
. 0
Baa rermatt-AII rea 1 ;:::.,-:;::; • die Schaffung von besonders gut gest altet en Freiräumen, die sich in Nutzung und Gestal-
0 tung unterscheiden sowie ökologische Ausgleichsnächen und Vielfalt bieten;
0 o. • die Ermöglichung einer nachhaltigen und verkehrsarmen Arealnutzung mit reduziertem
0 0 0
0 0 Parkplatzangebot, das grossmehrheitlich in einem flächeneffizienten Parkhaus
Situ ations pl an 1:500 0
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(Mobilitätsturm) zusammengefasst wird, womit die Unterbauung der Freiräume auf dem
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· o. | Areal minimiert wird. |
Abteilung Planu ng/ Bau, den r Q 26. OKT. 2023 3823 Ziffe r 2 Bestandteile "2 ~ ~\,) N G 1· ..,~✓ Der einfache Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan, den Bestimmungen und den informativen Schnitten 1 und 2.
Das Richtprojekt Bebauungspla n Baarermatte vom 27.3.2023 ist für die Gestaltung der k (,x~·,+-i7rt-l--tt--/i/./. Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck, usw.) und der Umgebung wegleitend. Bauprojekte müssen mindestens die Qua lität des Vom Gemeinderat \terabschiedet am Richtprojekts erreichen.
Wesentliche Abweichungen sind zulässig, wenn zumindest eine gleichwertige Gesamtqualit ät erreicht wird. Die Gemeindeschreiberin:
,:v: µ_ ;t., ._ Ziffer 3 Geltungsberei ch Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgehalten.
Öffentliche Auflage Im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 0 4. J.\N. 2024 - 0 1. FEB. 2021 Ziffer 4 Bebauung und Nutzung 1· Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen A, 8, C, 0, E und F.
Areal intern gehen die Mantel lrnien den Bescheinigt 1\bteiluog nung / Bau Abstandsvorschriften gemäss BO und V PBG vo r. < Vom Gemeinderat besch lossen am: /11-J/+-- - 2 ss. ~Ut. 2024 l Im Baubereiche sind feuerpolize iliche Ein richtungen (z.B.
Fluchttreppen) erlaubt. Die zonenkonforme Grundnutzung darf um 20 % erhöht werden. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse ist im Situationsplan festgelegt. Die Dachgestaltung hat gemäss Richtprojekt zu erfolgen Der Gemeindepräsident: 4 Ausserhalb der Baubereiche sind unterirdische Bauten und Untern iveau bauten nur im
bezeichneten Bereich erlaubt. Einzelne besonders gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplätze u. dgl., sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.
· Auf mindestens 50 % der Dachflächen sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie vorzusehen. Flachdächer sind mindestens extensiv zu begrünen . Davon ausgeno mmen sind Vordächer und Dachflächen witterungsgeschützter Veloabstellplätze. 6· Bauten, Anlagen sowie Grün- und Fre iräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang gemäss § 32bis Abs. 2 PBG besonders gut zu gestalten.
· Der LonenkonForme Gewerbeante il darf im Baubereich F zusammengefasst werden . Im Baubereich E ist ein Parkhaus (Mobilrtätsturm) erlaubt, wobei dessen Baumasse bei der Bestimmung des zonenkonformen Wohn- und Gewerbeanteils nicht zu beachten ist.
Rei einer etappierten Bauweise ist der Gewerbeanteil spätestens mit der letzten Etappe zu rea lisieren. 32785 - 10.10.2023
Ziffer 5 Freiraum und Umwelt
',\ '· Die Umgebung ist auf der Basis des Richtprojekts zu gestalten, wobei die nachfolgenden
' Elemente gemäss Abs. 2 bis 5 zu berücksichtigen sind.
Im Baubewilligungsverfahren sind die Bepflanzung, Materialisierung und Ausstattung der BESCHLUSSINHALT BEBAUUNGSPLAN \ Freiräume im Detail nachzuweisen. Es sind standortgerechte und grundsätzlich einheimische Pnanzen zu verwenden. PERIMETER .1 3 An den schematisch bezeichneten Lagen sind Bäume zu pfianzen. Im Bereich von gross- - • - • ■ Geltungsbereich (Signatur ausserhalb) Ziff.
3 kronigen Bäumen sind keine Untergeschosse erlaubt.
Die bezeichneten Freiflächen sind als parkartig bepflanzte Aufenthalts- und Begegnungs- BEBAU UNG .,1 räume herzurichten und zweckmässig auszustatten. Die als cha ussierte Umgebungs- Baubereiche für Hauptgebäude mit Mantellinie, flächen bezeichneten Bereiche sind entsprechend sickerfä hig auszugestalten. Bezeichnung und Geschosszahl Ziff. 4.1 1 1 1 1 -
Für die im Situationsplan bezeichneten naturna hen Umgebungsflächen gi lt: Baubereich für feuerpolizeiliche Einrichtungen u.dgl. Ziff. 4.2 a) die Flächen zwischen den Baubereichen A, B, C und D sind als Na turgärlen oder naturnahe Umgebungsfüichen auszugestalten;
b) die Fläche zur Bestockung entlang des Grienbachs ist als zusammenhängender, 01 Koordinaten zur Defin ition der Baubereiche naturnaher Vernetzungsraum auszugestalten . Es ist ein Feuchtbiotop anzulegen.
' - - 1 Rereich für unterirdische Bauten und Unterniveau bauten
Ziff. 4 .4 1
~ Ziffer 6 Erschliessung
_ _ _J ausserhalb der Baubereiche IKOORDI NATE NLISTE SCHNITTE 1 · Das Area l ist cm bezeichneter Ste lle ab Ba&ermatte zu ersch liessen. FREIRAUM UND UMWELT ,iau bereiche A, B, C und D (INFORMATIVER INHALT) 2. Die bezeichnete Zufahrtsstrasse dient der Zufahrt zu den Parkplätzen, der
Anl ieferung, der Entsorgung sowie der Notzufahrt der Ba ubereiche E und F Chaussierte Umgebungsflächen (Abgrenzung schematisch) Ziff. 5.4 ,·
r. Ost Nord 3· Die bezeichnete arealinterne Wohngasse ist als Begegnungszone auszugestalten und 2'682'644.270 1'226'200.361 1 darf nur zur Anlieferung und als Notzufahrt zu den Baubereichen A, B, C und D befahren Freiflächen (Abgrenzung schematisch) Ziff. 5.4 " 2'682'664.669 1'226'206.135 E 7 Vollg~uh oue werden. Die Zufahrt ist mit geeigneten Massnahmen zu beschränken. 2'682'680.350 1'226'150.815 ' A 6 Volleeschone B 6 Vollgesthosse 4. 2'682'659.952 1'226'145.041 Das maximal zulässige Parkplatzangebot für Autos ist gemäss der 1/SS-Norm zu - Naturnahe Umgebungsflächen (Abgrenzung schematisch) Ziff. 5.5 2'682 '681.305 1'226'210.332 1 bestimmen. Die Parkplatz-Richtwerte der VSS-Norm sind mi ndestens mit dem Faktor 0 .75
Baum neu (Lage und Anzahl schematisch) Ziff. 5.3 "~ 2'682'701.no 2'682'711.788 1'2:.:!6'215.977 1'22G'178.G% •
• 5. abzumindern. Dies gilt auch für Wohnnutzungen. Pro Autoabstel lplatz ist mindestens 0.1 Motorradabstellplatz zu schaffen .
2'682'691.873 | 1'226'173.050 |
1 | 6 |
An den schematisch bezeichneten Standorten dürfen maximal 21 oberirdische Parkfelder Feuchtbiotop (Lage schematisch) Ziff. 5.5 2'682'666.262 1 '226'141.8-15 • · ' 0 2'682'686.659 1'226'147.627 1 ' für Besucher, Kunden oder die Anlieferung erstellt werden . Sie sind mit einem sickerfähi- • gen Belag auszustatten. Das übrige Parkplatzangebot ist im Baubereich Ein einem Park- ~
2'682'697.226 1'226' 110.346 ERSCHLI ESSU NG UND PARKI ERUN G

112 2'682'676.830 1'226'104.564 1 1 'l \/G
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... ... ,.-- haus zusammenzufassen. Die Zu- und Wegfahrt zum Parkhaus hat an der schematisch be-
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,, zeichneten Lage zu erfolgen.
2'682'698.047 1'226' 170.336
Arealzu- und wegfahrt (Lage schematisch) Ziff. 6.1 4 2'682'718.444 1'226'176.118
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11 J ,, J J J J J 7.
Die schem atisch bezeichneten arealinternen Fusswege sind für Besucher, Beschäftigte 5 2'682'734.125 1'226' 120.797 und Bewohnerschaft des Bebauungsplanpe rimeters bestim mt.
2'682'713.729 1'226'115.016 Erschliessungsfläche (Abgrenzung schematisch) Ziff. 6.2 a. Gestützt auf die Nutzungen gemäss Richtprojekt sind als Richtgrösse mindestens 440 1 Schn itt 1 1 :500 1 Ve loabstellplätze zu erstellen. Diese Richtgrösse ist gestützt auf die im Baubewilligungs- Areal interne Wohngasse (Abgrenzung schematisch) Ziff. 6.3 ~aube re ich E verfahren ausgewiesenen Nutzflächen anzupassen.
Für die Abstellplät ze gilt r, Ost Nord a) Min. 220 Langzeitabstellplätze sind im Baubereich E zu real isieren.
1 b) An bezeichneter Lange sind Kurzzeitabstellplätze zu erstellen. Die Abstellplätze ooo oo Areal interner Fussweg (Lage schematisch) Ziff. 6.7 p 2682603.359 1226184.860 zwischen den Baubereichen A, B, C und D sind mit einem Witterungsschutz zu l8 2682630.160 1226192,434 f 6 Vollgeschosse _J -- !L versehen.
Die übrigen Veloabstellplätze dürfen ohne Witterungsschutz realisiert wer-

TA. Ein- und Ausfahrt Parkhaus (Lage schematisch) Ziff. 6.6 19 2682636.142 1226171.263
. C 6 Vollgeuhoss e D 6 Vollgesch osse de n.
10 2682609 .342 1226163.689
~ t1 2682632.701 1226192,634
1 •--
1 9
· An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterfiurcontainern zu errichten.
überirdische Parkierung (Abgrenzung schemat isch) Ziff. 6.6
22 2682638.412 1226172.426 • •
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m Veloabstel lplätze (Kurzzeitabstellplätze, Lage schematisch) Ziff. 6.8
bau bereich F
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Ziffer 7 Schl ussbest immungen 1 · Die Überbauung kann in Etappen rea lisiert werden, sofern die Erschliessung und Parkierung bei jeder Etappe gewährleist et sind.Jede Etappe hat mindestens einen Baubereich •
W Entsorgung (Unterflurcontainer) Ziff. 6.9 Nr. Ost Nord
·'._ 1 • samt der daran angrenzenden Umgebungsflächen zu umfassen, ?3 '
2S 1 ' 2582610.166 2Fi82635 .180 2682651 .707 1226148.728 1226155.819 1226097.516 • 1 1 4 1 - I
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3. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
2682626.693 1226090.425 Der einfache Bebauungsplan Raarermatt-Allreal wird mit der Rechtskraft des gemeinde- (\ rätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.
Schnitt 2 1 :500 J 1, INFORMATIVER IN HALT BEBAUUNGSPLAN Richtprojekt Bebauung 1 1 ~ Bestehende Bauten ,--1 1 l!O:kil _j Abbruch Wald
Baum bestehend Grienbach offen 0 5 10 25 m • • • • Öffentlicher Fussweg ausserhalb des Perimeters Bearbeitung: Meg.:in Egger Das Druckdatum entspricht dem Erstelh1ngsdatum.
- - - Kommunale Waldabst andslin ie Grund lagedaten Amtliche Vermessung: Zug Map vom 29. Januar 2023
- - •- Spezialbaulinie Gewässer (in separatem Verfahren zu beschliessen) Die Daten der Rxp unkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderu ngen der amtlichen Vermessung bestimmt Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der H ochwasse rentlastu ngska na 1 Orientierung. Ihre Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, wesha lb für deren Richtigke it keine Gewähr du rch den Geometer be.steht