7.2.3-8
Mattweg
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Kanton Zug • Einwohnergemeinde Baar BESTIMMUNGEN
Ziff. 1 Zweck Ziff. 6. Erschliessung
Der einfache Bebauungsplan Mattweg bezweckt im Sinne von §32 des Planungs- und Baugesetzes des 1. Die Erschliessung hat gemäss den im Situationsplan bezeichneten Erschliessungsflächen zu erfolgen. Kantons Zug insbesondere: 2. Die im Situationsplan bezeichneten arealinternen Fusswege sind sicherzustellen. Sie sind
eine qualitätsvolle Überbauung der Grundstücke mit zwei Wohnhäusern zu ermöglichen situationsgerecht mit Hartbelag oder unversiegelt auszugestalten .
eine besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungsbild zu gewährleisten 3. Für die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs ist eine gemeinsame Tiefgarage zu erstellen. EINFACHER BEBAUUNGSPLAN - eine besonders gute architektonische und freiräumliche Qualität sicherzustellen Die Zu- und Wegfahrten der Tiefgarage haben an den schematisch bezeichneten Lagen zu erfolgen und sind verkehrstechnisch gut zu gestalten sowie in die Umgebung zu integrieren. Unterirdisch sind
Ziff. 2 Bestandteile innerhalb des Geltungsbereichs maximal 25 Parkplätze für Bewohnende und Besuchende zulässig.
Mattweg 1. Der einfache Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den Bestimmungen 4. An der im Situationsplan bezeichneten Stelle darf ein unterirdischer Anschluss an eine Tiefgarage und dem informativen Schnitt A-A. ausserhalb des Geltungsbereichs erstellt werden. 2. Das Richtprojekt vom 10. Juni 2024 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, 5. An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist ein Abstellbereich für die Anlieferung zulässig . Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung wegleitend. Bauprojekte müssen Weitere oberirdische Parkplätze sind nicht zulässig. Situationsplan 1:500 mindestens die Qualität des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der 6. Für Wohnnutzungen ist pro Zimmer mind . 1 Veloabstellplatz zu erstellen . 1/3 der gesamthaft Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch an den im Situationsplan bezeichneten Lagen qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. anzuordnen . Diese sind möglichst vor Witterungseinflüssen geschützt zu erstellen sowie mit Abteilung Planung/ Bau, den 31. OKT.
2024 Vorrichtungen für den Diebstahlschutz zu versehen.
Ziff. 3 Geltungsbereich
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Ziff. 4
Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgehalten .
Bebauung und Nutzung 1. Lage und äussere maximale Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den im
Ziff. 7 Umwelt
1. An der im Situationsplan bezeichneten Lage ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten. 2. In den im Situationsplan bezeichneten Bereichen für Retentionsmassnahmen sind Massnahmen zur Situationsplan festgelegten Baubereichen A und B. Lediglich Vordächer dürfen die Baubereiche im Retention und Ableitung von Oberflächenwasser um zusetzen. Die Massnahmen sind im Ausmass des Richtprojekts überragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche im bezeichneten Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. Vom Gemeinderat verabschiedet am 12. NOV. 2024 Bereich über die Baubereiche für Hauptbauten hinausragen dürfen. 3. Lichtemissionen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken. 2. Die pro Baubereich maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulässigkeit von Attikageschossen sind im Situationsplan festgelegt. Ziff. 8. Schlussbestimmungen Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin 3. Ausserhalb der Baubereiche sind unterirdische Bauten und Unterniveaubauten nur im bezeichneten 1.
Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen Bereich erlaubt. Einzelne gut gestaltete Kleinbauten, namentlich für Veloabstellplätze, Tiefgaragen- Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar sowie das übergeordnete Recht massgebend. zufahrten, Tiefgaragenzugänge und dergleichen sind ausserhalb der Baubereiche an den im 2. Der einfache Bebauungsplan Mattweg wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen µ _/;, i. V. A fl·- Situationsplan bezeichneten Stellen zulässig. 4. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32bis Abs . 3 PBG um maximal 20% erhöht werden . Festsetzungsbeschlusses verbindlich .
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 2 1, NOV. 2024 20. DEZ. 2024 5. Bauten und Anlagen sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. 6. Es sind nur Flachdächer zulässig. Diese sind ökologisch wertvoll und extensiv zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. 7. Einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Zu- und Abluftkamine, Oblichter, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und dergleichen sind zu lässig. Technisch bedingte Aufbauten und Anlagen sind zusammenzufassen und mindestens um das Mass ihrer Höhe von der Fassade zurückzuversetzen und dezent zu gestalten. Vom Gemeinderat beschlossen am: 21. JAN. 2025
Ziff. 5 Freiraum
Die Gemeindeschreiberin 1. Die Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. 2. Der im Situationsplan bezeichnete begrünte Aussenraum ist aufenthaltsfreundlich zu gestalten. Bei ,: V. ,11_ (c._ der Gestaltung der Freiräume sind standortgerechte und grundsätzlich einheimische Pflanzenarten mit einheimischen Ökotypen zu verwenden. Es ist dabei eine hohe Artenvielfalt anzustreben. 3. Der Quartierplatz dient als Begegnungsraum, welcher öffentlich zugänglich ist. Er ist mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten und zweckmässig zu möblieren (z.B. eine angemessene Anzahl unterschiedlicher und geschützter Sitzgelegenheiten zum Verweilen, schattenspendende Bäume
o. dgl.). Erst soweit möglich mit sickerfähigen Belägen zu versehen. 4. Der im Situationsplan bezeichnete Spielplatz und Aufenthaltsbereich ist mit sickerfähigen Belägen (z.B. Kies) auszugestalten und zweckmässig zu möblieren. Spielgeräte haben sich optisch gut in die Gesamtsituation einzugliedern. 5. An den schematisch bezeichneten Standorten sind standortgerechte und dem zukünftigen Klima angepasste, grundsätzlich einheimische Bäume zu pflanzen. Im Bereich von Unterniveaubauten ist ein genügend hoher Bodenaufbau für den Wurzelraum zu gewährleisten.
12. November 2024 BESCHLUSSINHAL T BEBAUUNGSPLAN SITUATIONSPLAN 1: 500 INFORMATIVER INHALT -■ Geltungsbereich Ziff. 3 Schemaschnitt A-A 1:500 (mit Richtprojekt) Baubereiche Hauptbauten mit Geschosszahl Ziff. 4 Abs. 1 und 2 Baubereich für Balkone Ziff. 4 Abs. 1 3 VG + Attika
Baubereich für unterirdische Bauten und Unterniveaubauten Ziff. 4 Abs . 3 "' 1 2 VG + Attika [:l 1
Koordinaten Begrünter Aussenraum (Abgrenzung schematisch) Ziff. 5 Abs. 2 Quartierplatz (Abgrenzung schematisch) Ziff. 5 Abs. 3 C TG - - - - - - - - - - -- - - - - -~ Spielplatz und Aufenthaltsbereich (Abgrenzung schematisch) Ziff. 5 Abs. 4 KOORDINATENLISTE LV95 (CH 1903+)
Bäume (Lage schematisch) Ziff. 5 Abs. 5 Baubereiche für Hauptbauten Nr. E-Koordinate N-Koordinate Erschliessungsfläche (Abgrenzung schematisch) Ziff. 6 Abs. 1 1 2'682'419.683 1'227'404.013 2 2'682'444.973 1'227'412.125 00000 Arealinterne Fusswege (Lage schematisch) Ziff. 6 Abs. 2 3 2'682'446.222 1'227'408.231 4 2'682'452.336 1'227'410.192 zu- und Wegfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) Ziff. 6 Abs. 3 5 2'682'457.174 1'227'393.807 Tiefgaragenzugänge (Lage schematisch) Ziff. 4 Abs.
3 6 2'682'444.907 1'227'389.872 7 2'682'443.563 1'227'394.061 Unterirdischer Anschluss Tiefgarage •• (Lage schematisch) Ziff. 6 Abs. 4 8 9 2'682'434.993 2'682'434.062 1'227'391.312 1'227'394.217 @ Abstellbereich Anlieferung (Lage schematisch) Ziff. 6 Abs. 5 10 2'682'423.873 1'227'390.948 • 11 2'682'414.905 1'227'376.662 Oberirdische Veloabstellplätze (Lage schematisch) Ziff. 6 Abs.
6 12 2'682'442.102 1'227'386.786 13 2'682'446.034 1'227'376.224 ® Entsorgungsstelle, UFC (Lage schematisch) Ziff. 7 Abs. 1 14 2'682'418.753 1'227'366.068 ~ Retentionsmassnahmen (Abgrenzung schematisch) Ziff. 7 Abs. 2 Baubereich für Balkone
15 | 2'682'417.723 | 1'227'365.685 |
16 | 2'682'416.519 | 1'227'368.918 |
17 | 2'682'417.550 | 1'227'369.302 |
Baubereich für unterirdische INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN Bauten und Unterniveaubauten 18 2'682'449.864 1'227'417.896 Bestehende Gebäude ausserhalb des Geltungsbereichs 19 2'682'446.611 1'227'390.418 20 2'682'449.345 1'227'381.896
Richtprojekt Hochbauten | 21 | 2'682'444.583 | 1'227'380.123 |
Richtprojekt Tiefgarage | 22 | 2'682'406.355 | 1'227'403.937 |
Abzubrechende Bauten und Anlagen C) 10 20 ~--'='
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