Source: baar.tlex.ch

7.2.5-25

Quartiergestaltungsplan «Gutsch»

241 3879 247 347 4a 1a 6 HANDLUNGSANWEISUNGEN 17016539

10

• 347

21 Kanton Zug 7 2884a • Gemeinde Baar

23 243 9a 2912a Zweck und freiräumliche Grundsätze

16 / 347 241 3a 12912 b

. Der Quartiergestaltungsplan (QGP) Gutsch hat zum Ziel, die schonungsvolle Erschliessung der empfindlichen Hügelkuppe am Rande des BLN-Gebiets 8 \ . ······· ....

501a

6 1307 zu klären sowie die Prinzipien für eine landschaftsverträgliche Bebau-

14

388 241 2a 3882 3881 ung zu regeln, die Bezug zur gewachsenen ortsbaulichen Struktur und zur - _j

Identität des Gebiets nimmt. 3479 QUARTIERGESTALTUNGSPLAN Die Umgebung soll einen möglichst geringen Versiegelungsgrad aufweisen, 241 1a

12

2 naturnah, mit standortgerechten und einheimischen Gehölzen bepflanzt

25 werden und in einem Bezug zur angrenzenden Obststreuwiese stehen. GUTSCH 241 2869 a 2849a

288 1b Verbindlichkeit und Wirkung

4b 42c 247 0a 6 1148a Geltungsbereich Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgelegt.

Sämtliche Planfestle- 1 1 3883 gungen sind schematisch und besitzen für die weitere Projektierung einen Situation 1:500 1 1182 3885

17016606 -■- Anordnungsspielraum. Der QGP ist behördenverbindlich und dient

285 1 - - - __. (Farbband ausserhalb) insbesondere als Grundlage für einen darauffolgenden einfachen

0b Bebauungsplan. 1086 5a 685

684 101 I

683 42b

27 Freiraumgestaltung

682 .5 683

a 2850 .5 685

Topografische Einordnung Bauten und Anlagen sind schonungsvoll in die Topografie zu integrieren. 686 Terrainveränderungen sind zu minimieren. Stützmauern sind einheitlich zu 689 gestalten. Es sind naturnahe Materialien zu verwenden. Stützkonstruktionen

68 2.5 3884

8. Abteilung Planung/Bau, den

68

5 17016535 ab 1.5 m sind in der Höhe zu staffeln. 0 686.5

688.5 68

Der Abteilungsleiter 8.5

946a 6 87 Siedlungsrand Der Siedlungsrand ist möglichst naturnah auszubilden. Ein besonderes 1066 Augenmerk gilt der Materialisierung, der Bepflanzung und der behutsamen

42a 1110

756a 42 Integration der Erschliessungsstrasse und Entsorgungsstelle. Der Übergang E II der Erschliessungsstrasse zur Landwirtschaftszone ist besonders gut zu

A gestalten. Auf Stützmauern ist zu verzichten.

946b

40b 6 87.5

Vom Gemeinderat beschlossen am 104 1a Naturnahe Mitte Das Bächlein soll die naturnah gestaltete Mitte des Gebiets bilden.

-

Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin 687

0 4332 68 7.5 686.5

17016682

6 Umgebungsgestaltung / Bepflanzung Die Umgebung ist mit Bezug zur angrenzenden Landschaft zu gestalten. Es 68

A ll e n w i n d e n oo 68

(Lage und Anzahl schematisch) 6.5

sind standortgerechte und klimaangepasste sowie einheimische Baumarten 1111 zu verwenden (z. B. Obstbäume, die einen Bezug zur angrenzenden

0 686.5

Öffentliche Auflage vom bis 1082 685 .5

5 30 Kulturlandschaft herstellen). Der Versiegelungsgrad ist möglichst gering zu

5. 68 Visum Planung/Bau 99 a 40 a 0 .

684 .5

685.5 685 halten. Die Alterungsfähigkeit ist zu gewährleisten.

1093 a • 68 Bebauung

40 3. 5 684.5 684.5

.5 679

"- 684 Baufelder für oberirdische Bauten / Oberirdische Bauten sind nur innerhalb der Baufelder anzuordnen. 6810 • 68

I visuelle Durchlässigkeit Die Bebauung hat eine hohe visuelle Durchlässigkeit aufzuweisen (punkt- 2. /

-

5

6833.50

683.5

/ Vom Gemeinderat festgesetzt am förmige Footprints). Sie soll Bezug zur Identität des Gebiets nehmen und sich

or ' 678 __ . __ .// 681.50 68 679 ---

in die landschaftliche und bauliche Umgebung integrieren. 3.5 678.5 .•

Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin 682.50 683 (Farbband innerhalb)

681.50

/

67

682.50

Hinweis zu den Grundstücken GS Nrn.

Auf den Grundstücken GS Nrn. 980 und 4379 bestehen zurzeit keine Bauab-

0 / 6. 5

1112 980 und 4379 sichten. Daher wird für die Grundstücke lediglich die Erschliessung geregelt. 4378

B _/ < 2.5 68

4378 i \,...__ 1042a 68 3.5

68 4.5 686 .5 687 .5 68

3. 5 Erschliessung 38 Arealzufahrt / Tiefgaragenzufahrten Die Arealzufahrt hat ab der Strasse Gutsch zu erfolgen.

Die Lage der im Situa- 679 j' 685 .5

68 .5 687

tionsplan bezeichneten Tiefgaragenzufahrten ist für die weitere Projektierung 46 679.5 4 .5 686 68

./ 11 4.

980 5 67

wegleitend. Die Tiefgarage im Baufeld B muss über eine Anschlussmöglichkeit 7

i' , • D orf

/8 67 ··• ... 68 5.5 ~ • für eine Tiefgarage der Grundstücke GS Nrn.

4379 und 980 verfügen. '-~- Feinerschliessung Die Feinerschliessung am Siedlungsrand dient der Erschliessung der Baufelstra

.50

-

68 \ )7"' 688

6. 8.5

5 \. 67

der und der Grundstücke GS Nrn. 4379 und 980. 68 7. 5 9

685 67 32700 - 21.12.2023 .50

999 sse

688 68

Die Einfahrt in den Kirchweg ist für den Privatverkehr der Grundstücke GS

680 8. 5 317a

68 ~. ~ 68

\

6 Nrn. 4378 und 4332 mit geeigneten Massnahmen zu unterbinden. 9.

36 5

.5 681 24

681 1245

5 682.

68 '\

682

683.5

7 Wendemöglichkeit MIV An bezeichneter Lage ist eine Wendemöglichkeit zu erstellen.

683

684.50 ~ 68 9.5

4379 G

684

685.50 696a

0 685 4379

688 689.5

686 689 Öffentlicher Fussweg Am Siedlungsrand ist entlang der Feinerschliessung ein öffentlicher Fussweg

7 68

68 zu erstellen.

7. +oooo+

5 7 17016531 686

688 339 I Wegnetz 8b • Es ist ein feinmaschiges internes Wegnetz als Begegnungsorte mit punktuel-

68 8. 5 687 o+ len Aufenthalts- und Spielflächen auszugestalten.

5

980

Ver- und Entsorgung

2

688

Entsorgungsstelle An bezeichneter Lage ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle zu erstellen. .5

0 316 a 7b

□ 5a 1 31 E 169 Umsetzung 2720

Privatrechtliche Es sind folgende privatrechtliche Regelungen zu treffen: 997 Regelungen I Fusswegrecht z.G. Öffentlichkeit 0

68

N

II Nutzungsrecht Entsorgungsplatz z.G. Öffentlichkeit

3

69

689.5

9 0II 35

5 0. C)

69 a 1368 Informationsinhalt

313 8a 339 -

3a - o s rn 25 m 169 7a 1 1

Bebauungsvorschlag (Hochbauten) c___J Grütmatt 1 1

4 Bearbeitung: Lea Humbel, Adrian Grütter 317a Bestandesbauten Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. 2721 1 1

Bestehende Bäume Grundlagedaten Amtliche Vermessung: Geoportal Kanton Zug vom 1. Februar 2020 Richtprojekt mit Höhenkurven: Leutwyler Partner Architekten vom 10. Februar 2023 998 6a 17016530 12 0

Uferstreifen gem. Übergangsbestimmungen Gewässerschutzverordnung (GSchV) 169 3a

Kirch 137 Der Gewässerraum wird im Zonenplan festgelegt. Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen 3 '1

6 313 der amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre _./ 443

w eg 1 Höhenlinien Lage beruht auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr durch den Geometer besteht.

~ 1

3c 4113 1296 '

313 t