Source: schlieren.ch

11.21

Gastarif

Präsidiales Stadtkanzlei Freiestrasse 6 – Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 15 76

Gastarif (vom 4. Dezember 2024)

Gültig ab 1. April 2026

SKR Nr. 11.21

1. Nicht umschaltbare Anlagen

Netzentgelt Energiepreis

mengenabhängig Kapazität in Tarifstufe Jahresverbrauch in Kilowattstunden mengenabhängig Rp./kWh inkl. CO2 Fr./kW/a Basis in- Grundgebühren Rp./kWh, exkl. Abgabe und 30 % stallierte Leistung, Fr./a, exkl. MWST MWST Biogasanteil, exkl. MWST exkl. MWST

11

Kochgas/Warmwasser

2.10

0.00

60.00

10.20

12

Wärme bis 10'000

2.10

0.00

120.00

10.15

13

Wärme 10'001 bis 100'000

1.80

10.00

180.00

10.10

21

Wärme 100'001 bis 500'000

1.50

10.00

360.00

10.10

22

Wärme 500'001 bis 1'000'000

1.30

8.00

600.00

8.85

23

Wärme ab 1'000'001

1.00

6.00

600.00

8.80

2. Zweistoffanlagen

Netzentgelt Energiepreis

mengenabhängig Tarifstufe Jahresverbrauch in Kilowattstunden Kapazität in mengenabhängig Rp./kWh inkl. CO2 Fr./kW/a Basis in- Grundgebühren Rp./kWh, exkl. Abgabe und 30 % stallierte Leistung, Fr./a, exkl. MWST MWST Biogasanteil, exkl. exkl. MWST MWST

32

Wärme 2-Stoff bis 500'000 abschaltbar

1.50

10.00

360.00

9.70

33

Wärme 2-Stoff ab 500'001 abschaltbar

1.30

8.00

600.00

8.45

28. Januar 2026

3. Prozessgasanlangen

Netzentgelt Energiepreis

Tarifstufe Jahresverbrauch in Kilowattstunden mengenabhängig Kapazität in Fr./kW/a mengenabhängig Rp./kWh inkl. CO2 Basis installierte Grundgebühren Rp./kWh, exkl. Abgabe und 30 % Leistung, exkl. Fr./a, exkl. MWST MWST Biogasanteil, exkl. MWST MWST Prozess ab 500'000 und Sommeranteil 42 0.90 4.00 600.00 9.60 > 30 % Prozess 2-Stoff ab 500'000 43 0.80 3.00 600.00 8.40 und Sommeranteil > 30 %

Nach Tarif 1 werden sämtliche Gasbezüge verrechnet, sofern sie nicht unter Tarif 2 oder 3 fallen. Tarif 2 umfasst die Gasabgabe für umschaltbare Zweistoffanlagen und Tarif 3 für Prozessanlagen.

Der gemessene Jahresverbrauch wird je Kunde und Zähler zum Ansatz der jeweiligen Tarifstufe verrechnet. Die Ablesungen mit Inkasso oder Rechnungsstellung erfolgen in der Regel bei Haushalten einmal pro Jahr, bei Wärme vier Mal und bei Grosskunden monatlich. Für Ablesungs- und Verrechnungsperioden von weniger als einem Jahr werden die Tarifeinstufung und die entsprechende Verrechnung pro rata vorgenommen. Eine allfällige Tarifstufenanpassung wird auf Basis von drei Verrechnungsjahren (arithmetisches Mittel) vorgenommen. Diese wird nach drei Über- oder Unterschreitungen angepasst. Es werden keine Nachbelastungen und keine Rückerstattungen getätigt. Zusätzliche Zwischenablesungen können im Auftrag des Kunden gegen entsprechende Verrechnung gemacht werden.

4. Biogas

Nachstehend werden die Zuschläge auf den Gastarif (tarifstufenunabhängig, zusätzlich zu den bereits enthaltenen 30 % Biogas im Standardprodukt) der drei Bezugsvarianten für Biogas bzw. mit Biogasanteilen, inklusive CO2-Abgabe und exklusive MWST aufgeführt.

Biogasanteil Exklusive MWST Standardprodukt mit zusätzlich 5 % Zuschlag auf den Gastarif in Rp. pro 0.24 Biogasanteil Kilowattstunde Standardprodukt mit zusätzlich 20 % Zuschlag auf den Gastarif in Rp. pro 0.82 Biogasanteil Kilowattstunde Standardprodukt mit zusätzlich 70 % Zuschlag auf den Gastarif in Rp. pro 2.93 Biogasanteil Kilowattstunde

Bei Produkten mit einem Biogasanteil ist die Reduktion der CO2-Abgabe bereits im Preis berücksichtigt.

4.1 Biogas aus Schweizer Produktion mit Herkunftsnachweis für Kunden mit Prozessgasanlagen

Nachstehend werden die Zuschläge auf den Gastarif (tarifstufenunabhängig, zusätzlich zu den bereits enthaltenen 30 % Biogas im Standardprodukt) für Biogas aus Schweizer Produktion mit Herkunftsnachweis und exklusive MWST aufgeführt. Diese Tarifoption steht nur Kunden mit Prozessgasanlagen zur Verfügung.

Exklusive MWST

Zuschlag auf den Gastarif in Rp. pro Kilowattstunde bei einem Bezug von 100 % 14.50 Anpassung in Schritten von jeweils 5 % beliebig möglich. Der Zuschlag wird anteilig angepasst.

5. Spezialgaszähler mit Datenlogger

Die Zählergebühren sind im Netzentgelt eingerechnet. Aus Datenübermittlungsgründen oder auf Kundenwunsch können ein bis zwei Gaszähler über einen Datenlogger installiert werden. Für den zweiten Zähler und den Datenlogger muss zusätzlich ein Entgelt bezahlt werden. Abhängig ist dieses vom Anschaffungspreis, der nötigen Zusatzmodule, des Montage- und Demontageaufwands sowie des Intervalls der amtlichen Eichgebühr. Der zweite Zähler und der Datenlogger müssen mit nachstehenden Pauschalen zusätzlich abgegolten werden.

Zählergebühr pro Jahr in Fr. Zählergebühr pro Monat in Fr. Zählergrösse

exklusive MWST

exklusive MWST

Ab G 40

258.00

21.50

Ab G 65

288.00

24.00

Ab G 100

300.00

25.00

Ab G 160

456.00

38.00

Ab G 250

456.00

38.00

Ab G 400

642.00

53.50

Ab G 650

814.80

67.90

Ab G 1000+grösser

1'805.00

150.41

Mengenumwerter

490.80

40.90

Datenlogger

268.20

22.35

6. Messentgelt

Bei Gaskunden, welche durch Dritt-Lieferanten mit Erdgas/Biogas versorgt werden, muss die Gasversorgung vor Ort zusätzliche Messeinrichtungen einbauen, um stündliche Ablesungen zu gewährleisten. Mit diesen können die Angaben bezüglich der Einhaltung von Spitzenlasten und die Verrechnung der Netznutzungskosten auf der Basis der Kilowattstunden (kWh) berechnet und verrechnet werden. Diese Betriebskosten müssen mit nachstehender Pauschale zusätzlich abgegolten werden:

Kosten pro Messstelle pro Jahr exklusive MWST Fr. 1'800.00

Die Pauschale ist auch dann geschuldet, wenn der Einbau aufgrund eines beabsichtigten Wechsels erfolgte, aber nicht vollzogen wurde.

7. Mehrwertsteuer

Auf die vorstehenden Preise ist die Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Ansatz hinzuzurechnen.

8. Ausbau Speicherkapazitäten neu und zeitlich begrenzt

Zur Stabilisierung der Versorgungssicherheit kauft der Bund zusätzliche Speicherkapazitäten im Ausland ein. Diese müssen zwingend an die Gaskunden weiterverrechnet werden. Die Abgabe entfällt automatisch, sobald keine zusätzlichen Kapazitäten mehr eingekauft werden. Die Speichergebühren müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen und verrechnet werden.

Kosten pro Kilowattstunde (kWh) exklusive MWST 0.22 Rp./kWh

Die Totalrevision des Gastarifs wurde vom Stadtrat mit Beschluss 243 vom 23. November 2022 genehmigt. In Kraft per 1. Januar 2023.

Die Teilrevision des Gastarifs wurde vom Stadtrat mit Beschluss 99 vom 3. Mai 2023 genehmigt. In Kraft per 1. Juli 2023.

Die Anpassung des Gastarifs wurde vom Stadtrat mit Beschluss 247 vom 4. Dezember 2024 genehmigt. In Kraft per 1. Januar 2025.

Die Anpassung des Gastarifs wurde vom Stadtrat mit Beschluss 25 vom 28. Januar 2026 genehmigt. In Kraft per 1. April 2026.