Source: thalwil.ch

400.1

Schulzahnpflegereglement

SR-Nummer: 400.1

Schulzahnpflegereglement 16. August 2002

– Vom Gemeinderat Thalwil mit Beschluss Nr. 186 vom 9. Juli 2002 in Kraft gesetzt per 16. August 2002. – Geändert (Änderung Erlasstitel) am 26. Oktober 2021 mit GRB Nr. 256.

Thalwil Thalwil │Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil │[email protected] │www.thalwil.ch

I Allgemeines

§ 1 Die Gemeinde Thalwil organisiert gestützt auf Art. 66, Ziff. 2.1 der GO die

Schulzahnpflege. Sie umfasst: 1. vorbeugende Massnahmen gegen den Gebisszerfall bei Schülerinnen und Schülern; 2. die regelmässige Aufklärung von Eltern und Schülern über eine zweckmässige Ernährung und Mundpflege; 3. die regelmässige zahnärztliche Untersuchung und Behandlung der Schüler.

§ 2 Die Schulzahnpflege erstreckt sich auf alle schulpflichtigen Kinder und die Kinder im

Kindergarten. Die Eltern oder Besorger werden jährlich mindestens einmal über die Vorgehensweise und Dienstleistungen der Schulzahnpflege orientiert.

II Vorbeugende Massnahmen

§ 3 Die Lehrerschaft und Schulzahnpflegeinstruktorinnen unterrichten die Schüler

periodisch über die zweckmässige Ernährung und Mundpflege und halten die Schüler zur Befolgung dieser Grundsätze an.

III Abwicklung

§ 4 Für den jährlichen Untersuch bei einem frei wählbaren Zahnarzt wird den Eltern

oder Besorgern pro Kind auf Beginn des Schuljahres der Gutschein Zürcher Schulzahnuntersuch zugestellt. Dieser Gutschein ist jeweils bis Ende April des laufenden Schuljahres befristet. Pro Schullaufbahn hat jedes Kind Anrecht auf zweimal zwei Bissflügelröntgenbilder. Die Kosten übernimmt die Schule. Den Eltern oder Besorgern wird ein entsprechender Gutschein zugestellt.

§ 5 Erweist sich auf Grund des Untersuchs eine Behandlung als notwendig, erfolgt diese zum Privattarif in der von den Eltern oder Besorgern gewählten

Zahnarztpraxis, ausser in folgenden Spezialfällen:

  1. bei Sozialhilfebezügern

  2. bei Bezügern von Beiträgen an die Krankenkassenprämie Trifft a) oder b) zu, bestehen folgende Einschränkungen für die Behandlungsplanung: 1. Der gewählte Zahnarzt ist vor Behandlungsbeginn über den Status als Bezüger von Leistungen im obigen Sinne zu informieren. 2. Eltern oder Besorger haben einen Kostenvoranschlag zum UVG-Tarif zu verlangen. Dieser ist vor der Behandlung mit dem Gesuch für Behandlungsbeiträge an die Sozialabteilung der Gemeinde Thalwil, Postfach, 8801 Thalwil, einzureichen. 3. Erhalten Eltern oder Besorger Beiträge an die Kosten der Krankenkassenprämie, leistet die Gemeinde Thalwil gemäss dem aktuellen steuerbaren Einkommen die folgenden abgestuften Beiträge: Anrechenbares Einkommen von Fr. 0.00 bis Fr. 34'000.00 100% von Fr. 34'001.00 bis zum vom Kanton festgelegten, periodisch 50% angepassten steuerbaren Einkommen

IV In-Kraft-Treten

§ 6 Dieses Reglement1 tritt mit der gemeinderätlichen Genehmigung auf Beginn des Schuljahres 2002/2003 per 16. August 2002 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung

über die Schulzahnpflege und den schulzahnärztlichen Dienst vom 20. Juli 1994.

POLITISCHE GEMEI NDE THALW IL Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiber Christine Burgener Martin Pallioppi

Geändert (Änderung Erlasstitel, bisher: Verordnung über die Schulzahnpflege) am 26. Oktober 2021 mit GRB Nr. 256.