06.094
RPT. Dotation de la péréquation des ressources, de la compensation des charges et de la compensation des cas de rigueur
Intervention de procédure
4. Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Rahmen des Übergangs zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
4. Loi fédérale concernant la modification d'actes dans le cadre de la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons
Ziff. I Ziff. 5 Art. 78 Abs. 1; Übergangsbestimmung Abs. 4
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Huber, Brunschwig Graf, Cathomas, Egerszegi, Favre, Häberli-Koller, Lustenberger, Meyer Thérèse, Müller Walter, Wäfler)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I ch. 5 art. 78 al. 1; disposition transitoire al. 4
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Huber, Brunschwig Graf, Cathomas, Egerszegi, Favre, Häberli-Koller, Lustenberger, Meyer Thérèse, Müller Walter, Wäfler)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Zuppiger Bruno · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Nach der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens in Bezug auf die Festlegung der Beiträge des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs in der dritten NFA-Botschaft sind die Vorlagen 1, 2 und 3 bereinigt und für die Schlussabstimmung bereit. Es gibt jedoch noch zwei Differenzen; eine betrifft die Vorlage 4, wo es um die Frage geht, ob und in welchem Ausmass die Kantone bei der Sanierung der IV mit einbezogen werden sollen. Die andere betrifft eine Anpassung bei der Motion betreffend Aufsicht bei der direkten Bundessteuer.
Zur Frage der nachschüssigen IV-Finanzierung: Wie bereits bei der ersten Behandlung im Plenum erwähnt, handelt es sich hier um eine ziemlich umstrittene Differenz. Die politische Frage lautet: Sollen die Kantone bei der Sanierung der IV mit einbezogen werden, oder sollen sie - wie es die Kantone selbst und der Ständerat wünschen - aus jeglicher künftigen Mitfinanzierungspflicht bei der Sanierung entlassen werden? Während der Ständerat der Ansicht ist, dass die Sanierung der IV in einer separaten Vorlage zur IV-Finanzierung geregelt werden soll, ist die Mehrheit der Kommission unseres Rates nach wie vor der Meinung, dass die Kantone mit der Verabschiedung des NFA nicht gänzlich aus der Verantwortung rund um die Schuldensanierung der IV entlassen werden sollen.
Auch wenn es sich beim NFA um ein zwischen dem Bund und den Kantonen austariertes Konzept handelt, wie dies von den Kantonsvertretern und vom Bundesrat ausgeführt wird, beantragt Ihnen die Spezialkommission mit 17 zu 7 Stimmen, am bisherigen Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Dies wird damit begründet, dass die Kantone für die hohe Verschuldung der IV mitverantwortlich seien. Die Mehrheit ist deshalb der Meinung, dass die Sanierung nicht allein dem Bund, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen werden solle. Schliesslich geht es um ein Loch von weit über 10 Milliarden Franken, das irgendwie gestopft werden muss.
Eine Minderheit der Spezialkommission beantragt Ihnen, dem Konzept des Bundesrates zuzustimmen, zumal die Übergangsregelungen nicht nur für die IV gelten, sondern auch für die direkte Bundessteuer. Wenn bei der IV eine abweichende Lösung getroffen werde, würden die Kantone den Anspruch erheben, dass auch in Bezug auf den Übergang bei der direkten Bundessteuer gleiche Kriterien angewendet werden sollen. Die Fassung des Ständerates stelle einen Kompromiss dar und die Kantone hätten in Zukunft schliesslich auch die Kosten für Sonderschulen und Behinderteninstitutionen alleine zu tragen, was keine unbedeutende Belastung darstelle. Wenn der Vorlage in der Fassung von Bundesrat und Ständerat nicht zugestimmt werde, entstehe ein Chaos. Hingegen sei das Inkrafttreten nicht infrage gestellt.
Der Nationalrat - also Sie hier - hat am 6. Juni mit 113 zu 70 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit zugestimmt, während der Ständerat ohne Abstimmung einhellig bei seiner Fassung geblieben ist.
Ich möchte die zweite Differenz, welche in der Kommission bestanden hat, auch noch kurz erläutern. Hier ging es um die Motion der NFA-Kommission zur Oberaufsicht bei der direkten Bundessteuer; sie steht auf der hintersten Seite der Fahne. Der Nationalrat hatte ebenfalls am 6. Juni mit 90 zu 81 Stimmen die Annahme dieser Motion beschlossen. Die vorberatende Kommission des Zweitrates hat gemäss Artikel 121 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Motion abzuändern. Sie hat in drei Punkten leichte Änderungen vorgenommen, welche vom Ständerat am vergangenen Dienstag dann ohne Gegenantrag gutgeheissen worden sind. Die NFA-Kommission hat den Änderungen mehrheitlich zugestimmt. Ein Minderheitsantrag wurde nicht gestellt. Damit ist diese Differenz erledigt.
Meyer Thérèse · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien
Sur les projets 1, 2 et 3 de ce lourd dossier qu'a été la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches, il n'y a plus de divergences, et ces trois projets sont prêts pour le vote final. Notre commission a par contre dû traiter les deux dernières divergences qui restaient dans le projet 4.
Vous vous souvenez que la plus importante d'entre elles concerne le règlement par l'assurance-invalidité, durant la phase de transition, des engagements pris par elle avant l'entrée en vigueur du nouveau régime de répartition des tâches, engagements qui feront l'objet d'un versement après l'entrée en vigueur de celui-ci.
Dans sa première décision, notre conseil a suivi sa commission, qui avait proposé un système différent de celui proposé par le Conseil fédéral et le Conseil des Etats. Notre conseil, en première lecture, a décidé d'augmenter la participation de la Confédération et des cantons de 490 millions de francs chacun pour libérer l'assurance-invalidité de ses engagements antérieurs. Notre conseil s'est éloigné ainsi de la solution négociée par la Confédération et les cantons, et soutenue par le Conseil des Etats. Cette solution tenait aussi compte de la diminution de la part des cantons à l'impôt fédéral direct, qui doit passer de 30 à 17 pour cent, sur les montants des années antérieures.
Le Conseil des Etats a maintenu sa version, mais notre commission, par 17 voix contre 10, propose de maintenir la nôtre et de demander cet engagement supplémentaire à fonds perdu à la Confédération et aux cantons, pour couvrir ces montants dus par l'assurance-invalidité. Cet engagement se montera à 1,226 milliard de francs au lieu de 736 millions de francs pour la Confédération, et à 736 millions de francs au lieu de 245 millions pour les cantons.
La majorité de la commission défend sa proposition en disant qu'elle ne veut pas augmenter la dette de l'assurance-invalidité, même si les intérêts supplémentaires de 24,5 millions de francs étaient pris en charge par le compte global et n'étaient pas à la charge de cette assurance. Elle vous demande donc de suivre sa proposition.
Une minorité de la commission soutient la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats et pense que la solution négociée tient compte de tous les paramètres de ce droit transitoire, à savoir principalement des montants dus par l'AI et de la diminution de la part à l'impôt fédéral direct de 30 à 17 pour cent pour les montants non encore versés des années précédentes. La minorité pense que cette solution est plus équilibrée.
Cependant, je vous demande de suivre la majorité.
Il n'y a plus de deuxième divergence. Effectivement, nous avions encore discuté en commission de la motion 07.3282 qui demande de trouver une solution plus affinée pour le contrôle de la perception de l'impôt fédéral direct par les cantons. Une minorité des membres de la commission ne s'est pas ralliée à la version du Conseil des Etats, mais elle n'a pas déposé de proposition de minorité. Donc, il n'y a plus de deuxième divergence.
Nous proposons donc d'adhérer à la décision du Conseil des Etats concernant la motion 07.3282.
Huber Gabi · Mit-F · Conseil national · Uri · Groupe radical-libéral
Der Ständerat hat der Änderung von Artikel 78 IVG in der Fassung des Bundesrates am letzten Dienstag einstimmig und diskussionslos zugestimmt. Die Mehrheit der nationalrätlichen Spezialkommission beharrt nun aber darauf, dass - isoliert von der laufenden Diskussion zur Sanierung der IV und beschränkt auf die Finanzierung der offenen Verpflichtungen bei den kollektiven IV-Leistungen - quasi eine Teilsanierung zulasten der öffentlichen Hand durchgeführt werden soll. Sie könnten das Verfahren wesentlich abkürzen, wenn Sie heute dem Minderheitsantrag zustimmen würden.
Die Lösung in der Fassung von Bundesrat und Ständerat - es wurde gesagt - entspricht einem Kompromiss. Bei einem Kompromiss ist es so, dass jede Seite etwas geben oder auf etwas verzichten muss. Wie haben nun die Kantone konkret zu diesem Kompromiss beigetragen?
Erstens haben sie auf die Forderung nach der periodengerechten Abgrenzung bei der direkten Bundessteuer verzichtet. Immerhin sprechen wir hier von 2 Milliarden Franken. Später haben die Kantone ihre Forderung in diesem Bereich auf 655 Millionen Franken reduziert. Auch diese Forderung wurde fallengelassen. Schliesslich wird den Kantonen in der Globalbilanz die zusätzliche Zinsbelastung der IV von jährlich 24,5 Millionen Franken belastet. Der Bundesbeitrag an die IV kann damit um 0,15 Prozent ihrer Ausgaben dauerhaft erhöht werden. Im Gegenzug wird der Bundesbeitrag zugunsten des Ressourcen- und Lastenausgleichs dauerhaft um 24,5 Millionen Franken gekürzt. Die Verzinsung der erhöhten IV-Schulden geht somit dauerhaft zulasten der Kantone.
Da kann man doch nicht sagen, die Kantone würden gratis aus der Verantwortung entlassen, selbst wenn man ihnen Mitverantwortung für die finanziellen Probleme der IV durch eine zu large Praxis anlasten könnte. Abgesehen davon liegt die entsprechende fachliche und administrative Aufsicht über die IV-Stellen vollständig beim Bund. Vergessen wir bitte auch nicht, dass das A in der NFA für Aufgabenentflechtung steht. Ich erinnere daran, dass die Kantone die bisherigen Leistungen der IV an die Institutionen und die Sonderschulen übernehmen. Damit übernehmen sie laufende Aufgaben mit entsprechender Dynamik. In der Globalbilanz wird die IV dadurch um immerhin 2,5 Milliarden Franken entlastet.
Aufgabenentflechtung heisst hier, einen Schlussstrich unter die bisherigen Zuständigkeiten zu ziehen. Für den Bund heisst es: fertig mit den Institutionen und Sonderschulen; für die Kantone heisst es: keine Verpflichtungen mehr für die kollektiven IV-Leistungen.
Wenn Sie der Mehrheit folgen und den Anteil der IV von 50 Prozent an der Gesamtverpflichtung je hälftig auf Bund und Kantone verteilen, entsteht diesen beiden Partnern, den Kantonen und dem Bund - übrigens auch den Geberkantonen -, eine zusätzliche Belastung von je einer halben Milliarde Franken. Es wundert mich schon, dass ausgerechnet auch Zürcher Volksvertreter ihrem Kanton ohne viel Aufhebens und ohne grossen Widerspruch eine Zusatzbelastung von 111 Millionen Franken zuschanzen wollen, wo wir doch sonst immer hören, die Geberkantone würden durch die NFA zu stark belastet. An die Adresse der Volksvertreter der Nehmerkantone möchte ich sagen: Sie müssen heute Farbe bekennen, Sie müssen bekennen, ob Sie gegen die Interessen Ihres eigenen Kantons abstimmen und damit die Vorlage ernsthaft ins Wanken bringen wollen. Es fragt sich jetzt einfach, wer der Klügere ist und nachgibt.
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen Ablehnung des Mehrheitsantrages. Ich spreche aber auch für die FDP-Fraktion, die einstimmig für den Minderheitsantrag ist.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe démocrate-chrétien
Einmal mehr kann ich Ihnen mitteilen, dass die CVP-Fraktion die Minderheit unterstützt. Wir sind überzeugt, dass die Frage der IV-Finanzierung nicht in diese NFA-Vorlage gehört. Die Lösung des Bundesrates und des Ständerates ist ausgewogen und ist mit den Kantonen nach langen Verhandlungen so vereinbart worden. Beide Seiten mussten Zugeständnisse machen und haben schliesslich diesem Kompromiss zugestimmt. Die IV muss saniert werden, das ist uns allen klar, und diese Frage wird an die Hand genommen. Wir riskieren aber Unklarheiten und ein Durcheinander, wenn wir diese Vorlage jetzt nicht klar regeln und nicht der Minderheit zustimmen. Die finanzpolitischen Hintergründe wurden Ihnen bereits mehrmals, ausreichend und im Detail dargelegt.
Ich bitte Sie deshalb: Folgen Sie der Minderheit, dem Bundesrat und dem Ständerat, und helfen Sie, diese für den Bund, die Kantone und ihre Gemeinden wichtige, entscheidende Vorlage erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich ersuche Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen. Auf den Punkt gebracht, lautet das Problem: Zwei schliessen einen Kompromiss, applaudieren sich selber und überlassen einem Dritten die Last, die verbleibt, die im Kompromiss keinen Platz gefunden hat. Das ist in kurzen Worten das, worum es geht.
Diese Aufgabenteilung hat den Mangel, dass bei der Invalidenversicherung die Faktoren, welche bei der Trennung wichtig sind, ungenügend oder eben überhaupt nicht einbezogen wurden. Das ist das Problem. Man entlässt die Kantone aus der Pflicht. Dagegen wäre an sich nichts einzuwenden, wenn die bedeutenden Elemente, die bei einer solchen Trennung eine Rolle spielen, vollumfänglich einbezogen würden. Was uns stört, ist, dass die Kantone mit dieser Vorlage bei der Sanierung der Invalidenversicherung zukünftig aus jeglicher Mitfinanzierungspflicht bezüglich der verbleibenden Lasten entlassen werden sollen. Das ist das Problem, das hier zur Diskussion steht. Das war in der Botschaft auch sehr klar nachzulesen, und es wird in einem Bericht, den der Bundesrat vor einigen Tagen an die ständerätliche Kommission überwiesen hat, klar bestätigt, dass eben diese künftige Mitfinanzierungspflicht bei der Sanierung der IV für die Kantone entfallen soll. Dieses Versprechen soll gemäss Treu und Glauben dann natürlich auch entsprechend eingehalten werden.
Zu den ungenügend oder nicht einbezogenen Faktoren hier nochmals einige Bemerkungen, die meines Erachtens notwendig sind: Über diese 980 Millionen Franken, die beim Übergang der IV nachschüssig zu bezahlen sind und die ja in dieser Vorlage ausgewiesen sind, müssen wir nicht mehr allzu viel diskutieren. Man kann sich darüber streiten, wieweit nun diese Last, die der IV verbleibt, in der Übergangsregelung in die Entschädigung der Kantone und des Bundes einbezogen werden soll. Wir sind der Meinung, dass das aufgrund anderer Faktoren eine minimale Beteiligung ist, die den Kantonen zugemutet werden soll.
Was nämlich nicht ersichtlich ist, sind die verbleibenden IV-Leistungen, die aufgrund des Fehlverhaltens der Kantone in den letzten möglicherweise etwa fünfzehn Jahren entstanden sind. Wenn man sich zu dieser Frage den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zu Gemüte führt, Frau Huber - dieser Bericht wurde ja nicht von einem Haudegen erstellt; es war im Wesentlichen einer der Ständeräte des Kantons Uri, Hansruedi Stadler, der für diesen Bericht verantwortlich zeichnet -, kann man darin wörtlich nachlesen, dass die uneinheitliche Praxis bei der Leistungszusprache der Kantone beträchtliche Kostenfolgen für diese Versicherung verursacht hat.
Das steht im Text dieses Berichtes. Ich lese Ihnen eine weitere Stelle vor: "Bei entsprechenden Geschäftsprüfungen liess sich aufgrund von Stichproben feststellen, dass bei einer nicht unbedeutenden Zahl geprüfter Dossiers verschiedene Unzulänglichkeiten bei den Leistungsentscheiden auftraten." Dafür waren im Wesentlichen die Kantone zuständig. Wenn Sie nun hingehen und versuchen, diese Unzulänglichkeiten zu beziffern, kommen Sie, wenn Sie 5 Prozent der Rentenleistungen nehmen, schnell einmal auf über 300 Millionen Franken im Jahr. Auf einige Jahre gerechnet wäre es dann 1 Milliarde oder mehr, die als Last dastünde - nach der Entlassung der Kantone, die diese Last aber mitverursacht haben. So gesehen sind die Kantone mit dem Mehrheitsantrag gut bedient; ich empfehle Ihnen, diesem zuzustimmen.
Marti Werner · Mit-M · Conseil national · Glaris · Groupe socialiste
Auch ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen. Die Kommission hat kein Thema so intensiv diskutiert wie jenes der IV-Frage, und unser Rat hat in seiner ersten Beratung einen klaren Beschluss gefasst; die Kommission hat daran auch im zweiten Umgang mit klarer Mehrheit festgehalten.
Im Rahmen dieser Diskussion ist insbesondere von der Sprecherin der Minderheit der Begriff des Kompromisses meines Erachtens schon etwas strapaziert worden. Es geht nicht nur darum, dass dieses Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Kantonen ein Kompromiss zulasten Dritter ist, sondern darum, dass ein Kompromiss, den man zwischen Ständerat und Nationalrat aushandeln will und muss, nicht darin bestehen kann, dass sich der eine Rat einfach dem anderen anschliesst. Wenn man von einem Kompromiss spricht, müsste man schon eine Lösung suchen, die zwischen den bisherigen Fassungen des Ständerates und des Nationalrates liegt.
Ein weiteres Argument: Auch die Minderheit anerkennt, dass die IV saniert werden muss und dass im Rahmen dieser Sanierung die Kantone nicht einfach ungeschoren davonkommen können - zumindest hat die SGK-NR dies beschlossen. Dann betrachte ich den Antrag der Mehrheit auch gegenüber den Kantonen als bedeutend ehrlicher, als wenn man hier quasi der Fassung des Ständerates zustimmt, die im Übrigen darauf basiert, dass die Kantone aus der Sanierung der IV entlassen werden, man dann aber über die Hintertüre der SGK bei der Sanierung wieder an die Kantone gelangen will. Dieses Problem müssen wir heute und im Rahmen dieser Vorlage lösen.
Wir haben Verständnis dafür, dass die Kantone Wert darauf legen, dass diese Vorlage noch im Lauf dieser Session bereinigt wird. Diese Chance ist nach wie vor vorhanden, auch wenn unser Rat an seinem Beschluss festhält. Wir können im folgenden Differenzbereinigungsverfahren zwischen den Räten ohne Weiteres eine Lösung finden. Das gelingt aber nur, wenn wir festhalten. Ich denke, in diesem Fall wird sich der Ständerat nicht mehr diskussionslos über den Beschluss des Nationalrates hinwegsetzen können.
Ein letztes Argument, Frau Huber, zu Ihrem Hinweis auf die Vertreter der Geberkantone. Ich denke, es ist uns in diesem Rat doch gelungen, das Geschäft sachlicher anzupacken und zu lösen, als der Ständerat dies getan hat, wo jeder ausgerechnet hat, was es ihn kostet. Ich muss Ihnen sagen, dass sich die Vertreter des Kantons Zürich in unserer Fraktion beispielsweise dagegen gewehrt haben, dass der Härtefonds gekürzt wird, sich also auch dafür eingesetzt haben, dass dieser Ausgleich schweizweit gemacht wird. Ich denke, es ist eine politische Stossrichtung, dass man sagt: Auch dieses Problem der IV wollen wir gemeinsam und nicht einfach gemäss dieser einfachen Betrachtungsweise lösen, was es mich oder meinen Kanton schlussendlich kostet. Wir sind schliesslich eine ganze Nation, die diese Probleme lösen muss. Ich denke, mit dem Antrag der Mehrheit lösen wir zumindest teilweise ein Problem und schieben es nicht noch weiter auf die lange Bank.
Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen ebenfalls, der Mehrheit zu folgen.
Die Diskussion über die nachschüssige Finanzierung der IV im Rahmen des NFA hätte vermutlich einen ganz anderen Verlauf genommen, wenn die Finanzierungslösung für die IV generell beschlossen worden wäre. In der Kommission hat sich der Bundesrat erneut zur notwendigen Zusatzfinanzierung bekannt. Das Problem ist nur, dass der Nationalrat die vorgeschlagene Lösung abgelehnt hat. Das bedeutet, dass die Finanzierung der IV nach wie vor nicht gelöst ist. Umso problematischer ist es, der IV über den NFA eine weitere Milliarde Franken an Schulden zu überbürden und angesichts des Risikos der Zinsentwicklung auch einen guten Teil dieser Risiken mit auf den Weg zu geben. Wir Grünen erachten es nicht als richtig, dass der IV die Folgen und die Risiken dieser finanztechnischen Übung überbürdet werden. Wir finden es auch nicht richtig, dass die Kantone aus jeglicher künftigen Verpflichtung zu entlassen sind.
Der Bundesrat argumentiert, seine Vorstellung sei ausgewogen, es handle sich um einen Kompromiss. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang einfach, dass dieser sogenannte Kompromiss nur zwischen Bund und Kantonen ausgehandelt wurde. Und die IV selbst? In der Spezialkommission NFA haben sich die Verantwortlichen der IV äussern können. Wir haben uns von ihren Vorbehalten gegen diesen sogenannten Kompromiss überzeugen können. Das bedeutet für uns Grüne, dass wir mit dem Festhalten an der Lösung des Nationalrates besser beraten sind.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Diese Mehrheit ist im Übrigen mit 17 zu 10 Stimmen in der zweiten Phase noch deutlicher ausgefallen als in der ersten. Damals war das Stimmenverhältnis 15 zu 10.
Noch eine Bemerkung zur Frage Geberkantone/Nehmerkantone: Wir haben in der ersten Phase ausgeführt, dass es Kantone gibt, die ressourcenschwach sind, und dass es Kantone gibt, die ressourcenstark sind. Diese Trennung in Geber und Nehmer geht im Grunde genommen am Problem vorbei. Sie macht Kantone, die aufgrund ihrer schwachen Ressourcen auch viel an ressourcenstarke Kantone verlieren, zu sogenannten Nehmern, obwohl sie z. B. in Bezug auf die Migration, in Bezug auf die Ausbildung von Leuten vis-à-vis den ressourcenstarken Kantonen durchaus auch zu den Gebern gehören. Ich möchte Sie eigentlich bitten, von dieser untauglichen Terminologie Abstand zu nehmen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist im Wesentlichen unter der Themenführerschaft von Herrn Bortoluzzi zustande gekommen. Er hat in der vorberatenden Kommission die Stellung der Kantone im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung thematisiert. Er hat dann aus seiner Optik dargelegt - und er hat es heute auch wiederholt -, er glaube, dass die Abwicklung der Invalidenversicherung so, wie sie in den Kantonen gehandhabt wurde, eine Mitschuld an der heutigen Situation trage.
Aber sein Antrag bezieht sich auf etwas ganz anderes. Er kommt jetzt und sagt: "Wir halbieren einfach diese Milliarde - halb Bund, halb Kantone." Damit schlägt er den Sack und meint den Esel. Er hätte, nach meiner Meinung, in der Kommission einen Antrag stellen müssen, der seinem Anliegen entspricht. Aber gerade das tut der Antrag der Mehrheit eben nicht. Es ist nicht Gerechtigkeit, was hier spielt, Herr Marti, sondern Willkür. Sie sagen einfach: "Jetzt teilen wir auf, halb den Kantonen, halb dem Bund." Das ist es, was mich stört, bei allem Verständnis für die Argumentation von Herrn Bortoluzzi, der ja bekannt ist als Sachkenner in diesen Sozialversicherungsfragen, den man ernst nehmen muss, und das mache ich auch. Aber gerade weil ich ihn ernst nehme, finde ich, dass es der falsche Weg ist, den Sie hier beschreiten wollen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das, was wir Ihnen vorgeschlagen haben, zunächst einmal sachgerecht ist. Es ist sachgerecht, dass die Sanierung der Invalidenversicherung ausserhalb des NFA geschieht, weil sie mit dem NFA nichts zu tun hat. Es ist sachgerecht, weil diese Schuld ja nicht eine neue Schuld ist, sondern eine, die auf bereits erbrachten Leistungen beruht. Deshalb muss in den Übergangsregelungen eine Regelung bezüglich dieser Milliarde getroffen werden. Es ist sachgerecht, dass Sie im Rahmen des NFA dreissig Gesetze verändert und drei neue geschaffen haben. Sie haben dabei immer der Versuchung widerstanden, materielle Gesetzgebung vorzunehmen, Sie haben sich immer auf die Problematik NFA konzentriert. Das, was hier im Raum steht, wäre dann eben effektiv eine nicht sachgerechte Durchbrechung des bisherigen Verlaufes des NFA, weil das Problem eben ausserhalb des NFA geregelt werden müsste.
Der Bundesrat ist zweitens der Meinung, dass das, was wir Ihnen vorschlagen und der Ständerat einstimmig beschlossen hat, auch systemgerecht ist. Es ist nämlich im System des NFA, dass wir am Ende den Übergang regeln müssen, und der bezieht sich vor allem auf die Finanzierung im Bereich IV und AHV. Da zeigt sich die NFA-Vorlage im Wesentlichen eben als eine Vorlage, die die Finanzflüsse zwischen Bund und Kantonen regelt. In diesem System sind gleiche Kriterien anzuwenden, für die Abgrenzung sowohl bei der direkten Bundessteuer wie auch bei der IV. Wenn Sie jetzt hier mit der Mehrheit der Kommission einen Systembruch für die IV begingen, würden die Kantone mit Recht verlangen, dass eben auch die Abgrenzung bei der direkten Bundessteuer mit gleichen Kriterien vorgenommen wird.
Der Bundesrat ist drittens der Meinung, dass der Beschluss des Ständerates ausgewogen ist. Er ist ausgewogen im Lichte der künftigen Verpflichtungen, gemäss welchen der Bund die Invalidenversicherung im individuellen Bereich und die Kantone die Invalidenversicherung im Bereich der kollektiven Leistungen zu bestreiten haben. Es ist unbestritten, dass die kollektiven Leistungen eine hohe Dynamik haben. Das ist ja nicht zuletzt der Grund, weshalb Sie ein besonderes Gesetz, das Ifeg, verabschiedet haben, das eben gerade sicherstellt, dass die Kantone im Bereich der kollektiven Leistungen diese Dynamik übernehmen müssen. Der Beschluss des Ständerates ist auch deshalb ausgewogen, weil in der Vorbereitung der ganzen Vorlage auch Varianten geprüft wurden. Eine Variante war zum Beispiel die Darlehensgebung seitens der Kantone; diese wurde dann abgelehnt.
Es ist nicht so, dass die Vertreter der Invalidenversicherung hier nicht zum Zuge gekommen wären; wir wollen ja keine Verschlechterung für die Invalidenversicherung, indem die Kantone das Zinsbetreffnis für diese Milliarde auf dem Weg über die Globalbilanz übernehmen. Damit wird die Situation der Invalidenversicherung eben nicht verschlechtert.
Die Sanierung der Invalidenversicherung ist auch dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Die Zahlen sind genannt worden, die Situation muss unter Kontrolle gebracht werden. Der Bundesrat hat seinen Beitrag dazu geleistet. Er will selbstverständlich auch künftig das Seinige zu dieser Sanierung beitragen. Schon nach der Sommersession wird sich die SGK-SR dieser Problematik annehmen. Wir sind der Meinung, dass dann eben dort bei der Sanierung die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, der Staat und andere einzubeziehen seien und dass nicht wie hier einfach nur punktuell etwas an die Kantone zu verschieben sei.
Deshalb hatte Frau Huber eben trotzdem Recht, als sie fragte: Wollen Sie als Angehörige Ihrer Stände den Kantonen diese zusätzlichen Lasten zumuten? Wollen Sie z. B. als Nationalrätinnen und Nationalräte aus dem Kanton Zürich Ihrem Wohnortskanton 111 Millionen Franken überbürden? Wollen Sie als Angehörige des Kantons Genf oder des Kantons Waadt diesen Kantonen je 43 Millionen Franken überbürden? Wollen Sie als Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau diesem Kanton 41 Millionen Franken überbürden? Wollen Sie dem Kanton Basel-Stadt einfach so 31 Millionen Franken überbürden? Ich glaube, wir sollten hier die Probleme voneinander trennen und getrennt lösen. Ich akzeptiere das Argument, dass man entsprechende Diskussionen führen muss, aber dann müsste die Konsequenz eine andere sein als eine Verteilung zwischen Bund und Kantonen.
Wenn es am Ende dieser Session nicht zu einem Einvernehmen zwischen den beiden Räten kommt, was ich nicht hoffe, kann der NFA mit den Vorlagen 1 bis 3 in Kraft treten, aber in der wichtigen Vorlage 4, in der es eben um die Regelung der Finanzflüsse und des Übergangs geht, hätten wir dann ein Durcheinander, weil keine definitiven Zahlen zur Verfügung stünden. Das hätte allenfalls zur Folge, dass die heute geltenden Verteilschlüssel weiterhin gälten. Auf jeden Fall hätte es einen Zustand der Ungewissheit zur Folge; das würde die Kantone irritieren. Das sollten wir verhindern.
Deshalb ersuche ich Sie dringend, in dieser Runde der Minderheit Ihrer Kommission zuzustimmen und damit dem Ständerat zu folgen.
Weyeneth Hermann · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, Sie haben gefragt, ob wir unsere Kantone bei dieser Sanierung verpflichten bzw. dabeihaben wollen. Herr Bundesrat: Wollen Sie, bevor überhaupt ein Sanierungsantrag vorliegt, einen derart wichtigen Kostenverursacher und Beteiligten ausschliessen? Und wollen Sie ausschliesslich die Möglichkeit schaffen, die Sanierung über eine Mehrwertsteuererhöhung zu finanzieren, die das gesamte Volk annehmen muss? Wollen Sie das?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Glauben Sie, dass man mit 1 Milliarde Franken die IV sanieren könnte? Das glauben Sie ja selber nicht! Ein Mehrwertsteuerprozent würde dazu nicht reichen. Das sind Luftschlösser! Sie werden dann noch sehen, wie wir diesen Fehlbetrag von 10 Milliarden sanieren müssen. Das wird mit ein paar Korrekturen im Umfang von 500 Millionen Franken, wie Sie das jetzt vorsehen, bei Weitem nicht gehen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 91 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 64 Stimmen