97.417

Droit du travail. Augmentation de la valeur litigieuse pour les procédures gratuites

Intervention de procédure

Antrag der Kommission

Mehrheit

Eintreten

Minderheit

(Baumann J. Alexander, Baader Caspar, Dreher, Schlüer, Stamm, Vallender)

Nichteintreten

Proposition de la commission

Majorité

Entrer en matière

Minorité

(Baumann J. Alexander, Baader Caspar, Dreher, Schlüer, Stamm, Vallender)

Ne pas entrer en matière

Jutzet Erwin · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste

Gegenstand dieser Vorlage bildet eine Änderung des Obligationenrechtes, genauer genommen des Kapitels bezüglich des Arbeitsrechts. Es geht um die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, um eine Anhebung der Streitwertgrenze von 20 000 auf 30 000 Franken, bis zu welcher das Verfahren unentgeltlich sein soll.

Das geltende Recht sieht bestimmte bundesrechtliche Verfahrensvorschriften im Arbeitsrecht vor, so beispielsweise ein einfaches und rasches Verfahren, aber auch ein unentgeltliches Verfahren bis zu einer Streitwertgrenze von 20 000 Franken. Ursprünglich, seit 1972, war das Verfahren bis zu einer Streitwertgrenze von 5000 Franken unentgeltlich. 1988 wurde dieses Gesetz revidiert und eine Streitwertgrenze von 20 000 Franken eingeführt. Die Parlamentarische Initiative Thanei zielt darauf ab, diese Streitwertgrenze auf 30 000 Franken anzuheben.

Die Kommission für Rechtsfragen hat bei den Kantonen, den Sozialpartnern und beim Bundesgericht ein Vernehmlassungsverfahren durchführen lassen. 18 Kantone haben diese Parlamentarische Initiative begrüsst, 8 Kantone waren eher negativ eingestellt, wobei von diesen 8 Kantonen noch 3 eine Anhebung auf 25 000 Franken und der Kanton Genf eine grössere Anhebung, nämlich auf 40 000 Franken, gewünscht hätten.

Die Kommission für Rechtsfragen hat diese Frage eingehend behandelt und namentlich auch den Einwand geprüft, wonach - wie die Gegner meinen - eine derartige Anhebung zu einer Mehrbeanspruchung der Gerichte führen könnte. Sie hat sich überzeugen lassen, dass das nicht zutrifft, weil sich z. B. schon heute sehr viele Leute auf 20 000 Franken beschränken, obwohl ihre Forderung 25 000 oder 30 000 Franken wäre, um eben vom unentgeltlichen Verfahren profitieren zu können.

Der Bundesrat hat diese Vorlage in seiner Stellungnahme ebenfalls begrüsst.

Ich bitte Sie also, dieser Parlamentarischen Initiative in der zweiten Phase ebenfalls zuzustimmen.

Glasson Jean-Paul · Conseil national · Fribourg · Groupe radical-libéral

Votre serviteur est dans une position un peu particulière puisque, comme nouveau parlementaire, il n'a pratiquement pas participé aux délibérations de la commission sur cet objet, hormis l'adoption du rapport final. De plus, je ne partage pas personnellement l'opinion de la majorité, mais il fallait cependant un rapporteur de langue française. Je suis celui-là et je me sens en mesure de vous présenter objectivement l'avis de la majorité de la commission.

Mme Thanei a déposé en 1997 une initiative parlementaire tendant à augmenter la valeur litigieuse de 20 000 à 30 000 francs pour les procédures gratuites dans le cadre de litiges résultant du contrat de travail. Cela touche le Titre dixième du Code des obligations, soit l'article 343 alinéa 2. Sur proposition de la Commission des affaires juridiques, le Conseil national a décidé de donner suite à l'initiative par 79 voix contre 78, vous voyez que c'était serré, la commission étant également partagée - vote favorable de 10 voix contre 9 à l'époque.

Comme le veut la procédure parlementaire, la Commission des affaires juridiques a élaboré un avant-projet qui a fait l'objet d'une consultation auprès des cantons, des partenaires sociaux et du Tribunal fédéral. 18 cantons et 7 organisations, principalement syndicales, ont approuvé le relèvement de la valeur litigieuse de 20 000 à 30 000 francs. Huit cantons et trois organisations patronales sont d'avis contraire.

En 1972, la valeur litigieuse rendant gratuit un litige résultant du contrat de travail avait été fixé à 5000 francs. En 1984, elle avait été portée à 20 000 francs en raison de l'inflation.

La majorité de la commission estime que toute personne élevant des prétentions sur la base d'un contrat de travail doit pouvoir saisir le tribunal, indépendamment de ses ressources financières. La perspective d'être confronté à des frais de justice amène parfois les travailleurs à fixer délibérément leur créance à une hauteur leur permettant de bénéficier des avantages procéduraux de l'article 343 CO. Dans l'optique de licenciements abusifs, l'augmentation de la valeur litigieuse se justifierait particulièrement.

Les cantons ont des procédures très différentes en la matière. Le plus favorable accorde la procédure judiciaire gratuite en première instance déjà. Les autres cantons avancent souvent des arguments négatifs au plan budgétaire et de la surcharge des tribunaux.

La majorité de votre commission veut une bonne protection juridique pour la partie salariée et pense que le seuil de gratuité fixée à 20 000 francs peut avoir des effets pervers qu'il faut corriger - nous l'avons déjà dit. Il faut relever cependant qu'en cas de nécessité, le recours à l'assistance judiciaire gratuite est possible.

La majorité de la commission note que l'évolution du coût de la vie et des salaires amènerait à fixer la somme de 25 000 francs environ. Porter à 30 000 francs la valeur litigieuse donnant droit à une procédure simple, rapide et gratuite apparaît raisonnable à ses yeux, même si des dépenses supplémentaires en résulteront vraisemblablement pour la Confédération et les cantons.

La majorité de la commission vous demande d'entrer en matière sur le projet et de voter la disposition proposée.

Baumann J. Alexander · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Sie haben am 16. März 1998 mit dem knappest möglichen Resultat, nämlich mit 79 zu 78 Stimmen, beschlossen, der Parlamentarischen Initiative Thanei Folge zu geben. Die Argumente der Befürworter sind seither nicht schlagkräftiger geworden, weshalb ich Sie bitte, die Initiative bzw. den Gegenentwurf abzulehnen.

Die vorgeschlagene Erhöhung überschreitet den Indexanstieg seit der letzten Anpassung um rund 5000 Franken. Dabei lag die Erhöhung bereits 1988 massiv über der Indexsteigerung. Damals hat man mit der - vorweggenommenen - Teuerung argumentiert, und heute geht man vom damaligen Niveau aus. Im Jahre 1972 waren es 5000 Franken; 1988 ging man auf 20 000 statt auf etwa 10 000 Franken. Die ursprüngliche Ratio Legis ist also bereits heute weit überschritten.

Der öffentlichen Hand, vor allem den Kantonen, erwachsen respektable Kostensteigerungen im Bereich der Gerichte, wenn wir die Gratisprozesse heute ausweiten. Ihre Anzahl dürfte ansteigen. Die Ausweitung des kostenfreien Streitwertes führt auch dazu, dass man auf gut Glück hin noch das eine oder andere in eine Klage einpackt. Es ist ja risikofrei. Wer jedoch anstelle des kostenlosen Verfahrens den ordentlichen Prozessweg beschreiten muss, wird von seinem Anwalt eine sehr genaue Risikoanalyse verlangen, selbst wenn er in den Genuss der unentgeltlichen Prozessführung kommt. Je tiefer also die Grenze für kostenlose Verfahren gehalten wird, desto seriöser werden die Prozesse vorbereitet. Und gerade das entlastet die stark überlasteten Gerichte.

Viele Fälle mit kleinen Streitwerten werden heute durch einen Vergleich erledigt. Für die Zustimmung zu einem Vergleich ist aber oftmals nicht die effektive Rechtslage entscheidend, sondern es sind die Aufwendungen im Prozessfall.

Wer somit ohne Kostenrisiko im Gratisverfahren einen Prozess anhebt, hat gute Chancen, dass im Vergleichsfall für ihn etwas herausspringt. Denken wir an die Beispiele und Vorbilder aus den Vereinigten Staaten; ich denke, wir wollen eine derartige Mentalität nicht noch durch eine Erhöhung der Streitwertgrenzen fördern.

Viele Gerichte tendieren heute dazu, die Fälle mit geringem Streitwert möglichst rasch abzuschliessen. Dass die Arbeitsrechtsprozesse rascher beendet sind als die Streitigkeiten im ordentlichen Verfahren, dürfte die Regel sein. Das ist im Gesetz auch vorgesehen. Gerade dies ist im Sinne von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wünschen beide Parteien doch die rasche Trennung und Klarheit über die Verhältnisse; eine Erhöhung der Streitwertgrenze müsste diesem Ziel entgegenlaufen.

Für die Unternehmen schliesslich erwachsen bei jedem Rechtsstreit Kosten, auch wenn das Verfahren unentgeltlich ist. Die zeitliche Belastung, beispielsweise zur Instruktion des Anwaltes, zum Studium der Rechtsschriften, durch die Präsenzzeit an den Gerichten usw. verursachen Kosten. Die Unternehmungen, besonders die kleinen und mittleren Betriebe, vor allem aber die förderungswürdigen Jungunternehmen werden dadurch allenfalls hart belastet. Wir wollen diese Belastungen nicht noch zusätzlich fördern.

Man kann auch einige beruhigende Feststellungen machen. Wir haben in vielen Kantonen die Möglichkeit der Teilklage; die Tatsache, dass im Bereich des Arbeitsrechtes viele Personen rechtsschutzuversichert sind, sowie das Instrument der unentgeltlichen Prozessführung für sämtliche Streitigkeiten mildern allfällige Härtefälle. Der Zugang zum Recht ist also niemandem verbaut.

Wir brauchen diese Gesetzesänderung nicht; ich bitte Sie, diese abzulehnen.

Thanei Anita · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Es geht in meiner Parlamentarischen Initiative nicht um etwas Neues, d. h. nicht um die Neueinführung eines kostenlosen Verfahrens, sondern um eine Anpassung an veränderte Verhältnisse.

Das Arbeitsrecht kennt das kostenlose Verfahren bereits heute, eben mit dieser Streitwertgrenze von 20 000 Franken. Mit der Erhöhung wurde zum einen die Anpassung an die Teuerung realisiert. Herr Baumann J. Alexander, ich möchte Ihnen noch die genaue Zahl nennen: Wenn man nämlich von 1988 bis heute aufrechnet, ergäbe das den Betrag von Fr. 26 134,75. Einen solchen Betrag wollen und können wir nicht in das Gesetz aufnehmen. Zum anderen soll diese Initiative zugegebenermassen auch den Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz leicht verstärken.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens haben sich die meisten Kantone positiv geäussert, auch die Organisationen. Befürwortet wird meine Parlamentarische Initiative auch vom Bundesrat und von einer Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen.

Ich möchte Sie auch noch darauf hinweisen, dass ein Teil der Kantone und auch der sich vernehmlassenden Organisationen sogar eine Erhöhung der Streitwertgrenze auf 50 000 Franken befürwortet hätten. Das heisst, wir sind hier noch sehr moderat geblieben.

Ich möchte ganz kurz noch einmal die Hauptgründe für diese Parlamentarische Initiative in Erinnerung rufen: Wir befinden uns mit dem Arbeitsrecht in der Sozialschutzgesetzgebung, und es ist eine Tatsache, dass für einen grossen Teil der Betroffenen die Gefahr, mit allfälligen Prozesskosten konfrontiert zu werden, eine nicht zu unterschätzende Rechtswegbarriere darstellt. Das ist etwas, was wir insbesondere im Bereich der Sozialschutzgesetzgebung nicht tolerieren können. Besonders wichtig ist die Erhöhung für Kündigungsschutzverfahren; da besteht ein grosses Risiko, weil man hier nicht weiss - obwohl man seriös prozessiert und auch eine Risikoanalyse macht, wie das Herr Baumann J. Alexander vorher gefordert hat -, zu welchem Ermessensentscheid in Bezug auf die Höhe der Entschädigung ein Gericht dann schliesslich kommt.

Zum Schluss erlaube ich mir noch, die Befürchtungen von Herrn Baumann J. Alexander etwas zu relativieren - er hört jetzt nicht zu, sonst würde er merken, dass meine Argumente seit dem letzten Mal leicht schlagfertiger geworden sind -: Er befürchtet, die Erhöhung der Streitwertgrenze führe für die Gerichte und die Kantone sowohl zu einer Mehrbelastung als auch zu Mehrkosten. Es ist eine erwiesene Tatsache, dass heute der Streitwert im arbeitsrechtlichen Verfahren künstlich tief gehalten wird. Das heisst, die Betroffenen werden dann endlich den Betrag einklagen und einfordern, den sie auch zugute haben. Das führt weder zu mehr Prozessen noch zu Mehrkosten. Wenn Sie der Ansicht sind, man könne dieses Problem mit Teilklagen lösen, dann verstehe ich Sie nicht. Das führt ja im Endergebnis auch nicht zu weniger Kosten und zu weniger Prozessen.

Deshalb bitte ich Sie, dieser Parlamentarischen Initiative zuzustimmen.

Noch eine Schlussbemerkung: Gewisse Kantone kennen jetzt schon ein kostenloses Verfahren, zum Teil ohne Streitwertgrenze; diese Kantone werden auch nicht von Prozessen überflutet.

Seiler Hanspeter · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir nicht über die Parlamentarische Initiative abstimmen, sondern über den gestützt auf diese Initiative ausgearbeiteten Gesetzestext.

Mariétan Fernand · Conseil national · Valais · Groupe démocrate-chrétien

L'essentiel ayant été dit par les rapporteurs, je vais simplement me contenter d'exposer brièvement les motifs qui incitent le groupe démocrate-chrétien dans sa majorité à soutenir cette initiative parlementaire.

D'abord, il faut relever d'emblée que l'approbation de cette initiative parlementaire n'entraîne que des modifications mineures d'une seule disposition du Code des obligations. Dès lors les objectifs qu'elle vise peuvent être réalisés facilement et rapidement. Mme Thanei l'a rappelé, il s'agit d'une adaptation d'un dispositif qui existe.

Ensuite, et c'est l'essentiel, cette initiative répond à un souci évident, à nos yeux, de cohérence sur le plan juridique. Avec l'article 343 du Code des obligations, le législateur a voulu que la perspective d'être confrontée à des frais de justice ne représente pas un obstacle pour la partie la plus faible au litige. En clair, on a voulu instaurer une protection particulière en matière procédurale dans certains domaines de notre ordre juridique, dont précisément le droit du travail. Ce serait à nos yeux contredire le sens et le but de ces dispositions matérielles de protection sociale que de vouloir, par le biais de barrières procédurales, maintenir une limite trop basse à l'exercice des prétentions que l'on pourrait faire valoir. Tous les praticiens vous le dirons: les créances ressortissant au droit du travail sont souvent fixées à un niveau trop bas pour que le demandeur puisse sauvegarder les avantages procéduraux découlant de l'article 343 du Code des obligations. C'est une anomalie.

On l'a dit et redit, mais c'est essentiel à nos yeux, que l'augmentation de la valeur litigieuse se justifie déjà uniquement dans l'optique des actions pour licenciement abusif. Le Parlement a voulu donner à l'employé la faculté de réclamer jusqu'à six mois de salaire en cas de licenciement abusif. Il paraît dès lors pour le moins conséquent, si ce n'est cohérent, de ne pas compliquer l'exercice pratique de ce droit par le biais de la procédure. Faut-il encore rappeler que l'article 343 du Code des obligations est rédigé de manière paritaire et qu'en conséquence l'augmentation de la valeur litigieuse profitera tant aux travailleurs qu'aux employeurs?

En définitive, le seul et véritable argument développé par les personnes opposées à cette initiative réside dans la crainte d'assister à une multiplication de procès reposant sur des bases peu solides. M. Baumann J. Alexander, président de la commission, a rappelé tout à l'heure que l'argumentaire des partisans n'avait pas varié depuis le vote de 1998, je dirai que l'argumentaire des opposants non plus.

Vous me permettrez simplement une petite note personnelle. Vous savez qu'un certain nombre de cantons ont déjà expérimenté cette valeur litigieuse à hauteur de 30 000 francs. J'ai eu l'occasion jusqu'à il y a peu et pendant plusieurs années de présider le tribunal du travail en Valais, c'est l'équivalent des tribunaux de prud'hommes dans d'autres cantons. Le Valais a introduit cette valeur litigieuse en 1996 et je peux vous assurer qu'il n'y a eu aucune augmentation de procédures liées à cet état de fait.

Je vous invite dès lors à accepter cette initiative.

Baader Caspar · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass die Erhöhung der Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten angesichts der Überlastung unserer Gerichte klar in eine falsche Richtung geht. Wir beantragen Ihnen daher, die Ausweitung dieses Gratisprozessierens abzulehnen. Ein kostenloses Verfahren verleitet grundsätzlich viel schneller dazu, vor Gericht zu gehen. Wer den ordentlichen Prozessweg beschreitet, soll unseres Erachtens immer eine Risikoanalyse vornehmen und abschätzen müssen, ob er obsiegen oder verlieren wird und damit die Kosten tragen muss.

Ich habe diese Überlastung eines Gerichtes selbst als Präsident des Steuergerichtes unseres Kantons erlebt. Bis 1995 kannten wir für Steuerrekurse und Beschwerden ein unentgeltliches Verfahren. 1995 wurde wegen der steigenden Anzahl Fälle die Kostenpflicht eingeführt, mit der Folge, dass heute praktisch alle Bagatellfälle und zum Vornherein aussichtslosen Fälle vom Tisch sind. Es gab eine Reduktion der Anzahl der jährlichen Fälle um etwa 25 Prozent.

Es gibt auch kein soziales Argument für eine Erhöhung der Streitwertgrenze. Wer nämlich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, vor Gericht zu gehen, hat bereits heute die Möglichkeit, die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege zu beantragen. Interessant ist im Übrigen auch, dass es für andere Prozessarten, die mindestens so häufig vorkommen, beispielsweise für Ehescheidungen usw., überhaupt kein Gratisprozessieren gibt.

Der Bundesrat behauptet, dass es nicht mehr Fälle geben werde, wenn die Streitwertgrenze erhöht würde, weil man sich heute auf 20 000 Franken beschränke. Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Als Anwalt kenne ich die heutige Praxis. Zutreffend ist zwar, dass schon heute bei höheren Summen in Arbeitsstreitigkeiten jemand mit einer so genannten Teilklage unter ausdrücklichem Vorbehalt der Mehrforderung vorerst eine Teilsumme von maximal 20 000 Franken einklagen kann, um so von der unentgeltlichen Prozessführung zu profitieren. Aus den Erwägungen des Urteils geht dann in der Regel aber auch hervor, wie hoch der gesamte Anspruch wäre, so dass die Parteien anschliessend in der Praxis den 20 000 Franken übersteigenden Betrag aussergerichtlich erledigen.

Gerade weil dies so läuft, braucht es entgegen der bundesrätlichen Auffassung auch zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar keine Erhöhung der kostenlosen Streitwertgrenze. Würden wir dieser stattgeben, würden wir auch für andere Prozesstypen ein Signal in die falsche Richtung setzen.

Daher bittet Sie die SVP-Fraktion, die Minderheit Baumann J. Alexander zu unterstützen und die Vorlage klar abzulehnen.

Stamm Luzi · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion schliesst sich dem gleichen Antrag an, wie er eben von Kollege Baader Caspar vertreten wurde: bei 20 000 Franken bleiben, also die Minderheit Baumann J. Alexander unterstützen.

Der Grund, weshalb ich ans Mikrofon getreten bin, ist folgender: Ich wollte insbesondere auch die CVP-Fraktion auf Folgendes aufmerksam machen: Ich habe die "Neue Mittelland Zeitung" vom 23. August 2000 vor mir und möchte zitieren: Da steht betreffend den Kanton Aargau: "Arbeitsgerichtsverfahren sollen kostenpflichtig werden. Aargauische Standesinitiative. Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag mit 100 zu 58 Stimmen beschlossen, mit einer Standesinitiative bei den eidgenössischen Räten die Einführung der Kostenpflicht bei Verfahren vor Arbeitsgericht zu verlangen. Die von der CVP-Fraktion angeregte Standesinitiative strebt auf nationaler Ebene eine Praxisänderung und den Verzicht der bisherigen Unentgeltlichkeit für Gerichtsverfahren bis zu einem Streitwert von 20 000 Franken an. Die bürgerlichen Parteien SVP, CVP und FDP versprechen sich von der Einführung der Entgeltlichkeit auch bei niedrigen Streitsummen eine Senkung der Fallzahlen bei den Arbeitsgerichten. Auch die Regierung und die Justizkommission befürworten die Standesinitiative."

Ich will einfach darauf aufmerksam machen: Es gibt auch Bestrebungen, welche die Grenze von 20 000 Franken senken wollen. Ich glaube, es ist für den Moment ein guter Kompromiss, bei den 20 000 Franken zu bleiben.

Jutzet Erwin · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste

Der Sprecher der Minderheit und Präsident der Kommission für Rechtsfragen hat versucht, uns amerikanische Verhältnisse heraufzubeschwören, die einträten, wenn Sie dieser Vorlage zustimmten. Ich meine, das ist ein bisschen Stimmungsmache. Wenn wir die Sache nüchtern betrachten, dann ist die Tragweite dieser Vorlage nicht so gross. Wenn ich Herrn Baader höre, dann könnte man meinen, wir seien daran, wie 1972 die Unentgeltlichkeit einzuführen. Es geht aber nicht darum, es geht lediglich um eine Anpassung der Streitwertgrenze.

Zahlen ins Gesetz zu schreiben ist immer heikel. Gemäss Herrn Baumann sollte man nur 25 000 Franken hineinschreiben, weil der Index seit 1988 nicht mehr angewachsen ist. Ich glaube aber, es ist unsere Aufgabe, das Gesetz nicht ständig, alle zwei, drei Jahre zu ändern und der Teuerung anzupassen, sondern etwas prospektiv zu sein. Ich meine deshalb mit den 18 Kantonen und mit dem Bundesrat, dass 30 000 Franken durchaus vernünftig sind.

Ich danke auch Herrn Mariétan und Frau Thanei für die Unterstützung dieser Vorlage. Herr Mariétan hat es gesagt: Es ist eine paritätische Vorlage, es geht nicht nur um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber profitieren von dieser Kostenlosigkeit.

Herr Baumann, es geht nicht um Gratisprozesse. Es geht lediglich darum, dass keine Gebühren und Auslagen erhoben werden. Aber es gibt auch in solchen Prozessen Verlierer; die hohen Kosten in einem Prozess sind bekanntlich nicht die Gerichtsgebühren, sondern die Anwaltskosten. Diese stehen trotzdem an. Die Barriere gegen das Prozessieren bleibt. Sie haben auch gesagt, die Unentgeltlichkeit wäre ein Hindernis, um einen Vergleich abzuschliessen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe festgestellt, dass es dann einen Vergleich gibt, wenn man bei einem guten Richter ist, der die Dossiers gut studiert und mit den Leuten redet. Es braucht dazu eben hie und da den Gang zum Richter, der vorfrageweise einen Vergleich abschliessen will.

Ich bitte Sie also wirklich, dieser bescheidenen Vorlage zuzustimmen.

Seiler Hanspeter · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die grüne Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Mehrheit unterstützt.

Metzler Ruth · BR-F · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Int.

Sie haben der schriftlichen Stellungnahme entnehmen können, dass der Bundesrat die Parlamentarische Initiative unterstützt. Massgebend für diesen Entscheid des Bundesrates waren die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, das mein Departement zum Revisionsentwurf Ihrer Kommission für Rechtsfragen durchgeführt hat. Bei der Auswertung der Vernehmlassungen war festzustellen, dass die Gewerkschaften die Initiative begrüssten und noch weiter gehen wollten. Demgegenüber sprechen sich die Arbeitgeberorganisationen gegen die vorgeschlagene Revision von Artikel 343 Absatz 2 OR aus.

Bei dieser Ausgangslage kommt den Meinungsäusserungen der Kantone eine besondere Bedeutung zu. Dies erscheint auch deshalb gerechtfertigt, weil das Zivilprozessrecht eine kantonale Angelegenheit ist.

In diesem Zusammenhang einige Feststellungen: 18 Kantone haben die Erhöhung der Streitwertgrenze von 20 000 auf 30 000 Franken befürwortet. Darunter sind namentlich auch drei Kantone, die mit Mindereinnahmen an Gerichtsgebühren rechnen. Zwei Kantone - Wallis und Waadt - kennen bereits heute eine höhere Streitwertgrenze für das kostenlose Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und haben auf ihre positiven Erfahrungen hingewiesen. Für drei andere Kantone schliesslich wäre eine Streitwertgrenze von mehr als 30 000 Franken wünschbar gewesen.

Auf der anderen Seite haben wir acht Kantone, die die Parlamentarische Initiative ablehnen. Drei von diesen acht Kantonen könnten allerdings einer Erhöhung der Streitwertgrenze auf 25 000 Franken zustimmen, um der Teuerung Rechnung zu tragen, die seit 1988 eingetreten ist.

Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen und dem Bundesrat folgen, werden Sie eine unbefriedigende Praxis überflüssig machen: dass nämlich eine an sich höhere Forderung bei der gerichtlichen Geltendmachung auf 20 000 Franken herabgesetzt wird, damit man in den Genuss des kostenlosen Verfahrens nach Artikel 343 OR kommt.

Es gibt auch noch einen anderen Schutz vor aussichtslosen Prozessen, nämlich in Artikel 343 Absatz 3: ".... jedoch kann bei mutwilliger Prozessführung der Richter gegen die fehlbare Partei Bussen aussprechen und ihr die Gebühren und Auslagen des Gerichts ganz oder teilweise auferlegen."

Die vorliegende Parlamentarische Initiative will es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigen und mittleren Löhnen ermöglichen, ihre in der Praxis üblichen Forderungen von drei bis sechs Monatslöhnen geltend zu machen, ohne Abstriche vorzunehmen und ohne Gerichtskosten zu bezahlen; dies auch in Fällen, in denen ihre finanziellen Verhältnisse gut genug sind, um die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung auszuschliessen.

Nicht zu vergessen ist schliesslich auch, dass Artikel 343 OR paritätisch ausgestaltet ist. Diese Erhöhung der Streitwertgrenze - das wurde bereits erwähnt - kommt also auch den Arbeitgebern zugute, beispielsweise im Fall der Verletzung eines Konkurrenzverbotes durch einen Arbeitnehmer.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen des Bundesrates und mit der Mehrheit Ihrer Kommission, dem Entwurf zuzustimmen.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 87 Stimmen

Dagegen .... 63 Stimmen

Seiler Hanspeter · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Obligationenrecht

Code des obligations

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 87 Stimmen

Dagegen .... 64 Stimmen