06.3633
Klärung der Möglichkeiten und Folgen im Bereich der patentrechtlichen Erschöpfung
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Sommaruga Simonetta, Béguelin, Bonhôte)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Sommaruga Simonetta, Béguelin, Bonhôte)
Rejeter la motion
Präsident (Bieri Peter, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht erhalten.
Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Auf der Traktandenliste haben wir heute nicht etwa die Vorlage 05.082, "Änderung des Patentgesetzes und Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrags und der Ausführungsverordnung". Jene Vorlage hat die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen in mehreren Sitzungen beraten. Sie hat dann für die Wintersession 2006 schliesslich entschieden, die dort in Artikel 9a des Entwurfes des Patentgesetzes geregelte Frage der patentrechtlichen Erschöpfung - Stichwort Parallelimporte - aus der Revision des Patentgesetzes auszuklammern und gleichzeitig den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung nochmals zu prüfen und bis Ende dieses Jahres in einer separaten Botschaft eine Lösung vorzuschlagen.
Der Nationalrat hat sich in der Wintersession 2006 diesem Vorgehen angeschlossen. Einerseits hat er als Erstrat über die Revision des Patentrechtes entschieden, und andererseits hat er die Abkoppelung der Frage der patentrechtlichen Erschöpfung gutgeheissen und die erwähnte Motion angenommen.
Diese Motion des Nationalrates ist heute Gegenstand unserer Beratungen. Es geht also konkret um die Frage: Wollen wir uns dem Vorgehen des Nationalrates anschliessen und vorerst diese Motion gutheissen? Diese bezweckt einerseits, die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung aus der Revision des Patentgesetzes abzutrennen, und beauftragt andererseits den Bundesrat, die Frage der patentrechtlichen Erschöpfung nochmals zu prüfen und bis Ende 2007 dem Parlament eine separate Botschaft vorzulegen.
Aufgrund des Entscheides des Nationalrates ist auch Ihre Kommission zum Schluss gekommen, dass uns wohl nichts anderes übrigbleibt, als die Aufteilung des Gesetzes zu akzeptieren. Strittig bleibt, ob unser Rat für den Teil der patentrechtlichen Erschöpfung nochmals den Bundesrat beauftragen soll, diese Frage zu prüfen, also mit anderen Worten, ob unser Rat dieser Motion des Nationalrates zustimmen soll oder nicht.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat entschieden, sich in Bezug auf das Vorgehen auf der ganzen Linie dem Nationalrat anzuschliessen, also auch der Motion zuzustimmen. Die Minderheit ist der Auffassung, die Motion sei abzulehnen und die Teilvorlage betreffend die patentrechtliche Erschöpfung sei innerhalb der Kommission zu beraten, ohne die mit der Motion verlangte separate Botschaft des Bundesrates abzuwarten. Auch seitens der Mehrheit der Kommission wurde erklärt, an sich könne der Bundesrat die Fragen und Bemerkungen, die in der Motion aufgefangen sind, bereits heute beantworten und Auskunft erteilen. Abklärungen seien ja bereits genügend gemacht worden.
Nachdem aber der Nationalrat mit klaren Mehrheiten diesen Weg eingeschlagen hat, ist es für die Mehrheit der Kommission trotzdem das Zweckdienlichste, die Motion anzunehmen. Dies umso mehr, als der Bundesrat erklärt hat, dass er den verlangten Termin einhalten kann und bereits mit den Arbeiten begonnen hat. Ich gehe davon aus, dass Herr Bundesrat Blocher das auch hier im Rat betätigen kann.
Demzufolge bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, die Motion anzunehmen; im Übrigen kann ich noch auf den schriftlichen Bericht verweisen.
Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Der Bundesrat - wir haben es gehört - beantragt dem Parlament in seiner Botschaft zur Revision des Patentgesetzes, zwei Bereiche zu regeln: erstens den Bereich der Biopatente und zweitens den Bereich der Patenterschöpfung.
Im Bereich der Patenterschöpfung will der Bundesrat die nationale Erschöpfung festschreiben. Das ist nicht neu; es ist die Meinung des Bundesrates, die er schon seit Jahren vertritt. Er tut dies sehr vehement und mit viel Engagement. Es ist deshalb nachvollziehbar und überhaupt nicht überraschend, dass der Bundesrat die nationale Erschöpfung nun auch im Gesetz festschreiben will. Er setzt sich für Importmonopole ein, obwohl sämtliche Studien, die er in den letzten Jahren in Auftrag gegeben hat, zum Schluss gekommen sind, dass die Zulassung von Parallelimporten für die Schweiz vorteilhaft sei, und obwohl in keiner einzigen dieser Studien steht, dass die Zulassung von Parallelimporten auf den Forschungsplatz Schweiz negative Auswirkungen hätte. Der Bundesrat hält an der nationalen Erschöpfung fest, obwohl die Wettbewerbskommission, der Preisüberwacher, die IG Detailhandel, die Konsumentenorganisationen, die Hoteliers, die Ärzte und einige mehr die Zulassung von Parallelimporten verlangen.
Die Ausgangslage ist also klar, die juristischen Abklärungen sind gemacht, die Position des Bundesrates ist in der Botschaft ausgeführt, die unterschiedlichen Akteure haben sich x-mal zu Wort gemeldet. Nun ist es am Parlament, die politische Abwägung vorzunehmen, so, wie wir das bei jedem Geschäft tun: offen, seriös und mit der nötigen Sorgfalt.
Was soll nun zu diesem Zeitpunkt und unter diesen Voraussetzungen eine Motion; eine Motion übrigens, die aus lauter Fragen besteht? Das ist doch Arbeit, die wir zu leisten haben, das machen wir immer so: Wir nehmen die Botschaft des Bundesrates zur Kenntnis, dann stellen wir ihm Fragen, beraten uns und folgen entweder dem Bundesrat oder folgen ihm eben nicht.
Die Motion, über die wir heute abstimmen, verlangt vom Bundesrat eine Botschaft, in welcher er Lösungen vorschlägt. Aber das hat der Bundesrat längst getan. Er hat zur Frage der Patenterschöpfung eine Botschaft gemacht, und er schlägt uns darin eben seine Lösung vor. Warum soll man vom Bundesrat jetzt nochmals eine Botschaft verlangen?
Gibt es in dieser Motion wenigstens neue Fragen, die man bis jetzt noch nicht diskutiert hat? Nein, die Frage der nationalen und internationalen Erschöpfung - siehe Punkt 1 der Motion - hat Ihre WAK ausführlich diskutiert, als wir diese Regelung im Landwirtschaftsbereich im Rahmen der "AP 2011" ausarbeiteten. Wir haben mit unserem Beschluss im Bereich Landwirtschaft die internationale Erschöpfung eingeführt und deshalb auch schon die Frage beantwortet, ob man eine von der Produktart abhängige Erschöpfung einführen kann. Ja, das kann man, das haben wir getan, und der Nationalrat ist uns heute Morgen im Rahmen der "AP 2011" auch gefolgt.
Punkt 2 der Motion ist deshalb nicht nur abgeklärt, sondern von uns auch bereits entschieden worden. Und jetzt wollen wir diese Frage dem Bundesrat stellen? Das ist total widersprüchlich. Wir stellen dem Bundesrat eine Frage, die wir in unserem Rat bereits entschieden haben und die auch im Nationalrat bereits entschieden worden ist.
Punkt 3 hat der Bundesrat auch schon abgeklärt und entschieden: Er will die nationale Erschöpfung, und er will keine Ausnahmen, auch nicht für Produkte mit staatlich regulierten Preisen.
Die Fragen, die wir dem Bundesrat unter Punkt 4 und 5 dieser Motion stellen, sind einer Motion nicht wirklich würdig: Inwiefern wäre die EU bereit, ein solches Abkommen auszuhandeln? Was für eine Frage! Glaubt irgendjemand in diesem Saal, dass die EU, deren Unternehmen sich an den Importmonopolen in der Schweiz eine goldene Nase verdienen, freiwillig auf diese privilegierte Position verzichten würde?
Die Motion macht inhaltlich einfach keinen Sinn. Die Fragen sind längst entschieden, sie sind x-fach abgeklärt. Ich habe hier nur einen Teil der Studien, die der Bundesrat in den letzten Jahren erstellt hat, mitgenommen. Sie können sie gerne ansehen. Die Motion stellt Fragen, die gar nicht beantwortet werden können. Sie macht auch vom zeitlichen Ablauf her keinen Sinn. Der Bundesrat hat seine Position; er wird sie nur wieder und wieder begründen, etwas anderes ist nicht zu erwarten. Das Einzige, was diese Motion bewirkt, ist eine Verzögerung. Wir müssen uns nicht mit der zugegebenermassen politisch heiklen Frage auseinandersetzen, sondern können die heisse Kartoffel weiter vor uns herschieben. Das tun wir nun seit über sieben Jahren, seit dem Entscheid des Bundesgerichtes.
Vor über sieben Jahren habe ich - es war mein erster Vorstoss im Parlament - dem Bundesrat all diese Fragen schon gestellt. Und der Bundesrat hat mir damals geantwortet, dass er all diese Fragen abkläre, dass er Studien machen lasse, dass er bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt habe. Das war vor über sieben Jahren. Ich kann mich deshalb mit dieser Verzögerungstaktik nicht länger abfinden.
Noch zwei Worte in materieller Hinsicht zu den Parallelimporten: Wir kennen die Problematik der überhöhten Preise bei den Importprodukten; ich möchte das nicht ausführen. Ich möchte nur etwas sagen: Ich finde es absurd, hier bei der Einführung der Parallelimporte mit der Abwanderung von Arbeitsplätzen zu drohen. Es geht ja nicht um Produkte, die in der Schweiz hergestellt werden. Es geht um Produkte, die importiert werden und bei denen die Unternehmen, die Arbeitsplätze, die Steuern und die Forschung im Ausland sind. Niemand wird meinen, dass nur wegen der Einführung der Parallelimporte die Preise sinken werden. Wir müssen auf drei Ebenen aktiv werden: Im Kartellrecht bei den Vertikalabsprachen, bei den technischen Handelshemmnissen und bei den patentierten Produkten.
Diejenigen, die beim Cassis-de-Dijon-Prinzip vorwärtsmachen wollen, die müssen jetzt auch die Frage der Patenterschöpfung anpacken; wir können das nicht weiter hinauszögern.
Ich bitte Sie also, in diesem volkswirtschaftlich zentralen Bereich die Arbeit nicht länger zu scheuen, sondern anzupacken. Der Argumentation, wonach wir mit der Annahme der Motion schneller vorwärtskommen würden, kann ich nicht folgen. Niemand kann unsere Kommission und unseren Rat daran hindern, an einer gesetzlichen Regelung zu arbeiten, für welche bereits eine Botschaft des Bundesrates vorliegt. Die Fragen, die in der Motion gestellt werden, müssen jetzt und von uns beantwortet werden.
Ich entschuldige mich für diese etwas ausführlichen Informationen - das Thema liegt mir seit langem am Herzen, das haben Sie gemerkt. Ich bitte Sie, dass wir jetzt die Arbeit an uns nehmen und sie auch leisten.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es wird hier der Eindruck erweckt, als ob alle Fragen weitgehend geklärt, vorentschieden usw. seien. Diese Klarheit besteht in dieser Absolutheit nicht.
1. Es wurde gesagt, durch den Entscheid der WAK und anschliessend des Ständerates sei im Prinzip die Entscheidung für eine internationale Erschöpfung bereits gefällt worden. Ich bin nicht Mitglied der WAK, weiss aber von relativ kompetenter Stelle, dass sich mehrere Mitglieder der WAK gegen die Aussage wehren würden, dass aus diesem Beschluss bezüglich der Landwirtschaftsgesetzgebung der Schluss gezogen werden könne, das gelte nun allgemein. Ich bin nicht befugt, das im Namen von Mitgliedern der WAK zu erklären. Aber ich glaube einschätzen zu dürfen, dass sie mit dieser Wahrnehmung wahrscheinlich einverstanden wären.
2. Während längerer Zeit stand unter anderem die Frage zur Debatte, ob die einseitige regionale Erschöpfung beschlossen werden könnte. Es gab wesentliche Meinungsträger, die diese Auffassung vertraten. In dieser Absolutheit teilt sie heute niemand - im Gegenteil: Man ist heute überwiegend der Auffassung, dass eine einseitige Erklärung der regionalen Erschöpfung nicht mehr möglich wäre. Die Fragen, die sich daraus ergeben, sind abschliessend noch nicht geklärt.
3. Es wird immer der Eindruck erweckt, Parallelimporte seien letztlich etwas absolut in dem Sinne zu Verstehendes, dass sie sich ausschliesslich auf die Patente beziehen. Es ist ganz klar festzuhalten: Das Wort "Parallelimport" wird heute in einer Art und Weise missbraucht, die - vorsichtig ausgedrückt - Verwirrung schafft. Der überwiegende Teil der Parallelimporte hat mit Patenten überhaupt nichts zu tun. Es ist richtig, dass auch einmal geklärt wird - da ist meines Erachtens der Bundesrat die zutreffende Instanz -, in welchen Differenzierungen man beispielsweise von "Cassis de Dijon" sprechen muss und in welcher Weise man das Wort "Parallelimporte" in den Mund zu nehmen hat. Das, was Patente anbetrifft, ist ein Bruchteil dessen, was die Gesamtheit der Problematik anbetrifft.
4. Heute stehen wir nur und ausschliesslich vor der Situation: Will die Schweiz die nationale Erschöpfung beibehalten, oder will sie eine internationale Erschöpfung machen? Für den Fall, dass man sich für die nationale Erschöpfung entscheidet, ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen, unter welchen Umständen Missbrauch des Patentschutzes geltend gemacht werden könnte, eine zentrale und heute in der ganzen Ausgestaltung der Möglichkeiten noch nicht entschiedene Frage.
5. Der Weg der Gesetzgebung ist in der Regel der, dass Fragen, die für die Entscheidung von einer gewissen Tragweite sein können, vom Bundesrat in einem Bericht vorgestellt werden. Das und nur das ist das Ergebnis der Motion. Der Entscheid, der dann zu fällen ist, wird von der Kommission für Rechtsfragen vorbereitet werden; sie wird Ihnen einen entsprechenden Antrag machen. Aber es bestehen keinerlei Anhaltspunkte, dass die RK selber besser in der Lage wäre, die derzeit noch zu klärenden Belange abzuklären, als dies der Bundesrat tut.
Darum ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen und einen passablen, von Emotionen losgelösten Weg zu gehen.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Mich beschäftigt bei dieser Geschichte Folgendes: Wir haben die bilateralen Verträge abgeschlossen, um die Volkswirtschaft der Schweiz an den Vorteilen des Binnenmarktes teilhaben zu lassen. Das war meines Erachtens der Zweck dieser ganzen Übung, die wir über viele Jahre hinweg durchgezogen haben. Die Vorteile dieser Verträge kommen den Schweizer Unternehmen zugute; ich anerkenne, dass das ein riesiger Vorteil ist. Hingegen werden die Vorteile des Binnenmarktes den Konsumenten weitgehend vorenthalten, und zwar durch nationale Instrumente. Das eine Instrument sind die administrativen Handelshemmnisse; hier hat sich der Bundesrat entschlossen, diese durch die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips abzuschaffen. Damit sollen die Vorteile der bilateralen Verträge endlich auch für den Schweizer Konsumenten wirksam werden. Aber das nützt gar nichts, wenn wir den anderen Hebel überhaupt nicht betätigen, sondern im Gegenteil die Lage verschärfen, indem wir bei der Frage des Patentrechtes und der Erschöpfungsregelung alles so belassen, wie es ist. Diese beiden Bereiche - das Cassis-de-Dijon-Prinzip und die Frage des Umfangs der Erschöpfungsregelung - laufen total parallel. Beides sind Instrumente, um die Märkte abzuschotten und um die Kaufkraft abzuschöpfen. Sie werden in der Schweiz in extremem Masse eingesetzt, um die Kaufkraft auf Importgütern abzuschöpfen. Da stimme ich Frau Sommaruga zu: Der Hauptvorteil dieser Regelungen fällt im Ausland an.
Viele in diesem Raum kämpfen ja für die Pharmaindustrie. Ich schätze unsere Pharmaindustrie ausserordentlich, finde aber einen Kampf mit einem Instrument, bei welchem 60 Prozent der abgeschöpften Gewinne der ausländischen Pharmaindustrie zugute kommt, ein schlechtes Instrument. Wenn man unsere Pharmaindustrie schon schützen will, soll man es bitte anders tun als mit einem Instrument, das zur Folge hat, dass der Nutzen zu zwei Dritteln ins Ausland fliesst, zulasten unserer Konsumenten und unserer Prämienzahler, die das alles bezahlen müssen.
Ich füge noch etwas hinzu zu dem, was Kollege Schweiger zur internationalen Rechtslage gesagt hat. Das ist nun wirklich schon x-mal erklärt und diskutiert worden. Es gibt von der WTO ausdrückliche Erklärungen, wonach die Erschöpfungsregelung Sache jedes Landes ist. Dazu gibt es eine verbindlich gefasste Ministererklärung. Die USA und die Schweiz haben sich dagegen gewehrt und haben verloren. Diese Feststellung ist gemacht worden; es ist kein WTO-Fall. Man macht aber trotzdem weiterhin das Gegenteil. Solche Dinge kann ich nicht verstehen.
Zu dieser Motion: Es ist positiv, wenn der Bundesrat wieder Berichte erstellt, obwohl wir festgestellt haben, dass es schon meterweise Berichte und Untersuchungen dazu gibt. Es ist eine politische Frage, ob man jetzt die Vorteile des Binnenmarktes endlich auch den Schweizer Konsumenten zukommen lassen will oder nicht. Es gibt Leute, in diesem und im anderen Ratssaal, die das nicht wollen. Und wenn man es nicht will, dann ist es auch entschieden. Aber ich bin der Meinung: Wir müssen jetzt einmal an diese Frage herangehen und müssen sie dann auch entscheiden. Ich finde, diese Motion ist, so wie ich es im Nationalrat verstanden habe, eher ein Instrument, um die Dinge weiter auf die lange Bank zu schieben.
Daher werde ich ihr so nicht zustimmen.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zuerst zum Patentrecht: Es liegt jetzt ein neues Patentrecht vor, das sich bei den eidgenössischen Räten in der Beratung befindet. Dieses Patentgesetz beinhaltet eine umfassende Regelung und enthält eine Menge sehr umstrittener Dinge. Erstens geht es um die Patentierung der ganzen Biotechnologie, die Biopatente. Das ist stark umstritten, und wir rechnen auch mit einem Referendum, nur zu dieser Frage. Zweitens ist der Schutz der Biopatente innerhalb der Wirtschaft stark umstritten, vor allem im Gentechnologiebereich. Wieweit kann etwas geschützt werden, wenn es um einen künftigen Anwendungsbereich geht? Dazu gab es eine monatelange Diskussion, namentlich zwischen den grossen, etablierten Unternehmen und den kleinen Forschungsunternehmen. Hier haben wir einen wichtigen Kompromiss gefunden, eine Einigung, hinter welcher beide Seiten stehen - wenn auch nicht mit maximaler Zufriedenheit - und bezüglich der sie sagen, sie könnten diese Regelung gutheissen. Das ist das Kernstück des Patentgesetzes.
Der dritte Bereich ist ebenfalls hochumstritten; es ist die Frage des Patentschutzes und der Erschöpfung. Hier geht es nicht einfach darum, ob man das politisch will oder nicht und ob man am Binnenmarkt teilhaben will oder nicht, wie es Herr David dargestellt hat. Hier geht es um den Eigentumsschutz im immateriellen Recht und um den Patentplatz und damit um den Forschungsplatz Schweiz. Ob wir das tun oder nicht, ist eine Auseinandersetzung zwischen jenen, die etwas billigere Produkte wollen, und jenen, denen es um den hohen Standard des Forschungs- und Entwicklungsplatzes Schweiz geht, wo wir auf Wissen angewiesen sind. Sie sprechen von der Pharmaindustrie, aber hier ist auch die ganze Uhrenindustrie betroffen; sie steht am stärksten hinter diesem Patentschutz. Das ist auch begreiflich, denn sie kann ja nur Qualität verkaufen. Es betrifft auch die kleinen, spezialisierten Betriebe der Maschinenindustrie. Die grossen Betriebe, welche die Dinge nur noch zusammensetzen, sind wieder anderer Meinung und sagen, sie könnten dann billiger einkaufen usw.
Nun komme ich zuerst zum Taktischen, obwohl es nicht nur eine taktische Frage ist. Wenn wir das Patentgesetz mit all diesen umstrittenen Punkten in einem Guss regeln, wird es in der Volksabstimmung Schiffbruch erleiden. Und das Schlimme daran ist, dass wir nicht wissen werden warum. Ist es wegen der Biotechnologie; ist es, weil der Schutzumfang zu gross ist - das bricht dann alles wieder auseinander -; oder ist es, weil die Erschöpfung den einen oder anderen nicht passt? Wir können die Frage der Erschöpfung regeln, wie wir wollen - es wird Gegner geben, das ist klar. Man kann nicht eine internationale Erschöpfung haben und glauben, dass diejenigen, die in der Forschung und Entwicklung auf Patente angewiesen sind, das unterstützen; umgekehrt gilt das Gleiche.
Darum ist es auch ein Zeichen von Klugheit, die Vorlage auseinanderzunehmen und mit zwei Vorlagen zu kommen. Dann wissen wir, warum allenfalls ein Anliegen gescheitert ist. Ich bin kein Prophet, aber ich glaube, das Patentgesetz bringen wir ohne die Frage der Erschöpfung durch; wir haben ja zu den anderen Gesetzen Abstimmungen durchgeführt.
Das Patentgesetz sieht aber viertens noch viel mehr vor. Ich bin etwas erstaunt, Frau Sommaruga, dass Sie sagen, es enthalte die Biopatente und die Erschöpfung. Sie haben nicht davon gesprochen, dass es ein neues Patentrecht für alle Bereiche enthält, unter anderem Regelungen zum Missbrauch des Patentrechtes. Wenn Sie einen Traktor einführen - um bei der Landwirtschaft zu bleiben -, bei dem nur die Pneus patentiert sind, war es früher so, dass das ganze Produkt patentgeschützt war. Mit dem neuen Patentgesetz wird das ausgeschlossen. Das macht aber an sich nur mit der nationalen Erschöpfung Sinn, denn wenn Sie nachher den Markt für die ganze Welt öffnen, ist es eine gefährliche Bestimmung.
Wir haben Zwangslizenzen für Entwicklungsländer vorgesehen. Dabei kann man die Firmen verpflichten, ein patentiertes Produkt zu liefern; das ist ein weitgehender Eingriff in das Patentrecht. Das geht natürlich nur, wenn Sie nachher einen Parallelimport eines patentgeschützten Produktes verbieten können. Sonst liefern Sie billige Produkte z. B. in ein afrikanisches Entwicklungsland, und von dort kann es jemand wieder an Ihre Märkte zurückliefern. Das kann ja keiner mitmachen!
Das sind alles Fragen, die zusammenhängen. Darum ist es ein Zeichen von Klugheit, diese Vorlagen zu trennen.
Nun hat Frau Sommaruga gesagt, es sei beim Bundesrat ja eigentlich alles klar. Ich nehme diese Feststellung zur Kenntnis, bis jetzt war es so. Aber bei den Gegnern ist es nicht klar! Bei der Beratung des Patentgesetzes im Nationalrat lauteten alle Minderheitsanträge auf eine regionale und nicht auf eine internationale Erschöpfung. Der Bundesrat hat bereits 2003 - ich war damals noch nicht im Bundesrat - die internationale Erschöpfung ausgeklammert, weil sie wirtschaftlich so abenteuerlich ist, dass man sie nicht einführen kann. Internationale Erschöpfung bedeutet, dass Sie das Industrie- und Forschungsland auf das Niveau der Entwicklungsländer stellen. Kein einziges Industrieland der Welt hat eine internationale Erschöpfung! Ich habe letzte Woche in einer Zeitung gelesen, dass China und Indien, die immer noch zu den Entwicklungsländern gehören, überlegen, ob sie zur nationalen Erschöpfung übergehen sollen, denn sie beginnen jetzt mit der Forschung.
Ob es stimmt und ob sie es machen, weiss ich nicht, aber es ist interessant, das der Zeitung zu entnehmen. Erst während der Beratung haben die Gegner der nationalen Erschöpfung auf die internationale geschwenkt. Sie haben gesagt: Das ist rechtlich nicht möglich, also gehen wir auf die internationale. Und ganz am Schluss haben sie nochmals geschwenkt: Wir gehen auf die internationale Erschöpfung, mit Ausnahme der Preisbindungen, also der Pharma. Ausgerechnet der Bereich - die Pharma -, wo es natürlich am meisten ausmacht, wird ausgeklammert. Ich habe für all das Verständnis. Jetzt muss man doch nicht sagen, wir hätten hier eine ganz klare Front: die einen seien klar für das und die anderen für dies. Darum hat sich der Bundesrat bereiterklärt, die Annahme der Motion zu beantragen.
Jetzt zur Frage von Herrn Wicki zur Frist:
1. Sie sehen, die Frist ist auf Ende Jahr gesetzt. Das ist sehr kurz. Wir haben erklärt: Neue Studien können wir in dieser Zeit nicht mehr machen. Das begreifen Sie. Wir sind der Meinung, wir haben die Sache beieinander. Es freut mich, dass jetzt auch die Gegner finden, wir hätten genug Studien. Im Nationalrat haben die Gegner gesagt, wir hätten zu wenig. Aber hier sagen sie, wir hätten genug. Darauf stützen wir uns.
2. Wir können die Frist einhalten. Wenn Sie die Motion heute annehmen, werden wir morgen mit dem Ämterkonsultationsverfahren beginnen, in drei Wochen in den Bundesrat gehen und die Vorlage dann den Kantonen und Interessierten in die Vernehmlassung geben. Die Einschränkung ist, dass wir nur eine Vernehmlassungsfrist von zwei Monaten einräumen können. Sonst bringen wir es nicht innerhalb der Frist bis Ende Jahr hin; ich bin an gewisse Termine gebunden. Diesen zwei Monaten hat der Bundesrat noch nicht zugestimmt. Die Bundeskanzlei wird sie wahrscheinlich bemängeln, aber wenn wir das machen, werden wir bis Ende Jahr damit kommen.
Wir werden dabei, Frau Sommaruga, alle Möglichkeiten aufführen, die heute in der Landschaft "herumschwingen": nationale, internationale, regionale Erschöpfung, nur für solche Produkte, die nichtadministrierte Preise haben, nur für die Landwirtschaft usw.; es gibt noch mehr Ideen. Die werden wir alle aufführen und natürlich gewichten - das ist ja klar - und dann in die Vernehmlassung geben. Dann haben wir zwei saubere Vorlagen: Wir haben ein Patentgesetz, das umstritten sein wird - das werden Sie hier ja noch beraten -, und wir haben die Frage der Erschöpfung, die dann im nächsten Jahr wird beraten werden können. Wenn dann eine der Vorlagen scheitert, haben wir, glaube ich, auch klare Indizien, woran wir sind; für ein Land wie die Schweiz, ein Land ohne Binnenmarkt, ohne Meeranschluss, wo Forschung und Entwicklung zentral sind, wo es heute Unternehmen aus dem Ausland gibt, ist der Patentschutz wichtig und zentral. Ich denke an die ganze Biotechnologie und an die Medizintechnologie: Die hier tätigen Unternehmen forschen und entwickeln für Patente, aber nicht für Patente, welche im Eigentum eingeschränkt werden, wie sie das bei einem Systemwechsel bei der Erschöpfung eben würden. Als Gesetzgeber sind Sie ja nachher frei zu entscheiden, ob Sie diese Einschränkungen wollen oder nicht. Über Vor- und Nachteile der Erschöpfung rede ich jetzt nicht.
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen. Die Parallelimportfrage wird immer als eine Frage genommen. Das hier betrifft nur für die patentierten Produkte und nicht alles andere, das natürlich eine viel grössere Rolle spielt. In der Migros, im Coop können Sie schauen: Zeigen Sie mir die patentierten Produkte! Gehen Sie in den Laden, und nehmen Sie diese Produkte heraus. Ich habe das an einem Samstagmorgen persönlich während drei Stunden getan, ich habe keines gefunden. Dann habe ich bei der Migros gefragt: Wo sind diese Produkte? Da haben sie gesagt: Wir wissen auch nicht, ob wir solche haben oder nicht. Das ist auch begreiflich. Denn es geht nur um patentierte Produkte. Beim Cassis-de-Dijon-Prinzip heben wir unsere Vorschriften auf, damit eben Inländer und Ausländer die gleichen Bedingungen haben; dagegen habe ich nichts. Ich habe mich auch nie dafür eingesetzt, dass man solche Bestimmungen macht.
Ich bitte Sie also, der Motion zuzustimmen. Das ist auch ein Zeichen der Klugheit.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 24 Stimmen
Dagegen .... 9 Stimmen
Schluss der Sitzung um 13.20 Uhr
La séance est levée à 13 h 20