09.434
Droits de timbre
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner Paul, Rennwald, Wyss Ursula)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner Paul, Rennwald, Wyss Ursula)
Ne pas entrer en matière
Kaufmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bei dieser Vorlage geht es um eine parlamentarische Initiative unserer Schwesterkommission, der WAK-SR. Sie schlägt bei einem Verhältnis von 8 zu 2 Stimmen vor, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben in drei Punkten zu ändern.
Warum? Sie können sich vielleicht noch daran erinnern, dass die Schweizer Bluechips, das heisst die Aktien grosser Schweizer Gesellschaften, bis zum Jahre 2000 in der Schweiz gehandelt wurden, dass dieser Handel dann aber 2001 nach London ausgelagert wurde. Die Schweizer Börse hat nun entschieden, diesen Handel wieder in die Schweiz zurückzunehmen, was zu begrüssen ist, denn damit werden in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen, und unsere Aufsichtsbehörde kann ihre Aufgabe, die Wertschriftenmärkte zu überwachen, besser wahrnehmen. Die Finma wird inskünftig alleine dafür zuständig sein. Die Doppelunterstellung unter die britische FSA und die Schweizer Finma wird hinfällig. Rund zwei Drittel des Börsenumsatzes in Bluechips werden durch ausländische Anleger bestritten. In London waren die ausländischen Remote Members, wie man sie nennt - d. h. die ausländischen Börsenmitglieder; konkret Börsenhändler und Finanzinstitute -, nicht stempelabgabepflichtig. Bei einer Rückkehr des Geschäftes in die Schweiz müssten diese ausländischen Marktteilnehmer nun aber wieder Stempelabgaben bezahlen, weil sie als Effektenhändler eingestuft werden. Es ist damit zu rechnen, dass sie diese Steuerpflicht umgehen werden, wie sie dies zuvor taten, indem die Bluechips weiterhin in London gehandelt werden, aber nicht mehr über die Schweizer Börse, wie das in den letzten sechs, sieben Jahren der Fall war, oder indem die Aufträge über Nicht-Remote-Members abgewickelt werden. Damit würden in der Schweiz Arbeitsplätze verlorengehen, und die Kontrolle über den Schweizer Bluechip-Handel ginge gänzlich verloren.
Die WAK-SR hat nun nach einer Lösung gesucht, damit das Schweizer Bluechip-Geschäft in der Schweiz bleibt, denn daraus resultiert für die Börsenorganisation ein Bruttoertrag von rund 100 Millionen Franken. Dieser Ertrag führt zu Steuereinnahmen: Einerseits bezahlt die Börse Gewinnsteuern, andererseits bezahlen auch die Schweizer Arbeitskräfte Einkommenssteuern. Diese Mehreinnahmen an Steuern werden auf rund 25 Millionen Franken geschätzt, und diesen Mehreinnahmen stehen allenfalls Mindereinnahmen von rund 6 Millionen Franken pro Jahr an Stempelabgabeverlusten gegenüber. Es handelt sich um jene Stempelabgaben, die bisher von ausländischen Finanzintermediären bezahlt wurden, die in der Schweiz und nicht in London Schweizer Aktien handeln. Ich gehe davon aus, dass das vor allem die mittleren und kleineren Unternehmen waren. Per saldo resultiert ein höherer Steuerertrag für die Schweiz. Es werden nicht alle ausländischen Kunden von der Stempelabgabe befreit, doch die wesentlichen - die Banken, Pensionskassen, Versicherungen und börsenkotierten Unternehmen - werden davon profitieren, Privatanleger aber nicht.
Wenn wir dieser parlamentarischen Initiative nicht zustimmen, so besteht die Gefahr, dass die Schweizer Börse wieder Geschäfte ins Ausland verliert. Deshalb besteht eine gewisse Dringlichkeit. Auch deshalb ist der von der WAK-SR gewählte Weg über eine parlamentarische Initiative zweckmässig. Diese Meinung wird auch vom Bundesrat und von der Verwaltung geteilt.
Die Minderheit befürchtet, dass dies ein erster Schritt zur vollständigen Abschaffung der Stempelabgaben sei. Im Weiteren wurde die Inländerdiskriminierung als Argument gegen die Vorlage angeführt.
Die Mehrheit Ihrer WAK teilt diese Meinung nicht, sondern empfiehlt Ihnen mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten, damit der Ständerat die detaillierte Vorlage ausarbeiten kann.
de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC/PEV/PVL
L'initiative parlementaire nous vient du Conseil des Etats, et plus précisément de sa Commission de l'économie et des redevances. Il s'agit d'une révision partielle des droits de timbre et non pas de la révision générale, voire même de la suppression des droits de timbre, que beaucoup de milieux attendent.
Le pourquoi de cette révision partielle de la loi fédérale sur les droits de timbre réside dans le déplacement du négoce des "blue chips", qui a été rapatrié de Londres à Zurich en 2009. C'est la ixième fois que l'on revoit le statut juridique des "blue chips", et notamment la réglementation de leur commerce, puisque, déjà en 1999, la loi avait été modifiée pour établir une égalité de traitement entre les membres suisses et les membres étrangers de la Bourse suisse. En 2001, ce négoce des "blue chips" était parti sur Londres et c'est la raison pour laquelle la modification de 1999 n'a pratiquement pas pu déployer ses effets.
Or, force est de constater que depuis environ une année, ce négoce est revenu en Suisse, et les négociants de ces titres s'attendent à ne pas être assujettis au droit de timbre, puisque c'était le statut dont bénéficiaient ces négociants sur la place de Londres. Il faut rappeler aussi que le "ruling" qui a été établi par l'Administration fédérale des contributions permet aux membres étrangers non pas de négocier les titres directement à la Bourse suisse, mais de mandater des banques étrangères pour le faire, ce qui a pour conséquence qu'aujourd'hui, de fait, les négociants étrangers, les "remote members", ne sont pas assujettis tout à fait légalement au droit de timbre de négociation. Néanmoins, l'Administration fédérale des contributions et la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats estiment préférable de mettre en règle, d'inscrire dans la loi le statut dont doivent bénéficier les différents négociants, de telle manière que la Bourse suisse ne soit pas pénalisée.
La Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats est tout à fait consciente qu'il s'agit d'une sorte - passez-moi l'expression - de blétzage de la loi puisqu'on ne met pas les négociants étrangers et les négociants suisses sur pied d'égalité. Mais il en va de la place financière suisse, de sa force et aussi du volume des affaires qui sont développées ici. En effet, depuis que le négoce des "blue chips" suisses a été rapatrié, on a pu constater que le volume des affaires avait déjà fortement augmenté.
Toutes ces raisons purement économiques expliquent pourquoi la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats, le 7 mai 2009 déjà, a accepté le principe, par 8 voix contre 2 et 1 abstention, de déposer une telle initiative parlementaire. En juin de la même année, la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a pris une décision similaire.
Selon la procédure, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats a dès lors établi un projet de loi, qui a été accepté dans son principe le 23 novembre 2009. Il a reçu l'adhésion du Conseil fédéral, selon un avis du 4 décembre 2009. C'est finalement le Conseil des Etats, le 9 décembre 2009, par 23 voix contre 0 et 5 abstentions, qui a accepté la révision législative.
La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national est entrée en matière sur le projet du Conseil des Etats, par 18 voix contre 5 et 3 abstentions. Après avoir délibéré du projet tel que proposé par la commission soeur du Conseil des Etats, elle s'est prononcée, par 18 voix contre 4 et 3 abstentions, en faveur du texte qui vous est soumis.
Un mot encore sur l'entrée en vigueur. Cette modification législative a une certaine urgence. Dans un premier temps, la procédure d'urgence avait même été envisagée. Finalement, c'est la forme de l'initiative parlementaire qui a été préférée, mais avec une entrée en vigueur anticipée, c'est-à-dire au 1er janvier 2010 en l'occurrence, sous réserve de la saisine du référendum. Cette façon de voir les choses fait d'ailleurs l'objet d'une proposition de minorité que nous aurons l'occasion de traiter tout à l'heure.
Voilà les considérations qui peuvent être émises à l'occasion de la présentation de cette initiative parlementaire. L'enjeu est purement et simplement le volume des affaires et la création d'un certain nombre de postes de travail dans notre pays. Il faut relever qu'au sein de notre commission déjà la suppression totale des droits de timbre a été envisagée avec pour conséquence une extension des places de travail.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Ich spreche zum Antrag meiner Minderheit auf Nichteintreten, aber gleich auch für meine Fraktion.
Dieses Geschäft sollte man ein bisschen in die gesamte Steuerpolitik einbetten. Wenn man den Betrag anschaut, der bei der Emissions- und der Umsatzabgabe herauskommt, dann sieht man, dass das 3 bis 4 Milliarden Franken pro Jahr sind. Das ist nicht nichts; das ist ein sehr grosser Betrag. Er entspricht etwa dem, was der Bund für die Landwirtschaft ausgibt.
Wenn ich das weiter einbette: Wir machen ständig, wie ich meine, Steuerpolitik zugunsten der Unternehmen - immer wieder. Es wird zwar gesagt, man wechsle immer zwischen Familien- und Unternehmenspolitik ab. Gerade dieser Fall zeigt aber, dass das nicht so ist. Wenn Sie die weiteren Vorstösse zum Thema Emissions- und Umsatzabgabe anschauen, so sehen Sie, dass es aus freisinniger Reihe Vorstösse gibt, die diese Abgaben ganz abschaffen wollen. Wie gesagt, es geht um 3 bis 4 Milliarden Franken. Diese Abgaben sollen also scheibchenweise abgeschafft werden. Seit 1999 ist dies ständig ein Thema, und zwar immer mit der Drohung der Abwanderung von Geschäften, mit der Drohung des Verlusts von Arbeitsplätzen und immer unter Druck der Banken bzw. der Börsen. Sehr oft wurden entsprechende Massnahmen mit Dringlichkeit beschlossen.
Auch 2001, als der Handel mit unseren Bluechips von Zürich nach London ging, war es nicht anders. Damals war es angeblich wegen der Schweizer Stempelabgabe. Dieser Handel kommt jetzt wieder zurück, trotz dieser Abgabesteuer. Warum diese Geschäfte trotz der Stempelabgaben zurückkommen, konnte uns in der WAK niemand schlüssig erklären, weder die Verwaltung noch der Gesandte des Ständerates, Herr Ständerat Schweiger. Ganz klar ist hingegen der bürgerliche Wille zur Abschaffung dieser Steuereinnahmen. Ebenso klar ist der Unwille zur Kompensation des immensen Steuerausfalls im gleichen Substrat. 1999 wurde hier vom Bundesrat noch gesagt, man suche nach Kompensationen beim selben Steuersubstrat, was notabene nie gemacht wurde. Heute verstecken sich die Bürgerlichen und der Finanzminister nicht einmal mehr hinter solchen Versprechungen. Es mag sein, dass diese Vorlage keine Steuerausfälle bringt. Die Behauptung von Mehreinnahmen ist genauso ungewiss. Sicher ist aber: Wir schaffen eine Inländerdiskriminierung. Ausländische Mitglieder unserer Börse sind abgabefrei; ausländische Nichtmitglieder sind abgabefrei; inländische Mitglieder sind abgabepflichtig. Der nächste Schritt ist ja klar. Es genügt nämlich, dass Herr Bundesrat Merz im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform III die Stempelabgabe wieder antasten will. Deshalb sagen wir von der SP: Wehret den Anfängen! Wenn wir heute nicht eintreten, passiert nämlich gar nichts.
Es gibt ja legale Umgehungsformen; das wurde vorhin gesagt. Daran sind wir im Hinblick auf die Finanzbranche nachgerade gewohnt. Ich erinnere nur an das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU, als uns die Vertreter der Bankenwelt ganz offenherzig gesagt haben: "Ja, dieses Abkommen kann man problemlos umgehen, da können wir unseren Kundinnen und Kunden etwas anderes anbieten. Hier müssen sie nie etwas zahlen."
Noch etwas zum Vorgehen: Die Revision soll nicht nur rasch durchs Parlament gepeitscht werden, sie soll auch noch rückwirkend auf den 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt werden. Das ist absolut unnötig, da die Börse ja bekanntlich quartalsweise auf eine Änderung reagieren kann. Das Argument der Doppelregulierung durch die Finma und die englische FSA spielte sicher keine Rolle beim Wechsel von London nach Zürich, sonst hätte man den umgekehrten Weg kaum eingeschlagen, auch wenn damals nicht die Finma in der Schweiz der Regulator war, sondern die Börsenaufsicht.
Ich und mit mir meine Fraktion finden, dass wir hier eine falsche Gewichtung machen. Es fehlt noch an Einsicht in die Notwendigkeit von Regulierungen in diesem Bereich. Aus rechter Sicht sind zum Beispiel Transaktionssteuern etwas vom Schlimmsten, was man sich ausdenken kann. Wir erwarten aber vom Bundesrat endlich eine Gesamtsicht, inklusive möglicher Kompensation. Solange diese nicht vorliegt, sagen wir klar Nein zu allen Änderungen an der Stempelabgabe.
Pelli Fulvio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral
Die Stempelsteuer hat ihre Wurzel in England im 17. Jahrhundert und ihre Begründung in der Notwendigkeit, schnell einen Krieg gegen Frankreich zu finanzieren. Weil der Krieg nicht ewig dauern sollte, wurde die Steuer nur provisorisch für vier Jahre eingeführt. Aber wie jedes Provisorium beim Staat gibt es die Stempelsteuer nach ein paar Hundert Jahren immer noch. Der Grund dafür ist einfach: Ziel jeder Steuer ist, dass der Staat Geld einkassiert. Die Stempelsteuer erlaubt es dem Staat auf einfache Art und Weise, ziemlich viel Geld zu sammeln. So schien es in der Vergangenheit gerechtfertigt, zuerst das Papier zu besteuern, auf welchem Verträge abgeschlossen wurden, dann auch andere Produkte wie Zeitungen, Versicherungspolicen, Gold, Silber und schlussendlich Transaktionen aller Art. Wer ein Rechtsgeschäft abschliesst, muss dem Staat ein Fixum oder einen Prozentbetrag bezahlen.
Seit dem 17. Jahrhundert hat sich die Welt verändert. Die Steuertheorie besagt heute, dass nicht die Tatsache zu besteuern ist, dass ein Vertrag abgeschlossen oder eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, sondern dass die Gewinne zu besteuern sind, die sich aus der Geschäftstätigkeit ableiten. Moderne Steuern sollen arbeitsfördernd und nicht arbeitshemmend wirken, sie sollen das Steuersubstrat nicht verkleinern, sondern mit der Förderung der Geschäftstätigkeit vergrössern. Die Stempelsteuer wird deshalb allgemein als obsolet und kontraproduktiv betrachtet. Das Absurdum ist die Emissionsabgabe, die das Unternehmen schon am Anfang, bei seiner Gründung, bei der Vorbereitung der Geschäftstätigkeit besteuert.
Heute arbeiten wir an der sechsten Anpassung des Gesetzes seit zehn Jahren. Jedes Mal hat man versucht, absurde, wirtschaftshemmende Folgen abzuwenden, die sich aus der Besteuerung einer Serie von Geschäftstätigkeiten mit einer Stempelabgabe ergeben. Diesmal korrigieren wir etwas, was wir vor einigen Jahren als Korrektur eingeführt haben.
Man will richtigerweise Börsentätigkeiten wieder in die Schweiz bringen, weil im Ausland heute zu viel zulasten unseres Finanzplatzes und seiner Arbeitsplätze läuft. Noch einmal verschliessen wir aber die Augen: Nicht die Anwendung der Stempelabgabe in diesem oder in jenem Fall ist das Problem, sondern die Besteuerung an sich. Deshalb ist die Zeit gekommen, etwas Ernsteres zu tun: Diese ganze Sache ist abzuschaffen, nicht sofort und nicht zu schnell, doch aber abzuschaffen. Mit einer Motion Schweiger (09.4108) und einer parlamentarischen Initiative (09.503) versucht die FDP-Liberale Fraktion, das Parlament zu überzeugen, endlich, wenn auch schrittweise, ein Absurdum abzuschaffen und zugunsten der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz wieder eine freie Finanztätigkeit zu erlauben. Luxemburg und andere Finanzplätze haben genug von unseren Fehlern profitiert.
Nel frattempo, il gruppo radicale-liberale sostiene anche questa sesta correzione di questa legge che ha fatto il suo tempo.
Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S
Die Fraktion der Grünen empfiehlt die Ablehnung der parlamentarischen Initiative "Stempelabgaben", dies vor allem aus grundsätzlichen Überlegungen.
In der Kommission wurde klar, dass diese Initiative zur sechsten Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben innerhalb von zehn Jahren führen würde. Mit jedem der bisherigen Schritte sind Ertragselemente herausgebrochen worden, letztmals mit der Unternehmenssteuerreform II. Nun geht es also um eine nächste Tranche, das macht uns hellhörig. Bei dieser Vorlage geht es darum, bestimmte aus London in die Schweiz zurückgekehrte Börsengeschäfte zu bevorteilen. Wie gross der Ertragsausfall durch die Steuerbefreiung ist, wurde in der Kommission trotz entsprechenden Fragen nicht ausgeführt. Wie dem auch sei: Wir sind alarmiert, seit der Bundesrat im Bericht zum Postulat Graber Konrad 09.3209 in Aussicht gestellt hat, die Stempelsteuer und Teile der Verrechnungssteuer abschaffen zu wollen. Diese Steuern sind quasi die einzigen Abgaben, die dem Staat im Bereich von Finanztransaktionen entrichtet werden müssen. Allein aus der Stempelsteuer gingen in den letzten Jahren immer gegen 3 Milliarden Franken ein. Zu den entsprechenden Mindererträgen kämen noch diejenigen aus der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer.
Wir Grünen halten es für richtig, dass der Finanzplatz seinen Anteil an den Staatseinnahmen leisten muss. Mit dem Finanzplatz profitiert auch die Börse in hohem Masse von den politischen Verhältnissen, den Infrastrukturen und weiteren Leistungen unseres Landes. Die Abgaben, die erhoben werden, sind berechtigt. Es kommt für uns deshalb nicht infrage, Ausfälle in dieser Grössenordnung einfach hinzunehmen. Dazu kommt, dass auf praktisch allen Leistungen die Mehrwertsteuer erhoben wird; als ganze Branche ausgenommen ist einzig die Finanzbranche. Die Stempelabgabe stellt ein Korrektiv dar.
Als mögliche Kompensationsmassnahmen für die Ausfälle nannte der Bundesrat in der Kommission zum einen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und zum anderen einen weiteren Leistungsabbau. Mit anderen Worten: Es wäre die Bevölkerung, die die Begünstigung der Börse, die Begünstigung des Finanzplatzes tragen müsste. Nach den Milliardenengagements der Schweizerischen Nationalbank und des Bundes für den Finanzplatz hat eine solche Aussicht gerade noch gefehlt.
Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen stellt sich die Fraktion der Grünen gegen die weitere Aushöhlung der Stempelsteuer. Für uns muss jetzt Schluss sein mit der Salamitaktik, zumal sich das nächste Scheibchen bereits abzeichnet: Der Bundesrat führte in der Kommission aus, die Vorlage habe eine Achillesferse, die Diskriminierung der Inländer. Was liegt für diese näher, als nach der Zustimmung zur heute zur Diskussion stehenden Vorlage eine Gleichbehandlung in dem Sinne zu verlangen, dass auch sie von der Stempelsteuer befreit werden?
Zum Schluss noch das: Wir Grünen regen an, dass sich die Schweiz auf Debatten über eine "Obama-Steuer" bei den Grossbanken und über eine Art Tobin-Steuer im Weltmassstab einlässt. Mit anderen Worten: Es gäbe schon Ideen für steuerliche Alternativen. Doch so weit ist insbesondere der Bundesrat noch nicht. Wir halten uns deshalb an das, was da ist: die Stempelsteuer.
Wir bitten Sie, nicht einzutreten bzw. die Vorlage abzulehnen.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe BD
Die BDP-Fraktion unterstützt die parlamentarische Initiative der WAK des Ständerates zur Änderung des Stempelgesetzes.
Wir ändern das Stempelgesetz zwar innerhalb von zehn Jahren zum sechsten Mal, was etwas komisch erscheinen mag, doch die Voraussetzungen für den Börsenplatz Schweiz haben auch immer wieder geändert. Innerhalb dieser zehn Jahre sind immer wieder Steuergesetzrevisionen vorgenommen worden, die auch das Stempelgesetz betrafen. Die jetzige Revision wird nötig, weil der Bluechip-Handel wieder von London nach Zürich repatriiert wird. Mit dieser Rückkehr wird der Entscheid, der 1999 beim Ausgliedern dieser Börsengeschäfte nach London getroffen worden ist, einfach wieder rückgängig gemacht. Es geht bei der Revision darum, für die ausländischen Mitglieder der Schweizer Börse den direkten Zugang zur Börse so zu gestalten, dass sie ihr Handelsvolumen auch wieder zurück in die Schweiz lenken können. Dieses Handelsvolumen ist ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg der Börse.
Konkret wollen wir damit erreichen, dass die ausländischen Mitglieder der Schweizer Börse, die sogenannten Remote Members, nicht mehr als Effektenhändler gemäss Stempelgesetz gelten. Zudem sollen die schweizerischen Börsen nicht mehr für ihre ausländischen Mitglieder die Pflichten gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung wahrnehmen müssen. Das ist die rechtliche Seite.
Wichtig ist uns aber auch die wirtschaftliche Seite. Diese hat mit dem Handelsvolumen zu tun. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es wichtig, dass wir die Remote Members an die Zürcher Börse zurückholen können. Die Rückkehr kann aber nur erfolgreich sein, wenn eben auch dieses Handelsvolumen wieder in Zürich angesiedelt werden kann. Es geht also nicht nur um Mindereinnahmen beim Stempel, sondern vor allem um Mehreinnahmen im Börsengeschäft ganz allgemein. Es wird angenommen, dass infolge des Umzugs des betroffenen Börsenhandels nach Zürich mit 100 Millionen Franken an Erträgen für den Finanzplatz und etwa 25 Millionen Franken für den Fiskus gerechnet werden kann. Natürlich können durch diese Ausdehnung des Börsenhandels in Zürich auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Schlussendlich ist es in unserem allgemeinen Interesse, den Börsenplatz Zürich zu stärken und auszubauen.
Die Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben mit der Streichung der Stempelsteuer hat klar positive Auswirkungen auf den Börsenplatz Schweiz und damit auch auf den Finanzplatz und den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Daher bitte ich Sie im Namen der BDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und der Fassung des Ständerates zuzustimmen.
Walter Hansjörg · 2VP-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Auch die SVP-Fraktion unterstützt diese parlamentarische Initiative der WAK des Ständerates zu den Stempelabgaben. Hier geht es einmal mehr darum, Rahmenbedingungen anzupassen, damit Handelsaktivitäten in der Schweiz und nicht sonst irgendwo abgewickelt werden, wo eben die steuerlichen Bedingungen attraktiver sind. Der Handel mit Schweizer Bluechips, die im SMI aufgenommen sind, wurde bis 2000 vorwiegend an der Börse von Zürich abgewickelt, aber dann nach London verlegt. Die Börse will nun den Handel wieder nach Zürich zurücknehmen. Damit gibt es vor allem organisatorische Vereinfachungen, vor allem auch wegen der Börsenaufsicht. Der SVP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass der Handel in der Schweiz aber auch erfolgreich sein bzw. florieren kann. Deshalb müssen wir uns bewegen und anpassen. Beim prognostizierten Umsatz kann mit einem steuerbaren Ertrag von rund 100 Millionen Franken gerechnet werden. Mit dem Verzicht auf die Stempelabgaben entstehen geschätzte Steuerausfälle von rund 6 Millionen Franken, wobei dieser Ertrag noch weiter abnehmen würde, wenn dann der Handel auf konkurrenzfähige Börsenplätze abwandern würde. Der Verzicht auf die Stempelabgaben bringt indirekt aber mehr Steuersubstrat über Arbeitseinkommen und Infrastrukturerträge.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, dass wir uns den Marktrealitäten anpassen, Arbeits- und Infrastrukturerträge in die Schweiz zurücknehmen, und bitten Sie, die Mehrheit zu unterstützen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Es ist in der Tat so, dass wir das Stempelgesetz jetzt zum sechsten Mal in den letzten zehn Jahren anpassen. Es gab verschiedene Gelegenheiten, bei welchen das zum Teil erwünscht, zum Teil nötig war, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen Gesetzen oder mit der Revision von bestehenden Gesetzen. Ich verweise insbesondere auf das Fusionsgesetz, das Kollektivanlagengesetz oder auch den zweiten Teil der Unternehmenssteuerreform, den wir vor zwei Jahren abgewickelt haben. Alle diese Gesetzesänderungen haben dann in der Folge jeweils zu Steuerbefreiungen oder zur Erhöhung von Freigrenzen geführt. Es ist richtig, wie hier festgestellt worden ist, dass in kaum einem anderen Bereich so viel Bewegung herrscht wie im Bereich der Stempelabgaben. Das widerspiegelt auch den Umstand, wie umstritten solche Transaktionssteuern eben letztlich sind. Sie sind eben nicht nur infolge ihrer fiskalischen Wirkung umstritten, sondern auch weil sie teilweise Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern beinhalten. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass auch jetzt wieder die Diskussion um die Stempelsteuer stattfindet und dass schon wieder neue Initiativen unterwegs sind. Es ist hier, glaube ich, wieder einmal nötig, Probleme grundlegend zu lösen.
Heute geht es aber nicht um den Grundsatz "Stempelsteuer, ja oder nein?", sondern um einen einfacheren Sachverhalt. Es geht nämlich darum, die Repatriierung von schweizerischen Bluechips von London nach Zürich zu unterstützen. Vor einigen Jahren ist das Umgekehrte geschehen; damals sind diese Börsengeschäfte ja nach London abgewandert. Jetzt kommen sie zurück. Es geht nun darum, diese Transaktion zu begleiten.
Es sind im Grunde genommen zwei Aspekte, die man berücksichtigen muss. Der erste ist ein rein gesetzlicher. Es geht nämlich um die Streichung der Gesetzesbestimmung, die 1999 - damals übrigens auch im dringlichen Verfahren - beschlossen und später, mit den Vorlagen von 2005, in ordentliches Recht überführt worden ist. Demnach sollen jetzt ausländische Mitglieder schweizerischer Börsen, sogenannte Remote Members, nicht mehr als Effektenhändler gemäss Stempelgesetz gelten. Die schweizerischen Börsen sollen für ihre ausländischen Mitglieder eben nicht mehr die Pflichten gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung wahrnehmen müssen. Das ist die rechtliche Seite.
Es gibt zweitens die wirtschaftliche Seite. Hier geht es um das Handelsvolumen an der Börse in Zürich. Ohne Volumen - dieses Volumen entsteht wie in jedem Markt durch Angebot und Nachfrage - entstehen eben keine Preise, und es entsteht damit kein Handel. Solche Geschäfte sind sehr schnell weg. Deshalb gilt es hier auch, rasch zu handeln. Die ausländischen Mitglieder der Börsen konnten die schweizerischen Bluechips in London zwischen 2001 und dem letzten Jahr, 2009, ohne Umsatzabgabe handeln. Aber die Rückkehr kann nur erfolgreich sein, wenn dieses Handelsvolumen jetzt eben auch in Zürich wieder angesiedelt werden kann.
Somit geht es primär eigentlich gar nicht um Mindereinnahmen bei der Stempelsteuer, sondern vor allem auch um Mehreinnahmen im Börsengeschäft. Mit diesen Mehreinnahmen im Börsengeschäft sind Arbeitsplätze verbunden; mit diesen Mehreinnahmen sind auch Steuereinnahmen verbunden. Damit geht es letztlich eigentlich um eine Win-win-Situation zugunsten der Börse in Zürich, aber auch zugunsten der direkten Steuer.
Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben der parlamentarischen Initiative, und er empfiehlt Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten.
Kaufmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich bin froh, dass der Bundesrat bereits einige Klarstellungen gemacht hat. Von der Minderheit wurde etwas der Eindruck verbreitet, es gehe hier generell um eine Abschaffung der Stempelsteuer. Das ist natürlich nicht der Fall. Es geht eigentlich darum, dass die ausländischen Börsenteilnehmer, die in Zukunft hoffentlich wieder das Geschäft in der Schweiz machen, eben nicht der Stempelsteuer unterstellt werden. Das ist schon ein grosser Unterschied. Es geht auch letztlich nicht um Steuerausfälle, sondern per saldo erwartet man zusätzliche Steuereinnahmen. In fiskalpolitischer Hinsicht sehe ich dieses Geschäft als unproblematisch an.
Es ist richtig, dass es einige Vorstösse gibt, die eine vollständige Abschaffung der Stempelsteuer anstreben. Ich habe selber auch einen solchen eingereicht. Ich kann Sie aber immerhin vorläufig beruhigen, indem der Bundesrat diese Vorstösse in dem Sinne ablehnt, als er zuerst eine Gegenfinanzierung sehen möchte.
Es ist tatsächlich so: Wenn wir hier nicht zustimmen, wird wohl wieder das eintreten, was wir eben zur Jahrtausendwende erlebt haben, nämlich dass gewisse grosse Schweizer Aktien plötzlich in London im Handel ein Eigenleben führen. Denn es ist halt so, dass die acht bis zehn grössten Bluechips letztlich 80 Prozent des Börsenhandels ausmachen. Da ist natürlich die Versuchung für die englischen Brokerhäuser schon gross, dass man das in London in einem sogenannten "dark pool", wie das modern heisst, eben in einem geschlossenen privaten Handelssystem, ausführt. Dann würde man nur noch die Spitzen, also die Aufträge, die nicht vollständig abgewickelt werden könnten, über die Schweiz abwickeln.
Ich glaube, es ist sinnvoll, wenn wir dafür sorgen, dass dieses Geschäft in die Schweiz zurückkommt. Wie gesagt: Finanziell bringt das nicht nur den Arbeitnehmern in der Schweiz etwas, sondern auch noch dem Staat.
de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC/PEV/PVL
Je crois qu'il faut préciser une nouvelle fois, par rapport aux interventions qui ont eu lieu au nom de la minorité, qu'il ne s'agit pas, par le biais de la révision législative qui vous est soumise, de diminuer les recettes fiscales. En effet, lorsque le négoce des "blue chips" se faisait à Londres, ces recettes n'étaient de toute façon pas enregistrées dans nos caisses et, depuis que ce négoce a été rapatrié en mai 2009, il existe une possibilité tout à fait légale de contourner le système actuel - comme je l'ai expliqué tout à l'heure - via l'obligation faite à ces membres étrangers de la Bourse suisse de faire le négoce par des banques. A ce titre-là, ils ne sont pas considérés comme commerçants de titres et on ne peut pas les assujettir au droit de timbre. Ainsi, dire que la modification de la loi entraînerait des pertes fiscales n'est pas exact.
La deuxième remarque que j'aimerais faire concerne le droit de timbre de négociation. J'aimerais rappeler qu'il avait été introduit dans la première réforme de l'imposition des entreprises et qu'il l'avait été parce qu'on avait peur que ladite réforme n'entraîne un certain nombre de pertes fiscales, voire même de pertes pour les caisses AVS et AI. L'expérience a montré - on en avait parlé lors de la deuxième réforme de l'imposition des entreprises - qu'il n'y avait précisément pas eu de pertes de recettes fiscales ou de recettes provenant de l'AVS ou de l'AI. Pour ce motif-là, on ne peut pas crier au hold-up en évoquant la diminution - voire même la suppression - de ce droit de timbre, comme un certain nombre d'entre vous l'ont fait à cette tribune.
C'est donc pour ces motifs-là que la majorité de la commission vous invite à entrer en matière et à adhérer à la décision du Conseil des Etats. Ce faisant, elle est tout à fait consciente que le statut mis en place est quelque peu boiteux. Toutefois, c'est une sorte de "Realpolitik" qui serait ainsi entreprise pour le bien de la place financière. Encore une fois, la majorité de la commission est consciente que nous ne sommes pas seuls, nous les Suisses, à définir notre propre statut; nous dépendons d'une scène internationale où la concurrence est très rude et nous devons tout faire pour que le volume des affaires augmente dans notre pays.
Permettez-moi une dernière remarque. Depuis que le négoce des "blue chips" a été rapatrié de Londres à Zurich, on a pu constater que le volume de négoce avait augmenté dans une proportion d'environ 2 milliards de francs. Alors, compte tenu des retombées économiques et fiscales, ce n'est pas rien, et c'est pour ces motifs-là que la majorité de votre commission vous recommande de soutenir sa proposition.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 121 Stimmen
Dagegen ... 58 Stimmen
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Bundesgesetz über die Stempelabgaben
Loi fédérale sur les droits de timbre
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ch. II
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Mein Antrag ist einfach, und ich wäre froh, wenn solche Formulierungen auch zukünftig wieder in unseren Gesetzen stehen würden. Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier in Absatz 2 zu schreiben: "Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten."
Wir beschlossen in letzter Zeit zweimal etwas anderes, und zweimal ging es nicht gut. Einmal mussten wir sogar eine Volksabstimmung verschieben, weil wir beschlossen hatten, dass das Parlament bestimme, wann ein Gesetz in Kraft zu treten habe. Ich finde das prinzipiell eine Unart. Ich finde, man sollte nach Kenntnis des Beschlusses und nach dem Ablauf allfälliger Referendumsfristen und Ähnlichem sagen können, wann ein Gesetz in Kraft tritt. Dazu ist der Bundesrat am besten geeignet. Ganz prinzipiell sollte es deshalb am Schluss immer heissen: "Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten."
In diesem Fall ist das umso sinnvoller, als wir hier schnell machen wollen und das auch noch rückwirkend in Kraft setzen wollen. Dabei geht es nicht um eine Woche mehr oder weniger, sondern es geht um das Prinzip: Wir sollten nie rückwirkend etwas beschliessen. In diesem Fall - ich habe es vorhin in meinem Votum zum Nichteintretensantrag schon gesagt - ist es so, dass die Börse vierteljährlich reagieren kann, und es wäre für den Bundesrat ein Leichtes, statt den 1. Juli 2010 den 1. Oktober 2010 festzusetzen, wenn es der Sache diente.
Also bitte, machen Sie jetzt hier wieder das, was jahrelang Usus und auch vernünftig war: Überlassen Sie das Bestimmen des Inkrafttretens dem Bundesrat.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Die grüne Fraktion lässt ausrichten, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützt. Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Kaufmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Materiell kommt es aufs Gleiche heraus, ob wir das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2010 beschliessen oder ob wir dem Bundesrat freie Hand lassen und er dann das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2010 beschliesst. Im Prinzip könnte ich dem Antrag der Minderheit Fässler zustimmen, aber dann hätten wir eine Differenz. Die Dringlichkeit ist gegeben. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC/PEV/PVL
Il s'agit d'une simple nuance, d'une simple question de volonté politique; il ne s'agit pas d'une question de fond. La majorité de la commission a simplement voulu manifester son intention de faire entrer en vigueur ce projet le plus rapidement possible.
Je vous propose de suivre la majorité de la commission - la décision a été prise par 18 voix contre 6.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 120 Stimmen
Dagegen ... 54 Stimmen