11.059

Loi sur les épizooties. Modification

Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S

Die WBK des Nationalrates hat diese Teilrevision des Tierseuchengesetzes an ihren Sitzungen vom 27. Oktober und 18. November 2011 beraten.

Das Hauptanliegen der vorliegenden Revision ist die Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Prävention von Tierseuchen. Mit der von den eidgenössischen Räten angenommenen Motion 08.3012, "Prävention von Tierseuchen", ist der Bundesrat beauftragt worden, das Tierseuchengesetz aus dem Jahre 1966 so anzupassen, dass der Bund eine aktivere und schnellere Prävention von Tierseuchen und Zoonosen sicherstellen kann. Warum dies so wichtig ist, haben in den vergangenen Jahren Tierseuchen wie zum Beispiel die Blauzungenkrankheit oder die Vogelgrippe gezeigt. Der globale Tier- und Warenverkehr mit kurzen Transportzeiten nimmt zu und damit die Gefahr, dass sich neue Infektionskrankheiten und Erreger - begünstigt auch durch die fortschreitende Klimaerwärmung - immer rascher ausbreiten.

Die Tiergesundheit in der Schweizer Landwirtschaft ist von zentraler Bedeutung und auf hohem Niveau. Dies ist auch wichtig im Hinblick auf die Schweizer Qualitätsstrategie bei der Tier- und Nahrungsmittelproduktion. Die Verwaltung konnte der Kommission denn auch die Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010 plus vorstellen, die sie in Zusammenarbeit mit den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten entwickelt hat.

Die Revision des Tierseuchengesetzes will nun als Kernpunkte Folgendes neu und besser regeln: Die Führungsrolle des Bundes bei der Tierseuchenprävention soll gestärkt werden, indem er Präventionsmassnahmen wie Früherkennungs- und Überwachungsprogramme ergreifen, auf die rasche Umsetzung hinwirken und diese gegebenenfalls auch finanzieren kann, wobei die Zuständigkeit der Kantone für den Vollzug nicht infrage gestellt wird. Wichtig sind auch die Sicherstellung der rechtzeitigen und zentral organisierten Impfstoffbeschaffung sowie die verstärkte internationale Zusammenarbeit. Im Tierseuchengesetz soll neu der Hausierhandel mit Tieren verboten werden. Die Schlachtabgabe, die bereits im Rahmen der Agrarpolitik 2011 beschlossen worden ist, soll als möglichst praxistaugliches und kostengünstiges System hier verankert werden. Nach der Vernehmlassung nicht mehr in der Vorlage ist die Möglichkeit der Kürzung der Direktzahlungen bei der Verletzung der Tierseuchengesetzgebung; es ist zudem auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine nationale Hundedatenbank verzichtet worden.

Die Kommission beschloss einstimmig Eintreten auf die Vorlage und diskutierte die verschiedenen Artikel intensiv. Minderheitsanträge liegen nur zu drei Artikeln vor, wobei Artikel 31a von der Kommission neu dazugefügt worden ist. Der Kommissionssprecher und die Kommissionssprecherin werden dann in der Detailberatung näher darauf eingehen.

Freysinger Oskar · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Nous discutons aujourd'hui d'un projet de révision de la loi sur les épizooties. Par le passé, il était plus facile d'ériger des cordons sanitaires. En évitant par exemple le déplacement des animaux et des fourrages à grande échelle, on protégeait les biosphères de type très différent les unes des autres. Il y avait peu d'interférences entre elles, ce qui permettait d'avoir une meilleure protection ou de confiner certaines maladies dans certaines zones géographiques. Evidemment, avec la globalisation, on assiste à un déplacement accru des animaux, des fourrages, etc., et les maladies voyagent beaucoup plus facilement autour de notre globe. Cela a impliqué cette nouvelle loi sur les épizooties. Pour éviter que 26 cantons déterminent dans un terrain géographique extrêmement limité des stratégies diverses, il fallait trouver une solution plutôt nationale pour y répondre de manière adéquate.

Les points forts de cette loi sont une unification des mesures de prévention et de lutte contre les épizooties au niveau fédéral - nous n'aurons donc plus 26 petites solutions cantonales -, une coordination qui sera pratiquée par la Confédération - par exemple une banque de données pour chevaux -, l'interdiction du colportage de chiens et la possibilité d'éviter le colportage d'autres espèces animales, qui peut être une mesure extrêmement utile, voire nécessaire en cas d'épizootie.

Une taxe sur les abattages est prévue pour financer ces mesures. Le financement a été harmonisé car jusqu'à présent, il y a une très grande disparité au niveau du financement entre les cantons. Donc là, on tente une harmonisation au niveau fédéral pour justement pouvoir financer des mesures comme la détection des maladies, la prévention - évidemment très importante -, la surveillance et l'approvisionnement en vaccins de manière centralisée.

Une autre proposition qui initialement avait été faite de diminuer les paiements directs en cas de non-respect de cette loi sur les épizooties a été écartée; en contrepartie, on a prévu des amendes plus lourdes. Cela signifie pratiquement que la Confédération s'occupera de la coordination de ces mesures contre les épizooties. Mais il reste une marge de manoeuvre pour les cantons pour la mise en place opérative des mesures; donc l'application reste quand même l'affaire des cantons.

Cette loi a été acceptée à l'unanimité par la commission au vote sur l'ensemble. Il y a eu discussion au niveau de trois articles - les articles 22, 31a et 53b -, nous y reviendrons en détail. Nous aurons aujourd'hui aussi deux amendements individuels, mais étant donné que nous n'avons pas eu connaissance de ces amendements en commission, celle-ci n'a pas pu se prononcer à leur sujet. C'est le conseil qui devra se prononcer par rapport à ce que les personnes qui ont déposé ces amendements lui diront.

Donc, à l'unanimité, nous vous demandons d'adopter ce projet de loi, et nous verrons lors de la discussion par article quels sont les trois articles disputés.

Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Die Bekämpfung von Tierseuchen ist aus Gründen der Volksgesundheit und aus volkswirtschaftlichen Gründen von zentraler Bedeutung. Wichtig sind vor allem die Prävention, also die Verhinderung einer bedrohlichen Seuchensituation, und auch die Reaktion gegenüber Seuchen, die der Schweiz vom Ausland her drohen.

Tierseuchen haben heute nicht nur regionale Bedeutung, sondern sind nationale und teilweise transnationale Phänomene. Tierseuchen, die in Asien ausbrechen, können innert kürzester Zeit in der Schweiz ankommen, denn die Wirtschaft und die Gesellschaft sind heute global vernetzt. Solche Seuchen sind mittlerweile nicht nur ein veterinärtechnisches und damit ein landwirtschaftliches Problem mit Ausstrahlung auf die Volkswirtschaft, sondern auch ein Problem für die Volksgesundheit; dies, seitdem auch Menschen von entsprechenden Krankheiten betroffen sein können.

Es ist daher wichtig, dass die Rolle des Bundes und die Rolle der Kantone klar definiert und abgegrenzt werden können. Es ist auch notwendig, dass das entsprechende Gesetz modernisiert wird.

Die SP-Fraktion wird daher für Eintreten stimmen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen ebenfalls Eintreten auf die Vorlage und dann entsprechend vor allem die Mehrheit zu unterstützen, ausser bei Artikel 31a, wo wir beantragen, der Minderheit zu folgen.

Bei einer wirksamen Prävention von Tierseuchen ist es, wie das der Vorredner sehr richtig gesagt hat, wichtig, dass nicht nur die Tiere, sondern auch die Menschen in Gesundheit leben können. Wir sind ja auch sonst von Tierprodukten abhängig, und das in verschiedenster Hinsicht. Ich nenne zwei Beispiele: Die Blauzungenkrankheit und die Vogelgrippe haben die Schweiz ziemlich stark bewegt; sie haben nicht nur die Tiere und diejenigen, die mit den Tieren zu tun haben, bewegt, sondern schlussendlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten, die ja letztendlich von den Erzeugnissen der Landwirtschaft im Bereich der Tierproduktion profitieren. Wir in der Schweiz sind es ja gewohnt, qualitativ sehr gute Nahrungsmittel zu haben.

In diesem Sinne ist es sehr sinnvoll, ein Gesetz, das immerhin aus dem Jahr 1966 stammt, nicht nur zu aktualisieren, sondern auch auf die Wirksamkeit zu überprüfen und es entsprechend so zu verbessern, dass die Eidgenossenschaft, die Schweiz besser vorbereitet ist, wenn zukünftig flächendeckende Krankheiten bei Tieren auftreten - damit auch die Behörden untereinander eine entsprechende Koordination und eine Aufgabenteilung wahrnehmen können, die diesen Namen auch verdient. Die ganzen Reaktionen auf die Tierkrankheiten haben auch gezeigt, dass wir hier nicht nur eine Lightrevision dieses Gesetzes machen sollten, sondern eben auch die materiellen Dinge effektiv ändern müssen.

Es liegen zudem Einzelanträge auf dem Tisch. Zu diesen nehme ich Stellung, wenn sie dann diskutiert werden. Es handelt sich um die Anträge Maire Jacques-André und Bourgeois, die wir dann entsprechend annehmen oder ablehnen würden.

Ziörjen Lothar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe BD

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Die Schweiz hat durch zahlreiche Bemühungen und Massnahmen ein hohes Niveau in der Tiergesundheit erreicht. Allerdings besteht in diesem Bereich eine permanente Herausforderung, muss doch immer wieder mit neu auftretenden Seuchen und sich rasch ausbreitenden Krankheiten gerechnet werden. Die jeweilige Bedrohungslage kann sich auch rasch ändern. Mitverantwortlich dafür ist insbesondere auch der verstärkte globale Tier- und Warenverkehr. Dabei ist auch festzuhalten, dass Seuchen nicht nur eine Bedrohung für die schweizerischen Tiere darstellen, vielmehr besteht durch Seuchen, die auf den Menschen übertragen werden können, auch eine Bedrohung für die Bevölkerung.

Die BDP begrüsst es deshalb, dass mit der vorliegenden Revision die gesetzlichen Grundlagen geschaffen bzw. verbessert werden, damit der Bund eine wirksame Prävention von Tierseuchen betreiben kann. Der Bund hat heute diesbezüglich keinen genügenden Handlungsspielraum, obwohl er gerade hier ganz klar eine Führungsrolle übernehmen muss. So soll er bei Bedarf Präventionsmassnahmen von gesamtschweizerischer Bedeutung ergreifen, auf deren rasche Umsetzung hinwirken und sie auch finanzieren können. Dazu gehören insbesondere Früherkennungs- und Überwachungsprogramme sowie die Beschaffung von Impfstoffen und die Betreibung von Impfstoffdatenbanken. Auch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit ist für die Verbesserung der Krisenvorsorge anzustreben. Der Bundesrat hat sodann in seiner Botschaft erläutert, dass die Schaffung eines nationalen Tierseuchenfonds zur einheitlichen Finanzierung von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen vertiefte Abklärungen erfordern würde. Die BDP vertritt trotzdem die Auffassung, dass diesbezüglich eine schweizweite Harmonisierung der Finanzierung von Leistungen anzustreben ist. Sie wird deshalb bei Artikel 31a dem Antrag der WBK, das heisst der Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine landesweit einheitliche, zeitlich befristete Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen, zustimmen. Auch wenn das Grundprinzip, dass im Bereich der Tierseuchenbekämpfung die Kantone die Kosten tragen, nicht infrage gestellt werden soll, ist eine uneinheitliche Regelung gerade in einem solchen Bereich nicht nachzuvollziehen.

Die Tiergesundheit ist die Voraussetzung für das Wohlergehen der Tiere, aber auch für eine nachhaltige und sichere Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Eine gute Tiergesundheit leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag an die öffentliche Gesundheit, sondern ist unabdingbar für unsere Landwirtschaft. Damit dient sie im Besonderen auch der schweizerischen Volkswirtschaft.

Die BDP-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen. Sie beantragt Ihnen, das ebenfalls zu tun.

Riklin Kathy · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe PDC-PEV

Die CVP-Fraktion begrüsst die vorliegenden Gesetzesänderungen zum Tierseuchengesetz. Tierseuchen machen vor der Schweizer Grenze nicht halt. Gerade gefährliche Krankheiten wie die Blauzungenkrankheit oder die Vogelgrippe verlangen rasche und wirksame Vorsorgemassnahmen. Die neuen Gesetzesänderungen helfen insbesondere, bei neu auftretenden Seuchen und sich rasch ausbreitenden Krankheiten zu handeln. Mit der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Klimaerwärmung sind mehr und häufigere Krankheiten auch in der Schweiz zu erwarten; dies wird uns alle betreffen. Der Bund soll deshalb die Präventionsmassnahmen verstärken und auf deren rasche und schweizweite Umsetzung hinwirken. Wir begrüssen es auch, dass die internationale Zusammenarbeit intensiviert werden soll.

Die CVP-Fraktion tritt auf die Gesetzesänderungen ein und wird bei den Minderheitsanträgen der Mehrheit folgen. Wir werden den Antrag Bourgeois zu Artikel 31a ebenfalls unterstützen.

Müri Felix · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Mit der Revision wird die Rechtsgrundlage für die Prävention von Tierseuchen gestärkt, was für uns ganz klar zu begrüssen ist. Die Gefahr von Tierseuchen und deren weiträumige und schnelle Verbreitung durch die heutigen Transportgepflogenheiten und damit die Gefahr von grossen Schäden für die Land- und Volkswirtschaft sind real und nehmen zu. Die Öffentlichkeit und die Konsumenten sind auf gesundheitliche Gefahren sensibilisiert und dulden keine Nachlässigkeit oder Gesetzeslücken im Zusammenhang mit Tierseuchen.

Wir von der SVP-Fraktion werden auf die Vorlage eintreten. In der Detailberatung werden wir auf unsere Anliegen zurückkommen.

Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S

Auch die grüne Fraktion steht dieser Gesetzesrevision sehr positiv gegenüber. Wir wissen es, ein Gesetz aus den Sechzigerjahren ist aufgrund der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen nicht mehr zeitgemäss. Die Mobilität ist viel grösser geworden, die wirtschaftliche Öffnung ist viel grösser geworden, und im Zusammenhang mit der Nutztierhaltung stehen wir nicht zuletzt auch in Konfrontation mit den Folgen des Klimawandels, der in Zukunft auch die möglichen Erkrankungen beeinflussen wird. Wir unterstützen deshalb die Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010 plus. Wir unterstützen auch das Ziel dieses Gesetzes, eine zeitgemässe und wirksame Prävention von Tierseuchen umsetzen zu können. Es geht um das Wohl der Tiere, es geht um das Wohl des Menschen, es geht aber auch um die wirtschaftliche Bedeutung der Nutztierhaltung in der Schweiz, die enorm ist.

Eine kritische Anmerkung möchten wir uns trotzdem erlauben, das betrifft die Umsetzung der Impfkampagne zur Blauzungenkrankheit, die einmal mehr die sehr polemische Diskussion über einen möglichen Impfzwang eröffnet hat. Die grüne Fraktion ist sehr froh, dass in diesem Gesetz keine Erweiterung der bundesrätlichen Kompetenzen in Richtung Impfzwang vorgesehen ist. Alle wesentlichen Punkte dieser Vorlage können wir deshalb unterstützen, insbesondere auch die zukünftige einheitliche Finanzierung, das Hausierhandelsverbot und die klarere und zeitgemässe Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen, die moderne Instrumente zur Prävention und Seuchenbehandlung zulässt und auch die Bestrafung bei Zuwiderhandlungen zeitgemäss regelt.

Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten auf die Revision des Tierseuchengesetzes.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich danke den Vorrednerinnen und Vorrednern für die ausführliche Vorstellung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesrevision sowie für die gute Aufnahme der Vorlage.

Tierseuchen haben bekanntlich ein riesiges Schadenpotenzial. Nicht nur die Tiere leiden unter diesen Seuchen; Tierseuchen können auch zu immensen wirtschaftlichen Verlusten führen. Zudem gibt es Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragen werden können. Es darf hier allerdings nicht um Angstmacherei gehen, denn erfreulicherweise haben wir in der Schweiz ein im internationalen Vergleich sehr hohes Tiergesundheitsniveau. Dies haben wir mit zahlreichen und aufwendigen Massnahmen zur Bekämpfung und Ausrottung von Tierseuchen erreicht. Unser hohes Tiergesundheitsniveau ist volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung, denn gesunde Tiere sind Voraussetzung für die Produktion von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft. Gesunde Tiere und sichere Lebensmittel sichern der einheimischen Produktion wesentliche Wettbewerbsvorteile.

Es ist eine Tatsache, dass im Bereich der Tiergesundheit immer wieder neue Herausforderungen auf uns zukommen; ich denke zum Beispiel an neue exotische Infektionskrankheiten. Hauptursache hierfür sind vor allem der verstärkte globale Tier- und Warenverkehr und auch die klimatischen Veränderungen. Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärämtern eine gemeinsame Tiergesundheitsstrategie erarbeitet. Zu den Zielen dieser Tiergesundheitsstrategie gehört es, dass der Bund seine Führungsrolle und sein Engagement - insbesondere in der Prävention, der Früherkennung und der Krisenvorsorge - verstärkt. In die gleiche Richtung geht auch die vom Parlament angenommene Motion Zemp 08.3012 vom 4. März 2008. Sie verlangt eine Anpassung des Tierseuchengesetzes, damit der Bund eine aktivere und vor allem schnellere Prävention von Tierseuchen sicherstellen kann.

Das Hauptanliegen der vorliegenden Revision des Tierseuchengesetzes ist deshalb, die gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Prävention von Tierseuchen zu verbessern und die Führungsrolle des Bundes bei der Tierseuchenprävention zu stärken. Der Bund soll Präventionsmassnahmen von gesamtschweizerischer Bedeutung ergreifen und auf deren rasche Umsetzung hinwirken können. Hier denke ich zum Beispiel an die Früherkennung von neuen Tierseuchen, die die Schweiz bedrohen können, oder an die rechtzeitige Beschaffung von Impfstoffen. Massnahmen können nur dann wirksam und effizient sein, wenn die für den Vollzug zuständigen Kantone, die Tierhaltenden und die anderen Betroffenen frühzeitig mit einbezogen werden. Diese enge Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll weitergeführt werden, denn es geht hier nicht um bürokratische oder dirigistische Massnahmen. Es braucht zweckmässige und sachgerechte Massnahmen, die garantieren, dass wir unser hohes Tiergesundheitsniveau halten können.

Gleichzeitig schlagen wir Ihnen bei der vorliegenden Revision des Tierseuchengesetzes einzelne weitere, punktuelle Verbesserungen und Aktualisierungen vor.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.

Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Buon giorno! Als Bündnerin habe ich hässliche Szenen gegen Bauern erlebt, die nach Demeter-Richtlinien wirtschaften und ihre Schafe nicht impfen lassen wollten, wie das der Kanton vorgesehen hatte. Deswegen habe ich folgende Frage: Verbessert die Revision die Situation derjenigen Bauern, die streng naturnah wirtschaften und alternative Bekämpfungsmassnahmen umsetzen wollen?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Allein die Gesetzesrevision verbessert diese Situation wahrscheinlich nicht. Aber es wird auch im Zusammenspiel der Behörden mit den betroffenen Bergbauern dafür gesorgt werden müssen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und dass in den Eingriffen nicht weiter gegangen wird, als das unbedingt nötig ist.

Also: Papier ist geduldig, die Gesetze sind auch geduldig - es sind die Umsetzungsmassnahmen, die eine Verbesserung bringen müssen.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Tierseuchengesetz

Loi sur les épizooties

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung, Randtitel, Ersatz von Ausdrücken, Ingress; Art. 1 Abs. 2; 3 Einleitung, Ziff. 1; 3a Titel, Abs. 1, 2; 4; 5 Abs. 2; 6; 10 Abs. 3; 10a; 11 Abs. 2; 21 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule; ch. I introduction, titre marginaux, remplacement de termes; art. 1 al. 2; 3 introduction, ch. 1; 3a titre, al. 1, 2; 4; 5 al. 2; 6; 10 al. 3; 10a; 11 al. 2; 21 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 22

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Müri, Füglistaller, Glauser, Kunz, Mörgeli, Pfister Theophil, Schenk Simon)

... erlässt der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen die nötigen ...

Art. 22

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Müri, Füglistaller, Glauser, Kunz, Mörgeli, Pfister Theophil, Schenk Simon)

Le Conseil fédéral édicte, en accord avec les cantons, les prescriptions ...

Müri Felix · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich kann es kurz machen: Wir sind für den Erlass von nötigen sanitätspolizeilichen Vorschriften bei Einrichtung, Betrieb und Beaufsichtigung von Schlacht- und Entsorgungsanlagen. Wir sind jedoch der Meinung, dass das nicht alleine Sache des Bundes ist. Hier hätten wir gerne die Kantone mit ins Boot geholt. Deshalb haben wir diese Ergänzung für die Kantone gemacht.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Müri zu unterstützen.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragen Ihnen, in dieser Bestimmung gewisse veraltete Begriffe zu ersetzen. Begriffe wie "Tierkörperbeseitigungsanlagen" und "Abdeckereien" gibt es also nicht mehr. Allein mit dieser Bereinigung des Artikels kommen dem Bundesrat weder zusätzliche Kompetenzen zu, noch wird er irgendwie eingeschränkt.

Die Kommissionsminderheit will eine Ergänzung aufnehmen, wonach diese Vorschriften im Einvernehmen mit den Kantonen erlassen werden. Selbstverständlich werden die Kantone bei der Vorbereitung solcher Vorschriften einbezogen. Gerade im Veterinärbereich - ich habe das schon im Eintretensvotum gesagt - besteht eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.

Ich rate von dieser Ergänzung ab. Es geht hier um sanitätspolizeiliche Vorschriften, die vom Bundesrat zu erlassen sind. Noch einmal: Die Beteiligung der Kantone und der interessierten Kreise erfolgt im Rahmen einer Anhörung oder eines Vernehmlassungsverfahrens; diese Verfahren sind im Vernehmlassungsgesetz ausführlich geregelt.

Deshalb beantrage ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Müri Felix · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, Sie haben mir jetzt eigentlich immer noch keine Antwort gegeben. Sie haben nur bestätigt, dass es selbstverständlich ist, dass man die Kantone anhört, und dass es selbstverständlich ist, dass man die Kantone mit ins Boot nimmt. Deshalb kann man das doch auch ohne Problem hier ins Gesetz hineinschreiben. Obwohl Sie für die Kantone sind und das auch machen möchten, haben Sie mir nicht genau begründet, warum wir das nicht ins Gesetz schreiben.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Herr Nationalrat Müri, ich habe das Vernehmlassungsgesetz erwähnt. Dieses sorgt dafür, dass der Bund die Kantone mit einbezieht. Deshalb ist es nicht nötig, dass man das in jedem einzelnen Gesetz auch wieder erwähnt. Deshalb ist es auch nicht nötig, dass man es hier, in diesem Gesetz und in diesem Artikel, erwähnt.

Freysinger Oskar · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Pour répondre à Monsieur Müri, je dirai premièrement que les cantons sont impliqués, c'est prévu dans toute la loi; donc spécifier cela à chaque article n'est pas nécessaire. Mais un argument supplémentaire a été invoqué lors des débats en commission, c'est qu'il s'agit de structures qui sont, certes, situées dans un canton, mais dans lesquelles plusieurs cantons sont impliqués, soit financièrement, soit au niveau de l'organisation. Alors si maintenant on mettait cette phrase en plus, cela poserait le problème de savoir si c'est le canton où est située la structure ou si ce sont les autres cantons qui sont impliqués et de quelle manière; et vous créez finalement un flou opérationnel. Donc il vaut mieux que ce soit la Confédération qui détermine la chose et qui coordonne, c'est ce qui a été décidé par la majorité en commission.

Cela touche aussi les abattoirs, puisque cette question a été posée. Il est élémentaire de pouvoir abattre à un certain moment un certain nombre d'animaux pour éviter la propagation d'une épidémie. La Confédération pourrait très rapidement décider de telles mesures, et c'est donc mieux si on s'en tient à la formulation prévue par le Conseil fédéral et par la majorité de la commission.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 38 Stimmen

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Art. 24 Abs. 2; 25 Abs. 3; 26; 27 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 24 al. 2; 25 al. 3; 26; 27 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 30

Antrag Maire Jacques-André

Titel

Hundekontrolle

Abs. 1

Hunde müssen gekennzeichnet sein. Der Bundesrat regelt die Kennzeichnung.

Abs. 2

Die Hunde müssen in einer nationalen Datenbank registriert sein. Der Bund kann die Datenbank selbst betreiben oder durch Dritte betreiben lassen. Die Datenbank kann auch Daten über Hunde mit Verhaltensstörungen und über Tierhalteverbote enthalten.

Abs. 3

Der Bundesrat legt die Anforderungen an Inhalt, Betrieb und Qualität der Datenbank fest und regelt die Bedingungen für den Zugang und die Verwendung der Daten.

Abs. 4

Die Kosten der Kennzeichnung und Registrierung der Hunde gehen zulasten der Tierhalter.

Abs. 5

Die Kosten für den Aufbau der nationalen Datenbank gehen zulasten des Bundes, mit Ausnahme von Funktionalitäten, welche aufgrund von kantonalen Gesetzgebungen festgelegt wurden. Diese gehen zulasten der Kantone. Die Betriebskosten werden grundsätzlich durch Gebühren der Tierhalter gedeckt. Der Bundesrat legt die Höhe der Gebühren fest.

Art. 30

Proposition Maire Jacques-André

Titre

Contrôle des chiens

Al. 1

Les chiens doivent être identifiés. Le Conseil fédéral règle l'identification.

Al. 2

Les chiens doivent être enregistrés dans une banque de données nationale. La Confédération peut exploiter elle-même ou faire exploiter cette banque de données par des tiers. La banque de données peut aussi contenir des données sur les chiens présentant des troubles du comportement et sur les interdictions de détention d'animaux.

Al. 3

Le Conseil fédéral fixe les exigences quant au contenu, au fonctionnement et à la qualité de la banque de données, et réglemente les conditions d'accès aux données et leur utilisation.

Al. 4

Les frais liés à l'identification et à l'enregistrement des chiens sont à la charge de leurs détenteurs.

Al. 5

Les frais liés à la mise sur pied de la banque de données nationale sont à la charge de la Confédération, à l'exception des fonctionnalités relevant du droit cantonal, qui sont à la charge des cantons. Les frais d'exploitation sont en principe couverts par les émoluments versés par les détenteurs de chiens. Le Conseil fédéral fixe le montant des émoluments.

Maire Jacques-André · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe socialiste

Je vous dois une petite explication pour que vous compreniez pourquoi j'ai déposé cette proposition. Lors de la consultation relative à la révision de la loi sur les épizooties, 17 cantons, l'Association des communes suisses et l'Association suisse des vétérinaires cantonaux ont demandé la création d'une base légale qui permettrait d'instaurer une banque de données nationale pour les chiens. Or, cette demande n'a pas été retenue dans le projet qui nous est soumis aujourd'hui.

L'Association suisse des vétérinaires cantonaux a décidé d'écrire à la commission du Conseil national. Malheureusement, ce courrier n'est pas parvenu à temps pour que nous puissions en parler lors de notre séance du 18 novembre 2011. Plus exactement, ce courrier a été distribué en fin de séance et, en accord avec le président sortant de notre commission, Monsieur Füglistaller, j'ai décidé de reprendre cette demande à titre individuel pour que nous puissions la prendre en compte dans le cadre de la révision de la loi. C'est une occasion que nous avons de traiter de ce problème. Je vous propose donc d'adopter cette proposition pour que le Conseil des Etats et nous par la suite puissions reprendre ce débat.

Je dirai quand même quelques mots sur le fond: aujourd'hui, chaque canton a un contrat pour la banque de données qui est prévue à l'article 30 de la loi dans sa version actuelle. Il y a dans notre pays 26 contrats différents pour cette banque de données sur les chiens. Inutile de vous dire que, quand il faut adapter la banque de données, il faut recueillir l'adhésion des 26 cantons séparément, donc cela freine l'évolution et les adaptations de cette banque de données.

Dans la même loi, à l'article 15, nous avons un contre-exemple qui est tout à fait favorable, c'est la banque de données qui existe sur le trafic des animaux de rente. Là, nous avons une banque de données nationale qui a été introduite il y a plus de dix ans maintenant et qui donne entière satisfaction; les vétérinaires cantonaux en sont très satisfaits. Donc, nous proposons d'inclure à l'article 30 le même dispositif, c'est-à-dire une banque de données nationale pour les chiens.

Ceux qui étaient au Parlement lors de la précédente législature le savent, nous n'avons malheureusement pas réussi à faire aboutir une loi sur les chiens. Ce que je demande là, ce n'est pas de revenir sur tout le contenu de la loi, mais de pouvoir au moins, par le biais d'une banque de données nationale, harmoniser les pratiques, mettre à disposition des données au plan intercantonal et aussi à l'intention d'autres offices fédéraux et pas seulement de l'Office vétérinaire fédéral. Il y aurait là des synergies tout à fait intéressantes à développer avec une telle banque de données.

Il faut dire aussi qu'actuellement, les vétérinaires cantonaux estiment que les banques de données cantonales contiennent à peu près 20 pour cent d'erreurs, c'est-à-dire qu'elles ne sont pas fiables. Et, comme la question des chiens dangereux est quand même d'actualité à chaque événement un peu sensible, il serait important que nous puissions mettre en place une banque de données nationale.

Ce que je vous demande à l'article 30, c'est de pouvoir inscrire le principe dans la base légale. Ensuite, les dispositions d'application seraient bien entendu réglées par le Conseil fédéral et par l'Office vétérinaire fédéral.

Donc, même si vous n'avez pas pu vous y préparer - je m'en excuse vu les circonstances -, je vous demande de soutenir cette proposition pour ouvrir le débat, afin que cette question puisse être reprise par le Conseil des Etats, puis être réexaminée par notre conseil.

Je vous remercie de soutenir ma proposition.

Riklin Kathy · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe PDC-PEV

Herr Maire, wir hatten einmal in langjähriger Arbeit ein nationales Hundegesetz ausgearbeitet. Dieses kam bis zur Einigungskonferenz und wurde dort auf Antrag von Frau Galladé und Herrn Mario Fehr abgelehnt. Wäre es nicht der bessere Weg gewesen, diese Regelung über ein nationales Hundegesetz festzuhalten?

Maire Jacques-André · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe socialiste

Personnellement, j'ai beaucoup regretté qu'on soit resté dans cette impasse lors de la séance de la Conférence de conciliation. Nous avons donc - comme vous l'avez rappelé - renoncé à ce projet de loi. Encore une fois: ici, on ne va pas aussi loin, mais ce serait un premier pas, au moins dans l'harmonisation des données, de pouvoir échanger des informations au sujet de ces chiens dangereux. On ne va pas remplacer le projet de loi, c'est clair, mais au moins on pourrait faire un premier pas.

Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S

Die grüne Fraktion unterstützt den Einzelantrag Maire Jacques-André für die rechtliche Regelung einer nationalen Hundedatenbank analog zur Tierverkehrsdatenbank. Wir wissen alle, dass das Hundegesetz kläglich gescheitert ist. Wir wissen auch, dass es um dieses Gesetz sehr viel Polemik gab. Jetzt besteht eine Chance, wieder in einen Dialog zu treten und gewisse Teile des Hundegesetzes im Rahmen dieser Revision zu berücksichtigen. Die Probleme, die wir mit der Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Hunden haben, werden immer dann aktuell, wenn wieder Unfälle passieren. Sie werden nicht gelöst, indem wir Gesetze nach langen Beratungen scheitern lassen. Wir denken, dass es jetzt angebracht ist, diese Hundedatenbank auf eine nationale und rechtlich einheitliche Basis zu stellen, nicht zuletzt deswegen, weil sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit der Kantone dafür eingesetzt hat. Nur eine national einheitliche Lösung wird eine akzeptable Datenqualität erreichen. Es ist die Qualität, die wir brauchen, die Sie mit der Zustimmung zum Einzelantrag Maire Jacques-André unterstützen können.

Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen, diesem Einzelantrag zuzustimmen.

Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Der Einzelantrag Maire Jacques-André verlangt die Schaffung der Grundlagen einer Hundedatenbank in Artikel 30 des Tierseuchengesetzes. Es gibt verschiedene Gründe für die Schaffung einer entsprechenden Datenbank, die durchaus berechtigt sind. Die Überwachung von gefährlichen Hunden ist indes ein Thema, das in diesem Haus bekanntlich eingehend diskutiert worden ist. Das Resultat dieser eingehenden Diskussionen ist Ihnen bestens bekannt.

Die Hundedatenbank erscheint mir indes auch - und das ist hier entscheidend, und nur das ist hier das Thema - aus seuchentechnischen Gründen zweckmässig. Mit der systematischen Erfassung von Hunden können das Auftreten und die Verbreitung z. B. von Tollwut besser verhindert werden. Die SP-Fraktion unterstützt entsprechend den Einzelantrag Maire Jacques-André.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, exakt das Gegenteil zu tun und den Einzelantrag Maire Jacques-André abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Es wurde schon mit der Frage von Frau Riklin angetönt, dass wir ja damals via Subkommission ein nationales Hundegesetz beraten haben, das dann im Rat gescheitert ist. Und jetzt kommt wieder diese Hundedatenbank, in der man dann vielleicht auch wieder Rassenlisten eintragen soll; nicht wahr, wenn ein Hund eingetragen wird, wird dann wahrscheinlich auch eingetragen, welche Rasse er hat. Unter dem Strich gibt das sehr, sehr viel Bürokratie. Wenn Sie den Einzelantrag richtig lesen, sehen Sie, dass damit auch einige Kosten entstehen. Das heisst, dass alle Kosten für den Betrieb dieser Datenbank, aber auch für die Registrierung und die Kennzeichnung der Hunde zulasten der Tierhalter gehen. Dann haben wir wieder eine neue Gebühr erlassen, und Tausende von Hundehalterinnen und Hundehaltern werden erneut zur Kasse gebeten.

Lassen wir doch jetzt einmal diese Hundedatenbank sein, und konzentrieren wir uns auf den Inhalt dieses Gesetzes. Unser Auftrag lautet: Wir wollen ein Tierseuchengesetz über alle Tierarten machen und nicht die Hunde wieder speziell in eine Datenbank aufnehmen. Damit würde dann wieder der Sinn und Zweck des Gesetzes, wie es jetzt vorliegt, verletzt. Deshalb möchten wir die Bürgerinnen und Bürger von dieser Bürokratisierung der Tierhaltung bei den Hunden - das ist immerhin das Lieblingstier der Schweizerinnen und Schweizer - befreien. Und damit sie nicht auch wieder mehr Gebühren zu bezahlen haben, wäre es gut, wenn man den Einzelantrag Maire Jacques-André nicht annehmen würde.

Maire Jacques-André · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe socialiste

Je suis un peu surpris que 26 bureaucraties ne vous choquent pas, cher Monsieur Wasserfallen, mais qu'une seule bureaucratie centralisée vous choque plus. Vous qui êtes un scientifique rigoureux, cela ne vous dérange-t-il pas qu'actuellement, dans un cas sur cinq, les données soient fausses dans les banques de données des cantons?

Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical

Monsieur Maire, c'est un projet de loi qui concerne tous les animaux, et pas seulement les chiens. A mon avis, il est très important de ne pas faire une catégorie spéciale pour les chiens. Il faut en rester au titre du projet de loi, "Tierseuchengesetz", soit une loi qui concerne tous les animaux et pas seulement les chiens.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Wir beraten tatsächlich genau das Tierseuchengesetz. Das genannte Anliegen wurde in der Vernehmlassung vorgebracht. Der Bundesrat hat entschieden, das Anliegen in dieser Revision des Tierseuchengesetzes nicht aufzunehmen, weil es sich höchstens am Rande um einen Tierseuchenaspekt handeln kann. Es gibt eine zentrale Hundedatenbank, die heisst Anis. Die Kantone arbeiten damit und sind nicht vorbehaltlos zufrieden. Wir werden mit den Kantonen noch vor Jahresende Gespräche führen. Wenn Sie jetzt Herrn Maire zustimmen, dann wird der Bundesrat nach den Gesprächen mit den Kantonen allenfalls im Hinblick auf die Besprechung in der Ständeratskommission noch mit Änderungsanträgen aufwarten.

Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung materieller Art machen: Die Datenbank wird etwa 2 Millionen Schweizerfranken kosten, wenn sie denn aufgebaut werden soll, und wir reden von jährlichen Kosten von etwa einer Viertelmillion Franken, um sie zu betreiben. Ich habe gegenüber Herrn Nationalrat Maire vorhin gesagt: Die Datenbank aufzubauen, um die Hunde zu registrieren, das ist das eine; aber die Datenbank dann aktualisiert zu behalten, das ist das andere, und das könnte aufwendig sein. Wir werden das studieren. Wenn Sie dem Antrag Maire zustimmen, kommt es zu diesen Gesprächen, und es kommt dann zu allfällig verbesserten Formulierungen für die Ständeratskommission.

Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S

Da dieser Antrag in der Kommission nicht vorlag, konnte ihn die Kommission leider nicht diskutieren. Diese Forderung wurde im Vernehmlassungsverfahren vielfach gestellt. Sie ist aber nicht in die Revision aufgenommen worden, weil zwischenzeitlich, wie Sie alle wissen oder wie diejenigen wissen, die dabei waren, das neue Hundegesetz hier im Parlament gescheitert ist.

Freysinger Oskar · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Nous n'avons pas eu ce texte lors des discussions en commission. Cependant, la problématique des chiens m'est bien connue puisque j'étais président de la sous-commission qui avait élaboré cette loi sur les chiens qui a été rejetée ici. Si cette chambre veut être cohérente avec elle-même, elle ne peut pas, dans une loi qui est prévue pour les épizooties, introduire une banque de données qui enregistre les troubles de comportement, l'interdiction de détention d'animaux, l'identification et l'enregistrement des chiens. C'est justement ce qu'on avait refusé puisqu'il y a un problème: les listes d'interdiction de chiens sont différentes d'un canton à l'autre; chaque canton a voulu garder sa souveraineté sur ce sujet, et vous avez maintenant toute une série de lois qui ont été promulguées dans les cantons, et des lois parfois différentes. Mais c'était la volonté de ce Parlement. Alors j'ai un peu de peine à imaginer maintenant que, ayant repoussé cette loi qui aurait réglé ce problème spécifiquement, on intervienne dans la loi sur les épizooties pour régler le problème des chiens.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Maire Jacques-André ... 53 Stimmen

Dagegen ... 115 Stimmen

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Art. 31 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 31 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 31a

Antrag der Mehrheit

Titel

Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen

Abs. 1

Der Bundesrat kann vorsehen, dass für Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen bei den Tierhaltern zeitlich befristet Abgaben erhoben werden.

Abs. 2

Er regelt die Abgabe für das einzelne Programm; er legt insbesondere die anrechenbaren Kosten, die Höhe der Abgabe und die Dauer ihrer Erhebung fest.

Abs. 3

Er berücksichtigt bei der Festlegung, welche Kostenteile durch die Abgabe und welche durch den Bund und die Kantone zu tragen sind, den Nutzen des Programms für die Tiergesundheit, die öffentliche Gesundheit und die Volkswirtschaft.

Abs. 4

Das BVET erhebt die Abgabe; es kann dafür Dritte beiziehen.

Antrag der Minderheit

(Jositsch, Aubert, Galladé, Maire Jacques-André, Markwalder, Steiert, Wasserfallen)

Abs. 3

... welcher Kostenteil durch die Abgabe und welcher durch die Kantone zu tragen ist, den Nutzen ...

Antrag Bourgeois

Abs. 2

Er regelt die Abgabe für das einzelne Programm sowie die Höhe der Entschädigung für im Rahmen des Programms geleistete Drittleistungen; er legt insbesondere die anrechenbaren Kosten, die Höhe der Abgaben und die Dauer ihrer Erhebung sowie die Entschädigung der Drittleistungen fest.

Art. 31a

Proposition de la majorité

Titre

Financement des programmes de lutte contre les épizooties

Al. 1

Le Conseil fédéral peut prévoir qu'une taxe sera perçue pour une durée limitée auprès des détenteurs d'animaux pour financer des programmes de lutte contre les épizooties.

Al. 2

Il définit la taxe pour le programme de lutte en question, notamment les coûts qui peuvent être pris en compte, le montant de la taxe et la durée de sa perception.

Al. 3

Il tient compte de l'utilité du programme pour la santé animale, la santé publique et l'économie lorsqu'il définit quelle est la part des coûts couverte par la taxe et quelle est la part prise en charge par la Confédération et les cantons.

Al. 4

L'OVF se charge de la perception de la taxe; il peut y associer des tiers.

Proposition de la minorité

(Jositsch, Aubert, Galladé, Maire Jacques-André, Markwalder, Steiert, Wasserfallen)

Al. 3

... lorsqu'il définit la part des coûts couverte par la taxe et la part prise en charge par les cantons.

Proposition Bourgeois

Al. 2

Il définit la taxe pour le programme de lutte en question ainsi que le montant de l'indemnisation des prestations fournies par des tiers dans le cadre du programme, notamment les coûts qui peuvent être pris en compte, le montant de la taxe et la durée de sa perception ainsi que l'indemnisation des prestations de tiers.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe libéral-radical

Les mesures préventives prises dans notre pays dans le cadre de la lutte contre les épizooties ont jusqu'à présent porté leurs fruits. Aussi bien dans le domaine de la maladie de la langue bleue que dans celui de l'éradication de la diarrhée virale bovine, notre pays, contrairement aux autres pays qui nous entourent, a pu échapper à ces maladies. Ces mesures préventives ont ainsi permis d'éviter des pertes économiques importantes pour les détenteurs de bétail. Dans les deux cas précités, les bases légales ont néanmoins fait défaut afin de garantir un financement adéquat. Il a fallu recourir aux bases légales de la loi sur l'agriculture pour régler le sujet.

Nous ne pouvons par conséquent que saluer la proposition faite par la Commission de la science, de l'éducation et de la culture à l'article 31a de définir ainsi clairement, comme c'est le cas dans les autres pays européens, le financement des mesures à prendre, avec notamment une harmonisation de la taxe pour la lutte contre les épizooties. Toutefois, l'article qui nous est soumis ne définit que les modalités pour collecter les fonds. En revanche, aucune précision concernant l'utilisation des moyens financiers n'est donnée. Or il n'est pas concevable que la collecte des moyens financiers soit désormais harmonisée mais pas l'utilisation de ceux-ci, car c'est précisément l'utilisation des fonds qui présente un besoin impératif d'harmonisation.

Nous devons éviter d'avoir une myriade de solutions les plus diverses au niveau de l'application par les cantons. On ne pourrait pas comprendre, dans les milieux concernés, notamment pour les détenteurs de bétail qui contribuent financièrement à cette lutte préventive contre les épizooties, que les modalités de l'indemnisation des prestations fournies pour la mise en oeuvre ne soient pas définies. Il en résulterait des différences d'un canton à l'autre, avec des répercussions négatives pour les détenteurs de bétail.

Il est par conséquent nécessaire d'harmoniser non seulement la taxe prévue mais également son utilisation. Cette façon de procéder devrait permettre de faire des économies, d'éviter des abus et d'optimiser les moyens mis à disposition.

Pour ces raisons, je vous invite à soutenir ma proposition à l'article 31a alinéa 2.

Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

In Artikel 31a geht es um die Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen. Nach dem geltenden Recht sind die Kantone für die Finanzierung zuständig. Die Kantone überwälzen diese Kosten ganz, teilweise oder gar nicht auf die Tierhalter. Dadurch bestehen je nach Kanton sehr unterschiedliche Regelungen.

Der Antrag der Kommission will diesbezüglich Abhilfe schaffen. In Artikel 31a wird daher eine Abgabe definiert, die bei den Tierhaltern erhoben wird. Dadurch kann eine Harmonisierung der auf die Tierhalter überwälzten Kosten erreicht werden. Der Bund würde dabei die Höhe der Abgabe einheitlich festlegen. Die Kantone und die Tierhalter hätten weiterhin die Finanzierung zu tragen. Dabei handelt es sich um zeitlich befristete Programme.

Die Kommission hat auf einen Antrag Kunz hin ganz knapp einem Vorschlag zugestimmt, der die Finanzierung solcher Programme neben den Kantonen auch dem Bund auferlegt. Die Minderheit unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung, dies aus folgenden Gründen:

1. Es ist systemfremd, wenn nun hier plötzlich der Bund neben den Kantonen in die Finanzierung involviert wird.

2. Der Bund übernimmt im Rahmen der Ausarbeitung solcher Programme zur Seuchenbekämpfung die Kosten.

3. Es müssen die mit den entsprechenden Programmen bekämpften Seuchen nicht zwingend nationale Ausmasse annehmen, und die Kantone sind unterschiedlich betroffen. Es macht daher wenig Sinn, den Bund und damit die gesamte Eidgenossenschaft auch bei regionalen Seuchen in die Verantwortung zu nehmen.

Ich bitte Sie daher, die Minderheit zu unterstützen.

Aebi Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP-Fraktion unterstützt den Einzelantrag Bourgeois. Weshalb?

1. Der Antrag der WBK regelt einzig die Mittelbeschaffung. Zur Mittelverwendung werden keine Vorgaben gemacht. Es kann nicht sein, dass man auf Bundesebene von den Landwirten Mittel beschafft, sich der Bund aber nicht um einen effizienten Mitteleinsatz kümmert.

2. Es kann nicht sein, dass die Landwirte schweizweit den gleichen Betrag in eine Kasse des Bundes einzahlen, bei der Mittelverwendung dann aber 26 verschiedene Lösungen entstehen. Der Bauer im Kanton Bern zum Beispiel würde es nicht verstehen, wenn er wie alle Bauern in der Schweiz 5 Franken für ein Programm bezahlen müsste, dann aber die Leistungserbringer, Tierärzte oder Laboratorien usw., beispielsweise in den Nachbarkantonen Solothurn oder Aargau ganz unterschiedlich entschädigt würden.

3. Artikel 31a fügt sich bei Berücksichtigung des Antrages Bourgeois optimal ins bisherige, föderale Finanzierungssystem in der Tierseuchenbekämpfung ein. Der neue Artikel 31a kommt nur für neue, nationale Bekämpfungsprogramme zur Anwendung. Die Mittelbeschaffung und der Mitteleinsatz für die bisherigen Programme werden weiterhin auf Kantonsebene geregelt, während die neuen Programme auf nationaler Ebene geregelt würden.

Zu guter Letzt: Mit der Berücksichtigung des Antrages Bourgeois, wie Artikel 31a in sich logisch und kohärent, bekommen wir im Tierseuchengesetz Rechtsgrundlagen, um eine Massnahme zur Bekämpfung national ausgestalten, den Finanzierungsbeitrag der Tierhalter auch national einheitlich festlegen und den Mitteleinsatz einheitlich regeln zu können. Diese drei Punkte gehören zusammen.

Darum bitte ich Sie, den Einzelantrag Bourgeois zu unterstützen.

Aubert Josiane · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

A l'article 31a, "Financement des programmes de lutte contre les épizooties", le groupe socialiste vous propose de suivre à l'alinéa 3 la minorité Jositsch. Il s'agit à cet article de régler la lutte contre les épizooties de manière uniforme par des directives de la Confédération, mais pas de changer tout l'esprit de cette loi. En effet, déjà aujourd'hui la Confédération décide des mesures de lutte et les cantons paient ces mesures. Le problème, c'est que chaque canton définit de quelle manière il participe et quelle part la branche paiera.

Cette différence de traitement par les cantons est insatisfaisante. C'est cela qui doit être réglé, dans le sens que la Confédération doit à l'avenir fixer des directives uniformes; par contre, il n'y a pas lieu d'introduire tout à coup une disposition stipulant que la Confédération participe financièrement.

Le groupe socialiste vous invite donc à suivre la minorité Jositsch pour ne pas changer toute la logique de la loi, mais assurer un traitement équitable et uniforme de ce financement sur tout le territoire suisse. Le groupe socialiste soutiendra aussi la proposition Bourgeois.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag Bourgeois.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Bei dieser von der vorberatenden Kommission beantragten Bestimmung geht es um die Finanzierung von zeitlich befristeten Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen. Im Tierseuchengesetz soll eine Rechtsgrundlage für eine schweizweit einheitliche Finanzierung von solchen Programmen geschaffen werden. Heute besteht da in den Kantonen eine ganz unterschiedliche Praxis, das ist gesagt worden. Ich verstehe, dass dies bei den Tierhaltern zunehmend auf Unverständnis stösst. Der Bundesrat könnte, gestützt auf diese Bestimmung, in der Tierseuchenverordnung neben dem eigentlichen Bekämpfungskonzept neu auch die Einzelheiten der Finanzierung regeln. Ich kann mich damit grundsätzlich einverstanden erklären. Ein solches Programm würde selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit der Branche und mit den Kantonen vorbereitet.

Absatz 1 von Artikel 31a regelt das Prinzip der zeitlich befristeten Finanzierung; er scheint unbestritten zu sein. Absatz 2 sieht vor, dass der Bundesrat die Abgabe im Einzelnen regelt, insbesondere sollen die anrechenbaren Kosten, die Höhe der Abgabe sowie die Dauer ihrer Erhebung festgelegt werden.

Zu Absatz 2 liegt ein Antrag Bourgeois vor. Herrn Bourgeois geht es darum, dass auch die Entschädigungen für Drittleistungen einheitlich geregelt werden. Nach meinem Verständnis gehören die Entschädigungen für Leistungen, die Dritte im Rahmen eines solchen Programms erbringen, zu den anrechenbaren Kosten. Es geht da beispielsweise um Entschädigungen für Laborleistungen oder tierärztliche Leistungen. Diese sollen bei einem nationalen Programm schweizweit einheitlich festgelegt werden. Das kann in Absatz 2 ohne Weiteres ausdrücklich gesagt werden, ich kann dem Antrag Bourgeois also zustimmen.

Bei Absatz 3 beantrage ich Ihnen der Minderheit zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Fassung der Mehrheit geht davon aus, dass ein solches Programm nicht nur durch die Kantone und die Tierhalterabgaben finanziert wird, sondern auch durch den Bund. Nach dem geltenden Recht - Artikel 31 des Tierseuchengesetzes - werden die Kosten für die Bekämpfung von Tierseuchen generell und grundsätzlich von den Kantonen und den Tierhaltern getragen. Der Bund leistet lediglich Entschädigungen für Tierverluste in Zusammenhang mit hochansteckenden Seuchen. An den Bekämpfungskosten beteiligt sich der Bund heute nicht. An dieser klaren Aufgabenteilung von Bund und Kantonen ist festzuhalten. Der Antrag der Minderheit trägt diesem Anliegen Rechnung. Mit der neuen Bestimmung soll eine Harmonisierung der Finanzierung durch die Kantone und die betroffenen Tierhalter erreicht werden und nicht eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in der Tierseuchenbekämpfung.

Absatz 4 regelt das Inkasso und ist unbestritten.

Ich fasse zusammen: Ich beantrage Ihnen, bei den Absätzen 1 und 4 der Kommission zu folgen. Bei Absatz 2 kann ich dem Antrag Bourgeois zustimmen; bei Absatz 3 beantrage ich Ihnen der Minderheit zu folgen.

Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S

Artikel 31a wurde von der WBK neu eingefügt. Der neue Artikel soll die zeitlich befristete Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen auf Bundesebene einheitlich regeln. Absatz 1 von Artikel 31 sieht vor, dass die Kantone die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Sie übertragen die Kosten meist vollständig und manchmal auch nur teilweise auf die Tierhalter. Die Praxis der Kantone ist also ganz unterschiedlich. Bei nationalen Programmen stösst dies bei Tierhaltern zunehmend auf Unverständnis. Daher hat die Kommission gehandelt.

Mit dem nun vorgeschlagenen neuen Artikel 31a wird im Tierseuchengesetz eine Rechtsgrundlage zur zeitlich befristeten Finanzierung von nationalen Programmen geschaffen. Die Finanzierung würde weiterhin durch die Tierhalter, die Kantone und - nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission - auch durch den Bund erfolgen. Es geht also bei diesem Artikel 31a um eine Harmonisierung. Mit diesem neuen Artikel 31a kommt die Kommission zudem einem Anliegen der Branche entgegen; eine solche Regelung wurde verschiedentlich auch in der Vernehmlassung gefordert.

Artikel 31a regelt nur die Beschaffung von Finanzmitteln für zeitlich befristete Präventionsprogramme, nicht aber den Einsatz dieser Mittel. Diese Frage wird nun mit dem Einzelantrag Bourgeois aufgeworfen. Leider konnte diese Frage in der Kommission nicht diskutiert werden, da dieser Antrag dort nicht vorlag.

Die Kommissionsmehrheit beantragt mit Absatz 3, dass neben Tierhaltern und Kantonen auch der Bund zur Finanzierung beizuziehen sei. Die Mehrheit will den Bund bei nationalen Programmen also ebenfalls mit einbeziehen. Sie fände es problematisch, dass der Bund zwar Massnahmen anordnen könnte, finanziell aber nicht selbst beteiligt wäre. Die Minderheit bei Absatz 3 will die Finanzierung durch die Tierhalter und die Kantone so belassen, wie sie bis heute war. Sie findet es systemfremd, hier plötzlich den Bund ins Spiel zu bringen.

Der Entscheid der Kommission war sehr knapp. Die Mehrheit kam mit 11 zu 11 Stimmen und mit dem Stichentscheid des Präsidenten zustande.

Freysinger Oskar · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

C'est à la demande de la commission que l'Office vétérinaire fédéral a élaboré l'article 31a, pour parvenir à une harmonisation et une unification des financements dans les programmes spécifiques destinés à combattre les épizooties. Jusqu'à présent, les cantons avaient une manière très disparate d'organiser ces financements, ce qui était assez insatisfaisant. Grâce à cet article 31a qui a été rajouté maintenant, on aura quelque chose d'harmonisé, de crédible et d'unifié.

Ce qui a été prévu à l'origine, c'était que le Conseil fédéral fixe les taxes, mais que le financement reste effectué par les cantons, et qu'il détermine aussi les frais à la charge des cantons. Il s'agit bien là de mesures limitées dans le temps et il est évident que ces nouveaux programmes sont fixés toujours en accord avec la branche et les cantons.

La minorité Jositsch demande justement que le financement soit exclusivement l'affaire des cantons et la majorité de la commission - très étriquée, puisque le résultat du vote était de 11 voix contre 11, avec la voix prépondérante du président - demande que la Confédération s'implique financièrement également. L'idée de la majorité est de dire: "Qui commande paie, qui paie commande." Alors, si ce sont les cantons qui paient et la Confédération qui commande, cela ne va pas tout à fait bien jouer. Il faudrait donc que la Confédération s'implique également. La minorité, elle, stipule que la Confédération contribue déjà indirectement en prenant en charge la coordination et la direction des projets, ce qui signifie environ deux à trois emplois à temps complet, et que cela représente déjà une implication financière de la part de la Confédération.

La majorité de la commission, quant à elle, vous demande donc de soutenir un financement par les cantons et la Confédération. Et c'est ce que je suis censé défendre ici.

Vote

Abs. 2 - Al. 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Bourgeois ... 174 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 2 Stimmen

Vote

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Art. 34

Antrag der Kommission

Abs. 2 Ziff. 4

Streichen

Abs. 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 34

Proposition de la commission

Al. 2 ch. 4

Biffer

Al. 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 42 Titel, Abs. 1 Bst. b, f, g; 47; 48; 52; 53 Abs. 1, 1bis, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 42 titre, al. 1 let. b, f, g; 47; 48; 52; 53 al. 1, 1bis, 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 53b

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Müri, Freysinger, Füglistaller, Glauser, Kunz, Mörgeli, Pfister Theophil)

Streichen

Art. 53b

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Müri, Freysinger, Füglistaller, Glauser, Kunz, Mörgeli, Pfister Theophil)

Biffer

Müri Felix · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Sie ahnen es schon, der Bundesrat kann die völkerrechtlichen Verträge abschliessen. Es ist mir schon klar, die Mehrheit von Ihnen möchte dazu nichts sagen, und der Herr Bundesrat wird sagen, das habe keine schwerwiegenden Konsequenzen. Wir müssen uns aber schon langsam etwas überlegen, denn bei jedem neuen Gesetz kommt immer der folgende Standardsatz hinein: "Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge abschliessen." Man könnte eine Auflistung solcher völkerrechtlichen Verträge machen, wenn sie ja nicht so schwierig sind und kein Problem darstellen, und dem Parlament vorlegen. Dann kann das Parlament darüber entscheiden. Ich glaube, es gehört zu unserer Pflicht als Parlamentarier, über völkerrechtliche Verträge zu reden.

Deshalb bitte ich Sie einmal mehr, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Geschätzter Kollege Müri, Cato der Ältere schloss jedes seiner Voten im Senat unabhängig vom Inhalt mit dem berühmten Satz ab: "Ceterum censeo Carthaginem esse delendam." Auf Deutsch: "Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss." 150 vor Christus stimmte der Senat Cato schliesslich zu, es kam zum Dritten Punischen Krieg, und Karthago wurde tatsächlich zerstört.

Herr Müri hat sich ganz offensichtlich an der römischen Geschichte orientiert. Er fordert bei jedem erdenklichen Gesetz, das im Rahmen des internationalen Rechts die zwischenstaatliche Zusammenarbeit regelt, dass die entsprechende Bestimmung gestrichen werden soll. So fordert er auch die Streichung des vorliegenden Artikels 53b, der bei der Tierseuchenbekämpfung eine internationale Zusammenarbeit ermöglicht. Herrn Müris jeweiliges Schlusswort lautet also gewissermassen - ich zitiere im Sinn von Herrn Müri -: "Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das Völkerrecht zerstört werden muss."

Dass Herr Müri sich in seiner Freizeit mit der römischen Geschichte beschäftigt, ist durchaus lobenswert. Die Entscheidung, ob das Völkerrecht abgeschafft wird, fällt aber nicht beim Tierseuchengesetz. So meine ich, dass wir trotz Herrn Müris Einwand dem Bund bei der Tierseuchenbekämpfung die Möglichkeit belassen sollten, staatsübergreifende Seuchen mit staatsübergreifenden Mitteln zu bekämpfen.

Entsprechend empfehle ich Ihnen, die Mehrheit zu unterstützen.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Mit Artikel 53b soll ein neuer Artikel zur internationalen Zusammenarbeit im Tierseuchenbereich geschaffen werden.

Die Zunahme des internationalen Tier- und Warenverkehrs erfordert auch eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit der Veterinärbehörden. Tierseuchen machen an der Grenze nicht halt, das haben wir heute Morgen mehrfach gesagt. Deshalb wird es häufiger zu Zusammenarbeitsvereinbarungen kommen müssen. Damit sich nicht jedes Mal das Parlament damit befassen muss, soll der Bundesrat mit Absatz 1 ermächtigt werden, in bestimmten fachtechnischen Bereichen entsprechende Zusammenarbeitsverträge selbstständig abzuschliessen. Es geht um Diagnostik, Ausbildung der Veterinärbehörden und Ähnliches. Die internationale Vernetzung wird in diesen Fachbereichen gerade angesichts von neu auftretenden Infektionskrankheiten immer wichtiger. In Absatz 1 wird also aufgezählt, welches die Gegenstände solcher Verträge sein können. Es handelt sich dabei ganz klar um eine abschliessende Aufzählung.

In Absatz 2 geht es um Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von veterinärrechtlichen Vorschriften für den Handel mit Tieren und Tierprodukten. Im bilateralen Landwirtschaftsabkommen anerkennen die Schweiz und die EU die Gleichwertigkeit der veterinärrechtlichen Vorschriften für den Handel mit Tieren und Produkten tierischer Herkunft. Es bestehen analoge Abkommen zwischen der EU und weiteren Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Mit dem neuen Absatz 2 soll der Bundesrat ermächtigt werden, mit diesen Staaten ebenfalls Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von veterinärrechtlichen Vorschriften abzuschliessen. Solche Abkommen können aber nur Regelungsgegenstände umfassen, wie sie das Veterinärabkommen zwischen der Schweiz und der EU vorsieht; sie dürfen keine weiter gehenden Bestimmungen enthalten.

Ich glaube wirklich, dass in diesen klar definierten Bereichen eine Übertragung der Vertragsabschlusskompetenzen an den Bundesrat sachgerecht ist. Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Freysinger Oskar · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre

L'article 53b définit la collaboration internationale dans le domaine des épizooties, une collaboration nécessaire et utile, parce que, évidemment, même ce qui se passe dans le désert des Tartares ne peut nous être indifférent: du fait que cela voyage très vite vu le déplacement accru des animaux, des fourrages, etc., les épizooties ne sont pas limitées à des frontières. Dans le Caucase, la maîtrise des épizooties est plus que lacunaire: avoir des contacts assez tôt et savoir ce qui se passe dans des lieux géographiquement aussi éloignés est d'une grande utilité.

La minorité ne remet pas en question la collaboration internationale, elle propose simplement de soumettre les accords les plus importants au Parlement sous forme comprimée, style liste: on pourrait s'opposer à certaines lois, mais le Parlement garderait la haute main sur la signature de ces accords, qui se distinguent des accords traditionnels.

La majorité estime que ce n'est pas nécessaire et que le gouvernement doit avoir les mains libres pour conclure des accords internationaux dans ce domaine, pour pouvoir agir de manière plus rapide. La majorité vous propose de soutenir le projet du Conseil fédéral dans le cas présent.

Vote

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 42 Stimmen

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Art. 54 Abs. 1, 1bis, 1ter; 56a Abs. 1, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 54 al. 1, 1bis, 1ter; 56a al. 1, 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Art. 57 Abs. 2 Bst. b, 3 Bst. b, 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 57 al. 2 let. b, 3 let. b, 4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 171 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 59b; 62a; 52; Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 59b; 62a; 52; ch. II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 173 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté