04.472

Garde de chevaux en zone agricole

Intervention de procédure

Antrag der Kommission

Eintreten

Antrag der grünen Fraktion

Nichteintreten

Proposition de la commission

Entrer en matière

Proposition du groupe des Verts

Ne pas entrer en matière

Buttet Yannick · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV

La commission vous recommande de soutenir les modifications légales selon le projet issu de l'initiative parlementaire Darbellay à laquelle les chambres ont donné suite en 2009.

Le projet prévoit une adaptation de la législation à la réalité équestre actuelle. La modification proposée simplifie la vie des agriculteurs qui complètent leur revenu en gardant des chevaux sur leurs terrains. En effet, les chevaux sont de plus en plus utilisés pour leurs fonctions sportive, de loisir ou agrotouristique, et de moins en moins pour leur viande ou leur fonction de travail. Cette réalité doit se refléter également dans la législation. Les limitations illégitimes qui ont cours dans le domaine de la garde de chevaux en zone agricole doivent être supprimées.

Par ailleurs, notre agriculture, qui est soumise à une forte pression, doit trouver d'autres moyens de nourrir ceux qui vivent de la terre. La diversification et le développement de nouvelles activités para-agricoles sont favorisées afin de compléter le revenu des paysans. Dans ce contexte, faire preuve d'une ouverture mesurée envers ceux qui cherchent à développer ces activités a un sens.

La mise en oeuvre de cette initiative parlementaire nécessite diverses modifications de la loi sur l'aménagement du territoire. Les ajouts qui vous sont proposés visent à reconnaître la pension de chevaux comme conforme à l'affectation de la zone agricole. Par ailleurs, s'il n'est nullement question de généraliser l'ouverture de la zone agricole aux constructions et installations les plus diverses liées à l'exploitation équestre, il s'agit néanmoins de permettre l'aménagement de places avec un sol ferme pour l'utilisation des chevaux. Cette question est réglée dans l'article 16abis. La volonté de cantonner la possibilité d'aménagement à l'agriculture a d'ailleurs été confirmée puisque seules les exploitations agricoles existantes sont concernées par la facilité proposée, même si la notion d'"entreprise agricole existante" doit être vue de manière large.

Par ailleurs, afin de traiter la question générale de la détention d'animaux à titre de loisir, un nouvel article 24e a été ajouté à la loi sur l'aménagement du territoire.

La procédure de consultation a montré globalement un large soutien au projet. Plusieurs points ont été remis en question, dont deux font l'objet de propositions de minorité qui seront développées.

La commission a soutenu ce projet de modification de la loi sur l'aménagement du territoire par 16 voix contre 2 et 5 abstentions et elle vous recommande d'en faire de même.

Rösti Albert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Pferdezucht gilt in der Landwirtschaftszone als zonenkonform, wirft aber keinen grossen Ertrag ab. Andere Aktivitäten rund um das Pferd, namentlich die Pensionspferdehaltung, also die Haltung fremder Pferde, versprechen höhere Erträge. Diese Tätigkeiten sind bis heute aber nicht oder nur beschränkt zonenkonform. Am 8. Oktober 2004 reichte Nationalrat Darbellay deshalb eine parlamentarische Initiative ein, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern will.

Namens der UREK erläutere ich zuerst den Werdegang der Vorlage und anschliessend die inhaltliche Stossrichtung.

Zum Werdegang: Die eidgenössischen Räte gaben der parlamentarischen Initiative erst im Herbst 2009 Folge. Vorerst wurde auf die am 1. September 2007 in Kraft getretene Raumplanungsgesetzesrevision hingewiesen, in der Meinung, diese entspreche weitgehend den Anliegen der Initiative. Zudem hätten allfällige weitere Anliegen in der bevorstehenden Totalrevision im Jahr 2009 eingebracht werden können. Am 12. Juni 2009 sprach sich der Nationalrat aber erneut für die parlamentarische Initiative aus, da noch nicht alle Probleme der Pferdehaltung gelöst seien und die Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in der Vernehmlassung umstritten war. Gestützt darauf gab schliesslich der Ständerat der Initiative am 21. September 2009 ebenfalls Folge, womit die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beauftragt wurde, die vorliegende Vorlage auszuarbeiten.

Die UREK-NR diskutierte schliesslich an mehreren Sitzungen über die Umsetzung der Initiative. National- und Ständerat nahmen in der vergangenen Session ja bereits eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor, und zwar im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur". Im Bewusstsein dieser ebenfalls laufenden Revision entschied die Kommission aber bereits im August 2011, für die Pferdehaltung eine separate Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission schickte am 15. November 2011 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Die beantragten Änderungen wurden in ihrer inhaltlichen Stossrichtung mehrheitlich begrüsst, worauf die Kommission am 24. April 2012 die vorliegende Revision mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen - also sehr klar - annahm.

Zum Inhalt: Die Umsetzung der Initiative soll durch verschiedene Anpassungen des Raumplanungsgesetzes erfolgen. Es handelt sich im Wesentlichen um die folgenden drei Punkte:

1. Neu soll nicht mehr zwischen der Haltung eigener und fremder Pferde unterschieden werden. Bauten und Anlagen, die der Haltung von Pferden dienen, sollen künftig auf einem bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbe als zonenkonform bewilligt werden. Die Anforderung des bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbes dient dazu, dass nicht Nichtlandwirte, die also gar nicht in der Landwirtschaft tätig sind, Betriebe gründen, um dann Reitställe in der Landwirtschaftszone zu errichten.

2. Landwirtschaftliche Gewerbe sollen einen befestigten Platz für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde errichten können. Die Plätze für die Nutzung und der Allwetterauslauf dürfen insgesamt maximal 800 Quadratmeter betragen, können aber auf mehrere Plätze aufgeteilt werden. Zudem sind Einrichtungen für Pferdeeigentümer wie Sattelkammer, Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen möglich. Der Platz darf beleuchtet werden, aber nicht mit einer Lautsprecheranlage versehen werden - ein Detail, aber es geht auch darum, dass nicht gewerbsmässig Reitunterricht erteilt wird. Das soll nicht ermöglicht werden. Es geht um die Pferdehaltung und nicht um eine Konkurrenzierung des Gewerbes.

3. Die letzte Änderung betrifft den Bereich der hobbymässigen Pferdehaltung, also den Bereich, in dem kein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt. Dort werden verschiedene Erleichterungen vorgeschlagen, welche auch der übrigen Hobbytierhaltung zugutekommen. Dazu wird ein neuer, eigenständiger Artikel 24e formuliert. Dabei geht es beispielsweise darum, dass den tierschützerischen Anliegen - das betrifft einen ausreichenden Auslauf - auch genügend Rechnung getragen werden kann.

Abschliessend wird der Artikel 27a angepasst, wonach die Kantone die Möglichkeit erhalten, wie in anderen Bereichen auch, zu diesen Änderungen einschränkende Bestimmungen zu erlassen.

Die vorgeschlagene Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone" ermöglicht eine sinnvolle und tiergerechte Haltung von Pferden - nicht nur zur Zucht, sondern auch zur Pension auf landwirtschaftlichen Gewerben. Das ist bei der heutigen Diversifikation der Landwirtschaftsbetriebe notwendig und sinnvoll. Dabei werden gleichzeitig auch die Möglichkeiten der hobbymässigen Tierhaltung präzisiert. Wichtig: dies geschieht, ohne dass der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verwässert wird. Es ist eine massvolle Anpassung.

Die Minderheitsanträge stellen die Stossrichtung der Vorlage nicht infrage. Die Haltung der Kommissionsmehrheit werde ich im Anschluss bekanntgeben.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf diese Gesetzesrevision einzutreten. Die Kommission hat diese Vorlage mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.

Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Die Mehrheit der grünen Fraktion lehnt die parlamentarische Initiative Darbellay ab, und zwar aus zwei Gründen: einerseits aus einem Verfahrensgrund und andererseits aus einem inhaltlichen Grund.

Zum Verfahrensgrund: Wir haben parallel eine Vernehmlassung zum Bauen ausserhalb der Bauzone am Laufen. Das ist ein heikles Gebiet und muss gesamthaft angegangen werden. Deshalb sollte das gemeinsam geregelt und jetzt nicht separat behandelt werden. Zum inhaltlichen Grund: Wir müssen wissen, dass ein Viertel aller Gebäude ausserhalb der Bauzonen ist. Wenn wir hier Ausweitungen haben, ist das sicher die schlimmste Form der Zersiedelung. Nun besteht hier natürlich ein grosses ökonomisches Interesse, dass man Ausweitungen macht. Das landwirtschaftliche Land ist viel günstiger, was aus ökonomischer Sicht interessante Optionen eröffnet.

Deshalb haben wir hier eine Salamitaktik: Wir hatten schon vor einem Jahr eine Ausweitung bei Gebäuden ausserhalb der Bauzone, jetzt folgt die nächste Ausweitung in Bezug auf die Nutzung. Die Gefahr ist einfach die, dass auch eine Verdrängung der landwirtschaftlichen Nutzung in diesen Gebäuden stattfindet und dass die Gebäudepreise durch die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten steigen. Das führt dann dazu, dass neue Bauten für die landwirtschaftliche Nutzung erstellt werden müssen, was insgesamt mehr Gebäude ausserhalb der Bauzone nach sich zieht. Das wiederum führt auch zu einem Verlust von Kulturland, was sicher nicht im Interesse der Bevölkerung ist, wie kürzlich sogar eine Abstimmung im Kanton Zürich gezeigt hat, wo die Mehrheit der Bevölkerung der Initiative der Grünen zum Schutz des Kulturlandes aus diesem Grund zugestimmt hat.

Aus Sorge um die Ausweitung der Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen lehnen die Grünen diese Vorlage ab. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.

Grin Jean-Pierre · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Monsieur Girod, ne pensez-vous pas que l'élevage et la garde de chevaux sont liés à l'utilisation du sol et au fourrage qu'il produit et, de ce fait, liés à l'agriculture et à sa diversification? Dans les arguments que vous donnez, ces aspects-là ne sont pas relevés.

Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Herr Kollege, ein Teil dieser Vorlage ist sicher berechtigt. Aber wie Sie auch wissen, geht es zusätzlich um die hobbymässige Nutzung, welche weit darüber hinausgeht; da geht es auch um zusätzliche Garderoben usw. Die Nutzung explizit für nicht landwirtschaftliche Zwecke ist in dieser Vorlage auch enthalten, und das führt halt zu einer Ausweitung.

van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Pensez-vous que ces chevaux devraient être gardés dans une zone industrielle? Ce serait difficile en raison du prix du terrain dans une telle zone. Ou bien peut-être près de zones d'habitation, avec des habitants qui se plaindront tout de suite des odeurs? Ou bien pensez-vous peut-être que, plutôt que de faciliter la vie aux concitoyennes et concitoyens qui font de l'équitation, il faudrait les encourager à se rendre sur des îles exotiques ou à faire des vacances à l'étranger?

Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Herr van Singer, ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihrer Nachbarschaft auch Leute haben, welche an dieser Vorlage interessiert sind. Trotzdem möchte ich Sie an die Grundsätze der Grünen erinnern; Sie interessieren sich hoffentlich dafür. (Heiterkeit)

Die Grünen sind klar für die Trennung von Bauzonen und Nicht-Bauzonen, und diese Vorlage führt zu einer Ausweitung. Es ist möglich, auch in der Bauzone Pferdehaltung zu betreiben, und das wäre auch sinnvoll. Denn hobbymässige Pferdenutzung führt natürlich auch zu Mehrverkehr, das führt zu einem regen Verkehr. Dann ist es auch raumplanerisch sinnvoll, wenn das kompakt bleibt, wenn das nahe bei der Siedlung bleibt, wenn das in der Bauzone bleibt.

Darbellay Christophe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV

Monsieur Girod, vous savez qu'un cheval n'est pas un animal qu'on garde dans un appartement! Il y a 100 000 chevaux dans ce pays. Légalement, la zone agricole ne permet pas la garde de chevaux. Dans la zone industrielle, entre les camions et les centres commerciaux, vous n'imaginez pas la garde de chevaux, du moins je l'espère. Alors, où les met-on? Dans la zone d'habitation, où il y aurait énormément de problèmes avec les voisins, en raison des nuisances, du fumier, des odeurs, etc.? Que faites-vous de ces animaux? Il y en a 100 000 dans le pays et ils sont aujourd'hui hors sol.

Ici, la commission propose une bonne solution. Pourquoi vous y opposez-vous? Voulez-vous les mettre dans votre appartement?

Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Herr Kollege Darbellay, nehmen Sie sich ein Beispiel an Herrn Grunder, der seine Pferdehaltung innerhalb der Bauzone betreibt. Es ist möglich, die Pferde innerhalb der Bauzone zu halten. Das ist das Anliegen der Mehrheit der grünen Fraktion.

Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Als Anwalt habe ich relativ häufig mit Fragen betreffend Bauen in der Landwirtschaftszone zu tun. Wenn es um Bewilligungen für Pferdehaltung in der Wohnzone geht, dann ist die Gerichtspraxis klar; es gibt maximal zwei Pferde in einer Wohnzone. Wenn es um die Bewilligung für Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone geht, haben wir immer wieder Probleme, weil man dann sagt, Pensionspferdehaltung sei keine landwirtschaftliche Produktion.

Herr Girod, es ist aber ein Fakt, dass es immer mehr Leute gibt, Nichtlandwirte, die gerne ein Tier haben möchten, das tiergerecht gehalten wird, also einen täglichen Auslauf bekommen muss. Wo sollen wir dann diese Pferde hintun, wo sollen wir die Gebäude und die Stallungen für diese Pferde erstellen, die einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung entsprechen? In der Bauzone geht es nicht, in der Landwirtschaftszone soll es nicht gehen. Wenn die Pferde Auslauf haben müssen, dann müssen sie einfach auf dem Land sein. Was wollen die Grünen? Was haben sie hier für Prinzipien?

Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Sehen Sie, ich habe nichts gegen Pferde und Ponys, es sollen auch Ställe für sie erstellt werden, aber das ist am Rande der Bauzone möglich. Vielleicht gibt es einen gewissen Handlungsbedarf, einen gewissen Bedarf an Anpassungen. Wir sind aber nicht grundsätzlich der Meinung, dass es Anpassungen braucht. Diese Vorlage ist überladen und wird dazu führen, dass im Landwirtschaftsgebiet Pony-Ranches und Co. entstehen bzw. ausgeweitet werden, und das wollen wir nicht.

Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Was halten Sie von einer Gemeinde, die eine Strasse aufreisst, wieder zumacht, wieder aufreisst, wieder zumacht? Kaum ist eine Leitung saniert, die Strasse asphaltiert, kommt der Bagger und macht sie wieder auf. Sie würden sagen: Diese Gemeinde hat ein echtes Planungsproblem, das kostet Geld und Nerven. Genau so verhalten wir uns im Moment beim Raumplanungsgesetz. Das ist eine permanente Baustelle. Wir beschäftigen die Kantone ununterbrochen mit Vernehmlassungen und mit kleinen Gesetzesänderungen. Die Gemeinden und die Gerichte müssen diese Gesetzesänderungen dann vollziehen. Permanent findet ein Lernprozess statt, und die an diesem Lernprozess Beteiligten wissen alle: Er ist noch nicht abgeschlossen, weil die Gesamtrevision ja erst noch kommt.

Das ist eigentlich der Grund, warum die SP immer gesagt hat, dieses Geschäft, diese Teilrevision, eher ein unwichtiger Teil der gesamten Revision, solle doch dann mit der gesamten Revision abgeschlossen werden, damit wir endlich Nägel mit Köpfen haben und wissen, was gilt. Nun, der parlamentarischen Initiative wurde Folge gegeben, der Auftrag wurde erteilt. Wir akzeptieren jetzt den Entscheid, dass diese Teilrevision vorgezogen wird, und wir haben uns deshalb auch entschlossen, keinen Antrag auf Nichteintreten zu stellen. Der kommt aus unserer Sicht jetzt zu spät. Wir haben es vorher immer gemacht, jetzt ist es eigentlich gelaufen. Die Vernehmlassung hat stattgefunden, und die Mehrheit der Kantone hat klar gesagt, es sei eine gangbare Lösung, was hier vorgeschlagen wird. Deshalb werden wir auch den für uns eher überraschenden Antrag der grünen Fraktion, jetzt so aus dem Stegreif, nicht unterstützen können.

Es gilt, die Sache jetzt materiell zu beurteilen. Materiell kommen wir zum Schluss, dass die Kommission einen moderaten Vorschlag gemacht hat. Es ist in der Tat nicht ganz verständlich, warum die Bauern eigene Pferde halten dürfen, fremde aber nicht. Diesen unverständlichen Widerspruch im Gesetz lösen wir jetzt auf und geben den Bauern somit eine zusätzliche Nebeneinkunft, eine Möglichkeit, sich ein bisschen zu entwickeln. Wir machen das aber mit ganz klar restriktiven Vorschriften, und das ist zu würdigen. Die Kommission hat hier eine moderate Öffnung gefunden. Sie hat gesagt, dass es nur auf bereits bestehenden bäuerlichen Betrieben geht. Damit wird eben verhindert, dass ein neues Gewerbe entstehen kann, ein Sportpferdegewerbe, das dann für die Landwirtschaft zur Konkurrenz wird. Die Kommission sagt auch ganz klar, dass eine genügende eigene Futterbasis vorhanden sein muss; auch das ist eine gute, richtige Restriktion.

In diesem Sinne kommen wir zum Schluss, dass das eine sinnvolle Ergänzung ist.

Es gibt eine Änderung - darüber werden wir noch sprechen -, welche die Kommission entgegen der Vernehmlassungsvorlage noch eingefügt hat; diese finden wir nicht gut, weshalb wir einen Minderheitsantrag gestellt haben. Ansonsten sind wir bereit, in diesem Fall jetzt einmal raumplanerisch auch den Landwirten etwas entgegenzukommen. Es ist klar: Reithallen, Springgärten, Rundbahnen - diese Art von kommerzieller Sportpferdehaltung wird in der Landwirtschaftszone weiterhin nicht möglich sein. Es geht darum, diese befestigten Plätze zu ermöglichen, und darum, dass Pensionspferde überhaupt gehalten werden können. In diesem Sinn sagen wir Ja.

Wir bitten Sie allerdings eindringlich, diesen Kompromiss bei der nächsten Revision nicht schon wieder infrage zu stellen. Wenn wir schon Salamitaktik machen, sollten wir zumindest die Nägel, die wir einschlagen, auch drin lassen. Ansonsten müssen die Kantone und Gemeinden von uns langsam eine schlechte Meinung haben.

Noch etwas: Wir kommen hier in dieser Hinsicht den Bauern entgegen. Wir erwarten aber - ich sage das hier etwa zum dritten oder vierten Mal -, dass sie, wenn es dann um den Schutz der Fruchtfolgeflächen geht, auch mitmachen. Wir hoffen stark, dass sie das Referendum gegen die Revision des Raumplanungsgesetzes mit uns zusammen durchbringen.

Grunder Hans · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD

Ich habe fast ein wenig Erbarmen mit Herrn Girod; ich habe den Eindruck, dass er hier einen Antrag vertreten musste, hinter dem er selber nicht richtig stehen kann. Er ist ja mit mir zusammen in der UREK, und ich staune nun ein wenig. Meine Nachbarin hat mir vorhin gesagt, man könnte ja den Vorschlag machen, die Pferde in der Fussgängerzone zu halten, vielleicht wäre das die Lösung des Problems.

Spass beiseite, es ist, wie schon mein Vorredner gesagt hat, eine sehr moderate Vorlage, die wir Ihnen hier präsentieren. Die UREK wollte in der Diskussion zum Teil ja sehr viel weiter gehen, zum Teil auch zu Recht. Die Vorlage sieht z. B. in der landwirtschaftlichen Nutzung nach wie vor keine Reithallen vor. Man hat das sehr restriktiv geöffnet. Ich finde, es ist eine Lösung, hinter der man auch im Kontext mit der Raumplanung absolut stehen kann.

Die Diversifizierung für die Landwirte muss gewährt sein. Man verlangt von ihnen, dass sie unternehmerisch denken, dass sie unternehmerisch handeln sollen. In der heutigen Situation ist es verboten, in der Landwirtschaftszone Pensionspferde, Weidepferde usw. zu halten. Das ist ein Zustand, der jetzt wirklich korrigiert werden muss. Herr Girod hat begründet, warum die parlamentarische Initiative gegen das Raumplanungsprinzip gehe, gegen die bodenschonende Nutzung des Landes. Dem ist überhaupt nicht so. Es wurde gesagt: Es muss genügend Raufutter vorhanden sein. Ansonsten kann man nicht beliebig 1000 Pferde oder weiss ich was haben. Dort werden ganz zu Recht Einschränkungen gemacht.

Ein weiterer Punkt ist die hobbymässige Tierhaltung. Übrigens, Herr Girod, Sie müssen einmal zu mir kommen, bei mir ist die Reitanlage effektiv in einer Zone für Sport und Freizeit; aber die anderen Pferde, die Aufzucht usw. sind in der Landwirtschaftszone. Das muss auch so sein, denn sonst gibt es hier eine grosse Diskrepanz - und diesbezüglich sind ja die Grünen klar für den Tierschutz. Ich mache einen Exkurs zum Emmental. Dort haben wir heute sehr viele Gebäude, die nicht mehr für die Landwirtschaft genutzt werden, aber es sind nicht Gebäude, die Land zur Verfügung stellen würden; sie sind einfach vorhanden. Gerade bei solchen Objekten muss es doch erlaubt sein, dass dort ein Privater ein bis zwei Pferde halten und diese auch weiden lassen kann.

Der eine Ursprung dafür, dass man die Hobbyhaltung hier korrigiert, war ja der vor einem Jahr gefällte Bundesgerichtsentscheid. Es war ein haarsträubender Entscheid, wonach einem Tierarzt, der seine Pferde weiden lassen wollte, die Aufrichtung eines Zauns verboten wurde. Das Bundesgericht hat gesagt, ein Weidezaun sei nicht zonenkonform. Wo sind wir da hingeraten? Das kann es nicht sein, und genau das korrigiert man. Aber auch diesbezüglich ist im betreffenden Artikel klar stipuliert, dass nicht beliebig erweitert werden kann - dass tiergerechte Haltungen möglich sein sollen, aber keine beliebigen Erweiterungen. Von daher sehe ich nicht, inwiefern diese Vorlage das grüne Anliegen stören würde. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Deshalb bitte ich Sie, auf diese sehr bescheidene Vorlage jetzt einzutreten und dem Nichteintretensantrag Girod keine Folge zu leisten.

Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Wir haben heute Morgen ein weltbewegendes Thema zu besprechen. Die Änderung ist allerdings nicht so gravierend, dass man kategorisch Nein sagen müsste. Wir nehmen heute womöglich eine leichte Aufweichung des Raumplanungsgesetzes zugunsten der Pferdehaltung, insbesondere der Pensionspferdehaltung, vor. Die Kommissionsarbeit hat sich vor allem um die Pferdehalter gedreht, das war ihr sehr wichtig, das haben wir festgestellt. So sind parteiübergreifende Pferdefreundschaften entstanden, beispielsweise zwischen dem Grünen Herrn van Singer und dem BDP-Mann Hans Grunder.

Wir mussten aber doch objektiv festhalten, dass gewisse Probleme vor allem in einzelnen Kantonen nicht ganz von der Hand zu weisen sind, worauf die Kommission dann diese Vorlage erarbeitet hat. Sie hat eine schliesslich - sage ich einmal - einigermassen vertretbare Vorlage erarbeitet. Zumindest hat die Vernehmlassung gezeigt, dass die Kantone und auch die Parteien diese Vorlage weitgehend, wenn auch mit einigen Präzisierungen, akzeptieren können.

Wichtig ist festzuhalten, dass nicht alle Kantone die gleiche Problematik haben. In einigen präsentiert sich diese Problematik etwas akzentuierter, in anderen etwas weniger akzentuiert. Was als Einziges wirklich für die Vorlage spricht, ist, dass die Bauern hier ein neues Geschäftsfeld erhalten könnten, womit man eigentlich bei den Subventionen in einem anderen Geschäft etwas zurückfahren könnte. Ob dies dann allerdings gelingt, da bin ich nicht so sicher.

Die Grünliberalen werden also beim Eintretensentscheid nicht opponieren. Wir werden die Vorlage, weil sie grundsätzlich vertretbar ist, jetzt einmal behandeln. Wir werden aber keine Hand dazu bieten, weiter als das zu gehen, was heute hier aufgrund dieser Vorlage ansteht. Ansonsten wäre es eine markante Aufweichung, die nicht mehr zulässig wäre. Wir werden den definitiven Entscheid nach der Debatte fällen.

Auch wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Jans zu unterstützen, der eine Präzisierung bringt. Bezüglich Artikel 27a ist unsere Haltung klar. Die Mehrheit will den Kantonen den Spielraum belassen, auch in diesem Bereich schärfer legiferieren zu können, womit also die Kompetenzen der Kantone nicht eingeschränkt würden. Dieser Artikel in der Fassung der Kommissionsmehrheit ist für uns von zentraler Bedeutung. Sollte hier die Minderheit Rösti obsiegen, wonach den Kantonen diese Kompetenz nicht zugestanden würde, werden wir diese Vorlage klar ablehnen. Ich sage das hier und heute: Wir werden beim Eintretensentscheid nicht opponieren. Für uns entscheidet sich das Schicksal dieser Vorlage mit dem Entscheid über diesen Minderheitsantrag. Sollte dieser Minderheitsantrag obsiegen, werden wir die Vorlage bekämpfen. Obsiegt der Antrag der Kommissionsmehrheit, womit die Kompetenz bei den Kantonen bleibt, werden wir der Vorlage bei der Gesamtabstimmung zustimmen. Ich bitte Sie, in diesem Sinne abzustimmen.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV

Da man vielleicht auf falsche Gedanken kommen könnte, eine Deklaration meiner Nicht-Interessenbindung: Ich halte keine Pferde.

Die CVP/EVP-Fraktion beantragt Eintreten auf die Vorlage und unterstützt dort, wo Minderheitsanträge vorliegen, generell die Mehrheit. Ich lege Ihnen unsere Überlegungen beim Eintreten dar und verzichte bei der Behandlung der strittigen Bestimmungen auf nochmalige Wortmeldungen.

Vor bald acht Jahren hat Nationalrat Christophe Darbellay eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Raumplanungsgesetzes eingereicht. Mit dieser Initiative verlangt er eine Lockerung oder sogar Aufhebung der Bestimmungen, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone zu stark einschränken oder verhindern. Nach einem mehrjährigen Prozess liegt uns nun heute - endlich, bin ich geneigt zu sagen - ein Erlassentwurf zur Beratung vor. Heute, nach acht Jahren, Nichteintreten zu beschliessen wäre absolut unverständlich und auch falsch.

Die Landwirtschaft ist heute gezwungen, sich nicht mehr nur mit der Nahrungsmittelversorgung unseres Landes zu beschäftigen, sondern auch der Erholungsfunktion der Landschaft und den Erholungsbedürfnissen der Nichtlandwirte Rechnung zu tragen. Damit verbunden ist das Ziel, ein Zusatzeinkommen zu erzielen. Das heutige Raumplanungsgesetz bzw. dessen Anwendung durch die Behörden steht diesem Ziel oft entgegen. Mit der beantragten Teilrevision soll die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone in massvoller Weise erleichtert werden, und zwar sowohl für die landwirtschaftsnahe als auch für die hobbymässige Pferdehaltung.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage vorbehaltlos und beantragt Ihnen dort, wo Minderheitsanträge vorliegen, der Mehrheit zu folgen.

Der Erlassentwurf sieht vor, dass Bauten und Anlagen, dazu gehören auch befestigte Plätze auf einem landwirtschaftlichen Gewerbe, als zonenkonform bewilligt werden können, wenn sie erstens zur Haltung von Pferden nötig sind; zweitens die zu errichtenden Bauten effektiv auf das landwirtschaftliche Gewerbe zu stehen kommen; drittens das landwirtschaftliche Gewerbe über eine überwiegend betriebseigene Futtermittelgrundlage und über genügend grosse Weideflächen für die Pferdehaltung verfügt.

Weitere Einschränkungen, wie dies die Minderheit Jans zu Artikel 16abis Absatz 3bis sowie zu Artikel 24e Absatz 5 verlangt, erachten wir als unnötig. Überlassen wir dies doch den Kantonen, die bis auf Weiteres noch für den Vollzug der Raumplanung zuständig sind.

Aus dem gleichen Grund lehnt die CVP/EVP-Fraktion auch den Minderheitsantrag Rösti zu Artikel 27a ab. Bleiben wir doch bei der Vorgabe unserer Bundesverfassung, wonach Raumplanung in erster Linie Sache der Kantone ist. Wenn wir nun - so hoffe ich - auf Bundesebene eine Lockerung zugunsten der landwirtschaftsnahen und hobbymässigen Pferdehaltung einführen, dürfen wir es auf der anderen Seite getrost den Kantonen freistellen, auf dem Weg der kantonalen Gesetzgebung einschränkende Bestimmungen zu einigen Artikeln zu erlassen.

Aebi Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Zu meiner Interessenbindung: Ich halte keine Pferde, Herr Bäumle, weil ich bis anhin nicht gesehen hätte, was ich da verdienen könnte. Es ist nicht so einfach, Pferde zu haben und im produktiven Bereich zu arbeiten.

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und unterstützt die parlamentarische Initiative "Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone". Warum? Die Vorlage ist für uns moderat, und vor allem finden wir es ehrlich und richtig, dass hier kein Unterschied mehr zwischen eigener und fremder Pferdehaltung besteht. Dieser Zustand, der bis anhin kaum kontrollierbar war, ist somit revidiert.

Ein weiterer Punkt: Es ist klar geschrieben, dass genügend Raufutter vorhanden sein muss. Man hat also auch den entsprechenden Boden für diese Pferdehaltung. Einer der wichtigsten Punkte für mich ist der tierschützerische Aspekt. Oft sieht man Pferde mit den entsprechenden empfohlenen Ausläufen; hier ist es dann so, dass den Pferden auch Auslauf mit Weidehaltung gegeben wird. Der Tierschutz ist somit absolut sichergestellt.

Wir unterstützen die Minderheit Rösti und sind gegen den Minderheitsantrag Jans, und somit wäre unsere Fraktion bereit, grünes Licht für diese Vorlage zu geben.

Favre Laurent · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Le paradoxe est total: il est beaucoup plus facile aujourd'hui de détenir des chevaux dans un quartier de villas que des chevaux en pension en zone agricole! C'est incompréhensible, c'est quasi kafkaïen, quand on sait que les chevaux consomment des herbages et doivent sortir pour leur bien-être chaque jour dans les pâturages, que ceux-ci soient boisés ou non.

Le groupe libéral-radical rappelle encore l'importance grandissante de la détention de chevaux de loisir comme activité économique pour l'agriculture. C'est une diversification rentable et souhaitable, puisqu'en particulier la nouvelle politique agricole va dans cette direction depuis longtemps.

Ainsi, aujourd'hui, la détention de chevaux en pension n'est que très partiellement conforme à la zone agricole. Il faut améliorer la situation. Le projet de la commission, issu de l'initiative parlementaire Darbellay, va dans ce sens, avec justesse. Il prévoit que les écuries et autres aires d'exercices pour les chevaux deviennent conformes à la zone agricole, ce qui répond donc bien aux besoins. Par ailleurs, ce projet prévoit également que la question de la détention des animaux à titre de loisir en zone à bâtir soit bien réglée, et nous le saluons.

Nous vous proposons dès lors d'entrer en matière, de suivre globalement la commission ou sa majorité, mais, à l'article 27a, d'adopter la proposition de la minorité Rösti, qui nous paraît importante pour une application souple de ces modifications de la loi sur l'aménagement du territoire.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Die Pferdehaltung ist innerhalb der Raumplanungsgesetzgebung sicher nicht das wichtigste Problem. Aber es freut mich, dass Sie eine so intensive Debatte darüber führen. Der Bundesrat hat es natürlich immer lieber, wenn man innerhalb von Teilrevisionen ein Problem in die Kohärenz der Gesetzgebung einbettet. Das wäre auch im Sinne einer effizienten und schlanken Gesetzgebung. Er widersetzt sich aber dieser Herauslösung der Problematik der Pferdehaltung nicht und erachtet diese Teilrevision auch als massvolle Erleichterung der Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone.

In der Praxis haben in den vergangenen Jahren Probleme mit Tieren respektive Fragen der Tierhaltung an Bedeutung zugenommen; natürlich ist das auch Ausdruck der Situation in unserer Gesellschaft. Pferde dienen in der Regel nicht der Milch- und Fleischproduktion, und die Verwendung als Arbeitstiere wie ehedem ist kaum mehr von praktischer Bedeutung. Heute wird das Pferd überwiegend zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt.

Die vorliegende Revision will die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern. Sie strebt richtigerweise keine generelle Öffnung der Landwirtschaftszone an. Reithallen, Springgärten, Rundbahnen usw. sollen nach wie vor nicht zulässig sein. Hingegen soll die Errichtung von Reitplätzen auf einem landwirtschaftlichen Gewerbe möglich sein.

Im Bereich der hobbymässigen Tierhaltung werden verschiedene Ergänzungen vorgeschlagen, die nicht nur der Pferdehaltung, sondern ganz allgemein der Hobbytierhaltung - wie sie Ausdruck der heutigen Gesellschaft ist - zugutekommen. Der Bundesrat anerkennt diesen Handlungsbedarf und unterstützt deshalb die inhaltliche Stossrichtung der vorliegenden Revision.

Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass er die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision gesamthaft überprüfen will. Die Arbeiten dazu sind weitgehend abgeschlossen. Aber wir haben jetzt natürlich das Schicksal der ersten Etappe der RPG-Revision abzuwarten, bevor wir die zweite Etappe präsentieren. In diesem Sinne ist es nicht allzu glücklich, das vorliegende Thema herauszulösen, aber es schadet der kommenden RPG-Revision auch nicht.

Wir werden dannzumal aber die ganze Situation des Bauens ausserhalb der Bauzonen nochmals à fond diskutieren müssen. Deshalb wird es dann wieder Sache des Parlamentes sein, allfällige Korrekturen anzubringen. Die Thematik des Bauens ausserhalb der Bauzonen ist wegen der engen Wechselbeziehung zwischen den einzelnen Bestimmungen äusserst komplex. Deshalb wäre eine Lösung aus der Gesamtsicht heraus zweifelsfrei besser gewesen.

Wir erachten diese Revision dennoch als unproblematisch, wir können ihr zustimmen, und wir bitten Sie deshalb auch, den Nichteintretensantrag abzulehnen.

Vote

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der grünen Fraktion ab.

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 160 Stimmen

Dagegen ... 8 Stimmen

Walter Hansjörg · P-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bundesgesetz über die Raumplanung

Loi fédérale sur l’aménagement du territoire

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission: BBl

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 16abis

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich begründe hiermit die Minderheitsanträge zu Artikel 16abis Absatz 3bis und zu Artikel 24e Absatz 5 RPG gleichzeitig. Inhaltlich sind die beiden Anträge identisch: Wir wollen mit unseren Minderheitsanträgen erreichen, dass Bauten oder Anlagen bei Wegfall des bewilligten Zwecks wieder beseitigt werden müssen. Diese Regelung haben wir bereits im Raumplanungsgesetz bei Bauten, die landwirtschaftsfremd sind, nämlich bei Biomasseanlagen, aber auch bei Kompostanlagen. Diese Anlagen sind ziemlich landwirtschaftsfremd und landwirtschaftsfern, denn sie dienen nicht der Nahrungsmittelproduktion. Dafür wollen wir ja die Landwirtschaftszone behalten.

Wir fordern also nichts Neues im Raumplanungsgesetz, sondern dass das, was wir an anderen Orten praktizieren, eben auch für diese Pferdehaltung gilt. Wenn diese befestigten Anlagen zum Zweck der Pferdehaltung erstellt werden, die Pferdehaltung aber eingestellt oder vielleicht gar nie praktiziert wird, dann darf eben nicht eine Umnutzung stattfinden. Konkret heisst das, dass diese befestigten Plätze, die wir für den Auslauf der Pferde erlauben, nicht zu Parkplätzen umgenutzt werden sollen. Wenn die Pferdehaltung nicht mehr stattfindet, soll die Anlage zurückgebaut und das Land wieder der Nahrungsmittelproduktion oder wenigstens dem Umland des landwirtschaftlichen Gewerbes zurückgegeben werden. Wie gesagt, es ist eine Praxis, die wir kennen, und die soll so auch auf die Pferdehaltung angewendet werden.

Ich möchte hier noch ergänzend hinzufügen, dass ich meine, dass das auch den Kantonen in der Vernehmlassung so unterbreitet wurde. Wir haben in der Kommission gemerkt, dass eine gewisse Unsicherheit bei der Auslegung bestand. Wir teilen die Einschätzung, dass die Kantone in der Vernehmlassung davon ausgegangen sind, dass gemeint ist, dass wir diesen Rückbau verlangen. Ich meine, es ist im Sinne der Vernehmlassungsteilnehmer, dass wir jetzt nicht einen Schritt weiter gehen als bei der Einholung der Stellungnahmen.

Ich bitte Sie, unseren Anträgen hier zuzustimmen. Wir wollen nicht mit jeder Revision neue Sachzwänge schaffen, wir wollen nicht, dass die Landschaft schleichend für die Nahrungsmittelproduktion verlorengeht, sondern wir wollen zu dieser Nahrungsmittelproduktion Sorge tragen. Wenn die landwirtschaftsfremden Zwecke wegfallen, kann und soll man die Anlagen auch wieder rückgängig machen.

Hausammann Markus · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Kollege Jans, Sie haben als Beispiel den Rückbau der Reitplätze erwähnt. Trifft es nicht eher zu - ich berufe mich da auf die gängige Praxis von Umweltorganisationen -, dass diese Organisationen heute auch bei konformen Bauten im Einspracheverfahren via Rückbaurevers eine Rückbaupflicht vorsehen wollen? Geht es also nicht vielmehr um die Bauten, die zurückgebaut werden sollen?

Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Soweit sie mit diesem Gesetz ermöglicht werden, geht es auch darum; sie sind auch Bestandteil davon. Aber es geht auch um die befestigten Plätze, die es eben nur für die Pferdehaltung braucht. In diesem Sinn ist das Gedankengut dasselbe. Was nicht für die landwirtschaftliche Nutzung gebraucht, sondern einem Sonderzweck zugeführt wird, soll wieder rückgebaut werden, wenn dieser Zweck nicht mehr erwünscht ist.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Der Antrag der Minderheit Jans mit dem Rückbau wäre ja quasi eine Resolutivbedingung. Eine solche erachten wir als unnötig, weil der Rückbau grundsätzlich in Artikel 16b Absatz 2 geregelt ist und auch die hier angesprochene Problematik beschlägt. Wenn man es jetzt explizit im Gesetz festlegt, als Resolutivbedingung, verschärft das die Situation natürlich. Es würde bedeuten, dass man dann sofort zurückbauen müsste. Das ist wahrscheinlich nicht praxiskonform, denn es wird Fälle geben, in denen der Nutzungszweck zwar nicht mehr gegeben ist, es aber im Laufe der Jahre eine andere Nutzung gibt. Dann wäre es falsch, wenn man mit einer solchen Resolutivbedingung die sofortige Nichtnutzbarkeit oder gar einen Rückbau verfügen würde.

Deshalb bitten wir Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Walter Hansjörg · P-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Jans.

Buttet Yannick · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV

A l'article 16abis, une minorité de la commission propose d'ajouter un alinéa 3bis visant à assurer la démolition des installations destinées à l'utilisation des chevaux en zone agricole dès le moment où cette utilisation n'est plus garantie.

La majorité de la commission a jugé que les garde-fous évitant d'éventuels abus dans la construction et le maintien d'installations sont déjà présents, notamment à l'article 16b alinéa 2. Elle a aussi jugé qu'il paraissait exagéré et peu souple d'exiger une démolition pure et simple de ces installations de manière immédiate et automatique. Il en va de même pour la proposition de minorité à l'article 24e qui vise le même but.

Dès lors, la commission vous recommande de soutenir la majorité, par 16 voix contre 5 et 3 abstentions pour l'article 16abis alinéa 3bis, et par 16 voix contre 6 et 2 abstentions pour l'article 24e.

Rösti Albert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Zu den Anträgen der Minderheit Jans, in denen gefordert wird, in Artikel 16abis und Artikel 24e einen zusätzlichen Satz einzufügen, wonach die Bewilligungen mit der Bedingung zu verbinden seien, dass Bauten und Anlagen nur zum bewilligten Zweck verwendet werden dürfen, möchte ich Folgendes anmerken: Der Zusatz der Anträge der Minderheit Jans würde bedeuten, dass eine Baute, wenn sie nicht mehr für die Pferde- oder eine andere Hobbytierhaltung verwendet würde, auch dann beseitigt werden müsste, wenn sie, wie es schon angedeutet wurde, allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt anderswie zonenkonform verwendet werden könnte. Dies könnte durchaus zu einer ökonomisch unsinnigen Situation führen wie folgender: Ein einfach gebauter Pferdestall, sage ich jetzt einmal ein Offenfrontstall, müsste, wenn er nicht mehr für die Pferdehaltung genutzt würde, abgerissen werden, und dann müsste später ein Nachfolger auf diesem Betrieb für eine einfache Maschinenhalle, für eine Remise, wieder ein Gesuch stellen und diese neu erstellen. Deshalb hat eine klare Mehrheit der Kommission diese beiden Minderheitsanträge Jans abgelehnt. Klar ist - das wird in Artikel 16b ja sichergestellt -, dass ein Nutzungsverbot besteht, wenn die Baute nicht für einen zonenkonformen Zweck genutzt wird.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie deshalb namens der Kommission, die Minderheitsanträge Jans zu den Artikeln 16abis und 24e abzulehnen.

Vote

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die folgende Abstimmung gilt auch für Artikel 24e Absatz 5.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

Intervention de procédure

Art. 16b Abs. 1; 24d Titel, Abs. 1bis

Antrag der Kommission: BBl

Art. 16b al. 1; 24d titre, al. 1bis

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Art. 24e

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 27a

Antrag der Kommission: BBl

Proposition de la commission: FF

Knecht Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, Artikel 27a in der geänderten Fassung zu streichen. Bei Annahme dieses Minderheitsantrages würde der Wortlaut gemäss geltendem Recht unverändert gültig bleiben.

Zur Begründung: Aufgrund unterschiedlicher Vollzugsvarianten in den Kantonen wird die Handhabung bei den Bewilligungsverfahren immer wieder bemängelt. Daher sollte den Kantonen die Kompetenz nicht eingeräumt werden, allenfalls einschränkende Bedingungen in Bezug auf die Pferdehaltung einzuführen. Dies wäre im Sinne der Harmonisierung ein falsches Signal und würde den Interessen der Betroffenen nicht gerecht werden.

Daher bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Rösti zu unterstützen.

Flach Beat · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Ich halte keine Pferde, weder in noch ausserhalb der Bauzone. Unsere Katzen verlassen die Bauzone, soviel ich weiss, nicht. Ich bitte Sie namens der GLP-Fraktion, den Minderheitsantrag zu Artikel 27a abzulehnen.

Herr Knecht, mein Vorredner, hat soeben angeführt, einer der Gründe für diesen Minderheitsantrag sei, dass der Vollzug in den Kantonen nicht einheitlich sei. Der Vollzug ist Sache der Kantone; es gibt die rechtlichen Mittel, damit der Vollzug erfolgt. Wir müssen ja nicht die Geschwindigkeitsbeschränkung, wonach irgendwo nur 100 Kilometer pro Stunde erlaubt sind, aufheben, nur weil in irgendeinem Kanton diese Limite von 100 Kilometern pro Stunde nicht kontrolliert wird. Das ist nicht unsere Aufgabe.

Der Nutzungsdruck auf die Landschaft ausserhalb der Bauzone und auf die Fruchtfolgeflächen ist immens und wächst immer mehr. Er wächst aber nicht in allen Kantonen gleich. Die Kantone kämpfen mit unterschiedlichem Erfolg gegen die Zersiedlung und gegen den Verlust der Fruchtfolgeflächen. Früher sagten wir "Bauernland in Bauernhand", heute wissen wir, dass das nicht mehr überall möglich ist. Wir müssen den Bauern auch verschiedene Möglichkeiten offenhalten, um zu ihrem Einkommen zu gelangen.

Lassen wir aber hier den Kantonen - die sich in den vergangenen zwanzig Jahren darin geübt haben, den Vollzug, aber auch die Einhaltung der Bundesregeln über das Bauen ausserhalb der Bauzone durchzusetzen - die Möglichkeit, je nach ihren topografischen, gesellschaftlichen und raumplanerischen Bedürfnissen selber zu legiferieren und selber zu bestimmen, ob und wie sie diese Tür jetzt öffnen wollen. Die Kantone haben hier viel zu tun, aber sie sind daran, es zu machen. Der Kanton Basel-Stadt hat nicht dieselben Bedürfnisse wie beispielsweise der Jura.

Ich bitte Sie deshalb namens der Grünliberalen: Lassen Sie hier dem Föderalismus das Spiel. Das ist der geeignetere Weg und besser, als wenn wir hier das Tor flächendeckend aufmachen.

Grunder Hans · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD

Ich bitte Sie im Namen der BDP-Fraktion, der Minderheit Rösti zu folgen. Es wurde vom Sprecher der Kommissionsminderheit klar gesagt: Wenn wir der Mehrheit folgen, hat jeder Kanton wieder die Möglichkeit, im Prinzip so weiterzuhandeln, wie es das heutige Gesetz vorsieht, und das wollen wir ja gerade nicht.

Es wurde vorhin vom Sprecher der Grünliberalen gesagt, der Vollzug sei bei den Kantonen. Ja, da habe ich absolute keine Differenz: Das ist so. Aber der Kanton muss ja wissen, was er vollziehen kann. Und deshalb ist es an uns, diesen Rahmen auf Bundesebene zu geben. Es kann doch nicht sein, dass wir auf Bundesebene dieses Gesetz machen und die Kantone dann wieder jede Freiheit haben. Dann ist es so, dass für jemanden, der Pferde hat, im Kanton Solothurn ganz andere Regeln oder Einschränkungen gelten - es geht ja hier um zusätzliche Einschränkungen -, als wenn er im Kanton Graubünden oder sonst irgendwo Pferde hält. Und das wollen wir ja gerade nicht. Der Vollzug soll bei den Kantonen bleiben, aber eben in diesem Rahmen, den wir mit dem Minderheitsantrag Rösti geben.

Ich bitte Sie also eindringlich, dieser Minderheit zu folgen. Der Präsident der Grünliberalen kann drohen, aber dieser Drohung folgen wir nicht.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

An sich ist es im Raumplanungsrecht eben wirklich Sache der Kantone, in der Umsetzung Details zu bestimmen und auch kantonale Unterschiede umzusetzen. Deshalb erstaunt es mich ein bisschen, dass man hier plötzlich harmonisieren will. Das ginge unseres Erachtens noch für die gewerbliche Pferdehaltung - wir haben das auch in der Kommission vorgeschlagen -, doch hinsichtlich der hobbymässigen Tierhaltung, die in Artikel 24e geregelt ist, gibt es eben gewisse kantonale Unterschiede; deshalb braucht es hier Flexibilität.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Buttet Yannick · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV

A l'article 27a traitant des restrictions que les cantons peuvent fixer aux constructions destinées à la garde de chevaux hors de la zone à bâtir, une minorité de la commission demande à ce que les cantons ne puissent aucunement restreindre les installations prévues par le présent projet de loi. La majorité de la commission a au contraire jugé que le fédéralisme devait être respecté et que la situation propre de chaque canton devait pouvoir être prise en compte. Par ailleurs, la majorité a été sensible au fait que les cantons ont généralement une possibilité d'action dans les autres domaines réglés par la loi sur l'aménagement du territoire et que cela n'a pas de sens de les priver de cette même compétence lorsqu'il s'agit de la garde de chevaux en zone agricole.

Dès lors, par 13 voix contre 12, la commission vous recommande de soutenir le texte qui vous est proposé par la majorité et de rejeter la proposition de la minorité Rösti.

Rösti Albert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Kommissionsmehrheit begrüsst, dass die neuen Artikel 16abis und 24e in die Liste der möglichen einschränkenden Bestimmungen der Kantone zum Bauen ausserhalb der Bauzone aufgenommen werden, wie dies auch bei der inneren Aufstockung der nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe oder der landwirtschaftsfremden Wohnnutzung bereits heute der Fall ist. Die Kommissionsmehrheit lehnt deshalb den Minderheitsantrag zu Artikel 27a ab. In der Kommission wurde dieser Antrag mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Vote

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 94 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 76 Stimmen

Vote

Ziff. II

Antrag der Kommission: BBl

Ch. II

Proposition de la commission: FF

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 149 Stimmen

Dagegen ... 22 Stimmen