13.3016

Radio et télévision. Suppression de l'interdiction de faire de la publicité pour des partis politiques ou en faveur d'une appartenance religieuse

Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir haben im RTVG, welches wir heute Vormittag bei der Differenzbereinigung bereits behandelt haben, ein Verbot der Werbung für politische Parteien und religiöse Bekenntnisse. Gleichzeitig haben wir aber auch in der Bundesverfassung die Bestimmung zur Meinungs- und Informationsfreiheit, in welcher festgeschrieben ist, dass jede Person das Recht hat, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. Wie begründet der Bundesrat dieses Verbot, insbesondere für die politische Werbung?

Der Bundesrat argumentiert, das Verbot der politischen Werbung solle primär verhindern, dass die demokratische Willensbildung durch wirtschaftlich mächtige Akteure einseitig beeinflusst werden könne. Darüber hinaus soll das Verbot die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter von politischem Einfluss sichern. Der Bundesrat hat also Angst, dass gewisse politische Parteien mit grossen finanziellen Mitteln, welche eben auch von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit finanziellem Zuspruch unterstützt werden, diese Mittel einsetzen, um damit politische Werbung zu betreiben.

1. Wie wir heute Morgen auch gehört haben, findet eine Konvergenz statt. Wir haben verschiedene elektronische und digitale Medien, die langsam in Richtung eines Internets konvergieren, in dem es keinen grossen Unterschied mehr zwischen Fernsehen, Radio, Websites bzw. eben Websites mit audiovisuellem oder radiophonem Inhalt gibt. Entsprechend frage ich mich schon, wie viel Sinn diese Unterscheidung zwischen dem klassischen Medium Fernsehen, dem klassischen Medium Radio und eben digital betriebenen Websites noch macht.

2. Die Argumentation des Bundesrates greift nicht, wenn man bedenkt, wie stark heute schon politische Parteien über Plakatwände, über grossflächige Inserate, über Direktversand in die Haushaltungen usw. Einfluss nehmen. Ich bin nicht der Meinung, dass heute eine politische Partei oder eine gewisse Gruppierung übermässig Einfluss nehmen würde, wenn man bedenkt, dass die Gewerkschaften im Vergleich zur Economiesuisse genauso viel Geld einsetzen, wenn man sieht, dass eine SP genauso viele finanzielle Mittel einsetzt wie eine SVP. Ich möchte bestreiten, dass es heute so wäre, dass von einer politischen Partei oder einem politischen Akteur übermässig Einfluss genommen würde.

3. Der Bundesrat argumentiert: Wenn man die heute bestehenden Verbote aufheben würde, wäre zu befürchten, dass wirtschaftlich potente Akteure vor Wahlen und Abstimmungen die Meinungsbildung einseitig beeinflussen könnten oder bestimmte religiöse Bekenntnisse beworben würden. Ich bin überzeugt, dass das Schweizervolk sehr wohl frei in seiner Entscheidfindung ist. Das Schweizervolk lässt sich nicht beeinflussen, nur weil vielleicht während zwanzig oder dreissig Sekunden vor einer Tagesschau oder nach einer Tagesschau ein Werbespot der SVP oder ein Werbespot der FDP käme. Leute würden sicher keinen anderen Namen auf den Wahlzettel schreiben, als sie das ohne diesen Werbespot getan hätten.

Schliesslich möchte ich noch eine Frage an die Frau Bundesrätin richten. Heute Morgen haben wir beschlossen, dass man so oder so Billag-Gebühren zahlen solle, egal, ob man zu Hause einen Fernseher oder ein Radio hat oder ob man nur einen Internetanschluss hat und über diesen Internetanschluss kein Schweizer Radio und kein Schweizer Fernsehen, sondern nur andere Kanäle, vielleicht sogar nur ausländische Kanäle konsumiert. Wenn Sie sagen, die bisherige Lösung sei ein alter Zopf, neu sollten jetzt alle Billag-Gebühren bezahlen, weshalb sagen Sie dann nicht auch, es sei ein alter Zopf, dass wir bei Radio und Fernsehen das besagte Verbot haben, beim Internet und bei anderen Kanälen, auch bei den Printmedien, aber kein solches Verbot haben? Ich denke, diese Haltung ist äusserst inkonsequent. Entweder müssen Sie grundsätzlich ein Verbot von politischer Werbung fordern, oder Sie müssen liberalisieren und sagen, es sollten alle politischen Akteure auf allen Kanälen die Möglichkeit haben, politische Werbung zu betreiben.

de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC-PEV

Monsieur Aeschi, étant donné qu'il est question de médias à caractère public dans lesquels vous voulez supprimer l'interdiction de faire de la publicité pour des partis politiques, êtes-vous prêt, dans la législation d'application, à prévoir expressément de citer l'origine du financement de ces publicités?

Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Es geht bei dieser Vorlage nicht um die Parteienfinanzierung, es geht nicht darum, woher die Geldmittel kommen. Es geht darum, dass jeder politische Akteur - das können auch Privatpersonen sein -, welcher sich für etwas einsetzen möchte, das auch tun kann. Ob das diese Akteure heute auf Plakatwänden tun, ob sie das mittels Inseraten tun, darauf kommt es nicht an. Sie könnten das Gleiche in Zukunft auch am Fernsehen oder am Radio tun. Ich sehe hier keinen Unterschied zur Situation von heute, in der eine Privatperson politische Werbung auch in den Printmedien oder an Plakatwänden platzieren kann. Entsprechend soll sie die Möglichkeit haben, das in Zukunft auch am Radio und am Fernsehen zu tun.

van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Monsieur Aeschi, vous affirmez que le peuple suisse ne se laisse pas influencer par la propagande des partis. Mais alors pourquoi est-ce que l'UDC dépense des millions pour faire de la propagande?

Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Es geht, wie gesagt, hier nicht etwa um politische Propaganda, sondern darum, dass alle Werbeträger gleichgestellt werden. Es gibt heute eine Diskriminierung von gewissen Werbeträgern gegenüber anderen Werbeträgern. Es gibt aber keinen Grund, an dieser Unterscheidung festzuhalten, wo es doch auf technischer Ebene zu einer Konvergenz kommt. Sie werden sehen, dass in Zukunft alle nur noch einen Internetanschluss haben werden, wobei sie über diesen Internetanschluss sowohl Online-Medien als auch Fernsehen, Radio usw. konsumieren werden. Diese klassische Unterscheidung zwischen einem Radio- bzw. Fernsehgerät und einem Gerät mit Internetanschluss wird es in Zukunft nicht mehr geben. Darauf - davon bin ich überzeugt - muss die Politik eine Antwort bereithalten.

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Monsieur Aeschi, vous n'avez pas vraiment répondu à la question de Monsieur de Buman, c'est pour cela que je me permets de vous la reposer: si vous pensez que l'on peut diffuser des écrans publicitaires sur une chaîne de télévision publique, êtes-vous prêt à ce que l'on déclare l'origine des fonds qui ont financé des publicités politiques ou religieuses?

Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Kollege, ich denke, Sie haben meinen Vorstoss nicht richtig gelesen. Bei meinem Vorstoss geht es um die Aufhebung der Diskriminierung von gewissen Werbeträgern gegenüber anderen Werbeträgern; es geht einzig darum, dass Radio- und Fernsehkanäle mit Printmedien und Plakatwänden gleichgestellt werden.

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Herr Kollege, nur eine Vorbemerkung: Sie haben vorhin bei der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen van Singer übrigens das zentrale Element dafür genannt, warum es eben richtig ist, dass die SRG auch im Internet Werbung machen kann und aktiv sein soll. Vielleicht können Sie das dann Ihrer Fraktion vor der nächsten Debatte auch nochmals erläutern.

Meine Frage ist eine andere. Sie haben behauptet, die Sozialdemokraten, die Gewerkschaften und andere würden für Kampagnen gleich viel Geld ausgeben wie die Economiesuisse oder die SVP. Eine simple Frage: Sind Sie bereit, diese Behauptung mit der Offenlegung Ihrer Zahlen zu beweisen?

Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Es geht darum, was ich wahrnehme, wenn ich durch den Bahnhof Zürich gehe, oder was ich auf öffentlichen Plätzen sehe; dort ist die SP üblicherweise sehr präsent.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Das ist ein nervenaufreibendes Thema, das eben auch zeigt, dass die Werbung via Fernsehen und Radio schon nicht das Gleiche ist wie die Werbung via Plakat am Dorfrand. Radio und Fernsehen sind trotz fortschreitender Konvergenz der Medien und auch trotz eines wachsenden Online-Marktes wichtige und eben auch massenwirksame Medien. Ihre Bedeutung für die politische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger darf deshalb ebenso wenig unterschätzt werden wie ihre Beliebtheit als Werbeträger.

Die Werbung, insbesondere am Fernsehen, ist allerdings teuer. Dies gilt sowohl für die Produktion eines Werbespots als auch für das Buchen von Werbezeiten. Gäbe man politische und religiöse Werbung in Radio und Fernsehen frei, würden deshalb in erster Linie wirtschaftlich potente Akteure profitieren. Sie könnten über die neu zur Verfügung stehenden Kanäle die Willensbildung beeinflussen. Wirtschaftlich schwächere Akteure könnten sich diese Werbung nicht leisten. So kostet z. B. heute Abend auf SRF 1 ein einziger Spot von zehn Sekunden zwischen "Tagesschau" und "Meteo" über 6000 Franken. Radiowerbung ist zwar nicht so teuer, aber all diese Kosten kämen ja zu den bisherigen Werbeausgaben für Printmedien und Plakate hinzu.

Der Bundesrat erachtet das geltende Verbot für politische und religiöse Werbung auch als geeignetes Mittel, um Artikel 93 der Bundesverfassung Rechnung zu tragen. Hier heisst es, dass bei der Regulierung von Radio und Fernsehen besonders auf die Stellung und die Aufgabe der Presse Rücksicht zu nehmen ist. Sie wissen, dass die Werbeeinnahmen der Presse seit Jahren rückläufig sind. Die Konkurrenz, insbesondere des Internets, ist gross. Eine weitere Werbemöglichkeit für Radio und Fernsehen würde diesen Trend in einer kritischen Phase des Strukturumbruchs im Mediensektor, mit dem sich die Printmedien derzeit konfrontiert sehen, noch verstärken und somit wohl zusätzliche Werbegelder abfliessen lassen. Auch aus diesem Grund kommen wir zum Schluss, dass sich das Verbot bewährt hat.

Das Parlament hat sich auch schon wiederholt gegen die Aufhebung des Verbotes von politischer Werbung ausgesprochen, zuletzt bei der Beratung zur laufenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen. Es ist auch nicht inkonsequent im Vergleich zum Gesetz, das Sie vorhin beraten haben, Herr Nationalrat Aeschi. Im vorhergehenden Gesetz haben wir nur den Anknüpfungspunkt für die Rechnungsstellung geändert, vom Vorhandensein eines Gerätes zum Vorhandensein eines Haushaltes; mehr haben wir nicht getan. Hier geht es um staatspolitische Fragen, um den Minderheitenschutz und um die Umsetzung des Verfassungsartikels zugunsten der Printpresse.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen und Ihre bisherige Haltung zu bestätigen.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 44 Stimmen

Dagegen ... 134 Stimmen

(10 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50