14.3995
Strengere Bestrafung bei Aggressionen gegen Beamte und Behörden
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Föhn
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Föhn
Adopter la motion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Mit dieser Motion will man den Bundesrat beauftragen, den Straftatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte in Artikel 285 StGB zu verschärfen. Gefordert wird eine Freiheitsstrafe mit einem Strafrahmen von minimal einem und maximal fünf Jahren. Hier geht es um die Frage des Respektes gegenüber Behörden und Beamten, insbesondere Polizistinnen und Polizisten. Es ist unbestritten, dass der Respekt abnimmt. Gewalt und Drohungen haben dagegen zugenommen. Die Ereignisse des letzten Wochenendes hier in Bern sind ein Beispiel dafür.
Die Verurteilungen wegen Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte haben sich in den letzten Jahren verdreifacht. Deswegen will diese Motion den Straftatbestand in Artikel 285 StGB verschärfen. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen; am 27. September 2016 hat der Nationalrat die Motion mit 92 zu 72 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen.
Ihre Kommission ist sich des Problems bewusst. Sie hat zwei Standesinitiativen - einer Initiative des Kantons Bern (16.317) und einer des Kantons Tessin (14.301) -, die dasselbe Ziel verfolgen, Folge gegeben. Zwei andere Standesinitiativen, eine Initiative des Kantons Waadt (11.312) und eine des Kantons Genf (12.306), wurden sistiert. Ich erwähne auch noch die Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (10.2016), der Folge gegeben wurde. Aber die von dieser Motion vorgeschlagene Lösung ist nicht befriedigend. Das Strafgesetzbuch sieht Mindeststrafen nur bei besonders schweren Verbrechen vor, zum Beispiel bei Totschlag oder Vergewaltigung. In den meisten Fällen, auf die Artikel 285 StGB Anwendung findet, handelt es sich um Drohung oder einfache Körperverletzung, die grundsätzlich nur als Vergehen und Übertretungen bestraft werden können und die sich in Bezug auf das geschützte Rechtsgut auf einer wesentlich tieferen Ebene befinden. Zu beachten ist auch, dass das geschützte Rechtsgut bei Artikel 285 StGB die staatliche Autorität als solche ist. Die körperliche Integrität der Beamten wird hingegen durch die Strafbestimmungen zum Schutz von Leib und Leben geschützt.
Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung, dass unter dem Aspekt des Rechtsgüterschutzes eine Mindeststrafe bei Artikel 285 StGB nicht angemessen ist. Mit einer Mindeststrafe würden die Beamtinnen und Beamten einen höheren strafrechtlichen Schutz als die übrigen Bürgerinnen und Bürger geniessen, was die Kommission als problematisch erachtet. Die Kommission ist überzeugt, dass sich jede Mindeststrafe am mildesten denkbaren Fall orientieren sollte. Sie ist entsprechend der Ansicht, dass im Anwendungsbereich von Artikel 285 StGB ein Jahr Freiheitsstrafe eine unverhältnismässig hohe Mindeststrafe bedeuten würde, da der mildeste denkbare Fall in diesem Zusammenhang die Geldstrafe ist.
Der Bundesrat sowie die Kommission betonen auch, dass es nicht sinnvoll ist, einen Straftatbestand gesondert zu behandeln und spezielle Bestimmungen vorzusehen. Die Kommission hat auf eigene Umsetzungsvorschläge verzichtet, denn sie ist der Meinung, dass diese Arbeiten am besten im Rahmen der Revision des Besonderen Teils des StGB vorgenommen werden sollten. Es geht um die Harmonisierung der Strafrahmen auf den Grundlagen des neuen Sanktionensystems, das von uns beschlossen worden ist. Aber diese Vorlage ist noch nicht verabschiedet worden. Man hat lange gewartet, und leider sind wir noch ohne Vorschläge. Trotz der Komplexität der Problematik werden ohne konkrete Lösungen immer wieder neue Vorstösse oder Standesinitiativen eingereicht werden. Der Druck wird zunehmen, und es ist nicht immer einfach, überzeugend zu erklären, warum ein bestimmter Vorschlag abzulehnen ist oder warum die Initiativen, denen Folge gegeben wurde, noch nicht konkretisiert worden sind.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Sie, Frau Bundesrätin, bitte ich aber auch, uns zu erklären, wo wir mit den von mir erwähnten Arbeiten stehen.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Abate konnte mich auch jetzt nicht davon überzeugen, dass man diese Motion ablehnen sollte. Im Gegenteil: Wenn ich den Bericht der Kommission für Rechtsfragen lese, stelle ich fest, dass man zwar alles sieht, aber einfach nichts macht respektive nicht willens ist, etwas zu tun. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundesrates: "Der verminderte Respekt gegenüber Behörden und Beamten ist eine Tatsache, die auch mit den veränderten Wertvorstellungen der Gesellschaft einhergeht. In diesem Zusammenhang ist auch die zunehmende Gewalt gegenüber Behörden und Beamten, insbesondere gegenüber Polizistinnen und Polizisten, zu sehen. Der Bundesrat ist sich dieser Entwicklung bewusst und nimmt diese Problematik ernst."
Die Kommission schreibt im Kommissionsbericht in ihren Erwägungen: "Die Kommission hat grosses Verständnis für das Anliegen der Motion, sie ist sich des abnehmenden Respekts gegenüber Behörden und Beamten bewusst. In der Tat hat sie zwei Standesinitiativen, die dasselbe Ziel verfolgen, Folge gegeben. Auf eigene Umsetzungsvorschläge hat die Kommission bisher allerdings verzichtet, denn sie war der Ansicht, dass diese Arbeiten am besten im Rahmen der Revision des Besonderen Teils des StGB vorgenommen werden sollten. Die Kommission bedauert deshalb" - das hat der Kommissionssprecher auch gesagt -, "dass die vom Bundesrat schon länger in Aussicht gestellte Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems noch nicht verabschiedet wurde." Weiter heisst es im Kommissionsbericht: "Auch wenn sie einen Handlungsbedarf erkennt, hält die Kommission die von dieser Motion vorgeschlagene Lösung für nicht befriedigend."
Ich frage ganz einfach: Was muss geschehen, damit eine Lösung befriedigt, was kann letztendlich befriedigen? Die Krawallbrüder und Krawallschwestern von heutzutage werden nämlich, wenn überhaupt, nur mit Samthandschuhen angefasst. Meist wird nur zugeschaut oder muss zugeschaut werden. Diese Gesetzesbrecher lachen nur - ja, sie lachen uns eigentlich aus.
Also, der Bundesrat weiss es, die Kommission weiss es, und wir alle hier drin wissen es: Die Respektlosigkeit und die Gewaltbereitschaft gegenüber den Behörden und unserer Polizei werden immer schlimmer. Dies ist absolut inakzeptabel, auch für unsere Polizisten selber, welche für uns alle diesen Aggressionen entgegentreten müssen.
Die linksextremen Gewaltexplosionen der letzten Tage in Bern zeigen diese dramatische Entwicklung eindrücklich auf. Bei der Räumung eines illegal besetzten Hauses wurden die Beamten mit verschiedensten gefährlichen Gegenständen angegriffen, wobei diese Extremisten schwere Verletzungen und auch den Tod der Polizisten bewusst in Kauf nahmen. Bei weiteren Krawallen am Wochenende wurden um die Reitschule herum wiederum zehn Polizisten verletzt, Autos gingen in Flammen auf, und ein grosser Teil der Innenstadt verwandelte sich in eine Kriegszone. Auch hier zeigte sich wieder: Es gibt mittlerweile Dutzende, Hunderte von Personen in der Stadt oder Personen, die in die Stadt reisen, die keinerlei Respekt mehr vor unserer Polizei, vor den Beamten, vor der Behörde bzw. vor dem Recht haben.
Ich zitiere dazu Max Hofmann, Generalsekretär des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter, der sagt: "Das Problem haben wir absolut nicht im Griff. Die Zahlen werden immer schlimmer. Das heisst, es muss etwas passieren." Hier, auf der Titelseite einer Tageszeitung, heisst es klar: "Das ist Krieg gegen die Polizei!" Das sage nicht ich, das sagt nicht irgendjemand. Das sagt Adrian Wüthrich, Chef des Polizeiverbandes des Kantons Bern. Es ist tatsächlich so: Die Anzeigen wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte haben sich in den letzten Jahren mehr als verdreifacht. All dies sollte uns zu denken geben, wenn wir denn in gewissen Städten bereits politische Verantwortliche haben, die sich nicht mehr voll hinter die Polizei stellen, sondern eher den Chaoten folgen.
Ich beantrage Ihnen deshalb dringend, dieser Motion zuzustimmen, denn wir müssen endlich ein Zeichen setzen. Ich glaube, damit kann das Regelwerk vorwärtsgebracht werden, und wir können etwas machen und eben ein Zeichen nach aussen setzen. Ich danke Ihnen dafür, denn das ist auch ein Zeichen des Respekts gegenüber den Beamten und gegenüber den Behörden, auf die wir immer und immer wieder angewiesen sind und die sich für uns einsetzen.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Nach dem vergangenen Wochenende ist es natürlich nicht populär, einen solchen Vorstoss nicht anzunehmen. Ich kann mir vorstellen, dass man entsprechende Post bekommen wird, wenn man sich dagegen äussert.
Der Kommissionspräsident hat sehr gut geschildert, was die Gründe sind, die uns dazu geführt haben, diese Motion abzulehnen. Es ist so, die Polizeibeamten sind auch dieses Wochenende wieder in einer nichtakzeptablen Weise angegriffen worden. Ich erlebe das auch bei Fussballspielen immer wieder, es ist also nicht nur die Berner Reitschule, die dieses Problem kennt, es besteht auch anderswo. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat sich mehrfach mit entsprechenden Standesinitiativen befasst, sie hat ihnen Folge gegeben. Sie erkennt also durchaus Handlungsbedarf. Man will auf den abnehmenden Respekt vor Beamten und Behörden reagieren.
Das enthebt uns aber nicht der Verantwortung, den Text zu lesen: Was steht in dieser Motion? In der Motion steht, dass Artikel 285 StGB, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte", abgeändert und eine Mindeststrafe von einem Jahr eingeführt werden soll. Das ist der Text dieser Motion. Wenn Sie das annehmen, dann wollen Sie das und nichts anderes. Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, dass solche Mindeststrafen im Schweizerischen Strafgesetzbuch nur bei ganz schweren Delikten vorgesehen sind.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Ich lese den ersten Abschnitt von Ziffer 1: "Wer eine Behörde ... durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird ... bestraft." Also, Herr Föhn, denken Sie daran: Ein angetrunkener Automobilist fährt in Ihrem Tal heim, wird von der Polizei angehalten, rastet aus und schubst einen Beamten. Dies fällt unter Artikel 285. Erklären Sie ihm dann, dass er dafür für ein Jahr ins Gefängnis gehen soll.
Wir haben die Gesetze, die es braucht, um Leute, wenn man ihrer habhaft wird, bestrafen zu können. Wer einen Stein gegen einen Polizeibeamten schmeisst, begeht eine schwere Körperverletzung, eventualvorsätzlich möglicherweise sogar eine noch schwerere Straftat. Er kann bestraft werden. Die Gerichte können den Strafrahmen, speziell bei rücksichtslosen Tätern, auch ausschöpfen.
Ich persönlich verstehe nichts von Polizeitaktik. Ich weiss nicht, wie man das organisieren muss, wie man diesen Hooligans oder auch diesen Leuten jetzt hier in Bern begegnen kann. Fakt ist aber: Solange man diese Täter nicht einbuchtet, sie also nicht verhaftet und keine Strafverfahren durchführt, können Sie noch so viele Gesetze ändern. Erst wenn Sie sicherstellen können, dass Sie sie der Justiz zuführen können, haben Sie etwas erreicht. Eine Verschärfung einer Strafbestimmung ist in diesem Zusammenhang reine Deklamation und führt zu etwas, was nachträglich als vielleicht doch nicht so gut empfunden wird.
Wir haben zweimal hier im Rat erlebt, dass man auf solche Vorfälle in anderen Bereichen reagiert hat. Denken Sie an den Hundebiss. Wir haben jahrelang an einem Hundegesetz gearbeitet, und am Schluss haben wir die Bestimmung wieder abgeschafft, weil das Problem nicht auf dieser Basis gelöst werden konnte. Herr Föhn, ich erinnere Sie auch an Via sicura. Das war ja die Reaktion auf Raser, vornehmlich aus dem Balkan, die schwere Unfälle verursacht hatten. Es hat eine Volksinitiative gegeben, und wir haben mit Via sicura scharf reagiert. Wenn es nun aber plötzlich Fälle gibt, wo man denkt: "Nein, der war ja doch nicht gemeint!", dann kommt man und will die Strafgesetze anschliessend wieder revidieren.
Ich finde es nicht gut, wenn man Gesetzgebung als Reaktion auf Vorfälle macht. Man muss gut bedenken, was man machen will. Man muss auch wirklich lesen, was die Motion will. Lesen Sie Artikel 285 StGB und was alles darunterfällt. Wenn Sie dort überall ein Jahr Mindeststrafe wollen, dann bin ich überzeugt, dass Sie in zwei Jahren kommen und sagen: "Nein, also dass derjenige, der jetzt bei einem Polizisten ausgerastet ist, ein Jahr in die Kiste gehen soll, das haben wir doch nicht gemeint."
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Ich bin überzeugter Gegner dieser Motion. Ich bin nicht bekannt als ein Freund von Extremisten, weder links noch rechts. Ich erkläre Ihnen, wieso ich diese Motion ablehne.
Kollege Janiak hat definiert, wo das Problem dieser Motion liegt. Wir haben im Strafgesetzbuch Straftatbestände, Kapitaldelikte wie Mord, vorsätzliche Tötung usw., mit Mindeststrafen, weil das Verschulden, das Delikt selbst, Bagatellfälle ausschliesst. Dann haben wir Straftatbestände wie jene in Artikel 285 StGB. In diesem Artikel haben Sie alle möglichen Delikte, von schweren Straftatbeständen bis zur einfachen Tätlichkeit. Das heisst, der Täter, der einen Polizisten anrempelt, wäre mit der Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bedroht und würde dem Täter gleichgestellt, der einen Polizisten mit Pflastersteinen bewirft. Das ist das Kernproblem dieser Motion.
Die Kommission für Rechtsfragen hat sich die Sache nicht einfach gemacht und auch den von Ihnen zitierten Herrn Adrian Wüthrich angehört. Stellen Sie sich vor, wir haben sogar dem Anliegen von Herrn Wüthrich stattgegeben, wir haben der Standesinitiative Bern Folge gegeben! Wir haben diese Initiative unterstützt, weil uns dies als ein gangbarer Weg erscheint, um die Gewaltexzesse über Artikel 285 StGB in den Griff zu bekommen.
Noch etwas: Es ist nicht so, dass wir in der Schweiz keine gesetzlichen Grundlagen hätten, um gegen Gewaltorgien, wie sie am Wochenende in Bern vorkamen, vorzugehen. Lesen Sie Artikel 285 StGB einmal durch! Die Polizisten können Strafverfahren eröffnen, die Staatsanwälte können diese Verfahren weiterziehen, die Staatsanwälte können solche Täter in Untersuchungshaft setzen. Ein Richter kann aufgrund der geltenden Norm einen Täter mit bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilen. Das ist eine schwere Strafe.
Das Problem liegt nicht in der Gesetzgebung, sondern im Vollzug, und das können Sie über eine Verschärfung der Mindeststrafen nicht lösen. Dann treffen Sie automatisch Bagatelltäter. Dann haben Sie die gleiche Situation wie bei Via sicura. Dann haben Sie plötzlich ein Strafmass, das völlig schief in der Landschaft steht, das im Strafmassbereich von schweren Gewaltdelikten liegt.
Daher bin ich überzeugt, dass diese Motion nicht der richtige Weg ist. Der richtige Weg geht über die Standesinitiative Bern und die Standesinitiativen anderer Kantone, die ebenfalls hängig sind.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ich verzichte auf das Wort. Herr Kollege Rieder hat alles gesagt.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion
Ich möchte noch einen Aspekt erwähnen, der in der bisherigen Diskussion etwas zu kurz gekommen ist. Es geht natürlich um die körperliche Unversehrtheit der Polizistinnen und Polizisten, die durch einen Straftatbestand und eine entsprechende Strafandrohung geschützt werden soll. Es geht aber darüber hinaus auch um den Schutz der Grundrechte der übrigen Bürgerinnen und Bürger, um den Schutz des Rechtsstaates, und es geht letztendlich auch um den Schutz der Demokratie, zumal die Polizistinnen und Polizisten den Auftrag haben, die Ausübung der Grundrechte für die Bürgerinnen und Bürger zu garantieren, Gefahren abzuwenden, Straftaten zu verhindern und solche auch zu verfolgen. Insoweit geht das mit dem Aggressionsverbot geschützte Rechtsgut über die körperliche Unversehrtheit der Polizistinnen und Polizisten hinaus und schützt auch unsere Institutionen und die Ausübung der Grundrechte generell. Insofern glaube ich auch, dass hier Handlungsbedarf besteht, zumal die Kriminalstatistik - wir haben heute in anderem Zusammenhang schon einmal darüber gesprochen - deutlich aufzeigt, wie sich die Verurteilungen diesbezüglich zwischen 2000 und 2015 verändert haben.
Noch eine zweite Überlegung: Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, man solle zuwarten, bis eine generelle Überprüfung der Strafrahmen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches vorgenommen wird, und man solle davon absehen, nun ganz punktuell einen Straftatbestand herauszugreifen. Wir werden anschliessend etwas über den Fahrplan des Bundesrates in dieser Frage hören.
Dass ein gewisses Unverständnis, ja ein Unmut vorhanden ist, zeigen auch die Interventionen in Form von Standesinitiativen aus den Kantonen Tessin und Bern, aber auch aus der Westschweiz sowie parlamentarische Vorstösse, die im Nationalrat eingereicht wurden; hier sind die parlamentarischen Initiativen Guhl 16.496 und Romano 16.501 zu erwähnen, die in dieselbe Kerbe schlagen und entsprechende Verschärfungen der Strafandrohung verlangen. Zweifellos liegt ein erschwerender Umstand in der Gewaltanwendung oder auch in Drohungen, wenn Polizistinnen und Polizisten Opfer davon sind. Die Kommission hat sich für die beiden Standesinitiativen Bern und Tessin ausgesprochen. Sie möchte diesen Weg gehen, der möglicherweise schneller zum Ziel führt als der Weg über die Motion und der dem Parlament noch etwas mehr Spielraum offenlässt.
Ein letzter Hinweis, hierauf hat Kollege Jositsch als junger Nationalrat im Jahre 2009 eigentlich bereits aufmerksam gemacht: Er hat nämlich mit einem Postulat (09.3366) verlangt, die Gerichtspraxis bezüglich der Ausschöpfung des bestehenden Strafrahmens zu überprüfen. Der entsprechende Bericht, aber auch eine erste Vorlage des Bundesrates aus dem Jahr 2011 kamen zum Schluss, dass nicht die Gesetzgebung, sondern die Gerichte das Problem seien, da die Gerichte oft zu milde Urteile fällen würden und in ihrem Ermessen den vorhandenen Rahmen gar nicht ausschöpften. Man muss also vorsichtig sein und darf nicht glauben, der Gesetzgeber könne alles. Es braucht auch bei den Gerichten die Einsicht, dass höher bestraft werden soll, wer Polizistinnen und Polizisten bedroht.
Für mich ist der Handlungsbedarf auch klar gegeben. Ich hätte mich jetzt auf die Piste der Standesinitiativen Bern und Tessin begeben, um damit auch dem Bundesrat etwas Tempo abzuverlangen. Möglicherweise schwenkt er dann noch auf das Tempo des Gesetzgebers ein, und es lässt sich auch noch eine generelle Beurteilung der Strafrahmen vornehmen.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Die Ereignisse in Bern am letzten Wochenende haben eine Tendenz bestätigt, die eigentlich unbestritten ist: Die Gewalt gegen Behörden und vor allem gegen die Polizei nimmt seit Jahren zu. Zu Beginn der Achtzigerjahre waren es 300 Vorfälle pro Jahr, heute sind es jährlich etwa deren 2000. Wenn der Präsident des kantonalbernischen Polizeiverbandes von einer neuen Qualität der Gewalt spricht und wenn er härtere Strafen fordert, sind das nicht die Forderungen eines Rechtsbürgerlichen, sondern eines SP-Grossrates.
Je älter ich werde, desto bewusster wird mir, wie anspruchsvoll die Aufgaben einer Polizistin und eines Polizisten eigentlich sind. Wenn ich diese zum Teil noch sehr jungen Leute sehe und wenn ich sehe, was wir ihnen an Aufgaben und Verantwortung aufbürden, wird mir immer klarer, dass diese Leute in der Ausübung ihrer anspruchsvollen Tätigkeit so gut wie irgendwie möglich geschützt werden müssen. Der Staat verfügt bekanntlich über das Gewaltmonopol. Dessen Ausübung delegiert er vor allem an die Polizei. Die Polizei geht damit in aller Regel verantwortungsbewusst um. Polizeigewalt ist in der Schweiz glücklicherweise kein Thema.
Unsere Gesellschaft verändert sich. Respekt wird für immer mehr Leute zu einem Fremdwort. Respektlosigkeit ist die Vorstufe von Gewalt. Aufgabe der Politik ist es, auf ein sich veränderndes Umfeld zu reagieren. Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, er nehme das Problem ernst. Er sagt auch, dass nicht erwiesen sei, dass härtere Strafen zu einer Abnahme der Gewalt gegen Behörden führen würden. Die Kommission hat grosses Verständnis für das Anliegen, sagt aber, der Weg, der hier vorgeschlagen werde, sei nicht der richtige.
Die Motion mag, was die konkrete Formulierung betrifft, nicht das Gelbe vom Ei sein. Die grundsätzliche Stossrichtung ist aber nach meiner Auffassung richtig. Wir haben als Gesetzgeber ja durchaus die Möglichkeit, im Gesetzgebungsprozess etwas noch zu differenzieren und zu verbessern.
Damit komme ich zum letzten Punkt, der mir wichtig scheint: Die Kommission schreibt, sie erachte einen höheren strafrechtlichen Schutz für Beamte gegenüber den übrigen Bürgerinnen und Bürgern als problematisch. Erlauben Sie mir als Nichtjuristen, Zweifel an dieser Auffassung zu äussern: Ich bin der Meinung, dass jene, die wir zur Durchsetzung des Gewaltmonopols der Gewalt aussetzen, durchaus einen höheren Schutz verdienen als jene, die dies nicht tun müssen. Das Problem akzentuiert sich seit Jahren, es ist Zeit, dass wir handeln. Es braucht ein klares Zeichen gegenüber Polizistinnen und Polizisten: Wir nehmen das Problem nicht nur ernst, sondern wir machen auch das Menschenmögliche. Höhere Strafen sind sicher nicht die einzige Möglichkeit, dieses Problem anzugehen, aber nach meiner Auffassung eine notwendige Massnahme.
Ich mache mir keine Illusionen, was die Mehrheitsfähigkeit dieses Vorstosses betrifft. Letztendlich ist es mir auch egal, auf welchem Weg wir das Ziel erreichen, aber ich bin der Meinung, jetzt sei Handeln geboten.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Ich reagiere nicht auf aktuelle Ereignisse, ich stelle mir diese Frage schon lange, notabene auch als Präsident eines Sportvereins, der ab und zu auf polizeilichen Schutz angewiesen ist.
Das Argument der Gegner, das mich nicht überzeugt, ist, dass diese Regelung eine Bevorzugung gewisser Bürger gegenüber anderen Bürgern darstellen würde. Herr Luginbühl hat es sehr korrekt gesagt: Das stimmt als Argument nicht. Diese Personen, diese Beamten nehmen grössere Risiken als alle anderen Bürger auf sich, weil wir von ihnen verlangen, dass sie die anderen Bürger schützen. Sie müssen es tun, weil wir es von ihnen verlangen und erwarten. Wir müssen also fähig sein, diese Menschen in Schutz zu nehmen und ein klares Signal für ihren Schutz zu geben: Wer vorsätzlich gegen Polizisten Gewalt ausübt, soll wissen, dass er schärfer bestraft werden kann oder muss. Wenn wir diesen Schutz nicht gewähren, laufen wir erstens Gefahr, dass diese Beamten künftig weniger bereit sein werden, Risiken einzugehen, was natürlich die Sicherheit der anderen Bürger reduziert. Zweitens laufen wir dann Gefahr, dass sie - das passiert manchmal - der Versuchung erliegen, sich selbst zu schützen, vielleicht mit übertriebener Härte, was auch nicht im Interesse der Grundrechte oder der Institutionen ist.
Ich bin schon froh, dass zwei Standesinitiativen Folge gegeben wurde. Die Motion mag nicht perfekt sein. Sie ist aber noch nicht Gesetz, und bei der Umsetzung in eine Gesetzgebung können die Mängel korrigiert werden. Ich werde deswegen auch für Annahme der Motion stimmen.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wie alle meine Vorredner erwähnten, ist zweifellos Handlungsbedarf gegeben, die Frage ist welcher. Ist es richtig, dass wir jetzt eine Motion mit einer Mindeststrafe von einem Jahr verabschieden? Ist es nicht klüger, dass wir die Ereignisse, die sich letztes Wochenende abgespielt haben, dazu benutzen, um die koordinierte Gesamtschau, Frau Bundesrätin, voranzutreiben und die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit wir den Handlungsbedarf ohne Schnellschüsse auch in richtige Gesetzesarbeit umsetzen?
Herr Föhn, ich hatte heute Gelegenheit, mit dem Gesamtgemeinderat der Stadt Bern zu diskutieren. Ich kann Ihnen sagen, dass die neue Regierung, die neuen Verantwortlichen - weitab von Samthandschuhen - konsterniert und von dieser Eskalation stark betroffen sind. Sie werden alles daransetzen, dass sie die ganze Angelegenheit wieder in den Griff bekommen. Es ist tatsächlich eine äusserst schwierige Situation. Es wurden kriminelle Elemente in der ganzen Schweiz mobilisiert. Aus Basel, aus Zürich sind sie gekommen und haben in Bern Schaden angerichtet.
Das Problem ist nur, Herr Föhn, dass auch mit einer Revision gestützt auf diese Motion diese Probleme nicht gelöst werden könnten. Wie Herr Janiak ausgeführt hat, liegt das Problem darin, dass die Polizeikräfte aus ihrer nach wie vor verständlichen Taktik heraus nicht sämtliche an den gesetzeswidrigen Veranstaltungen Teilnehmenden verhaften können. Von den 200 Leuten, die über das Wochenende in Bern waren, hat man nur am Freitag sechs und am Samstag zwölf verhaften können, weil die Polizei taktisch auf Distanz gehen muss und beim Einsatz für unseren Rechtsstaat nicht noch sich selbst allzu stark gefährden darf.
Jetzt gilt natürlich Artikel 285 StGB auch im Fall einer Zusammenrottung. Auch jemand, der an einer Veranstaltung dabei ist und der selbst die Beamten nicht Gewalt erfahren lässt, wird gestützt auf diesen Artikel bestraft. Das Problem, Herr Föhn, ist folgendes: Wenn Sie von einer Mindeststrafe von einem Jahr ausgehen wollen, setzen Sie ein falsches Zeichen. Sie vergleichen dann das Rechtsgut der staatlichen Autorität mit dem Rechtsgut des Lebens - Stichworte sind Totschlag und Vergewaltigung. Ich kann Ihnen versichern, wenn das der Fall sein sollte, wenn man ein Jahr als Mindeststrafe vorsieht, dann werden weniger solche Strafen ausgesprochen.
Ich war selber zehn Jahre lang Richter. Wenn man über eine Tat entscheiden muss, die eher den Charakter einer Bagatelle hat, und einen derartigen Strafartikel anwenden muss, dann überlegt man sich das zweimal. Das Problem besteht darin, dass praktisch nie die bereits heute bestehende Höchststrafe von drei Jahren ausgesprochen wird. Die Gerichte haben den bestehenden Strafrahmen - bis zu drei Jahren - kaum je ausgeschöpft. Dementsprechend ist es doch nicht nötig, jetzt eine Mindeststrafe von einem Jahr und auch eine allfällige Erhöhung des Strafrahmens - darüber könnte man noch diskutieren - vorzusehen.
Auch ich bin der Meinung, dass gehandelt werden muss. Es muss aber über das gesamte Rechtssystem gehandelt werden. Frau Bundesrätin Sommaruga, wir warten gespannt auf Ihre entsprechenden Unterlagen. Wir wollen unseren Beitrag leisten, aber keinen Schnellschuss abgeben; wir wollen zur Problemlösung beitragen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bedanke mich ganz herzlich für das Votum von Kollege Luginbühl. Er hat mir in allen Belangen aus dem Herzen gesprochen. Ich teile auch die Einschätzungen und die juristischen Abwägungen aus der Kommission. Allerdings muss ich sagen, dass die Aussenwirkung vielleicht nicht die sein wird, die Sie erreichen wollen. Wenn ich in diesen Unterlagen schaue, von wem und von wann diese Standesinitiativen stammen, dann sehe ich, dass die Kantone Waadt, Genf und Tessin drei Standesinitiativen eingereicht haben und dass sie aus den Jahren 2011, 2012 und 2014 datieren. Es hat offenbar wahnsinnig pressiert, und man hat wahnsinnig viel Verständnis für die Probleme und schaut munter zu, wie die Gewaltspirale eskaliert und wie sich unsere Beamtinnen und Beamte dieser Willkür des Mobs ausgeliefert sehen.
Wenn man auf einen Menschen einen Pflasterstein wirft, dann nimmt man unweigerlich in Kauf, dass sein Schädel zerschmettert wird. Es ist ja wirklich nichts Harmloses, auch wenn die Polizisten gut geschützt sind; sie müssen sich ja auch entsprechend schützen. Aber die Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter stammt aus dem Jahr 2010. Dann sagt man noch, der Nationalrat hätte dem - so steht es in der Stellungnahme des Bundesrates - "insofern entsprochen, als er seine Kommission für Rechtsfragen damit beauftragt hat, eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss zu Artikel 285 StGB auszuarbeiten". Das Parlament hat wahrlich in einem Höllentempo gearbeitet in diesem Falle. Das ist nun mittlerweile sieben Jahre her. Und jetzt kommen Sie hier wieder mit derselben Leier und sagen, man müsse jetzt mal abwarten, bis der Bundesrat dann die Gesamtschau liefere. Ich frage mich einfach, Frau Bundesrätin, ob es jetzt wirklich erst Todesopfer unter den Beamten geben muss, die ihre Aufgabe im Dienste der öffentlichen Sicherheit von uns Bürgerinnen und Bürgern wahrnehmen, oder ob man endlich bereit ist, Nägel mit Köpfen zu machen.
Ich gehe mit Ihnen einig, dass dieses Mindestmass von einem Jahr nicht für jeden Rempler oder für eine dumme Bemerkung oder eine Drohgebärde gelten kann; da teile ich die Bedenken der Kommission. Sie wissen ja, das ist für die Polizisten vielleicht schon Alltag, aber die Gewalt hat eben in gewissen Bereichen dann eine Qualität, die uns zwingt zu handeln. Ich frage mich auch, ob mit unserem System etwas nicht in Ordnung ist, da das Strafmass offenbar nie ausgeschöpft wird, obwohl mit Pflastersteinen gegen Beamte, gegen Menschen geworfen wird. Da stimmt doch etwas nicht! Andere kriegen deutlich mehr als ein bis drei Jahre für solchen versuchten Totschlag.
Ich meine also, dass es jetzt wirklich an der Zeit wäre, vorwärtszumachen und eben nicht dieser ganzen Lamentiererei weiter zuzuschauen. Herr Stöckli, Sie sind Vertreter des Kantons Bern. Also, ich weiss nicht, ich würde mich fragen, warum denn alle - offenbar schon gestern Morgen - wieder schön aus der Haft entlassen wurden, wenn diese Information stimmt! Es ist anscheinend wahnsinnig wichtig, den Sachverhalt exakt abzuklären. Da stimmt doch auch etwas nicht. Damit ist auch sichergestellt, dass alle wieder schön der Arbeit nachgehen können - mindestens jene, die arbeiten. Es ist dasselbe Problem wie bei den Hooligans, dort hat man das auch gehabt: Wenn die am Abend wieder hinauskönnen, gehen die am anderen Tag zur Arbeit, wie wenn nichts wäre, und es passiert am Schluss nichts. Dort mussten wir auch durchgreifen. Hier geht es darum, die Beamten umfassend zu schützen. Wenn wir beispielsweise nach Spanien oder generell in südlichere Länder reisen, dann sagt ja jeder: "Pass auf, wenn die Polizei kommt! Mach ja keine falsche Bewegung, keine dumme Bemerkung!" Das lernt man überall. Machen Sie so etwas einmal in den USA! Aber in der Schweiz ist es möglich, man kann sogar hinausmarschieren, und der Beamte muss dann noch die Nacht über den Rapport schreiben und hat die Strafe erst recht.
Hören Sie also bitte auf, uns zu vertrösten! Die Motion ist vielleicht falsch im Ansatz, im Mass, aber das Signal, das wir aussenden, wenn wir sie ablehnen, ist natürlich auch nicht ganz unproblematisch. Das heisst nämlich, das Parlament warte jetzt wieder zu, bis der Bundesrat vielleicht mit etwas kommt.
Bei Standesinitiativen ist es aber nicht der Auftrag des Bundesrates, tätig zu werden. Das Parlament muss in der Umsetzung an die Arbeit. Ich finde es hier etwas nonchalant, wenn der Kommissionspräsident - Entschuldigung, Herr Abate - sagt: "Ja, der Bundesrat soll jetzt die Gesamtschau machen, und dann warten wir einmal." Man müsste das jetzt mit aller Kraft vorantreiben, und der Bundesrat muss eventuell zusätzliche Massnahmen ergreifen, damit auch in der Strafverfolgung einiges, das im Argen liegt, beseitigt werden kann. Es gibt Leute, die sich nicht schützen können. Ich kann einen Umweg machen, wenn ich an einer Demonstration vorbeikomme, aber der Beamte hat den Auftrag, sich dort hinzustellen, und er hat insofern keine Wahl; das ist natürlich schon ein grosser Unterschied. Also bedürfen diese Leute auch eines besonderen Schutzes.
Ich sehe keine andere Möglichkeit: Ich werde der Motion jetzt trotzdem zustimmen, auch wenn ich die Bedenken von Herrn Jositsch und anderer juristischer Grössen in diesem Rat (Heiterkeit) teile.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident des Verbandes der solothurnisch-kantonalen Polizeibeamten, einerseits also das Pendant zu Adrian Wüthrich hier in Bern, der ja heute zitiert worden ist. Andererseits fühle ich mich irgendwie in der Arbeitgeberrolle gegenüber Polizistinnen und Polizisten. Wir machen hier Gesetze, dann muss ja irgendjemand diese Gesetze umsetzen. Die unangenehmste Form von Gesetzesumsetzung ist heute die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten. Als langjähriger und engagierter Gewerkschafter weiss ich, dass es eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt. Hier fühle ich mich in meiner Arbeitgeberfunktion angesprochen, diese Fürsorgepflicht auch tatsächlich ernst zu nehmen.
Wir haben es mehrfach gehört: Im Jahre 2010 hat der Verband Schweizerischer Polizeibeamter eine Petition deponiert. Ich bin 2010 in diesen Rat eingetreten. Ich war damals schon Präsident des Verbandes der solothurnisch-kantonalen Polizeibeamten. Ich wurde damals Mitglied der Kommission für Rechtsfragen, obwohl ich von Juristerei nicht viel verstanden habe. In der Kommission für Rechtsfragen habe ich mich dafür eingesetzt, dass man diese Petition, die meinetwegen aus formaljuristischen Gründen nicht ohne Unebenheiten war, nicht einfach ablehnt. Ich habe gesagt, wir sind es unseren Polizistinnen und Polizisten schuldig, dass wir ihre Anliegen und ihre Sorgen ernst nehmen.
Dann hat man gesagt, ja gut, jetzt mache man eine Gesamtschau, der Besondere Teil des Strafgesetzbuches solle einer Generalrevision unterzogen werden. Das hat mich überzeugt.
Wir schreiben nun aber das Jahr 2017, und es tönt immer noch gleich. So im Jahres- oder Zweijahresrhythmus werden Standesinitiativen und parlamentarische Vorstösse eingegeben. Irgendetwas stimmt da nicht. Ich weiss, aktuell sind zwei Motionen oder sogar parlamentarische Initiativen im Nationalrat hängig. Irgendwie könnten einerseits die zuständigen Kommissionen etwas machen. Andererseits verspricht uns der Bundesrat die Generalrevision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches. Ich würde sagen: Ja, bitte, macht vorwärts!
Der kumulierte juristische Sachverstand unserer Kommissionsmitglieder hat mich überzeugt, dass der Lösungsweg dieser Motion nicht zielführend ist, abgesehen davon, dass wir auch keine Zeit gewinnen, wenn wir nun noch eine Motion in die Pipeline einspeisen. Das überzeugt mich. Ich muss Ihnen aber sagen: Nachdem wir nun seit sieben Jahren an dieser Geschichte herumturnen, kann ich zu dieser Motion auch nicht Nein sagen. Ich werde mich der Stimme enthalten - nicht aus Mutlosigkeit, sondern weil ich nachvollziehen kann, was uns der Kommissionssprecher und all seine Assistenten, die offenbar auch einiges von der Sache verstehen, sagen.
Nach all dem kann ich nicht Ja sagen. Aber es fällt mir schwer, zu dieser Motion Nein zu sagen. Deshalb werde ich mich der Stimme enthalten. Das ist verbunden mit einem lauten Schrei an den Bundesrat, endlich vorwärtszumachen. Es ist mit einem ebenso lauten Schrei an die zuständige Sachbereichskommission verbunden, im Rahmen der parlamentarischen oder der Standesinitiativen ebenfalls Druck aufzusetzen. Dann schauen wir, wer zuerst durchs Ziel läuft - entweder die Kommissionen, indem sie ihren Job als Kommissionen machen, oder der Bundesrat, indem er seinen Versprechungen, die nun schon seit einigen Jahren gemacht werden, endlich Taten folgen lässt.
Die Stimmung bei den Polizeikorps - das muss ich Ihnen sagen - ist wirklich am Absaufen. Das dürfen wir uns nicht leisten. Wenn nun die Kommission etwas abgehoben sagt, dass man da zwischen normalen Bürgern und Polizistinnen und Polizisten keine Unterschiede machen dürfe, so muss ich dezidiert sagen, dass ich diese Meinung nicht teile. Wir schicken die Polizistinnen und Polizisten in schwierige Situationen, damit sie das Gewaltmonopol dieses Staates durchsetzen. Dafür können sie von uns auch einen besonderen Schutz erwarten.
Deshalb bin ich der Meinung, dass in dieser Angelegenheit nun wirklich ernsthaft, zügig und schnell reagiert werden muss. Das schliesst nicht aus, dass man die ganze Sache reflektiert macht. Ich appelliere also an den Bundesrat und an die Kommissionen, hier endlich Remedur zu schaffen.
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Ich mache nur ein paar Bemerkungen, bevor wir der Frau Bundesrätin zuhören. Es gibt Fragen, die gestellt worden sind. Herr Föhn, Sie haben wiederholt, was ich gesagt habe, aber - es tut mir leid - Sie haben mir nicht zugehört. Jetzt muss ich im Namen der Kommission etwas Wichtiges betonen: Wir wissen, was Respekt gegenüber Beamten bedeutet, das ist für mich zentral. Wir haben eine Entscheidung getroffen, aber sie ist nicht die einzige in dieser Materie. Wir haben Grossräte, Beamte und Polizisten angehört und konsequent entschieden. Bitte schauen Sie die Inhalte der Vorstösse aufmerksam an. Wir sind nicht hier, um Emotionen zu bedienen, sondern um tragbare Lösungen zu suchen. Das gehört zu unserer Rolle, obwohl wir auch Politiker sind.
Ich habe nach den Voten der Kollegen Luginbühl und Zanetti noch etwas Wichtiges betreffend die problematische Erhöhung des strafrechtlichen Schutzes der Beamten gegenüber den übrigen Bürgerinnen und Bürgern zu betonen: Hier geht es um Drohungen, Nötigungen, einfache Körperverletzungen, Tätlichkeiten, also um Straftatbestände, die keine Mindeststrafe kennen. Eine besondere Lösung für Beamte würde ein sogenanntes Zweiklassensystem schaffen. Das ist dem Strafgesetzbuch fremd. Wir haben im Bericht nicht geschrieben, dies sei total auszuschliessen, aber wir haben gesagt, es sei problematisch. Wir haben ein Problem auf dem Tisch, wir haben aber nicht kategorisch gesagt, diese Differenzierung sei von vornherein auszuschliessen, denn wir sind uns auch bewusst, was es heisst, als Beamter in einer schwierigen Situation zu arbeiten.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich muss schon noch zwei, drei Sachen aufnehmen. Es geht hier nicht nur um Emotionen. Und vor allem: Es geht nicht um Schnellschüsse. Herr Stöckli, Sie haben mehrfach das Wort "Schnellschuss" verwendet. Diese Motion feiert am nächsten Freitag ihren dritten Geburtstag, wohlverstanden. Das sind keine Schnellschüsse. Man kann natürlich Pro und Kontra immer gewichten. Ich gewichte sie jetzt eben anders als die Kommission. Deshalb nehme ich natürlich dann auch, Herr Kommissionspräsident, diese Gewichtung anders vor, als Sie sie vorgenommen haben. Ich frage einfach auch Herrn Zanetti: Wie lange wollen wir unsere Gesetzeshüter im Stich lassen? Wollen wir ihnen nicht endlich beistehen? Das erwarten sie; das erwarten Ihre Polizisten in Solothurn. Ich weiss auch - Herr Rieder hat das richtig gesagt -, dass der Motionstext vielleicht nicht das Gelbe vom Ei ist. Was haben wir mit der Masseneinwanderungs-Initiative gemacht? Wir haben sie auch abgeändert. Das war eine Verfassungsnorm. Man hat, Herr Janiak, auch nicht hundertprozentig das umgesetzt, was geschrieben stand.
Ich bitte Sie, hier zuzustimmen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Wir sind alle entsetzt über die Gewaltbereitschaft, die wir in den letzten Tagen in der Stadt Bern erlebt haben. Wir sind uns alle bewusst, dass wir - Sie als Gesetzgeber, die Behörden der Stadt und des Kantons, des Bundes - eine Verantwortung tragen für jene Personen, für die wir, Herr Ständerat Zanetti hat es sehr schön gesagt, eine Fürsorgepflicht haben. Es sind jene Personen, die unsere Institutionen stützen, die unsere Ordnung und Sicherheit schützen; wir haben diesen Personen gegenüber eine Verantwortung.
Dass Sie in diesem Zusammenhang als Erstes daran denken, den Strafrahmen zu erhöhen und eine Mindeststrafe festzulegen, kann ich verstehen. Es wurde auch zu Recht gesagt, dass diese Motion nicht eine Antwort auf die Vorfälle in Bern ist; sie wurde vor einiger Zeit eingereicht. Aber es sind diese Bilder, die wir jetzt alle im Kopf haben und die uns dazu führen zu sagen: Jetzt müssen wir etwas tun, jetzt müssen wir ein Zeichen setzen!
Aber Sie müssen genau hinschauen, was für ein Zeichen Sie hier setzen. Sie müssen beurteilen, ob dieses Zeichen geeignet ist, die Situation zu verbessern, das zu verhindern, was Sie nicht wollen. Da glaube ich, dass wir auch eine Verantwortung tragen, dass wir der Bevölkerung nicht etwas vormachen dürfen. Wir dürfen der Bevölkerung nicht etwas in Aussicht stellen, von dem wir genau wissen, dass wir es ihr gar nicht geben können. Glauben Sie im Ernst, wenn Sie jetzt in Artikel 285 StGB den Strafrahmen von heute drei auf fünf Jahre erhöhen und noch eine Mindeststrafe von einem Jahr einführen, dass Sie damit die Situation der Polizistinnen und Polizisten in irgendeiner Art und Weise verbessern? Wollen Sie das der Bevölkerung mitteilen?
Auch hier sind wir zu Transparenz, Ehrlichkeit und Redlichkeit verpflichtet. Herr Ständerat Rieder hat es sehr eindrücklich gesagt: Die Einführung von Mindeststrafen - dessen müssen wir uns bewusst sein - gilt dann für alle. Vorhin kam das Beispiel von einem betrunkenen Autofahrer - das könnte Ihr Sohn sein, schliessen wir das einmal nicht aus -: Wenn er von einer Polizeipatrouille angehalten und kontrolliert wird und er dabei ausfällig wird und den Polizisten droht, hat er eine Mindeststrafe von einem Jahr. Da haben Sie sofort gesagt, nein, nein, es sei nicht so gemeint. Doch, es ist genau so gemeint, wenn Sie bei Artikel 285 eine Mindeststrafe von einem Jahr hineinschreiben.
Das ist die Crux mit den Mindeststrafen. Bei der Mindeststrafe müssen Sie immer daran denken, was der leichtestmögliche Fall ist. Für den gilt dann die Mindeststrafe. Da werden Sie Artikel 285 nicht gerecht, wenn Sie sagen: Jetzt machen wir einfach eine Mindeststrafe von einem Jahr, und der Fall, der dann erwähnt wird, der gilt dann eben gerade nicht. Doch, der gilt dann eben gerade!
Wenn Sie den Strafrahmen erhöhen und sagen, Sie möchten statt drei Jahre fünf Jahre, weiss ich nicht, ob Sie damit etwas gewonnen haben. Sie kennen ja alle das Strafgesetzbuch gut genug, um zu wissen, dass Artikel 285 nur die staatliche Autorität schützt. Wenn dieser Mann, den Sie, Herr Ständerat Germann, erwähnt haben - oder vielleicht ist es auch eine Frau -, bewusst einen Pflasterstein auf einen Polizisten wirft, dann ist das eine Inkaufnahme einer schweren Körperverletzung oder sogar einer Tötung. Die schwere Körperverletzung hat heute einen Strafrahmen von zehn Jahren - nicht von fünf Jahren, meine Damen und Herren, von zehn Jahren. Deshalb bin ich einfach dafür, dass Sie die Dinge genau benennen.
Bei Artikel 285 wird eben nur die behördliche Autorität geschützt. Sie wissen, wie es funktioniert, wenn ein Delikt gegen Leib und Leben, eine einfache, leichte oder schwere Körperverletzung hinzukommt. Das wissen die meisten von Ihnen. Dann muss der Richter anschauen, welcher Tatbestand unter Artikel 285 fällt. Hinzu kommt eine leichte oder schwere Körperverletzung, und die Strafe wird erhöht. Wenn jemand also eine Polizistin schwer verletzt, kommt Artikel 49 StGB zur Anwendung. Danach wird die Strafe der schwersten Straftat angemessen und erhöht, das heisst bei einer schweren Körperverletzung, die eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren nach sich zieht, um nicht mehr als die Hälfte. Mit dem heute geltenden Recht haben Sie demnach die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren auszufällen. Sie reden jetzt davon, dass Sie in Artikel 285 das Strafmass von drei auf fünf Jahre erhöhen wollen, und meinen, damit der Bevölkerung oder den Polizisten sagen zu können: "Heute haben wir für euch etwas Gutes getan! Wir haben das Strafmass erhöht, und das, was in Bern geschehen ist, wird nicht mehr vorkommen." Das funktioniert einfach nicht!
Sie haben verschiedentlich gefragt, wann jetzt diese Harmonisierung der Strafrahmen kommt. Im Jahr 2010 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Allgemeinen Teil und zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches durchgeführt. Wir sind dann zum Schluss gekommen, dass wir zuerst das Sanktionenrecht revidieren, den Allgemeinen Teil, das haben Sie gemacht. Nur kurz zur Erinnerung: Damals war ja der Auftrag aus dem Parlament, man müsse sofort eine StGB-Revision machen, um die bedingte Geldstrafe abzuschaffen. Erinnern Sie sich noch, was Sie nach langer Diskussion entschieden haben? Die bedingte Geldstrafe wird nicht abgeschafft! Es waren vor allem diejenigen, die damals jene Motion unterstützt hatten, die sich dann vehement dagegen wehrten, dass die bedingte Geldstrafe abgeschafft wird.
Ich glaube, es war ein kluger Entscheid, dass wir gesagt haben, wir behandeln zuerst den Allgemeinen Teil und nachher den Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil - das revidierte Sanktionenrecht - tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Wir haben sofort nach der Verabschiedung im Parlament den Besonderen Teil wieder hervorgenommen. Aber ich muss Ihnen sagen: In der Zwischenzeit haben Sie eben das Sanktionenrecht anders revidiert, als Sie es ursprünglich dem Bundesrat in Auftrag gegeben hatten. Ich habe deshalb gesagt, dass ich die Revision des Besonderen Teils, diese Harmonisierungsvorlage, noch einmal anschauen will, bevor ich sie Ihnen einfach tel quel nach einer Vernehmlassung aus dem Jahr 2010 überbringe.
Ich habe letzten Freitag - ich habe das den Kommissionspräsidenten mitgeteilt - eine Gesprächsrunde zum Thema Strafrecht durchgeführt. Da waren Vertreter der Lehre und der Gerichte, Rechts- und Staatsanwälte dabei. Wir haben intensiv über diese Mindeststrafen diskutiert - genau so, wie Sie, Herr Ständerat Rieder, es erwähnt haben, weil diese Mindeststrafen unter Umständen unglaublich problematisch sein können. Wir haben sie heute schon bei gewissen Straftatbeständen, aber einfach zu sagen: "Jetzt muss da ein bisschen Muskelkraft hinein!", und deshalb auch noch eine Mindeststrafe einzufügen funktioniert in vielen Fällen nicht. Genau unter diesem Aspekt will ich diese Revision nochmals anschauen. Aber ich komme damit bald, ich spüre Ihren Druck und habe ihn selber auch. Aber Sie sollen auch verstehen können, dass es manchmal sinnvoll ist, eine Vorlage, die so weit zurückliegt, noch einmal zu überprüfen und zu schauen, was Sie in der Zwischenzeit gemacht haben. Sie haben ja - erinnern Sie sich? - beim Sanktionenrecht jetzt wieder kurze Freiheitsstrafen eingeführt: Sie haben die Geldstrafe auf maximal 180 Tagessätze reduziert. Es wird wieder mehr Freiheitsstrafen geben mit dem Sanktionenrecht, das Sie beschlossen haben. Ich denke gerade an das, was wir jetzt besprochen haben: Auch hier kann mit dem neuen Sanktionenrecht durchaus noch etwas gemacht werden.
Sie haben auch ein Postulat angenommen, mit dem Sie einen Bericht zum besseren strafrechtlichen Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt verlangen (13.4011). Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Fedpol ist daran, und wir wollen diesen Bericht in der zweiten Hälfte dieses Jahres vorlegen. Ich denke, wenn Sie für die Polizisten und die Polizistinnen etwas Richtiges tun wollen, dann sind Sie wahrscheinlich mit den Empfehlungen, die Sie dort finden werden, besser bedient als mit der Verabschiedung einer solchen Motion.
Ich komme zum Schluss: Einige von Ihnen haben gesagt, es sei vielleicht nicht so gut, was in der Motion stehe, aber man müsse jetzt trotzdem einfach mal ein Zeichen setzen. Es ist eine ausformulierte Motion. Da können Sie nicht sagen, der Bundesrat solle noch ein bisschen schauen, was besser sei. Die Motion ist ausformuliert. Es ist ein neuer Text zu Artikel 285. Ich weiss nicht, was ich da noch ändern soll, wenn ich Ihnen diese Motion als Gesetz wieder bringe. Hier zu sagen, man setze mal ein Zeichen und der Bundesrat solle mal schauen, und nachher verabschiedet man nicht das, was Sie heute verabschieden wollen, das finde ich auch nicht sehr glaubwürdig. Ich finde, wenn ein Motionstext da ist, der als Gesetzestext ausformuliert ist, und Sie heute schon sagen, dass Sie das eigentlich gar nicht wollen, sollten Sie so ehrlich sein und sagen: Wir wollen etwas tun, wir haben dem Bundesrat Druck gemacht, die Bundesrätin hat es deutlich gespürt. Aber das, was hier drinsteht, hilft den Polizisten und Polizistinnen nicht.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Motion ablehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 10 Stimmen
Dagegen ... 33 Stimmen
(2 Enthaltungen)