15.034

CO. Droit du registre du commerce

Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Obligationenrecht (Handelsregisterrecht)

Code des obligations (Droit du registre du commerce)

Ziff. 1 Art. 931 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Vogt, Egloff, Geissbühler, Keller-Inhelder, Reimann Lukas, Schwander, Walliser)

Festhalten

Ch. 1 art. 931 al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Vogt, Egloff, Geissbühler, Keller-Inhelder, Reimann Lukas, Schwander, Walliser)

Maintenir

Vogt Hans-Ueli · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich beantrage Ihnen namens einer Minderheit - wir waren einmal die Mehrheit, jetzt sind wir eine Minderheit -, an unserem Beschluss festzuhalten.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Eintragungsschwelle jeweils im Rhythmus von etwa zwanzig Jahren an die Teuerung und damit an die Kaufkraft angepasst. In den letzten rund vierzig Jahren, seit Anfang der Siebzigerjahre, ist das nicht mehr geschehen. Auf der Basis der Kaufkraft von 1972 müsste die Eintragungsschwelle, die Schwelle für die Verpflichtung zur Eintragung ins Handelsregister, heute bei rund 250 000 Franken liegen. Wenn Sie jetzt 100 000 Franken beschliessen, dann beschliessen Sie ohne Abklärung der tatsächlichen Grundlagen, ohne Abklärung der Auswirkungen, die dieser Schwellenwert hat, dass die Eintragungspflicht immer weiter ausgedehnt wird. Das ist meines Erachtens verantwortungslos.

Sie sagen, die Eintragung sei von Nutzen, deshalb unterstützen Sie ja diesen tiefen Schwellenwert. Da muss man zuerst einmal - das habe ich an dieser Stelle bereits gesagt, ich sage es hier deshalb nur noch kurz - betonen, dass der Hauptzweck des Handelsregisters nicht der ist, dass es ein Hilfsinstrument für Steuerbehörden und andere Verwaltungsbehörden ist, sondern der Hauptzweck ist der Schutz legitimer Interessen Dritter, also anderer Teilnehmer des Geschäftsverkehrs. Für diese Behörden hat die Eintragung eines Einzelunternehmers eine untergeordnete Bedeutung. Über die relevanten Informationen, wie namentlich die Vermögensverhältnisse, die Art und Weise, wie ein Einzelner sein Unternehmen finanziert, steht im Handelsregister ohnehin nichts drin.

Immerhin hat die Differenzbereinigung den Fokus auf einen wesentlichen Aspekt der Eintragungspflicht gelegt, nämlich die Frage der Konkursbetreibung. Es ist gesagt worden, die Konkursbetreibung sei für den Schuldner von Vorteil, sie erlaube es ihm gleichsam, sich zu entschulden. Sie müssen sich bewusst sein, dass der Konkurs eines Einzelunternehmers den Konkurs einer Privatperson bedeutet. Eine Privatperson kann nicht mit ihrer Geschäftstätigkeit separat in Konkurs gehen, sondern sie geht als Privatperson in Konkurs. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einem Privaten, der nebenbei noch ein Gewerbe in geringem Umfang von 100 000 Franken betreibt, sein Haus, in dem er wohnt, mit in die Konkursmasse fällt, vom Konkursbeschlag miterfasst und liquidiert wird, dass er also im Prinzip die Liegenschaft, in der er wohnt, verlassen muss. Das ist unfair und ungerechtfertigt, wenn die geschäftliche Tätigkeit nur eine geringfügige ist.

Sie sollten sich dabei bewusst sein: Der Wert von 100 000 Franken ist vielleicht viel - für uns alle, persönlich, privat, ist das viel. Wenn Sie aber beispielsweise drei Wohnungen haben und diese zu einem Mietzins von 3000 Franken vermieten, dann haben Sie einen Umsatz von mehr als 100 000 Franken, obwohl der Gewinn bei null oder fast null ist, weil Sie von diesem Umsatz Hypothekarzinsen abziehen müssen. Ein Umsatz von 100 000 Franken sagt äusserst wenig über die wirtschaftliche Relevanz einer unternehmerischen Tätigkeit aus.

Es ist weiter gesagt worden - ich habe es schon erwähnt -, dass der Konkurs eine Entschuldung für den Schuldner, eine Sanierung also, ermögliche. Das ist richtig, der Konkurs hat tatsächlich diese Funktion. Ich bitte Sie aber - ich habe es schon einmal gesagt -, den Konkurs einer Privatperson nicht zu verharmlosen oder zu verniedlichen. Ich weiss nicht, wie viele Leute Sie in Ihrem Umfeld kennen, die stolz, mit geschwellter Brust herumlaufen und sagen, dass sie schon einmal in Konkurs gegangen sind. Für eine Privatperson ist ein Konkurs zuallererst und zur Hauptsache ein Makel, den niemand freiwillig auf sich ziehen will. Sie zwingen Leute mit geringfügiger wirtschaftlicher Tätigkeit aber dazu, diesen Makel auf sich zu nehmen.

Die Verwaltung hat dann geltend gemacht, es sei eben auch ein Privileg, wie gesagt, sich entschulden und wieder bei null beginnen zu können. Dazu möchte ich aber Folgendes anmerken: Jedermann, auch wenn er nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann seine Insolvenz erklären und freiwillig das Privileg des Konkurses in Anspruch nehmen. Jedermann, der ein Gewerbe betreibt, kann sich eintragen lassen, wenn er will. Hier reden wir aber über die Eintragungspflicht. Wenn wir die Eintragungspflicht so tief ansetzen - ich sage es noch einmal -, zwingen wir mitunter Leute in den Konkurs, bei denen diese weitgehende Sanktion mit dem Konkursbeschlag in Bezug auf ihr gesamtes Vermögen zur Folge hat, dass sie allenfalls ihre Wohnliegenschaft verlassen müssen.

Diese Konsequenz ist nicht gerechtfertigt. Deshalb möchte ich Sie bitten, beim Beschluss, den Sie einmal gefasst haben, zu bleiben und dem Antrag der Mehrheit nicht zu folgen.

Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die CVP-Fraktion und die SP-Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne

Es geht jetzt hier um die letzte Differenz, es geht um die Eintragungspflicht für Einzelunternehmen. Ihre Kommission hat beschlossen, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Der Schwellenwert für die Eintragungspflicht für Einzelunternehmen soll bei den heutigen 100 000 Franken Umsatz bleiben.

Man hat das Gefühl, man würde jetzt hier ein bisschen über Zahlen sprechen - 100 000 Franken, 500 000 Franken. Man muss sich einfach bewusst sein, dass es hier um weitreichende Abhängigkeiten gehen kann. Die Frage ist, welche Entlastung oder welche Belastung die Erhöhung des Schwellenwertes wirklich bringen würde.

Das Hauptargument des Bundesrates, Sie zu bitten, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen, ist, dass diese Auswirkungen, diese Abhängigkeiten einfach gar nicht abgeklärt wurden. Sie verlangen vom Bundesrat Folgenabschätzungen. Sie verlangen vom Bundesrat, dass er Vorlagen vorgängig mit den Stakeholdern - jetzt, in diesem Falle, zum Beispiel auch mit den Kantonen - bespricht, mit ihnen zusammen schaut, welches die Auswirkungen sind, was die Vorteile sind, was auch die möglichen Nachteile sind. All das wurde in dieser Vorlage in Bezug auf eine Erhöhung des Schwellenwertes auf 500 000 Franken nicht gemacht. Es wurde nicht geprüft, und deshalb sind wir der Meinung, dass wir beim heute bereits bestehenden Schwellenwert von 100 000 Franken bleiben sollen, denn da wissen wir, was die Auswirkungen sind. Dieses System kennen wir, das wurde geprüft.

Deshalb bitte ich Sie, sich bei dieser Frage der Kommissionsmehrheit anzuschliessen. Es ist das, was auch der Ständerat beschlossen hat und was Ihnen auch der Bundesrat vorschlägt.

Flach Beat · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Wir sind jetzt in der letzten Runde, wenn wir uns jetzt nicht einigen, müssen wir in die Einigungskonferenz. In Anbetracht dessen, dass wir jetzt das Handelsregisterrecht revidiert haben, muss man sich die Frage stellen, ob es sich an diesem Punkt lohnt, noch weiterzumachen. Der Nationalrat hat am 1. März mit 99 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung noch für einen Schwellenwert von 500 000 Franken gestimmt. Der Ständerat hat am 9. März dann wieder für die 100 000 Franken, wie sie im Gesetz bestehen, gestimmt, und zwar ohne eine Gegenstimme; das war schon in der Kommission des Ständerates so.

Ihre Kommission ist nun mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auf diesen Schwellenwert von 100 000 Franken eingeschwenkt, der heute geltendes Recht ist. Mit Bezug auf die Frage, ob dieser Schwellenwert allenfalls erhöht werden könnte, hat sie aber mit 15 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen auch ein Postulat (17.3115) verabschiedet, das genau diese Frage klären soll, und den Bundesrat beauftragt, eine Evaluation vorzunehmen, ob aufgrund der geänderten Geldwerte seit der Einführung allenfalls eine Erhöhung des Schwellenwertes von 100 000 Franken angezeigt wäre.

Die Mehrheit der Kommission hält nun dafür, dass der Gläubigerschutz in diesem Bereich auch ein sehr wichtiger Punkt ist und dass ein Erhöhen des Schwellenwertes auf 500 000 Franken ein sehr starker Eingriff ins SchKG und auch in die Publizitätswirksamkeit des Handelsregisters wäre, der enorme Auswirkungen hätte.

Namens der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Geschätzter Kollege Flach, ich habe vermutlich im Gegensatz zu Herrn Professor Vogt schon mehrere Handelsregistereinträge gemacht. Ich habe immer noch nicht verstanden, was der Grund für die Erhöhung sein soll. Könnten Sie mir als eigentlich Betroffener - in dem Sinn, dass ich mich eintragen muss, was nicht besonders bürokratisch ist - das erklären?

Flach Beat · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral

Es geht ja, wie gesagt, nur um Folgendes: Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich eintragen lassen, wenn er im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 100 000 Franken hatte. Diese Regelung, dieser Schwellenwert in Höhe von 100 000 Franken besteht schon seit vierzig Jahren. Rein bezüglich Inflation oder Geld berechnet, könnte man so weit gehen zu sagen: Heute entsprechen diese 100 000 Franken eigentlich einem Betrag von etwa 250 000 Franken. Wenn dem so wäre, könnte es sein - unser Postulat sagt: Prüfen wir das einmal! -, dass man den Wert anhebt. Beim Antrag der Minderheit Vogt hingegen, der ja jetzt schon bei 500 000 Franken, also um ein x-faches höher ist, wäre es dann mehr als die Wertberichtigung bezüglich Inflation.

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Nous en sommes à la dernière divergence et à la dernière séance d'élimination des divergences, avant une éventuelle Conférence de conciliation. La Commission des affaires juridiques vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats, par 14 voix contre 9 et 1 abstention.

Nous fondons cette proposition tout d'abord sur un argument qui est plutôt de nature institutionnelle. Le Conseil des Etats n'a pas trouvé pertinent de changer de manière importante le droit en vigueur sans consultation, ni analyse d'impact préalable. La majorité de la commission se rallie à cette vue. Cela dit, elle n'a pas totalement effacé de son esprit le fait que les arguments qui étaient d'abord la position majoritaire de la commission, puis, à deux reprises, la position majoritaire de ce conseil, ont une certaine pertinence et méritent une analyse. C'est pour cela, cela a été dit par mon préopinant, que votre commission a déposé un postulat visant justement à analyser les arguments qui ont été préalablement développés par Monsieur Vogt, à faire effectuer une analyse d'impact pour savoir si la proposition défendue par la minorité Vogt ne serait pas plus pertinente que le droit en vigueur. Mais, dans l'attente des résultats de cette analyse, il est difficile de dire si cela serait vraiment pertinent, et la majorité de la commission considère que, à ce stade de la discussion, il n'est vraiment pas utile, et il ne serait pas conforme à l'esprit de nos institutions, d'introduire un nouveau seuil aussi élevé sans analyse préalable.

Il y a aussi des arguments de fond; ils ont été essentiellement développés lors des précédents débats, je ne vais donc pas m'étendre. Mais il y en a un qui me paraît extrêmement important: une élévation à 500 000 francs du seuil à partir duquel l'inscription au registre du commerce deviendrait obligatoire signifierait que la quasi-totalité des entreprises individuelles n'auraient plus besoin de s'y inscrire.

Ce serait un saut assez important dans l'inconnu. Cet impact à lui seul justifie qu'on analyse ses conséquences avec une grande attention.

Il y aussi un argument de nature pratique: le fait, pour une entreprise, d'être inscrite au registre du commerce, même si elle n'a pas une activité commerciale débordante, c'est souvent ce qui permet aux entrepreneurs de bénéficier de rabais commerciaux. Alors, même s'il y a une petite démarche à faire en faveur des créanciers potentiels, cette démarche a aussi des avantages déterminants en pratique pour les entrepreneurs eux-mêmes.

Je vous recommande donc de suivre la majorité et de vous rallier au Conseil des Etats, qui était unanime sur ce sujet, afin d'éviter la Conférence de conciliation. Non seulement le Conseil des Etats était unanime, mais il n'y a même pas eu de proposition demandant d'adhérer à la décision du Conseil national, ce qui fait que l'issue d'une éventuelle et assez inutile Conférence de conciliation est d'ores et déjà connue. Et, pour paraphraser une citation connue, à la fin, c'est toujours le Conseil des Etats qui gagne.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Herr Schwaab, das Handelsregister sichert ja auch die Transparenz unter den Gewerbetreibenden. Ist das je nachdem auch für mich als Gewerblerin wichtig? Können Sie mir sagen, wie viele Gewerbetreibende nicht mehr erfasst werden, wenn man jetzt den Umsatzerlös, ab welchem die Eintragungspflicht besteht, von 100 000 auf 500 000 Franken erhöhen würde?

Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste

Je ne peux malheureusement pas vous donner de chiffres précis, Madame Leutenegger Oberholzer, parce que, justement, l'analyse n'a pas été menée dans ses derniers détails. Toutefois, il est sûr que la quasi-totalité, ou, à tout le moins, un nombre très important d'entreprises individuelles, n'auraient plus l'obligation de s'inscrire au registre du commerce si la proposition de la minorité devait l'emporter. C'est un des arguments qui a justifié la prise de position très nette tant du Conseil des Etats que de la commission.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen

(3 Enthaltungen)

de Buman Dominique · 1VP-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC

Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final.