15.470
Mieux concilier travail et famille. Droit à une réduction du taux d'occupation suite à une naissance
Carobbio Guscetti Marina · 2VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Allemann, Amherd, Arslan, Fehlmann Rielle, Flach, Guhl, Mazzone, Pardini, Ruiz Rebecca, Schmidt Roberto, Schwaab)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Allemann, Amherd, Arslan, Fehlmann Rielle, Flach, Guhl, Mazzone, Pardini, Ruiz Rebecca, Schmidt Roberto, Schwaab)
Donner suite à l'initiative
Masshardt Nadine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Die vorliegende parlamentarische Initiative wurde von Mitgliedern aus fast allen Fraktionen unterschrieben. In der Kommission machte dann auch nur gerade eine Stimme den Unterschied aus. Was genau will die Initiative?
Analog zur Regelung für das Bundespersonal sollen neu alle Arbeitnehmenden nach der Geburt eines Kindes ihr Pensum um maximal 20 Prozent reduzieren dürfen. Dabei darf das Arbeitspensum nicht unter 60 Prozent fallen. Der Anspruch muss innert zwölf Monaten geltend gemacht werden und ist unbefristet. Zudem gibt es keinen Anspruch, das Pensum wieder zu erhöhen. Es gibt auch keinen absoluten Kündigungsschutz. Kleinere Unternehmen würden davon ausgenommen.
Die Erfahrungen in der Bundesverwaltung sind deutlich positiv. 2014 haben 69 Männer und 70 Frauen vom Rechtsanspruch auf Pensenreduktion Gebrauch gemacht. Ab Lohnklasse 24 waren es gar 41 Männer und 34 Frauen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass erst 14 Prozent aller Väter, dafür 73 Prozent aller Mütter nicht oder in Teilzeit arbeitstätig sind. Der Reduktionsanspruch zementiert also die bisherige Rollenaufteilung nicht, sondern hilft, sie auszugleichen.
Warum ist das Thema aktuell? In Zeiten des Fachkräftemangels, verbunden mit dem Ziel der besseren Integration des inländischen Potenzials, sprich vorab der Frauen, ist es eine schlanke, eine günstige und vor allem eine erfolgversprechende Massnahme. Klar, eine solche Regelung wäre ein Eingriff in den Arbeitsmarkt. Angesichts der Fachkräfte-Initiative rechtfertigt sich dieser Eingriff jedoch. Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigen sämtliche Umfragen. Ich komme darauf zurück.
Denn eines ist klar: Der bessere Einbezug der Frauen in die Arbeitswelt gelingt nur, wenn sich Väter stärker in der Kinderbetreuung engagieren. Damit dies Realität wird, muss Teilzeitarbeit von Vätern akzeptiert sein; das macht volkswirtschaftlich Sinn. Inzwischen sind über die Hälfte aller Hochschulabgänger Frauen. Doch gemäss einer aktuellen Studie bleiben in der Schweiz nach der Familiengründung 50 000 Akademikerinnen zu Hause. Eine repräsentative Umfrage ergab, dass neun von zehn Männern gerne Teilzeit arbeiten würden. In der Realität arbeiteten 2015 aber nicht einmal zwei von zehn Männern Teilzeit. Es herrscht also ein riesiges Missverhältnis. Demgegenüber gibt es Umfragen, die zeigen, dass Väter mit Teilzeitjobs in vielerlei Hinsicht glücklicher sind. 82 Prozent aller Väter mit Teilzeitarbeit sind mit der Balance zwischen Kind und Job zufrieden. Bei Vätern mit Vollzeitstellen sind es bloss 55 Prozent.
Weshalb arbeiten denn nicht mehr Männer in Teilzeit? Einerseits, weil es zwischen dem Wunsch und der Realität eine grosse Diskrepanz gibt. Oft lehnen Vorgesetzte den Wunsch ab. Andererseits trauen sich viele Väter gar nicht zu fragen: erstens, weil sie in der Firma keine Vorbilder kennen und dies nicht zur Unternehmenskultur gehört, zweitens, weil sie massive finanzielle Einbussen befürchten, und drittens, weil sie denken, dass dies mit einer Karriere nicht zu vereinbaren sei. Die vorliegende Initiative wäre hierzu zielführend. Nach der Schaffung eines Anspruchs kann eben kein Vater mehr einen Vollzeitjob damit begründen, der Arbeitgeber lasse keine Reduktion zu. Sobald es Arbeitskollegen gibt, die reduzieren, steigt die Chance, dass sich die Kultur ändert und Teilzeitstellen für Väter akzeptiert werden. Dass verschiedene andere Formen von Abwesenheiten gang und gäbe sind, zeigen politische und soziale Engagements von Arbeitnehmenden, Verwaltungsratsmandate in anderen Firmen, Engagements im Militär oder als Fachlehrkraft in einer Fachhochschule. Warum sollte dies also für die Familienarbeit nicht möglich sein?
Fazit: Wollen wir die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf wirksam verbessern und etwas gegen den Fachkräftemangel unternehmen, ist die vorliegende Initiative eine sinnvolle und erfolgversprechende Massnahme, und es gewinnen alle: die Familien, die Arbeitnehmenden, die Volkswirtschaft, aber auch die Gesellschaft insgesamt.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Allemann Evi · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Meine Kollegin Nadine Masshardt hat umfassend begründet, weshalb sie diese parlamentarische Initiative eingereicht hat. Es geht, kurz zusammengefasst, darum, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich zu verbessern. Es soll ein Rechtsanspruch auf Pensenreduktion gewährt werden. Das ist heute im Bundespersonalrecht schon so geregelt. Nun soll das - mit einer grosszügigen Ausnahmeregelung für kleinere Unternehmen - für alle gelten.
Es ist also keine revolutionäre Forderung, es ist eine konkrete Forderung, die auf Bundesebene bereits Wirkung gezeigt hat. Die ersten Erfahrungen beim Bund sind positiv. Gerade in den höheren Lohnklassen waren es mehr Männer als Frauen, die im ersten Jahr des neu geltenden Rechts von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben.
Die Minderheit Ihrer Kommission erachtet diese relativ einfach umsetzbare Forderung als gleichstellungspolitisch zentral. Damit gibt man den Vätern real die Möglichkeit, sich stärker in der Kinderbetreuung zu engagieren. Das ist wichtig dafür, dass sich weniger Mütter aus der Arbeitswelt verabschieden oder ihr Pensum massiv reduzieren, teils so massiv, dass am Schluss die Möglichkeiten, in Führungspositionen zu arbeiten, kaum mehr vorhanden sind.
Wir stellen auch fest, dass heute Wunsch und Realität nicht in Übereinstimmung stehen. Viele junge Väter haben durchaus das Bedürfnis, ihr Pensum zu reduzieren, aber oft nicht die Möglichkeit, das auch wirklich zu tun. Es besteht deshalb hier Handlungsbedarf. Der Verbleib der Frauen im Arbeitsmarkt und das stärkere Engagement der Väter im Familienleben sind auch volkswirtschaftlich sinnvoll und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Es ist heute ja breit anerkannt, dass man Frauen vermehrt in den Arbeitsprozess einbinden soll, damit weniger Arbeitskräfte im Ausland rekrutiert werden müssen. Das gelingt aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört nach Ansicht der Minderheit Verschiedenes: die Lohngleichheit, der Elternurlaub, ein genügendes Angebot an Kitaplätzen etwa, aber eben auch die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten. Auch im Bericht des Bundesrates mit dem Titel "Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes", der im Mai 2015 publiziert wurde, wird empfohlen, die Massnahme, die Kollegin Masshardt vorschlägt, vertieft zu prüfen.
Ich beantrage Ihnen hiermit im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.
Bauer Philippe · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical
Vous l'avez entendu, l'initiative parlementaire qui nous est soumise vise à modifier le Code des obligations, c'est-à-dire le droit privé du travail, en obligeant les employeurs à accepter que leurs travailleurs des deux sexes puissent réduire de 20 pour cent leur taux d'activité à la suite d'une naissance. J'insiste sur le fait qu'il s'agit bel et bien de créer un droit pour le travailleur d'imposer à son employeur une réduction de son horaire de travail.
Vous l'avez aussi entendu, l'initiative se fonde sur l'exemple du droit public de la Confédération, sur l'ancien statut du personnel de la Confédération qui prévoit cette possibilité. Cette modification viserait, selon l'auteure, à favoriser l'intégration de la femme dans le monde du travail et la participation des pères à l'éducation des enfants, étant entendu qu'il n'y aurait, de l'avis de l'auteure de l'initiative, qu'une charge minime à supporter pour les employeurs. De plus, cela augmenterait la motivation et les disponibilités des collaborateurs.
Pour la commission, qui a discuté cette initiative le 19 août 2016, il ne s'agit pas, en ne donnant pas suite à l'initiative, de remettre en cause un éventuel partage du temps de travail au sein des couples, voire une réduction de l'horaire de travail, que ce soit pour l'homme ou pour la femme, à la suite d'une naissance.
La commission vous propose, par 12 voix contre 11 et 1 abstention, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire.
Pour la majorité de la commission, le droit suisse des contrats et le droit du travail postulent en effet que la liberté contractuelle est la base de notre droit des contrats. Les parties peuvent choisir librement avec qui elles veulent conclure un contrat, elles peuvent aussi choisir quel sera le contenu du contrat de travail. Dès lors, la comparaison avec le droit administratif, avec le droit public n'est pas relevante en la matière. Entrer aujourd'hui dans le jeu qui consisterait à imposer à toutes les entreprises un régime pareil - même si l'auteure de l'initiative propose effectivement de laisser les petites entreprises hors du système, sans toutefois nous dire à partir de quelle taille: deux, cinq, dix, quinze collaborateurs - violerait véritablement un des principes cardinaux de notre droit des contrats.
Cette proposition, toujours de l'avis de la majorité, aurait aussi comme conséquence d'introduire une distorsion de concurrence, qui doit aujourd'hui s'exercer entre les entreprises par le biais des conditions de travail qu'elles offrent à leurs collaborateurs.
Par ailleurs, cette proposition aurait, toujours de l'avis de la majorité de la commission, le gros désavantage de tuer, dans une certaine mesure, la discussion qui doit avoir lieu, avant ou après une naissance, entre le travailleur ou la travailleuse et l'employeur pour, peut-être, modifier le contrat de travail en prévoyant, effectivement, d'un commun accord, dans le respect du principe fondamental qu'est la liberté contractuelle, une réduction de l'horaire de travail.
Pour la minorité de la commission, le but justifie à lui seul la dérogation au principe de la liberté contractuelle et devrait profiter à l'économie. Il favoriserait le maintien des places de travail occupées aujourd'hui par des femmes et permettrait aussi aux pères de pouvoir diminuer leur temps de travail. De l'avis de la minorité, l'initiative permettrait aussi d'éviter que les entreprises qui, aujourd'hui, acceptent l'idée de diminuer le temps de travail soient punies lorsqu'elles sont progressistes.
Ces arguments n'ont pas convaincu la majorité de la commission, essentiellement en raison de la restriction faite à la liberté contractuelle, que nous ne saurions accepter.
C'est pourquoi, au nom de la majorité de la commission, je vous propose de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Masshardt.
Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Monsieur Bauer, ne pensez-vous pas que, dans un contexte de pénurie de main-d'oeuvre qualifiée et pour respecter la volonté de mieux exploiter le potentiel de main-d'oeuvre indigène, il conviendrait d'étendre une pratique qui a fait ses preuves à la Confédération - l'auteure de l'initiative et vous-même l'avez évoqué - ainsi que dans de nombreuses entreprises privées fonctionnant de cette manière, lesquelles ont constaté qu'elles n'étaient pas punies, mais qu'au contraire le système fonctionnait très bien, à la satisfaction de l'employeur et des employés concernés?
Bauer Philippe · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical
Il faut faire une différence: dans un cas, nous sommes en droit public et, dans l'autre, en droit privé. Permettez-moi de vous renvoyer une question, à savoir: pourquoi aujourd'hui vouloir absolument favoriser le travail à temps partiel, alors que, du même côté de l'hémicycle, celui où vous siégez, on postule qu'il faut soutenir davantage la création de crèches?
Egloff Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die parlamentarische Initiative Masshardt "Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Rechtsanspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrades nach der Geburt" fordert, dass das Obligationenrecht derart anzupassen sei, dass Arbeitnehmende nach der Geburt einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigungsreduktion geltend machen können. Kleinere Unternehmen können von der Regel ausgenommen werden.
Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Initiantin hat ausgeführt, dass der Bund positive Erfahrungen mit der Einführung eines Anspruches auf eine Arbeitszeitreduktion nach der Geburt gemacht habe, weshalb eine analoge Regelung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Unternehmen der Privatwirtschaft eben auch einzuführen sei. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die öffentliche Verwaltung rund 200 000 Mitarbeitende beschäftigt, was das Überbrücken und Planen von Abwesenheiten und Stellvertretungen rein durch die hohe Zahl von Mitarbeitenden massiv erleichtert. Dagegen bestehen die Unternehmen der Privatwirtschaft zu 99 Prozent aus KMU, wovon rund 98 Prozent der Unternehmen maximal 50 Mitarbeitende beschäftigen. Diese Zahlen zeigen klar, dass die Situation des Bundes mit seiner Vielzahl von Mitarbeitenden, seinen Vertretungsmöglichkeiten und entsprechenden Arbeitszeitlösungen nicht mit der grossen Mehrheit der Unternehmen in der Privatwirtschaft vergleichbar ist.
Der Bundesrat hat seinen Bericht "Neue Wachstumspolitik 2016-2019" vorgelegt. In diesem Bericht geht es insbesondere um die Stärkung der Volkswirtschaft und des Arbeitsmarktes. Der Bundesrat nennt das Wachstum der Arbeitsproduktivität als allererste Säule. Dazu gehören als fünfte Massnahme auch die administrative Entlastung und die adäquate Regulierung für Unternehmen. Eine zusätzliche Regulierung ist Gift für unsere Volkswirtschaft und für unseren noch einigermassen flexiblen Arbeitsmarkt, der eben ein Standortvorteil ist.
Die Bemühungen der Arbeitgeber um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind evident. Die Arbeitgeber sind trotz ihrer unterschiedlichen betrieblichen und regionalen Voraussetzungen sehr aktiv und bemühen sich, auch um gute Arbeitskräfte anziehen zu können, um flexible Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitlösungen. Entsprechend hat die Schweizer Wirtschaft auch mit dem Ausbau der Teilzeitarbeit sehr viel bewegt, ist doch hierzulande mehr als jede dritte Person in einem Teilzeitpensum beschäftigt; mit Ausnahme von Holland bietet kein anderes Land der OECD ein vergleichbares Teilzeitangebot.
Flexibilität ist bei gutem Willen immer möglich und geradezu ein Gebot der Stunde. Die Unternehmen sind heutzutage in einem Wettbewerb, gerade was gutqualifizierte Leute betrifft, die Suche nach Talenten. Sie bieten attraktive Arbeitsbedingungen an, sodass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich ist. Viele Unternehmen haben inzwischen auch entdeckt, dass in gemischten Teams eine bessere Kreativität entstehen kann. Diese Arbeitszeitmodelle werden aber auf der Basis von betrieblichen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Unternehmen und der Bedürfnisse der betroffenen Personen vereinbart. Angesichts der Vielzahl an flexiblen Arbeitszeitmodellen besteht auch kein Bedürfnis nach einem staatlichen Eingriff.
Ich wiederhole den Antrag der Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Dieser Antrag wird auch von der SVP-Fraktion unterstützt.
Vote
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Mehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 67 Stimmen
Dagegen ... 110 Stimmen
(3 Enthaltungen)