00.314, 01.3012, 01.3196

Bekämpfung der Pädophilie / Bekämpfung der Pädophilie / Internetkriminalität. Wirksamere Bekämpfung mit effizientem Verfahren

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

00.314

Antrag der Kommission

Der Initiative keine Folge geben

Proposition de la commission

Ne pas donner suite à l'initiative

01.3012

Antrag der Kommission

Überweisung der Motion

Proposition de la commission

Transmettre la motion

01.3196

Antrag der Kommission

Mehrheit

Ziffer 1 der Motion ablehnen und Ziffer 2 überweisen

Minderheit

(Brunner Christiane, Berger, Studer Jean)

Die Motion überweisen

Proposition de la commission

Majorité

Rejeter le chiffre 1 de la motion et en transmettre le chiffre 2

Minorité

(Brunner Christiane, Berger, Studer Jean)

Transmettre la motion

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Kommission beantragt Ihnen, der Standesinitiative Genf 00.314 keine Folge zu geben, die Motion 01.3012 des Nationalrates zu überweisen, Ziffer 1 der Motion Aeppli Wartmann 01.3196 abzulehnen und Ziffer 2 zu überweisen. Gemeinsame Basis der ganzen Diskussion ist die wachsende Sorge über die zunehmenden Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern. Die Beratungen drehen sich zentral um folgende Fragen: Tut der Bund in diesem Bereich genug, und sollen insbesondere die Strafverfolgungskompetenzen beim Bund zentralisiert werden?

Zur ersten Frage - die Kommission legt Wert darauf, dass dies auch in der Öffentlichkeit und dem Kanton Genf gegenüber erwähnt wird: Der Bund hat sich in letzter Zeit durchaus engagiert. Erinnert sei insbesondere an den Analysebericht der Arbeitsgruppe "Bekämpfung des Missbrauchs der Informations- und Kommunikationsmittel" (Bemik), dann an die Verbesserung der Koordination, die Einführung der nationalen Koordinationsstelle auf den 1. Januar 2003 sowohl mit Monitoring wie Clearing und eben mit diesem Analyseauftrag. Dann sei an die Mitarbeit in entsprechenden internationalen Arbeitsgruppen - Interpol usw. - und im Europarat für eine Konvention gegen die Cyberkriminalität erinnert. Dann erinnert sich der Rat selbstverständlich an die Änderung des Sexualstrafrechtes - Stichworte sind Verjährung und Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornografie. Schliesslich sei an die Expertenkommission erinnert, die der Bundesrat bzw. Frau Metzler betreffend meine Motion 00.3714, "Netzwerkkriminalität. Änderung der rechtlichen Bestimmungen", eingesetzt hat. Diese Arbeitsgruppe ist an der Arbeit.

Es sind also drei Geschäfte zu beurteilen, die Standesinitiative und die beiden Motionen. Zur Standesinitiative Genf: Es ist klarzustellen, dass die Genfer Standesinitiative die gesamte Problematik inhaltlich aufgegriffen und einiges bewegt hat. Das ist allgemein anerkannt worden. Heute - zwei Jahre später - ist allerdings erfreulicherweise einiges erfüllt, oder die Umsetzung ist im Gange. Eigentlich ist es damit jetzt nicht mehr nötig, gemäss dieser Initiative eine Vorlage zu erarbeiten. Sie ist durch die Ereignisse überholt worden. Aber zum Zeitpunkt, als die Standesinitiative eingereicht wurde, war das Anliegen durchaus legitimerweise auf die Traktandenliste zu setzen.

Nicht weil die Initiative falsch war, sondern weil sie zwischenzeitlich überholt und das Ziel im Wesentlichen erreicht ist, beantragt Ihnen die Kommission, ihr keine Folge zu geben.

Die Motion aus der nationalrätlichen Schwesterkommission nimmt die Anliegen der Standesinitiative auf, so weit sie noch offen sind. Dementsprechend beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, sie zu überweisen.

Es ist heute im Grunde genommen aus unserer Sicht nur eine Frage zu klären, und die Kommission beantragt Ihnen, ihr in dieser einen Frage zu folgen. Sie betrifft Ziffer 1 der Motion Aeppli Wartmann. Es geht um die Frage der Erweiterung der Strafverfolgungskompetenz des Bundes auf alle Delikte, die mit Hilfe des Instrumentes des Internet begangen worden sind, namentlich im Fall der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Aus der Diskussion Ihrer Kommission ist über drei Hauptgründe zu berichten:

1. Wenn wir auf das technische Mittel abstellen, ergibt sich das Problem der Abgrenzung dieser Kompetenz zwischen dem Bund und den Kantonen. Diese Abgrenzung würde den Sachzusammenhang verletzen: Ein und dasselbe Delikt müsste je nach technischen Mitteln von unterschiedlichen Behörden behandelt werden. Das führt zu Doppelspurigkeiten, zu einem Parallelismus, der nicht sinnvoll ist.

2. Die Kantone kennen den Sachzusammenhang zum persönlichen Umfeld der Kinder besser; das haben die Fachleute in der Kommission unterstrichen. Das leuchtet an sich auch ein und hat Gewicht.

3. Bezüglich der Verwaltungseffizienz ist nun der Bund mit der neuen Strafverfolgungskompetenz nach Artikel 340bis StGB bereits ganz erheblich gefordert. Schon dort haben sich beispielsweise personelle Engpässe eingestellt; es ist nicht sinnvoll, eine erhebliche zusätzliche Belastung in Kauf zu nehmen.

Damit bleibt aus der Diskussion Ihrer Kommission die Sorge um die Sache. Das muss unterstrichen werden. Am 1. Februar dieses Jahres ist in den EU-Mitgliedstaaten im materiellen Strafrecht und in der Strafverfolgung eine Neuordnung in Kraft getreten. Die Initiative des Kantons Genf ist nun seit zwei Jahren hängig. Die erwähnte Motion wurde vor anderthalb Jahren eingereicht, und damit standen wir in der Kommission - das hat sich deutlich gezeigt - vor einem Zeitproblem. Einerseits sind die Vorstösse seit längerer Zeit deponiert, und andererseits wird jetzt in der EU seit einigen Monaten bereits gemeinsam vorgegangen. Ohne neue Strafnormen kommt diese neue Koordinationsstelle nicht voll zum Tragen; es müssen die entsprechenden materiellrechtlichen Grundlagen vorhanden sein.

Darum erlaube ich mir aufgrund der Diskussion Ihrer Kommission die Erwartung zu formulieren, die in der Kommission teilweise recht intensiv und pointiert zum Ausdruck kam. Es besteht die Erwartung, dass diese materiellen Arbeiten rasch erledigt werden und dass die uns angegebene Maximalfrist des nächsten Frühjahrs nicht ausgeschöpft wird. Vielmehr sollten sich die Expertenkommission, das Departement und der Bundesrat auf ein Minimum beschränken und versuchen, in Etappen vorzugehen, damit wir das Ziel pragmatisch erreichen; es liegen ja entsprechende Vorschläge auf dem Tisch.

Die gemeinsame Sorge um die zunehmenden Verstösse gegen die sexuelle Integrität von Kindern führt zu diesem Antrag Ihrer Kommission. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.

Brunner Christiane · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Ma proposition de minorité est tout d'abord une proposition de protestation contre la lenteur avec laquelle on traite ce dossier. D'abord, on met les choses de côté, puis on les reprend pour nous promettre un avant-projet pour le milieu de l'année suivante. Je dois dire que je ne sais plus que répondre à mes collègues genevois s'ils me posent la question de savoir où l'on en est. J'ai enregistré avec satisfaction qu'on a fait un certain nombre de choses, mais l'initiative cantonale 00.314 l'a dit il y a deux ans déjà, et bien sûr qu'on attend encore beaucoup plus de la part du Conseil fédéral, beaucoup plus dans le sens d'une accélération du traitement.

Je ne critique pas ce qui a été fait. Je trouve que c'est tout à fait juste et légitime, mais que le rythme est trop lent par rapport à des crimes gravissimes qui entraînent des conséquences tout aussi graves pour les enfants: destructuration totale de leur personnalité, si ce n'est mise en cause de leur intégrité physique ou même de leur vie. Il faut quand même voir que nous avons de plus en plus une utilisation commerciale de cette barbarie. Il me semble que contre cette utilisation commerciale les moyens ne sont pas adéquats, que les cantons ne peuvent pas mettre en place les armes nécessaires pour combattre le commerce des enfants d'abord, et le commerce des enfants via Internet ensuite.

Il me semble que la réponse du Conseil fédéral est insatisfaisante dans la mesure où l'on dit simplement que les autorités de poursuite pénale ne peuvent pas s'occuper à ce stade de ce type d'infractions puisque ce n'est pas prévu. Elles sont en pleine réorganisation puisqu'on leur a donné des compétences élargies. Je comprends bien que ces compétences élargies entraînent des tâches de plus en plus grandes pour les autorités de poursuite pénale fédérales, mais on est justement en train de réorganiser ces tâches-là. On a donné des compétences élargies aux autorités de poursuite pénale fédérales, et je pense que ce serait le moment de dire qu'en matière de crimes gravissimes de cette nature, il faut que la Confédération, elle aussi, ait la compétence de poursuivre pénalement.

Je vous avouerai que personne ne comprend comment l'Union européenne arrive - péniblement, mais elle y arrive - à s'organiser dans le domaine, à prendre des décisions dont on attend quelque chose, alors que nous, de notre côté, nous avons l'impression que notre société, en Suisse, ne peut pas se donner les moyens de poursuivre ces criminels, ni sur le plan national, ni sur le plan international. Cette préoccupation concerne toute la population suisse, pas seulement bien sûr à l'égard des enfants dans notre pays, mais aussi à l'égard de l'utilisation des enfants encore plus faibles qui vivent dans des pays totalement défavorisés.

Il me semble donc que la décision du Conseil national de transmettre la motion Aeppli Wartmann en tant que telle est en tout cas un signal à l'égard du Conseil fédéral: on veut que ce soit une priorité. Une priorité qu'on ne peut pas simplement abandonner aux cantons, une priorité qui ne permet pas de dire: "Ma foi, maintenant, il y a le frein à l'endettement, nous ne pouvons pas la réaliser." J'entends tous les membres de la Commission des finances me dire que c'est comme ça. Mais par rapport à des crimes aussi graves et par rapport à une barbarie qui s'étend de plus en plus, il me semble que la Confédération se doit de placer des priorités pour lutter contre cette barbarie.

C'est en ce sens-là que je vous demande de transmettre la motion Aeppli Wartmann 01.3196 en tant que telle, comme l'a fait le Conseil national.

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich unterstütze in dieser Sache die Minderheit. Die Argumente, die dagegen vorgebracht werden, dass der Bund in diesem besonderen Fall der Straftaten im Bereich der Pädophilie durch das Internet tätig wird, sind in meinen Augen nicht überzeugend. Entscheidend ist doch, dass die in 26 Kantone aufgeteilte Schweiz nicht hinreichend in der Lage ist, ein solches Delikt überhaupt an 26 Orten richtig zu verfolgen. Das Internet ist eine internationale Erscheinung, und die Verfolgung dieser Straftaten setzt voraus, dass in der Schweiz eine entsprechende zentrale Organisation besteht, die das aufnimmt und nachher auch die Strafverfolgung durchführt.

Vorgesehen ist eine Koordinationsstelle, die beim Bund angesiedelt ist und Abklärungen treffen sowie Ermittlungen durchführen soll. Wenn man diese Stelle einrichten will - und ich hoffe, dass man dies jetzt auch tut -, ist nicht einzusehen, warum man dann nicht auch die Ergebnisse, die diese Ermittlungen bringen, unmittelbar in die notwendigen Strafverfolgungsmassnahmen umsetzt und man hier wieder den Schritt zurück macht und die Sache an die Kantone zurückschiebt. Es gibt keinen Grund, die Ermittlungskompetenz und die Strafverfolgungskompetenz in diesem Fall auseinander zu halten.

Mit einem formalen Argument wird erklärt - ich habe das im Protokoll gelesen -, es gehe hier eben nicht darum, nach dem Tatmittel - eben Internet -, sondern nach der Tatkategorie - Sexualdelikt - abzugrenzen. Sexualdelikte seien als Tatkategorie in der Regel bei den Kantonen angesiedelt, und man könne jetzt nicht plötzlich nach dem Tatmittel - Internet - unterscheiden. Das scheint mir ein sehr formalistisches Argument und nicht am Ziel der Sache orientiert zu sein. Das Ziel ist nämlich, dass wir in diesem Bereich effektiv eine wirksame Strafverfolgung erhalten und sie nicht dadurch wieder auflösen, dass wir zwar die Ermittlungen beim Bund machen, aber nachher 26 Kantone die Strafverfolgung durchführen lassen.

Auch nicht stichhaltig scheint mir das in der Debatte vorgebrachte Argument, die Kantone würden das Umfeld der Betroffenen besser kennen. Hier geht es ja um die Kriminalität, die auf dem Internet stattfindet, und diese kann in verschiedenen Kantonen, wahrscheinlich sogar in mehreren Kantonen und im Ausland, betroffene Opfer haben. Es ist keineswegs so, dass sich das an einem bestimmten Ort konzentriert. Es wird im Gegenteil so sein, dass verschiedene Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz aktiv werden müssen.

Das Argument des Umfeldes überzeugt daher meines Erachtens nicht. Das letzte vorgebrachte Argument, der Bund sei ohnehin zu sehr belastet und könne nicht noch mehr belastet werden, überzeugt mich auch nicht. Wenn Sie schon eine Ermittlungsstelle beim Bund einrichten - mit guten Gründen, ich unterstütze das vehement, und wie ich gelesen habe, soll diese mit rund neun Personen bestückt sein -, wenn also die polizeiliche Arbeit mehr oder weniger auf Bundesebene gemacht wird, ist es sogar kostensparend, wenn auch die unmittelbar nachher folgende Strafverfolgung angehängt wird, die ja die juristische Seite der Übung umfasst. Das ist auch viel effizienter, als wenn dieser Teil in einem wahrscheinlich auch recht mühsamen und komplexen Verfahren an verschiedene Kantone zurückgegeben wird und dort - das ist ja in solchen Fällen üblich - die ganze Ermittlungs- und Aktenarbeit nochmals aufgerollt werden muss. Ich denke, es ist kein effizientes Vorgehen, wenn wir das so vorsehen.

Dass man sagt, der Bund wolle in diesem Sektor der Strafverfolgung einfach nicht mehr Kosten übernehmen, weil er mit den neu übernommenen Strafverfolgungsbereichen - Wirtschaftskriminalität usw. - jetzt schon zu viele Kosten habe, kann ich durchaus verstehen. Aber wenn wir davon reden, dass in jenem Bereich rund 400 Beamte neu eingesetzt werden, dann ist es von mir aus gesehen ohne weiteres möglich, einen beschränkten Teil an Ressourcen auch für diesen Bereich einzusetzen und damit die an die Ermittlung anschliessende Strafverfolgung auf Bundesebene zu übernehmen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen und auch Ziffer 1 der Motion Aeppli Wartmann zu überweisen.

Epiney Simon · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Comme vous l'avez entendu de la part du rapporteur, le souci de la commission est de vouloir véritablement s'attaquer au fléau que constitue la cybercriminalité. Toutefois, nous ne voulons pas non plus laisser de faux espoirs. Par exemple, la Confédération a été investie de nouvelles tâches, notamment pour réprimer le blanchiment d'argent, la criminalité économique. Parallèlement, le Parlement n'octroie pas les moyens nécessaires pour engager le personnel suffisant et mettre en place les infrastructures pour que nous puissions véritablement être efficaces dans ces différents domaines. D'autre part, la Confédération doit mettre en place le Tribunal pénal fédéral et cela exige de la part de l'Office fédéral de la justice une disponibilité et un engagement hors du commun.

Dès lors, si la commission s'est montrée sceptique sur le point de transmettre en tant que motion une partie des préoccupations de l'auteur de la motion 01.3196, c'est d'abord pour des raisons purement pratiques en disant: "Il faut laisser maintenant cette commission, composée à la fois des représentants de la Confédération et des cantons, dresser un rapport et faire des recommandations complémentaires à celles qu'elle a déjà déposées. Ensuite, on pourra mettre en place une véritable stratégie pour combattre ce fléau."

Ceci dit, il faut quand même rappeler qu'il n'y a pas qu'Internet qui permet la commission de pareilles infractions extrêmement graves. Il convient également de s'attaquer au réseau des cassettes vidéo sans oublier que la plupart des délits qui sont commis contre des enfants ne sont pas l'affaire d'Internet, mais des proches. Une certaine cohérence s'impose donc là aussi entre les différentes procédures qui doivent être mises en place.

Ceci dit, nous partageons totalement les préoccupations qui ont été émises, soit par le canton de Genève, soit par Mme Aeppli Wartmann. C'est pour cette raison que nous vous demandons de suivre l'avis de la commission et d'attendre le rapport de la commission avant de pouvoir définitivement ancrer dans la loi une disposition légale.

En tout état de cause, nous veillerons à ce que le Conseil fédéral soit extrêmement vigilant pour ancrer dans le Code pénal des dispositions topiques afin de réprimer cette criminalité inacceptable qui a lieu également sur Internet.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Je vous informe que je vais faire circuler une carte de voeux que nous adresserons à M. Wenger qui, pour des raisons de santé, ne peut pas assister à nos débats.

Marty Dick · Ständerat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je n'ai, hélas, pas pu participer à la séance de commission des 2 et 3 mai 2002 où cet objet a été examiné. Si j'avais été présent, je me serais certainement rallié à la minorité (motion 01.3196).

Il me semble qu'il y a des arguments absolument clairs qui, par ailleurs, ont déjà été avancés. Internet est devenu aujourd'hui un instrument extrêmement puissant et performant, à des fins criminelles aussi. Il est désormais de notoriété publique que les grands réseaux pédophiles se sont créés, agissent et font de l'argent à travers la toile. Donc, c'est un phénomène qui va bien au-delà de nos frontières, c'est un phénomène mondial. Il me semble absolument absurde de vouloir laisser aux cantons la compétence de juger et surtout de poursuivre ce phénomène qui a une dimension mondiale. Je crois qu'on doit avoir une compétence fédérale, un bureau central qui soit à même de dialoguer avec les autorités étrangères, qui soit à même d'échanger rapidement des informations et de coordonner les opérations de répression.

Il me semble qu'on est en train de répéter la discussion que l'on a eue il y a quelques années lorsqu'on proposait de conférer à la Confédération la compétence de poursuivre le crime organisé et les cas graves de criminalité économique internationale. C'est le même problème. On est en face d'un phénomène de crime organisé sur Internet. C'est un phénomène qui a une dimension internationale et contre lequel les cantons ne sont pas équipés.

Je vous invite donc à transmettre le chiffre 1 de la motion (01.3196) pour que soit clairement reconnue la compétence fédérale. Et il appartiendra au Parlement, par la suite, avec cohérence, d'accorder à la Confédération les moyens financiers nécessaires, parce que ce qui m'inquiète, c'est que déjà maintenant on entend souvent des voix dire que la répression pénale coûte trop d'argent. Je vous prie de comparer ce que coûte la répression pénale, ce que coûtent les mesures destinées à assurer la sécurité des citoyens contre le crime, par rapport à ce qu'on dépense pour l'armée, pratiquement toujours sans aucune discussion.

Je soutiens donc sans aucune hésitation la proposition de la minorité de la commission.

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Mich erinnert die Diskussion und vor allem das letzte Votum von Herrn Kollege Marty an die Diskussion im Jahre 1999. Damals wurde hier im Rat im Schnellverfahren die Kompetenzerweiterung für den Bund eingeführt - sie wurde dann auch im Nationalrat unterstützt -, nämlich die Schaffung neuer Verfahrenskompetenzen des Bundes in den Bereichen organisiertes Verbrechen und Wirtschaftskriminalität, ebenfalls gegen den Antrag der damaligen Kommission für Rechtsfragen. Es schien ja sehr einsichtig, wenn die Kompetenzen hier zentralisiert werden. Es wurde als notwendig begründet, und die Räte haben zugestimmt. Jetzt jammern alle darüber, was das kostet. Es ist nicht mit den Kantonen abgesprochen worden. Ich teile an sich die Absicht dieser Vorstösse, aber bevor mir gesagt wird, was das Ganze kostet und dass man auch bereit ist, die Kosten zu übernehmen, kann ich ihnen nicht zustimmen. Ich möchte heute nicht noch einmal das Gleiche erleben wie das, was die Folge des Beschlusses von 1999 war.

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Die Bekämpfung der Internetkriminalität hat in der Schweiz eine lange Vorgeschichte, die mit parlamentarischen Vorstössen und mit kontroversen Medienberichten gespickt ist. Die heute zur Debatte stehenden Vorstösse haben eine zeitgemässe und dem neueren Medium Internet angepasste Bekämpfung der Internetkriminalität im Allgemeinen und der sexuellen Ausbeutung der Kinder im Besonderen zum Ziel.

Bei allem Verständnis für die ehrliche Betroffenheit in Bezug auf die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet - ich glaube, das macht uns alle betroffen - muss ich doch den Vorwurf zurückweisen, dass mein Departement hier inaktiv gewesen sei oder Arbeiten verzögert hätte. Diesen Vorwurf kann ich so nicht stehen lassen. Der Bundesrat will ja - das habe ich bereits verschiedentlich erläutert - zusammen mit den Kantonen eine nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität im Bundesamt für Polizei einrichten; es wurde von Herrn Pfisterer bereits erwähnt. Sie soll am 1. Januar des nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Der Bundesrat wird drei Stellen finanzieren, die Kantone finanzieren ihrerseits sechs neue Stellen. Diese Kostenverteilung wurde zusammen mit der KKJPD in einer Verwaltungsvereinbarung festgehalten. Ich bin überzeugt, dass wir in diesem Bereich nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgreich sein können. Wir brauchen - es wurde bereits angetönt - auch die entsprechenden finanziellen Ressourcen. Der beste Wille allein genügt eben hier nicht.

Bei der Einrichtung dieser Koordinationsstelle wird an den bestehenden Ermittlungskompetenzen nichts geändert. Mit der neuen Koordinationsstelle wird im Dienst für Analyse und Prävention das Internetmonitoring wieder aufgenommen und eine systematische Analyse der Internetkriminalität sichergestellt. In der Bundeskriminalpolizei wird eine Clearingstelle eingerichtet, die Anzeigen und Verfahren auf nationaler Ebene koordiniert.

Ich möchte noch einmal wiederholen, dass die Schaffung dieser drei durch den Bund finanzierten Stellen nur möglich sein wird, wenn das Parlament die entsprechenden Kredite gutheisst. Natürlich muss auch eine genügend grosse Anzahl Kantone ihrerseits bereit sein, den finanziellen Verpflichtungen der Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung der anderen sechs Stellen durch die Kantone nachzukommen.

Zu den einzelnen Vorstössen, zuerst zur Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates: Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme eine teilweise Ablehnung der Motion. Insbesondere widersetzten wir uns der Einrichtung einer Fachstelle zur Untersuchung und Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität gegenüber Kindern. Denn kriminelle Organisationen decken meist ein breites Spektrum an Delikten ab; es würde eine Einschränkung der Ermittlungen bedeuten, wenn die Kriminalität gegen Kinder von einer speziellen, von den anderen Delikten getrennten Fachstelle behandelt und analysiert würde.

Die Kommission für Rechtsfragen hat dann allerdings anlässlich der Beratung im Plenum des Nationalrates dargelegt, dass die beiden ersten Punkte der Motion die Einrichtung einer Koordinationsstelle zum Internet-Monitoring und -Clearing der Anzeigen fordern - also genau das, was wir im Begriff waren, zusammen mit den Kantonen zu vereinbaren und einzurichten. In diesem Sinne habe ich mich im Nationalrat mit der integralen Entgegennahme der Motion einverstanden erklärt.

Zur dritten Forderung dieser Motion: Diese wird im Rahmen der Motion Pfisterer Thomas 00.3714 behandelt; Herr Pfisterer hat schon darauf hingewiesen. Ich habe eine Expertenkommission eingesetzt. Diese hat den Auftrag zu prüfen, mit welchen rechtlichen, organisatorischen und technischen Massnahmen Rechtsverletzungen, die mit dem Internet begangen werden, verhindert und geahndet werden können. Wir haben einen Zeitplan vorgesehen, der einen Bericht und einen Vorentwurf bis Ende des nächsten Jahres vorsieht. Ich nehme zur Kenntnis, dass Herr Pfisterer hier einen schnelleren Fahrplan wünscht, dafür allenfalls in einem eingeschränkteren Rahmen. Wir werden das anschauen, aber ich möchte in dieser Sache keine Schnellschüsse und Einzelaktionen, sondern wir werden prüfen, inwieweit man einzelne Punkte allenfalls vorziehen kann. In diesem Sinne ist also der Bundesrat damit einverstanden, dass die Motion der RK-NR integral als Motion überwiesen wird.

Zur Motion Aeppli Wartmann 01.3196: Ich habe bereits im Nationalrat darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgung pädophiler Delikte heute durch kantonale Behörden erfolgt, nicht zuletzt auch zum Schutz des verletzten Kindes. Diese Überlegungen hat kürzlich auch eine Expertengruppe bestätigt, welche die Revision des Opferhilfegesetzes vorbereitet. Die Expertengruppe stellt in ihrem Zwischenbericht den kantonalen Aktivitäten ein gutes Zeugnis aus und stellt keinen Antrag, die Zuständigkeiten dem Bund zu übertragen. Im Gegenteil: Die besondere Bedeutung einer möglichst engen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und den Sozialdiensten vor Ort wird ausdrücklich betont.

Wenn nun Ziffer 1 dieser Motion überwiesen würde, hätte dies zur Folge, dass jene Sexualdelikte gegen Kinder, die mit dem Mittel des Internet begangen werden, in die Kompetenz der Strafverfolgungsorgane des Bundes und alle übrigen - also die mittels Videokassetten, Bildern und anderen Publikationen begangenen - in die Strafverfolgungskompetenz der Kantone fallen würden. Das heisst, wir würden bei der Anwendung eines Artikels die Kompetenz der Strafverfolgung einer Handlung nur wegen eines anderen Tatmittels - einerseits des Internet und andererseits z. B. der Videokassetten oder Fotografien - zweiteilen. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass sich diese Zweiteilung negativ auswirken könnte.

Ich möchte noch eine Querverbindung herstellen und darauf aufmerksam machen, dass wir bei der Revision des Sexualstrafrechtes - es ging um die Ausdehnung der Verjährungsfristen bei Sexualdelikten an Kindern und um das Verbot des Besitzes harter Pornografie - auch die Frage diskutierten, ob die Begehung von Delikten im Internet ein besonders schweres Delikt sein soll, ob es sich um eine qualifizierte Begehung handeln soll. Man verzichtete dort darauf, die Benützung des Tatmittels Internet als qualifizierten Tatbestand auszugestalten.

Ich möchte in Ergänzung zu dem, was von Herrn Pfisterer schon gesagt wurde - dass man diese Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund nicht vornehmen sollte -, noch einmal Folgendes betonen: Es ist unseres Erachtens nicht verantwortungsvoll, wenn wir Kompetenzen von den Kantonen zum Bund verschieben, ohne dass wir sichergestellt haben, dass diese Strafverfolgung dann auch funktioniert. Ich will jetzt nicht einmal auf die Kostenfrage eingehen. Es sind uns nach wie vor keine Informationen bekannt, wonach die Strafverfolgung in den Kantonen nicht funktionieren würde.

Zusätzliche Kompetenzen - es wurde darauf hingewiesen - haben zur Folge, dass zusätzliches Personal zu rekrutieren ist, und dieses Personal muss von den Kantonen zum Bund wechseln, so wie es jetzt im Zuge der Diskussion der Umsetzung der Effizienzvorlage auch der Fall ist. Es ist aus unserer Sicht eben nicht eine Kompetenzverschiebung gefragt, sondern die Verbesserung der Koordination und auch eine gezielte Unterstützung der Ermittler vor Ort. Ich möchte vielleicht noch erwähnen, dass auch die letzten Votanten in der Plenumsdebatte im Nationalrat darauf hingewiesen haben, man solle nicht 26 verschiedene Monitoringstellen einrichten, man brauche eine. Das ist genau der Punkt, wo wir handeln, und der entspricht genau den Forderungen, die wir, basierend auf der Motion der RK-NR, auch umsetzen wollen. Was wir nicht wollen, ist, dass inskünftig der Bundesanwalt und nicht mehr die kantonalen Staatsanwälte diese Verfahren führen.

Ich beantrage also namens des Bundesrates, Ziffer 1 der Motion Aeppli Wartmann nicht zu überweisen und damit keine neue Strafverfolgungskompetenz beim Bund zu schaffen, und Ziffer 2 zu überweisen.

Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

00.314

Le président (Cottier Anton, président): La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative.

Angenommen - Adopté

01.3012

Überwiesen - Transmis

01.3196

Ziff. 1 - Ch. 1

Abstimmung - Vote

Für Überweisung der Motion .... 10 Stimmen

Dagegen .... 27 Stimmen

Ziff. 2 - Ch. 2

Überwiesen - Transmis