22.062
LAMal. Modification (Mesures visant à freiner la hausse des coûts – 2e volet)
Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung, Paket 2)
Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Mesures visant à freiner la hausse des coûts, 2e volet)
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir beraten die verbliebenen Differenzen in einer Debatte. Frau Weichelt begründet den Antrag ihrer Minderheit und spricht auch für die Grüne Fraktion.
Weichelt Manuela · Mit-F · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S
Ich spreche für meine Minderheit und zugleich für die Grüne Fraktion. Es verbleiben nur noch drei Minderheiten. Zur Minderheit Weichelt bei Artikel 32 Absatz 3 bezüglich der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit: Einig sind sich National- und Ständerat darüber, dass die Häufigkeit der Prüfung der WZW-Kriterien variieren kann und dass auch nur einzelne Kriterien geprüft werden können. Nicht einig sind sich die beiden Kammern bezüglich des Umfangs. Gemäss dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates soll je nach Leistung auch die Prüfung des Umfangs bei den WZW-Kriterien variieren.
Meine Minderheit beantragt, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und den Begriff "Umfang" in Artikel 32 Absatz 3 aufzunehmen. Der Ständerat hat dies ohne Gegenantrag beschlossen. Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen, meiner Minderheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Zur Minderheit Wyss bei Artikel 56a: Einig sind sich der Nationalrat und der Ständerat, dass die Versicherer die Rechnungsdaten verwenden können, um ihre Kundinnen und Kunden, die Versicherten, gezielt über kostengünstigere Leistungen, besondere Versicherungsformen oder präventive Massnahmen zu informieren. Nicht einig sind sich die beiden Kammern bezüglich der Information an die Leistungserbringenden. Der Nationalrat hat knapp beschlossen, dass die Versicherer zusätzlich auch die Leistungserbringenden einer versicherten Person informieren dürfen, wenn die versicherte Person ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Der Ständerat lehnte die Information an die Leistungserbringenden ohne Gegenantrag ab.
Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen auch hier, dem Ständerat zu folgen. Unsere Argumente sind der Datenschutz, die Persönlichkeitsrechte, die Therapiefreiheit der Leistungserbringenden, die zusätzliche Verunsicherung der Patientinnen und Patienten sowie der administrative Mehraufwand, den wir ja alle nicht generieren wollen - das sagen wir zumindest gegen aussen so.
Die Krankenversicherer können die Rolle als Vermittler zwischen den Leistungserbringenden und den Patienten bei sensiblen gesundheitlichen Fragen nicht wahrnehmen. Es kann auch nicht sein, dass der Krankenversicherer detaillierte Diagnosen und Krankheitsverläufe bekommt, um sich ohne die nötige Ausbildung und ohne das nötige Know-how einzumischen. Wir sollten die Rollen nicht vermischen. Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen deshalb, der Minderheit Wyss und dem Bundesrat zu folgen.
Zur letzten Minderheit, der Minderheit Crottaz bei Ziffer III Absatz 6: Der Ständerat hat ohne Gegenantrag an seinem Beschluss festgehalten, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Anzahl anrechenbarer Taxpunkte des ärztlichen Teils der ambulanten Tarifstruktur zu plafonieren, und hat zudem das Datum von 2025 auf 2026 angepasst. Der Nationalrat wollte eine solche Plafonierung der Tarifstruktur zumindest bis jetzt nicht. Die Grüne Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Ständerat und damit der Minderheit Crottaz zu folgen. Es kann nicht sein, dass mehr als zwanzig Stunden pro Tag verrechnet werden. Wir lehnen exzessive Rechnungsstellungen ab; die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte sollen begrenzt werden.
Besten Dank für die Unterstützung unserer Anträge.
Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ich mache Ihnen in den nächsten Minuten gerne den Antrag meiner Minderheit beliebt. Er entspricht dem Beschluss des Ständerates. Folgende Gründe sprechen für diesen Minderheitsantrag:
Der Bundesrat sah keinen zusätzlichen Player in der Information vor, der Nationalrat erlaubt Informationen durch Versicherer gegenüber Versicherten und Leistungserbringenden. Der Ständerat ist in der Mitte, sieht also nur Informationen gegenüber Versicherten vor; wir haben es von meiner Vorrednerin gehört. Der Beschluss des Ständerates ist also bereits ein Kompromiss.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich diese zusätzliche Information gemäss Artikel 56a auch in der Version des Ständerates nicht wirklich das Gelbe vom Ei finde. Der kostendämpfende Effekt ist für mich mehr als fraglich. Bestehende Akteure sollten ihre Verantwortung besser wahrnehmen, statt dass wir jetzt noch zusätzliche Akteure mit grossem Administrationsaufwand und mit fraglichen respektive nicht definierten Kompetenzen dafür hinzuziehen.
Nun aber weg vom Wunschkonzert; wir sind in der Realität. Es geht heute darum, dass wir gemeinsam mit dem Ständerat kostendämpfende Massnahmen bestimmen und Mehrheiten finden, also Einigkeit. Dafür brauchen wir keine PUK, wir müssen hier drinnen einfach mal unseren Job richtig machen.
Nun zu den drei Argumenten, die für diesen Minderheitsantrag sprechen. Das erste habe ich bereits erwähnt: Es ist schlicht eine administrative Überflüssigkeit, eine Doppelspurigkeit. Wir wollen mit diesem kostendämpfenden Paket Bürokratie abbauen und nicht aufbauen. Doch mit der Version gemäss Beschluss des Nationalrates bauen wir die Bürokratie und die Administration aller Akteure ohne Mehrwert aus. Das kann echt nicht das Ziel dieses Paketes sein. Es ist zudem eine reine Leistungserweiterung der Krankenversicherungen ohne Mehrwert; einen solchen gibt es weder auf der Kostenseite noch auf der Seite des Patienten oder der Patientin.
Das zweite Argument ist, das hat meine Vorrednerin auch schon gesagt: Mit diesem Vorschlag wird die Therapiefreiheit gefährdet, dies, weil Personen aus den Versicherungen mit nicht näher definierten Kompetenzen den Leistungserbringenden sogenannte Spartipps oder sonstige Tipps geben sollen. Eine Zweitmeinung ist sicherlich sinnvoll und ist auch jetzt schon im KVG vorgesehen. Dafür braucht es keinen zusätzlichen Akteur. Ich erwarte, dass diese Aufgabe von den jetzigen Leistungserbringenden seriös wahrgenommen wird. Dazu zählen beispielsweise bei den Medikamenten auch die Apotheken. Es kann nicht sein, dass die Versicherer jetzt noch einen weiteren Hut erhalten und nun sogar bezüglich der Behandlung respektive der Therapieform mitreden, und dies, ich habe es bereits gesagt, ohne dass definiert ist, welche Kompetenzen die betreffenden Personen innerhalb der Versicherungen haben müssen. Dies schadet auch der Patienten- und Patientinnensicherheit. Ich bitte Sie also: Schaffen Sie hier nicht noch eine Doppelrolle für die Krankenversicherer. Der Bezahler, also der Versicherer, sollte seine Rolle wahrnehmen. Von den Leistungserbringern erwarte ich, dass sie das ebenfalls tun.
Schliesslich das dritte und letzte Argument: Wir sind jetzt wirklich am Ende der Beratung. Wir sind in der Differenzbereinigungsphase. Nähern wir uns endlich dem Ständerat an, damit wir eine Differenz weniger haben und vielleicht sogar auf die Einigungskonferenz verzichten können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Ständerat bzw. der Minderheit Wyss folgen.
Crottaz Brigitte · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Dans les dispositions transitoires, au chiffre III alinéa 6, le Conseil des Etats a décidé de maintenir le plafonnement du volume de points facturable de la part médicale par journée de travail à partir du 1er janvier 2026; alinéa que le Conseil national voulait biffer. Cette mesure a pour but de corriger les excès flagrants du système actuel et l'obsolescence de Tarmed, en attendant l'introduction de Tardoc. Elle ne demande pas la journée de travail de 8 heures, mais simplement que des journées de 26 heures ne soient plus possible. Cela a déjà été mentionné plusieurs fois dans ce conseil: certains médecins ont eu facturé plus de 24 heures par jour à l'assurance obligatoire des soins, sans que cela soit relevé par les assureurs ou seulement quelques années plus tard. Ceci est dû en partie au tarif qui est obsolète, mais ce n'est pas la seule explication. De telles situations devraient être rapidement identifiées et leurs raisons, éclaircies.
J'ai déjà eu l'occasion de le dire: les factures que vous recevez après une consultation médicale sont tout sauf compréhensibles, ce qui n'est pas une volonté délibérée des fournisseurs de prestations, mais simplement dû à la complexité du système Tarmed. On ne peut donc pas affirmer que la nature, la durée et le contenu de la consultation sont compréhensibles sur une facture, à moins d'être soi-même d'une profession médicale. Je déclare mes intérêts: je suis membre du comité de la Fédération suisse des patients depuis de nombreuses années, qui propose des cours pour aider les patients à déchiffrer les factures des médecins et s'assurer qu'elles correspondent aux traitements reçus. Dans la très grande majorité des cas, il y a des erreurs, essentiellement sous forme de surfacturation, que les patients ne sont pas en mesure de déceler. En cumulant les nombreuses minutes supplémentaires parfois facturées, on arrive à des journées de travail qui peuvent être nettement supérieures à ce qui a été réellement travaillé. Ces exagérations de facturation conduisent ainsi à une augmentation du volume des coûts et donc, des primes. Limiter ces excès est nécessaire pour maîtriser les coûts, en incitant à une adaptation régulière du futur tarif Tardoc. Cette mesure ne restreint pas les prestations nécessaires et prévoit une flexibilité dans son application par le Conseil fédéral.
On nous dit qu'actuellement déjà, les dispositions sont suffisantes pour faire les vérifications de l'adéquation des factures, mais ce n'est malheureusement pas vrai. Je ne peux m'empêcher de vous rappeler l'article paru en janvier 2024, qui décrivait que sur 6000 médecins dont les prestations avaient été analysées par Santé Suisse, plus de 400 facturaient 12 heures ou plus par jour, certains 23 ou 24 heures, le plus caricatural étant un neurologue qui facturait impunément 26 heures par jour et facturait plus de 1,3 million de francs par année aux caisses-maladie sans que ces dernières ne relèvent le problème. L'étude étant rétrospective de 2017 à 2021 et la publication n'ayant eu lieu qu'en 2024, je vous laisse imaginer les sommes considérables qui ont été surfacturées et payées durant plusieurs années sans que les assureurs les détectent. Même s'il ne s'agit que de quelques cas exceptionnels, la possibilité de limiter le nombre d'heures facturées par jour aurait plus rapidement alerté les assureurs et évité ce genre de surfacturations.
On le voit, l'exagération en matière de facturation de certains fournisseurs de soins conduit - je l'ai déjà dit - à une augmentation du volume des coûts de santé et donc, des primes. En réponse à cette problématique, on nous dit qu'il faut soit limiter le catalogue des prestations, soit baisser la valeur du point, ce qui est une sanction collective pour remédier à des attitudes qui ne concernent qu'une partie des prestataires. On sait qu'il est impossible de contrôler chaque facture. Les assureurs conserveront leur système actuel basé sur des algorithmes qui tiennent compte de l'écart à la moyenne. Avec la mesure proposée, on ajoute par contre une sécurité, à savoir que si le décompte des heures facturées par journée de travail va au-delà d'un certain nombre d'heures, qui ne sont matériellement pas possibles, il sera possible de réagir. Cet alinéa vise donc à renforcer la transparence et à limiter les abus dans notre système de santé. Il est vrai que l'on espère que le passage de Tarmed à Tardoc résoudra ce problème, mais, comme Tardoc ne contiendra pas uniquement des forfaits, il pourra toujours y avoir des problèmes de minutage. Cette mesure est donc valable aussi bien avec Tarmed - et ceci de façon urgente - qu'avec Tardoc ultérieurement.
Notre groupe soutient la version du Conseil des Etats et vous invite à accepter cette mesure pour donner les armes au Conseil fédéral afin de mettre en place plus de règles, plus de contrôles et d'accompagner l'évolution des tarifs.
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP-Fraktion bittet Sie, bei dieser Differenzbereinigung bei offenen Differenzen der Mehrheit der Kommission zu folgen.
In Artikel 32 Absatz 3 geht es um die Voraussetzungen für die Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Überprüfung erfolgt bisher für alle Medikamente in einem festen Rhythmus von drei Jahren. Die Industrie, die davon betroffen ist, konnte bisher entsprechend planen und damit rechnen, dass eine Überprüfung stattfindet.
Gemäss Bundesrat soll diese periodische Überprüfung differenziert werden. Die Häufigkeit der Überprüfung und auch die einzelnen Kriterien sollen flexibilisiert werden. Neu will der Ständerat auch den Umfang flexibilisieren. Das ist ein Punkt, bei dem wir sagen, hier gilt es, ein bisschen masszuhalten und das Fuder jetzt nicht zu überladen. Es muss ein Mindestmass an Verlässlichkeit, an Planbarkeit und an Rechtssicherheit für die betroffene Industrie gewährleistet sein. Wenn wir auch noch den Umfang in die Vorlage hineinnehmen, dann betrifft das auch den Auslandpreisvergleich und den therapeutischen Quervergleich. Die Flexibilisierung könnte bei beiden Kriterien greifen, sodass ein Unternehmen nicht mehr weiss, mit welchen Therapien sein Medikament verglichen wird oder mit den Preisen welcher Vergleichsländer seine Preise verglichen werden. Deshalb bittet Sie die Mehrheit der Kommission, bei Artikel 32 Absatz 3 bei der Version des Nationalrates zu bleiben.
Bei Artikel 56a Absatz 1 haben wir eine Idee des Ständerates aufgegriffen. Der Ständerat hat beschlossen, es wäre sinnvoll, dass die Versicherer die Patienten darauf aufmerksam machen könnten, wenn es günstigere Therapiemöglichkeiten gibt. Wir haben dem zugestimmt, wir haben aber bedacht, dass der Beschluss des Ständerates alleine nicht reicht. Wenn der Versicherer den Patienten informiert, dann muss der Patient nachher zum Leistungserbringer, zu seinem Arzt, gehen und ihm sagen: Die Versicherung hat mich darauf hingewiesen, es gäbe etwas Günstigeres, könnten wir das auch machen? Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Versicherer im Einverständnis mit den Patienten direkt auch die Leistungserbringer informieren.
Die Argumentation der Minderheit Wyss ist nicht stichhaltig. Es geht nicht um eine Einschränkung der Therapiefreiheit der Ärzte und Ärztinnen. Es geht auch nicht um die fachliche Kompetenz. Am Schluss entscheidet immer der Patient, zusammen mit dem Leistungserbringer, aber der Versicherer hat neu die Möglichkeit, aufgrund der Daten und der fachlichen und medizinischen Quervergleiche, die er machen kann, den Patienten und den Leistungserbringer darauf hinzuweisen, dass es günstigere Behandlungsmethoden gäbe. Das ist doch mehr als sinnvoll, da wir über ein Kostendämpfungspaket sprechen. Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 56a Absatz 1 auch der Mehrheit zu folgen.
Bei der letzten Differenz, bei Ziffer III Absatz 6, geht es darum, dass wir bei der Beratung dieses Geschäfts in der Kommission einmal darauf hingewiesen wurden, dass es Ärzte gibt, die mehr Stunden am Tag verrechnen, als der Tag Stunden hat, also mehr als 24 Stunden. Das liegt aber nicht an der Ärzteschaft. Es ist sicher auch ein Missstand, der von den Versicherern im Rahmen der Rechnungskontrolle überprüft werden muss, aber letztlich geht es um eine Symptombekämpfung. Wenn wir dem Grundsatz des Systems treu bleiben wollen, dass für die Berechnung der Leistungen eben ein Taxpunktwert massgebend ist und nicht ein Stundentarif, dann müssten wir diese zusätzliche Bestimmung ablehnen. Wenn wir neu einen Stundentarif für Ärztinnen und Ärzte aufnehmen würden, dann wäre das ein Präjudiz. Die Ärzte könnten ihre Therapiestunden beliebig verlängern, und das ist auch nicht kostendämpfend. Deshalb bitte ich Sie, auch bei Ziffer III Absatz 6 der Mehrheit zu folgen.
Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Ich kann es kurz machen. Es bestehen noch drei Differenzen. Der Ständerat ist in einigen Punkten dem Nationalrat gefolgt, namentlich was die Kostenfolgemodelle anbelangt. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass diese Differenz nun ausgeräumt ist. Das ist wirklich prämiensenkend - einfach um das festgehalten zu haben.
Ich spreche aber noch kurz zu den drei verbleibenden Differenzen. Bei Artikel 32 Absatz 3 geht es um eine Differenz, die relativ klein zu sein scheint; es wurde soeben ausgeführt. Die Minderheit Weichelt beantragt hier, dass im Gesetz festgehalten wird, dass je nach Art der Leistung neben der Häufigkeit auch der Umfang der Überprüfung der WZW-Kriterien ausgeweitet oder verkleinert werden kann.
Es wurde vorhin gesagt, es habe mit Rechtssicherheit für die Pharmabranche zu tun, dass der Begriff "Umfang" gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit gestrichen werden soll. Ich würde sagen, es ist wichtig, dass auch der Umfang definiert werden kann. Das bedeutet nicht immer, dass es zu mehr Überprüfungen kommt - es kann auch einmal weniger Überprüfungen bedeuten. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier nicht einfach nur das Anliegen der Pharmabranche aufnehmen, sondern aus einer etwas übergeordneten Perspektive Gesetzgebung machen.
Zur Minderheit Wyss bei Artikel 56a: Es wurde erwähnt, dass dieser Artikel neu hinzugekommen ist. Demgemäss sollen Versicherer versicherte Personen über kostengünstige Behandlungsmöglichkeiten informieren können, wenn sie das wollen. Grundsätzlich stellt sich hier natürlich schon die Frage, ob wir diese Rollenerweiterung der Versicherer in Bezug auf die versicherten Personen wirklich wollen. Das ist jedoch bereits mehrheitsfähig. Jetzt besteht noch eine Differenz bezüglich der Frage, ob die Versicherer auch die Möglichkeit haben sollen, die Leistungserbringenden darüber zu informieren, falls die versicherte Person damit einverstanden ist. Das wäre aber eine noch stärkere Erweiterung der Rolle der Krankenversicherungen. Es stellt sich wirklich die Frage, was die Aufgabe der Versicherer ist. Sie müssen Rechnungen kontrollieren, aber sie sind nicht die Behandelnden, und oft fehlen ihnen dann vielleicht auch gewisse Informationen. Es soll auch zu den Rechten der versicherten Person gehören, dass eben nicht sämtliche Informationen zum Versicherer gehen. Darum lehnen wir die hier von der Kommissionsmehrheit beantragte Erweiterung ganz klar ab, sie geht uns deutlich zu weit. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Wyss zu unterstützen.
Die dritte Differenz betrifft die Übergangsbestimmungen. Hier liegt ein Minderheitsantrag Crottaz vor, er kommt ebenfalls aus meiner Fraktion. Der Ständerat hat eine Bestimmung aufgenommen, gemäss der die Menge der pro Tag fakturierbaren Leistungen beschränkt werden kann. Es kann nämlich nicht sein, dass pro Arbeitstag Behandlungen fakturiert werden, die länger als 24 Stunden dauern. Hierzu haben wir Beispiele gehört; in der Vergangenheit gab es Missbrauch. Es gibt Leistungserbringer, die zu viel abrechnen. Dem soll gemäss Antrag der Minderheit Crottaz ein Riegel vorgeschoben werden, indem eine Höchstgrenze definiert wird. Bei dieser Höchstgrenze kann auch berücksichtigt werden, dass gewisse Arbeiten vielleicht von anderen Angestellten gemacht werden können. Aber es braucht diese Höchstgrenze, wenn man auch die Kosten im Griff haben will.
Besten Dank, wenn Sie alle drei Minderheiten unterstützen.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Die FDP-Fraktion ist erfreut darüber, dass wir die meisten Differenzen ausräumen konnten. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Kostendämpfungspaket 2 im Gesundheitswesen einen wichtigen Schritt nach vorne machen. Das ist ein Beweis dafür, dass wir hier gute Lösungen finden und das Gesundheitswesen reformiert werden kann. Ich hoffe sehr, dass wir auch bei den letzten Differenzen auf diesem Pfad fortschreiten und dem Nationalrat respektive der vorberatenden Kommission folgen werden.
Bei Artikel 32 Absatz 3 geht es um die sogenannten WZW-Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Hier war das Ziel des Bundesrates von Anfang an, dass man bei Medikamenten, die bereits einen so tiefen Preis haben, dass sie faktisch zu solchen Preisen nicht mehr produziert werden, Ausnahmen machen kann, damit sie nicht noch günstiger werden. Das zeigt: Es gibt eben nicht nur teure Medikamente, sondern auch sehr günstige Medikamente. Wenn man diese noch günstiger macht, dann verschwinden sie vom Markt, was nicht im Sinne der Versorgungssicherheit ist. Deshalb will man Ausnahmen machen. Die Preisüberprüfung findet in gewissen regelmässigen Abständen statt. Von dieser Regelmässigkeit oder Häufigkeit soll man absehen können, um die Preise nicht unter ein Niveau zu senken, auf dem die Produktion dieser Medikamente nicht mehr wirtschaftlich ist. Jemand hat mir mal gesagt, wenn ein Medikament günstiger sei als ein Kaugummi, dann seien die Produktionskosten wahrscheinlich nicht mehr gedeckt.
Der Nationalrat will hier sehr genau sein und sagen, man solle wirklich nur bei der Häufigkeit, aber nicht beim Umfang der Überprüfung eine Ausnahme vorsehen können. Ich glaube, das ist sehr wichtig, weil die WZW-Kriterien definiert werden und dann auch so bleiben sollen, damit sich alle im Markt daran orientieren können. Wenn man einzig bei der Häufigkeit einen Unterschied macht, dann müssen die anderen Prozesse nicht auch angepasst werden. Wenn man aber beim Umfang der Überprüfung der WZW-Kriterien zu differenzieren beginnt, dann wird das schlussendlich zu sehr viel mehr Arbeit und sehr viel mehr Bürokratie führen. Ich denke, das Ziel dieser Änderung ist ja, dass wir aus dieser Negativpreisspirale herauskommen. Dieses Ziel erreichen wir, wenn wir dem Bundesrat bei der Häufigkeit die Möglichkeit geben, etwas anderes vorzusehen. Somit kommen wir auch dem Bundesgerichtsentscheid nach, der festgehalten hat, dass das eben heute nicht möglich sei. Wir schaffen damit diese Möglichkeit, aber wir müssen schauen, dass wir nicht weiter gehen.
Die zweite, für uns ebenfalls sehr wichtige Differenz besteht bei Artikel 56a Absatz 1. Hier geht es um einen Punkt, den wir im Nationalrat eingebracht haben: Wenn wir wirklich eine koordinierte Versorgung wollen, dann müssen die Versicherungen auch Teil davon sein. Wir können nicht nur unter den Leistungserbringern koordinieren. Es braucht dazu die Patientinnen und Patienten, es braucht aber auch die Versicherungen, weil diese sehr viel Wissen haben. Weil sie so viele Rechnungen kontrollieren und bezahlen, haben sie einen unglaublichen Datenschatz. Es wäre fahrlässig, wenn man mit diesen Daten - im Interesse der Patientinnen und Patienten - nicht arbeiten dürfte. Deshalb sind wir sehr froh, dass der Ständerat dem im Grundsatz zugestimmt hat. Er macht aber eine Einschränkung, die uns keine Freude bereitet: Wenn man diese Daten schon hat und sie mit den Versicherten, mit uns Patientinnen und Patienten, teilen darf, wieso soll man diese Daten, wenn wir selbst damit einverstanden sind, nicht mit dem Leistungserbringer teilen dürfen?
Meine Vorrednerin hat gesagt, das Recht solle immer noch beim Versicherten sein, das Recht, zu sagen, ob man diese Daten teilen will oder nicht. Aber genau das will ja die Mehrheit. Die Mehrheit sagt, dass diese Daten nur dann mit dem Leistungserbringer, also beispielsweise mit dem Hausarzt, geteilt werden dürfen, wenn ich selbst als Patient damit einverstanden bin. Ich sehe nicht ein, wieso man da überhaupt dagegen sein kann, weil es ja nur eine Frage der Effizienz ist. Wenn ich damit einverstanden bin, dass meine Versicherung und mein Hausarzt miteinander kommunizieren, wieso soll mir der Gesetzgeber das verbieten? Es gibt für mich keinen einzigen Grund. Wenn ich nicht einverstanden bin, dann dürfen sie das nicht tun. Das Gesetz sagt nicht, sie dürften einfach so miteinander kommunizieren, vielmehr muss ich zuerst mein Einverständnis geben; das ist mein Verständnis von Verantwortung, auch von Transparenz. Wir brauchen mehr Transparenz im System und nicht weniger.
Bei den Höchstgrenzen für die Tarife sind wir ganz klar der Meinung, dass ein Eingriff des Gesetzgebers nicht gerechtfertigt ist. Hier sollen weiterhin die Tarifpartner die Hoheit darüber haben, wie sie die Tarife ausgestalten. Wir folgen deshalb auch der Mehrheit.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Zu Artikel 32, zur WZW-Prüfung: Die Mitte-Fraktion empfiehlt Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen und diese Änderung nicht noch, wie der Ständerat, mit der Formulierung "und den Umfang" zu ergänzen. Das heisst, eine WZW-Prüfung soll nicht auch noch in einem unterschiedlichen Umfang durchgeführt werden können. Die Überlegung dahinter ist die, dass wir als Nationalrat in diesem Bereich schon in der ersten Runde auf den Ständerat zugegangen sind, nämlich bei der Differenzierung der Kriterien der WZW-Prüfung. Jetzt ist etwas auf dem Tisch, was Kompromiss genannt wird - aber ein Kompromiss war eigentlich das, was zuvor war. Wir gehen jetzt wieder weg vom Kompromiss.
Inhaltlich gesehen ist es natürlich so: Es ist unbestritten und auch schon im Kostendämpfungspaket festgehalten, dass die Pharmaindustrie hier einen erklecklichen Beitrag an die Kostendämpfung leisten muss. Das ist auch richtig so. Das mag der Branche wehtun, doch das muss sie verkraften. Aber wenn wir auch noch den Umfang der WZW-Prüfung öffnen, geht es - wenn wir weiter denken - letztlich auch um die Versorgungssicherheit. Denn wenn keine Planungssicherheit mehr da ist, ist plötzlich auch die Versorgungssicherheit gefährdet. Für die Planungssicherheit und die Regulierungssicherheit wäre es wichtig, dass wir hier festhalten und uns auch weiterhin primär am therapeutischen Quervergleich und am Auslandpreisvergleich orientieren und nicht noch den Gesamtumfang variieren. Deshalb empfiehlt Ihnen die Mitte-Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 56a: Auch hier folgen wir grossmehrheitlich der Mehrheit. Die Ausnahme ist der Sprechende, er ist hier bei der Minderheit. Wir haben das einlässlich diskutiert. Sie haben es vorhin schon gehört: Einfach vorhandene Daten auszutauschen, ist okay. Ich bin aber der Meinung, dass es plötzlich interessant wird, wenn es darum geht, wer vonseiten des Krankenversicherers welche Gespräche mit dem Leistungserbringer führen soll, um diesem klarzumachen, dass es etwas Besseres gäbe. Die Mehrheit fand hier aber: Wenn der Patient, die Patientin sowieso schon orientiert wird, dann kann man die gleiche Information ja einfach dem Leistungserbringer oder der Leistungserbringerin zur Kenntnis geben. Es wird also sehr darauf ankommen, wie man das praktisch ausgestalten will. Wir sind hier mehrheitlich für die Version der Mehrheit.
Schliesslich noch zu den Übergangsbestimmungen bei der Taxpunkthöchstgrenze: Wir sind hier der Meinung, dass Sie der Mehrheit folgen sollten. Zum einen hatten wir bis jetzt das Instrument der Tarifpartner - wir haben es immer noch. Diese könnten auch beauftragt werden, hier eine gangbare Regelung zu finden. Ob eine reine Begrenzung der Taxpunkte pro Tag der Weisheit letzter Schluss ist, ist nämlich tatsächlich noch ein bisschen schwierig abzusehen. Zum andern ist das Problem erkannt, das wurde vorhin von Nationalrätin Gysin gesagt. Es ist klar, es kann nicht sein, dass an einem Tag mehr als ein Tag abgerechnet werden kann. Das muss angegangen werden, unserer Meinung nach aber nicht in dieser Form hier. Und letztlich haben wir ja noch eine Einigungskonferenz; wenn wir hier noch ein bisschen Handlungsspielraum haben, ist das auch nicht schlecht. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.
Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Grünliberale Fraktion unterstützt die Anträge der Mehrheit.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura
Es ist sehr erfreulich, dass Ihre Kommission zwei der fünf verbliebenen Differenzen zum Ständerat bereinigt hat. Es bestehen jetzt nur noch drei Differenzen.
Je vous invite - et vous en remercie d'ores et déjà - à confirmer, d'une part, la proposition de votre commission concernant les deux divergences qu'elle a éliminées, à savoir la prise en compte des gains en efficience dans les conventions tarifaires et la rémunération provisoire des médicaments.
D'autre part, je vous invite à suivre la majorité de votre commission concernant la mesure en lien avec les plafonds de points facturables par journée.
Enfin, je vous invite à suivre les minorités Weichelt et Wyss pour ce qui concerne l'examen différencié des critères EAE - efficacité, adéquation et économicité - et l'utilisation des données des assurés par les assureurs.
Es ist sehr erfreulich, dass der Nationalrat und der Ständerat bei der differenzierten WZW-Prüfung fast alle Differenzen bereinigen konnten. Die beiden Versionen unterscheiden sich nur noch bezüglich des Worts "Umfang". Dieses Wort ist aber sehr wichtig. Ihre Kommission hat entschieden, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Damit streicht sie den vom Ständerat wieder eingefügten Zusatz, dass der Bundesrat auch den Umfang der WZW-Prüfung differenziert festlegen kann. Eine solche Differenzierung ist jedoch wichtig, da sie beispielsweise die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen eine weniger tiefe Überprüfung der Wirksamkeit oder der Zweckmässigkeit durchzuführen. Der Ständerat hat dies erkannt und korrigiert.
Es ist sinnvoll, die Tiefe der Überprüfung in unterschiedlichen Lebensphasen eines Arzneimittels zu differenzieren. Ein Beispiel dafür sind cholesterinsenkende Statine. Bei Markteintritt musste die Wirksamkeit vertieft geprüft werden, weil sie noch unklar war. Nach wenigen Jahren war klar: Diese Medikamente senken das Schlaganfall- und Herzinfarktrisiko. Eine vertiefte Wirksamkeitsprüfung war über Jahre nicht mehr nötig. Als vor wenigen Jahren andere, neue Cholesterinsenker auf den Markt kamen, musste wieder vertiefter geprüft werden. Ab welchem Cholesterinspiegel sollen die Medikamente kombiniert werden? Wirken sie gemeinsam? Aus diesem Beispiel geht hervor, dass es durchaus sinnvoll ist, bei der Tiefe der Überprüfung in unterschiedlichen Lebensphasen eines Arzneimittels zu differenzieren. Damit können die Verwaltung und auch die Pharmaunternehmen gerade bei älteren Arzneimitteln Ressourcen einsparen.
On le voit, on a une approche très "paradoxale". D'un côté, certains affirment que cela donnera plus de travail. De l'autre côté, nous sommes plutôt acquis au fait que cela représentera des économies en ressources et en temps nécessaire, tant pour les entreprises de la pharma que pour l'administration.
En retirant de la disposition le terme "ampleur" ou "Umfang", votre conseil et votre commission souhaitent donc restreindre la délégation qui est donnée au Conseil fédéral. De son côté, l'industrie pharmaceutique a exprimé des craintes concernant un réexamen différent de celui effectué lors de la première admission d'un médicament. En effet, certains acteurs redoutent un réexamen qui serait fondé sur le choix du critère le plus économique, sur la base de la comparaison thérapeutique et de la comparaison des prix à l'étranger. Je l'affirme clairement: ce n'est absolument pas le souhait de l'administration.
Gerne gebe ich das hier offiziell zu Protokoll: Es ist keinesfalls beabsichtigt, mit der Differenzierung beim Umfang der Überprüfung, wie von der Pharmaindustrie befürchtet, das Kostengünstigkeitsprinzip einzuführen.
Par ailleurs, on peut rappeler que la mise en oeuvre des ordonnances fera l'objet d'une procédure incluant une consultation formelle dans le cadre de laquelle les différents acteurs auront l'occasion et le loisir de faire valoir leurs points de vue. Les Commissions de la sécurité sociale et de la santé publique des deux conseils auront également l'occasion d'être entendues et de s'exprimer dans le cadre de cette adaptation.
Je vous invite donc à soutenir la proposition de la minorité Weichelt et ainsi à intégrer dans la loi la possibilité de différencier l'ampleur d'un réexamen des critères EAE.
Le Conseil des Etats a proposé que le traitement des données des assurés soit désormais possible dans un cadre clairement défini, afin de favoriser la prévention, la prise de conscience des coûts par les assurés, mais aussi la maîtrise des coûts. Une divergence subsiste encore. A l'article 56a alinéa 1, votre conseil suit la version du Conseil des Etats, mais il propose l'ajout selon lequel les fournisseurs de prestations peuvent être informés, certes avec l'accord des assurés, sur des prestations plus avantageuses ainsi que sur des formes particulières d'assurance appropriées et des mesures de prévention. La version de votre conseil va donc significativement plus loin que celle du Conseil des Etats. Les assureurs peuvent, aujourd'hui déjà, informer dans un cas concret les fournisseurs de prestations avec l'accord écrit de la personne assurée - c'est l'article 84a alinéa 5 de la loi fédérale sur l'assurance-maladie - ou prévoir un échange d'informations dans le cadre de formes particulières d'assurance. Aux yeux du Conseil fédéral, il n'est donc pas nécessaire de compléter l'article 56a.
Les différents rôles des fournisseurs de prestations et des assureurs doivent être clairement définis. De même, la liberté thérapeutique des fournisseurs de prestations doit être garantie à tout moment. Il est mentionné et précisé - ça a été dit à la tribune - que les assurés pourront chaque fois s'exprimer, mais on ne peut pas non plus totalement exclure que quand on signe notre contrat ou qu'on accepte notre contrat d'assurance, en tout petit, au bas du contrat, soit mentionné que l'on est d'accord pour les échanges d'informations; dans un tel cas on n'aura plus besoin de solliciter chaque fois ou à chaque reprise l'assuré. C'est tout de même un changement de paradigme significatif.
Heute entscheidet der Leistungserbringer in Absprache mit dem Patienten über die Wahl der Behandlungsmethode. Die Version des Ständerates stärkt dabei die Position der Patienten, indem sie besser informiert werden. Die Version des Nationalrates erlaubt es demgegenüber dem Versicherer, sich direkt in dieses Verhältnis einzumischen und Einfluss auf die Behandlung zu nehmen, wenn die versicherte Person damit einverstanden ist. Es muss aber beachtet werden, dass an die Einwilligung keine besonderen Anforderungen gestellt werden und sie deshalb auch niederschwellig in den allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten sein kann.
Zusammenfassend stellt die Ergänzung die Therapiefreiheit des Leistungserbringers infrage und führt zu vermeidbaren Doppelspurigkeiten - dessen müssen Sie sich bewusst sein. Deshalb lehnt der Bundesrat die Ergänzung durch den Nationalrat ab.
Je vous invite donc à soutenir la proposition de la minorité Wyss, de suivre le Conseil des Etats.
Concernant le plafond des points facturables par journée:
Mit dieser Massnahme wird der Bundesrat beauftragt, die nationale ambulante Tarifstruktur zu ändern, um eine Plafonierung des Volumens der anrechenbaren medizinischen Leistungen pro Arbeitstag vorzunehmen. Diese Massnahme wurde am 13. Juni 2024 vom Ständerat eingebracht; er hat am 4. März 2025 das Datum der Umsetzung abgeändert, damit sie ab dem 1. Januar 2026 anwendbar wäre. Sie haben diese Massnahme jedoch im Dezember 2024 abgelehnt. Es verbleibt somit eine Differenz bei dieser Massnahme, die in vielerlei Hinsicht nicht sinnvoll erscheint.
Tout d'abord, Tardoc - cela a été dit - ainsi que la structure tarifaire pour les forfaits devraient entrer en vigueur au 1er janvier 2026. L'introduction des deux nouvelles structures tarifaires permettra de limiter certaines incitations indésirables liées à Tarmed. Après l'introduction de Tardoc et des forfaits, il sera impossible de mettre la mesure en oeuvre sur les prestations qui seront tarifées, elles, avec les forfaits ambulatoires.
Ensuite, les dispositions transitoires n'entreraient en vigueur qu'au moment de l'entrée en vigueur de la loi. Or, cela ne correspond pas à l'introduction en janvier 2026, qui est prévue dans la disposition. Par nature, les dispositions transitoires n'instaureraient pas une solution pérenne.
Finalement - c'est peut-être l'élément le plus probant ou le plus convaincant -, le postulat 24.3466 a été accepté par le Conseil fédéral. Ce postulat charge le Conseil fédéral d'examiner dans un rapport les autres mesures qui permettent de limiter au mieux les incitations indésirables des structures tarifaires à la prestation. Ce n'est qu'au terme de cette analyse qu'il sera possible de déterminer les mesures les plus pertinentes.
Je vous invite donc à rejeter la mesure et à ainsi suivre la commission de votre conseil.
En conclusion, je vous invite à suivre la majorité de la commission de votre conseil concernant les plafonds de points facturables par journée, à suivre la minorité Weichelt qui concerne l'examen différencié des critères EAE et à suivre également la minorité Wyss qui concerne l'utilisation des données des assurés par les assureurs.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Dans le cadre de cet important projet visant à freiner la hausse des coûts de la santé, le Conseil des Etats a soutenu les décisions de notre conseil pour quatre des neuf divergences. Premièrement, les réseaux de soins coordonnés ont été définitivement supprimés du projet. Deuxièmement, en ce qui concerne les modèles de suivi des coûts, le Conseil des Etats s'est rallié aux précisions apportées par notre conseil. Troisièmement, il en a fait de même pour les prestations des sages-femmes. Enfin, il a approuvé la clause d'évaluation générale.
Il reste donc cinq divergences qui ont été traitées par la commission de notre conseil lors de sa séance du 5 mars passé. Elle vous recommande à l'unanimité de régler la divergence à l'article 43 alinéa 7 et à l'article 56 alinéa 5 concernant la prise en compte des gains d'efficience dans les tarifs, ainsi que la divergence à l'article 52d alinéa 1 concernant les modalités de la rémunération provisoire des médicaments, notamment la consultation de la Commission fédérale des médicaments, en suivant l'avis du Conseil des Etats.
Elle vous prie cependant de maintenir encore trois divergences. Premièrement, il s'agit de l'article 32 alinéa 3: notre conseil et le Conseil des Etats sont d'accord sur le fait que l'examen des critères EAE peut être différencié en ce qui concerne leur fréquence et que seuls certains des critères peuvent être examinés. Il s'agit encore de savoir si cela est souhaitable en ce qui concerne son ampleur. Le Conseil des Etats, à l'unanimité, et le Conseil fédéral le prévoient, mais pas notre conseil, qui avait pris sa décision par 115 voix contre 73 et 1 abstention. L'enjeu de ce mot "ampleur" n'est pas anodin. En effet, la commission, par 17 voix contre 8, estime que cet ajout renforcerait la focalisation sur les coûts au détriment de la qualité des traitements pour les patients et de la fabrication de médicaments innovants en Suisse. A terme, cela pourrait faire baisser la rentabilité, voire entraîner le retrait des médicaments destinés aux patients atteints de maladies chroniques. Les conséquences pour notre économie seraient graves. Enfin, notre version, qui est déjà un compromis, donne à l'Office fédéral de la santé publique la flexibilité de procéder plus fréquemment à un réexamen, ce qui permet de contenir l'évolution des coûts, sans pour autant compromettre la sécurité de l'approvisionnement et l'attractivité de l'industrie pharmaceutique. Une minorité estime au contraire que l'Office fédéral de la santé publique doit pouvoir approfondir, dans certaines situations, l'examen des critères EAE des médicaments selon des critères objectifs.
Deuxième divergence: la commission de notre conseil vous propose, par 15 voix contre 10, de maintenir la position de notre conseil à l'article 56a, qui concerne les informations ciblées aux assurés et aux fournisseurs de prestations. Nos deux conseils sont d'accord pour que les assureurs puissent utiliser les données de facturation afin d'informer les assurés sur des prestations moins chères, des formes d'assurance particulières ou des mesures préventives. Selon notre conseil, les assureurs devraient en outre pouvoir informer les fournisseurs de prestations d'une personne assurée si cette dernière a donné son accord. Nous avions adopté cet ajout, par 99 voix contre 90, et le Conseil des Etats l'a rejeté sans contre-proposition.
La majorité de la commission relève notamment trois éléments. Premièrement, la formulation est potestative et il ne s'agit que d'un échange d'informations. Deuxièmement, les fournisseurs de prestations sont des professionnels qui savent très bien si ce type d'informations est profitable ou non pour leurs patients. Troisièmement, ceux-ci consultent en général leurs médecins au sujet des informations qu'ils reçoivent des assureurs. Nous trouvons donc normal que les fournisseurs de soins comme les patients puissent être informés. Une minorité craint que la liberté thérapeutique des fournisseurs de prestations ne soit plus garantie et estime que ce n'est pas le rôle des assureurs de conseiller médicalement les médecins.
Troisième divergence: la commission de notre conseil vous propose, par 17 voix contre 8, de maintenir la position de notre conseil en biffant l'alinéa 6 des dispositions transitoires, qui concerne le plafonnement du volume de points facturable par journée de travail. Le Conseil des Etats a maintenu sa décision sans contre-proposition en adaptant la date de 2025 à 2026, alors que notre conseil l'avait rejetée, par 126 voix contre 62 et 1 abstention. Pour ce faire, la majorité de la commission avance trois arguments. Premièrement, pour des prestations médicales, on facture soit un point tarifaire, soit une valeur horaire. Un mélange des deux systèmes serait complexe et apporterait de la confusion. Deuxièmement, la fixation d'une limite maximale par jour n'est pas non plus judicieuse, car les points tarifaires varient fortement selon les disciplines. Troisièmement, les négociations entre les partenaires tarifaires vont conduire en 2026 au passage de Tarmed à Tardoc en limitant les incitations indésirables.
Aucune proposition visant à fixer une limite maximale journalière n'a été formulée dans la consultation. Une minorité estime que cet article vise à renforcer la transparence sur la facturation et à limiter les abus qui conduisent à des coûts excessifs de notre système de santé.
En conclusion, si vous suivez les compromis proposés par la majorité de la commission, il restera trois divergences mineures que la conférence de conciliation pourra résoudre dans les délais. Ce qui est important, c'est que ce paquet de mesures, essentiel pour freiner la hausse des coûts, puisse enfin être mis en oeuvre.
Bläsi Thomas · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Cher collègue, les prestataires de la santé sont liés par le secret médical. Or, dans le cadre du transfert de données, l'interlocuteur de la caisse-maladie que vous avez en ligne ne l'est généralement pas. Dès lors, comment garantit-on le secret médical si les caisses-maladie n'ont pas à disposition du personnel qui y est lui-même soumis?
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Cher collègue, merci pour votre question. Il s'agit d'échange d'informations. On va très rapidement plus loin en disant qu'il y aura des transferts de données. Je crois que l'on est en pleine fiction: les professionnels que sont les fournisseurs de prestations peuvent, eux, en tout temps, justement se retrancher derrière le secret professionnel qui est si important dans la relation avec les patients.
Et je l'ai dit précédemment: dès l'instant où un patient reçoit une information d'un assureur, il en discute avec son fournisseur de prestations. C'est ainsi que l'on pourra verrouiller toute forme d'abus.
Sauter Regine · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Der Ständerat behandelte letzte Woche die Differenzen zum Kostendämpfungspaket 2 und folgte bei vier von neun Differenzen dem Beschluss des Nationalrates. Die Netzwerke zur koordinierten Versorgung gemäss Artikel 37a sind nun definitiv aus der Vorlage gestrichen. Bei den Kostenfolgemodellen in Artikel 52e schloss sich der Ständerat den Präzisierungen des Nationalrates an. Ebenso schloss er sich bezüglich der Leistungen der Hebammen dem Beschluss des Nationalrates an. Schliesslich stimmte er der generellen Evaluationsklausel zu, die unsere Kommission beantragt hatte. Damit verbleiben in der zweiten Runde der Differenzbereinigung noch fünf Differenzen.
Zuerst zu Artikel 32 Absatz 3: Hier geht es um die Häufigkeit der Prüfung der WZW-Kriterien. National- und Ständerat sind sich einig, dass man hier differenzieren kann und dass auch nur einzelne Kriterien geprüft werden können. Es geht nur noch darum, ob bei der Prüfung auch in Bezug auf den Umfang differenziert werden kann. Die Mehrheit beantragt Festhalten an der Version des Nationalrates. Die Argumente für das Festhalten betreffen die Auswirkungen auf die Planungssicherheit. Es wird befürchtet, dass mit der Version des Ständerates die Planungssicherheit nicht mehr gegeben ist, dass die Überprüfung der WZW-Kriterien ohne objektive Kriterien stattfinden und eine gewisse Willkür damit verbunden sein könnte, die insbesondere für die Industrie zu Unsicherheiten führen würde.
Die Minderheit Weichelt will sich dem Beschluss des Ständerates anschliessen. Die Differenzierung betreffe nur das Wort "Umfang". Das heisst, es sollen nicht nur einzelne Kriterien ganz weggelassen oder berücksichtigt werden können, sondern man will auch die Möglichkeit haben, die Tiefe der Prüfung unterschiedlich zu gestalten. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Bei Artikel 43 Absatz 7 und Artikel 56 Absatz 5 geht es darum, dass die Tarifstruktur bei Effizienzgewinnen aufgrund medizinischer Fortschritte angepasst werden kann. Ihre Kommission folgt hier ohne Gegenantrag dem Beschluss des Ständerates. Der Ständerat hatte die Ergänzung bei Artikel 56 Absatz 5 bereits in der ersten Lesung eingefügt.
Bei Artikel 52d Absatz 1 geht es um die sogenannte Zulassung ab Tag 1. Sie erinnern sich: Das Anliegen war, dass neue Medikamente schneller zugelassen werden können. Hier hält der Ständerat an seinem Beschluss fest, wonach vor einem Entscheid die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) angehört werden muss. Ihre Kommission folgt hier dem Ständerat. Es ist ihr allerdings ein grosses Anliegen, dass mit dem Einbezug der EAK der Prozess des beschleunigten Verfahrens nicht behindert wird, sondern dass nach wie vor die Absicht besteht, für Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugang zu gewährleisten.
Bei Artikel 56a Absatz 1 geht es darum, dass Versicherer die Rechnungsdaten verwenden können, um die Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, besondere Versicherungsformen oder präventive Massnahmen zu informieren. Gemäss Beschluss des Nationalrates sollen die Versicherer zusätzlich auch die Leistungserbringer einer versicherten Person darüber informieren dürfen, sofern die versicherte Person ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Die Mehrheit will hier am Beschluss des Nationalrates festhalten. Eine Minderheit Wyss unterstützt den Beschluss des Ständerates. Sie argumentiert mit dem fehlenden Datenschutz, mit Persönlichkeitsrechten der Betroffenen, mit der Therapiefreiheit der Leistungserbringer, mit der zu erwartenden zusätzlichen Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten sowie mit dem Mehraufwand, der durch eine solche Bestimmung allgemein entstehen könnte. Im Ergebnis empfiehlt Ihnen die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Bei Ziffer III Absatz 6 geht es um die Frage der Tarifstruktur. Der Ständerat hielt hier ohne Gegenantrag an seinem Beschluss fest, wonach der Bundesrat beauftragt werden soll, beim ärztlichen Teil der ambulanten Tarifstruktur die Anzahl der pro Arbeitstag anrechenbaren Taxpunkte zu plafonieren. Eine Minderheit Crottaz stellt den Antrag, hier dem Ständerat zu folgen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will hingegen am Beschluss des Nationalrates festhalten. Sie argumentiert insbesondere damit, dass ein allenfalls bestehender Missstand zwar korrigiert werden müsse, allerdings nicht auf diese Weise. Denn bei den ärztlichen Leistungen werde entweder ein Taxpunkt oder ein Stundenwert abgerechnet. Es sei evident, dass der Taxpunkt der sinnvollere Wert sei und dass eine Vermischung der beiden Systeme per se systemfremd wäre. Zudem sei die Festlegung einer Höchstgrenze pro Arbeitstag ebenfalls nicht sinnvoll.
Schliesslich weist die Mehrheit der Kommission darauf hin, dass die Tarifpartner eine neue Tarifstruktur für die ambulanten Tarife erarbeitet haben, welche zurzeit dem Bundesrat zur Genehmigung vorliegt. Es könne davon ausgegangen werden, dass sie per 2026 in Kraft treten und einen Teil der vorgebrachten Mängel aufnehmen und beseitigen werde. Im Ergebnis empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Art. 32 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Weichelt, Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Wyss)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 32 al. 3
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Weichelt, Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Wyss)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Art. 43 Abs. 7; 52d Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 43 al. 7; 52d al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 56a Titel, Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Wyss, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 56a titre, al. 1
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Wyss, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 84 Abs. 1 Bst. j
Antrag der Mehrheit
j. die Versicherten sowie mit deren Einverständnis deren Leistungserbringer gezielt über kostengünstigere.
Antrag der Minderheit
(Wyss, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 84 al. 1 let. j
Proposition de la majorité
j. les assurés et, avec leur consentement, leurs fournisseurs de prestations, sur des prestations ...
Proposition de la minorité
(Wyss, Crottaz, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Ziff. III Abs. 6
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt, Wyss)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. III al. 6
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt, Wyss)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
(1 Enthaltung)
Riniker Maja · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autes actes
Ziff. 1 Art. 14sexies Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1 art. 14sexies al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.