04.3369

Allgemeine Dienstpflicht für Männer

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Es ist ein schwieriges Unterfangen, nach einer anspruchsvollen Debatte über das Rüstungsprogramm 2004 noch eine Motion zu begründen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich Zeit nehmen und den Elan haben, mir zuzuhören.

Was will ich mit dieser Motion bzw. mit der allgemeinen Wehrpflicht? Ich will die Wehrpflicht beibehalten und stärken. Ich will sie an die heutigen Bedürfnisse anpassen und die Schwachstellen beseitigen.

Die heutige Situation ist folgende: Gemäss Bundesverfassung besteht die allgemeine Wehrpflicht, praktisch ist sie aber ausgehöhlt. Führen wir uns doch die Zahlen des Jahres 2003 vor Augen; es sind die offiziellen Zahlen aus dem VBS, aber sie sind noch nicht publik gemacht: Letztes Jahr waren 23 400 Schweizer Männer stellungspflichtig. 38 Prozent davon wurden bereits bei der Aushebung als untauglich erklärt, 62 Prozent haben noch eine Dienstleistung begonnen. 10 Prozent leitsteten Zivildienst, und 52 Prozent begannen eine Rekrutenschule.

Von diesen 52 Prozent junger Schweizer, welche letztes Jahr noch eine Rekrutenschule begonnen haben, gingen während der RS oder der Kaderausbildung rund 15 Prozent weg. Künftig werden es weniger sein: Weil bei der Aushebung die Ausscheidequote höher ist, wird die Ausscheidequote während der RS kleiner sein. Aber es ist ein Faktum, dass letztes Jahr noch zwischen 35 und 40 Prozent der jungen Schweizer Männer eine Rekrutenschule, eine militärische Ausbildung, abgeschlossen haben. Einige Fakten wollen wir uns aus diesen Zahlen merken:

1. Rein prozentual ist jene Gruppe die grösste, welche auf "blauem Weg" gesundheitlich ausgemustert wurde; das sind 38 Prozent.

2. Rund 50 Prozent haben eine Dienstleistung an der Allgemeinheit, sei es Militär, sei es Zivildienst oder Zivilschutz, beendet; 25 bis 30 Prozent davon Militär, rund 25 Prozent Zivildienst oder Zivilschutz. Die Tendenz geht nach unten, das haben die letzten Jahre gesamthaft klar gezeigt.

Warum ist die Situation heute so? Es gibt eine ganze Palette von Gründen. Die militärische Bedrohung ist zurzeit klein. Die Einsicht in die Notwendigkeit einer Militärdienstleistung oder sonst einer Dienstleistung für die Allgemeinheit ist klein. Die Dienstpflicht kollidiert mit anderen Bedürfnissen, vor allem mit beruflichen. Sie ist anforderungsreich, und sie vermittelt eben nicht nur positive Erlebnisse, wie wir alle wissen, sei es im Militärdienst, im Zivildienst oder im Zivilschutz.

Im Kern betrachtet ist die Situation doch folgende: Wer sich heute dispensieren lassen will und wer das zielstrebig genug angeht, der wird dispensiert. Hören Sie sich bei Aushebungsoffizieren, bei Aushebungsärzten, bei Truppenkommandanten um; ich habe es getan. Selbstverständlich haben junge Schweizer körperliche Probleme. Aber diese sind nicht derart, dass rund 50 Prozent jedes Jahrgangs aus gesundheitlichen Gründen vor oder während der Rekrutenschule ausgeschieden werden müssten. Der Bedarf an Militär ist klein, und wer sich als renitent oder als schwieriger Fall präsentiert, der wird laufen gelassen. Dafür habe ich unter dem Gesichtspunkt des Dienstbetriebes Verständnis: Der Bedarf ist klein, wir nehmen jene, die den Betrieb nicht stören - da wären wir früher auch froh gewesen.

Aber die Wehrgerechtigkeit ist in der Schweiz einfach nicht mehr gegeben. Wie der Bundesrat in der Beantwortung der Motion sagen kann, die Wehrgerechtigkeit sei ausreichend sichergestellt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn nur noch jeder Zweite einen Beitrag an die Allgemeinheit leistet, dann ist eben die Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben. Sie ist, ich kann es nicht anders sagen, ausgehöhlt, und das Gebälk ist morsch. Das weiss auch jeder junge Schweizer, dass die Situation so ist. Insofern ist unser System auch nicht mehr glaubwürdig.

Ich muss Sie fragen: Ist es denn gerecht, dass man sich mit genügend Energie für eine sehr geringe Ersatzabgabe vom Dienst an der Gemeinschaft freikaufen kann? Ist es gerecht, wenn nur noch jeder Zweite einen Dienst an der Gesellschaft leistet? Heute ist es sogar so, dass es wesentlich einfacher ist, überhaupt von einer Dienstpflicht dispensiert zu werden, als die Gewissensprüfung für den Zivildienst zu bestehen. Dort sind die Hürden heute höher gesetzt. Das ist auch der Grund, weshalb die Zahlen im Zivildienst sinken. Man scheidet leichter auf dem sanitarischen Weg aus, als dass man eine Gewissensprüfung besteht.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort: "Die Dienstbereitschaft der jungen Schweizer Bürger ist nach wie vor intakt. Der Bundesrat hat auch keinen Grund zur Annahme, junge Stellungspflichtige hätten es in der Hand, sich auf dem blauen (sanitarischen) Weg dispensieren zu lassen". Da muss ich sagen: Entweder hat der Bundesrat ein anderes Schweizervolk als ich es kenne, oder er ist in der Höhe des Olymps und nicht an der Basis.

Wir sind an der Grenze. Die allgemeine Wehrpflicht, die man heute auf verschiedene Weise erfüllen kann, ist eine Fiktion geworden. Sie ist gegenüber jenen, die Militärdienst leisten, ungerecht; sie ist aber ebenso ungerecht gegenüber jenen, die bereit sind, einen Zivildienst zu leisten, oder die bereit sind, Zivilschutzdienst zu leisten. Wir haben nur zwei Möglichkeiten: Entweder beleben wir die allgemeine Dienstpflicht wieder, oder wir geben sie auf. Meine Motion will ganz klar das Erste: Sie will keinen Systemwechsel, wie ich in Diskussionen gehört habe und wie mir unterschoben wird. Ich will das heutige System wieder beleben, und es glaubwürdig und stark machen. Ich will an der Wehrpflicht festhalten; wie bisher soll man Militär, Zivilschutz oder Zivildienst leisten. Ich will jedoch die Erosion stoppen, und ich will, dass jene, welche nicht in der Lage sind, Militärdienst zu leisten, einen der beiden anderen Dienste an der Gemeinschaft leisten, Zivildienst oder Zivilschutz. Sie dürfen nicht einfach dispensiert werden. Dazu braucht es gesetzliche Änderungen, wahrscheinlich sogar eine Änderung der Bundesverfassung.

Was erreichen wir, wenn Sie meiner Motion zustimmen? Sie erreichen, dass jeder junge Schweizer einen Dienst an der Gemeinschaft leistet. Wir ändern in der Substanz aber nichts, sondern wir verpflichten alle, den Beitrag zu leisten, denn Bedarf haben wir genügend. Heute leisten etwa 10 Prozent Zivildienst. Der Leiter des Zivildienstes sagt mir: Wir könnten viel mehr brauchen.

Wir wissen auch aus unseren Diskussionen, dass allein die Pflegekosten in den nächsten Jahren um 2 Milliarden Franken steigen werden. Wir wollen mit jungen Schweizern nicht ausgebildete Krankenschwestern und -pfleger ersetzen. Aber die Arbeit, die heute beispielsweise für Spitex, für Alterspflegedienste Millionen und Milliarden kostet, aber auch jene in ganz anderen Bereichen, wo wir Bedarf haben, können junge Schweizer sehr gut leisten.

Dabei entstünde auch keine wirtschaftliche Konkurrenz, wie der Bundesrat glaubt. Bereits heute leisten 10 Prozent Zivildienst. In Zukunft werden es einige mehr sein; das ist auch richtig so. Aber dass heute durch den Zivildienst die private Wirtschaft konkurrenziert würde, ist noch nie ein ernsthaftes Argument gewesen.

Ist es richtig, Milliarden an Bundesgeldern für die Krankenversicherung zu sprechen, die für die Alterspflege gebraucht werden? Oder können wir nicht einen Teil der Pflege dort, wo sie relativ einfach ist, durch junge Schweizer Bürger leisten lassen?

Ebenso wichtig ist: Wenn Sie die Motion annehmen, wird auch die heutige unselige Gewissensprüfung als Voraussetzung dafür, Zivildienst zu leisten, dahinfallen können. Denn die heutigen und künftig noch kleineren Bedürfnisse an Armeebeständen werden zweifellos durch jene jungen Männer gedeckt, welche den Militärdienst wählen. Dies geschieht nämlich, wenn nicht mehr nur 50 Prozent einen Dienst an der Gemeinschaft leisten, wie dies heute der Fall ist, sondern wieder 80 bis 85 Prozent. Ein Mechanismus ist nötig, um allenfalls Bestände zu decken. Aber das werden Ausnahmesituationen sein, und die Gesetzgebung wird einen Weg finden.

Wir müssen uns im Weiteren die Dauer der Dienstleistungen überlegen. Heute schreiben wir die anderthalbfache Dauer für den Zivildienst vor. Das ist gerechtfertigt, weil die Arbeitszeit im Militärdienst täglich im Schnitt zwölf Stunden beträgt, für zivilen Ersatzdienst acht Stunden. Wenn heute auch der Zivilschutz als alternative Dienstleistung besteht, wo ebenfalls weniger als zwölf Arbeitsstunden geleistet werden, müssen wir das System gesamthaft anpassen. Das wird dann Sache der Gesetzgebung sein.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Sie leiten damit die dringend notwendigen Verbesserungen ein. Die heutige Wehrpflicht ist morsch; ich fürchte, dass das Gebälk bald zusammenbricht. Wenn Sie den Weg gehen, den Ihnen die Motion vorschlägt, beleben Sie die Dienstpflicht zugunsten der Gemeinschaft, und Sie bringen auch Ruhe ins System. Wir haben heute Morgen mehrmals gehört, dass wir keine Unruhe wollen. Wir wollen das Armeekonzept endlich umsetzen. Aber wie wollen wir die allgemeine Dienstpflicht umsetzen, wenn bereits heute - und die Tendenz ist steigend - 50 Prozent weggehen? Wenn wir nichts tun, müssen wir damit rechnen, dass das Schweizer Volk die allgemeine Wehrpflicht nicht mehr lange unterstützt. Es geht auch um die Glaubwürdigkeit unseres ganzen Sicherheitskonzepts.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Genau vor drei Jahren, am 4. Oktober 2001, habe ich die Interpellation 01.3575 eingereicht mit der Überschrift "Warum beendet ein Drittel der Rekruten die RS nicht?". In seiner Antwort erklärte der Bundesrat damals, er verspreche sich Verbesserungen durch das neue Rekrutierungssystem für die "Armee XXI" ab dem Jahre 2003. Gleichzeitig schrieb der Bundesrat aber auch: "Sofern in unserer Gesellschaft kein gesellschaftlicher Wertewandel stattfindet, wird sich der generelle Trend des Abmeldens vom Dienst an der Gemeinschaft und damit auch der Ausstieg aus der Rekrutenschule nicht markant ändern."

Wie ist nun die Situation heute? Es scheint, dass das neue, verfeinerte Rekrutierungssystem, verbunden mit einer sehr zeitaufwendigen militärärztlichen Untersuchung, die Tendenz der Zunahme der späteren Entlassungen aus der RS oder aus den Kaderschulen etwas bremst. Aber wir können es der Stellungnahme des Bundesrates entnehmen: Nur gerade 62 Prozent der Stellungspflichtigen werden heute noch als militärdiensttauglich eingestuft. Oder anders gesagt: 38 Prozent der stellungspflichtigen und damit wehrpflichtigen jungen Schweizer erhalten den Stempel "dienstuntauglich". Dazu kommen jene, die während der RS wieder nach Hause gehen, also in der RS oder später ausgemustert werden. Sie haben es von Herrn Frick gehört, im letzten Jahr waren dies um die 15 Prozent. Also leistet noch rund die Hälfte unserer jungen Schweizer Militärdienst. Von diesen rund 50 Prozent gehen jene weg, die Zivilschutz und Bevölkerungsschutz leisten. Etwa 10 Prozent können sich nach einem mit grossem Aufwand verbundenen Verfahren dann dem Zivildienst stellen. Wenn wir uns also vor Augen halten, dass keine 35 Prozent der jungen Schweizer noch Militärdienst leisten müssen, so ist es sicher richtig, dass sich der Bund fragt und auch wir Parlamentarier und Parlamentarierinnen uns Gedanken darüber machen, ob dies noch das richtige System ist.

Wie sieht das jetzt aber der Bundesrat? In seiner Stellungnahme zur Motion erklärt der Bundesrat vorerst, es bestehe kein Anlass, den Militärdienst als Grundlage von Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes infrage zu stellen und durch eine allgemeine Dienstpflicht zu ersetzen. Hier schreibt der Bundesrat etwas, was in keiner Weise im Motionstext steht und was die Motion auch gar nicht will. Lesen Sie den Wortlaut der Motion: Der Auftrag der Armee ist zu gewährleisten, und zwar bestandesmässig prioritär. Aufgrund der Tatsache, dass nur noch die Hälfte der jungen Männer als so genannt diensttauglich angesehen werden und keine 35 Prozent in der Armee Dienst leisten, rechtfertigt sich eine Diskussion, und das heisst doch in keiner Art und Weise, man wolle damit gleich die Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes infrage stellen!

Im Weiteren schreibt der Bundesrat, man habe auch keinen Grund zur Annahme, junge Stellungspflichtige hätten es in der Hand, sich auf dem "blauen", sanitarischen Weg dispensieren zu lassen. Tatsache ist doch, dass viele junge Schweizer, die in ihrem Beruf in allen Teilen ihren Mann stellen, in ihrem Beruf weder körperliche noch psychische Schwierigkeiten haben und auch erfolgreich sind, sich auf dem sanitarischen Weg vom Militärdienst dispensieren lassen und dann auch dispensiert werden. Die Dispensationspraxis ist seit der Beratung meiner Interpellation vor zwei Jahren keineswegs restriktiver geworden. Das Motto ist klar: Wer nicht Militärdienst leisten will, wählt den "blauen Weg".

Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme auch, die obligatorische Dienstpflicht sei auf Bereiche zu beschränken, die der Staat anderweitig nicht abdecken könne. Daher könne das Ziel nicht sein, unter dem Vorwand - sic! - der Gerechtigkeit möglichst viele Bürger mit einer Dienstpflicht zu belegen. Wenn Sie diesen Satz - die obligatorische Dienstpflicht sei nur auf Bereiche zu beschränken, die der Staat anderweitig nicht abdecken könne - ernst nehmen wollen, muss beispielsweise die Bewachung von Botschaften und von Konsulaten nicht mehr durch das Militär erfolgen, denn diese Aufgaben können durchaus anderweitig abgedeckt werden.

Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Bundesverfassung: Wir haben in die neue Bundesverfassung ganz bewusst Artikel 6 aufgenommen. Dort heisst es: Jede Person "trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei". Wenn sich rund die Hälfte der jungen Schweizer für den Militärdienst verpflichtet und sich die andere Hälfte auf dem "blauen Weg" abmelden kann, wird auch dieser Verfassungsgrundsatz missachtet.

Zusammenfassend muss ich mit einem Satz sagen: Die Begründung, mit welcher der Bundesrat die Motion ablehnt, ist nicht stichhaltig. Sie ist gesucht, und vor allem geht sie an den Tatsachen vorbei.

Im Übrigen ist auch das heutige Zulassungsverfahren für Zivildienstleistende ein Grund, die Frage der allgemeinen Dienstpflicht zu prüfen. Sie wissen es: Wer Zivildienst leisten will, muss eine dreifache Hürde nehmen. Er muss sein Zulassungsgesuch mit moralischen Argumenten begründen, er muss diese anschliessend in einer persönlichen Anhörung durch drei Mitglieder der Zulassungskommission vertreten und schliesslich eine Dienstdauer in Kauf nehmen, die um 50 Prozent über der Dauer des nicht geleisteten Militärdienstes liegt.

Diese Regelung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Personen ohne Gewissensgründe den Zivildienst wählen und dass dadurch die Bestände der Armee gefährdet werden. Die heutige Situation zeigt aber Folgendes: Wie ich bereits dargelegt habe, müssen rund 50 Prozent der Zwanzigjährigen keinen Militärdienst leisten. Im Vergleich dazu ist der Weg der Zulassung zum Zivildienst sehr aufwendig. Zudem ist zu beachten, dass das Zulassungsverfahren personelle und finanzielle Ressourcen bindet. Dabei gibt es pro Jahr etwa 200 Zulassungsgesuche, die negativ beantwortet werden müssen. Die Nettokosten des Zulassungsverfahrens im Jahre 2003 betrugen 6,6 Millionen Franken. Der Aufwand der Rekurskommission ist dabei nicht berücksichtigt. Diese Kosten fallen für etwa 1500 bis 2000 Fälle pro Jahr an - so viele Gesuche wurden in den letzten drei Jahren gestellt. Es braucht also einen recht grossen Aufwand, um eine an sich bescheidene Selektion vornehmen zu können. Also fragt es sich, ob es bei nüchterner Betrachtung der Fakten - ich nenne den Bestandesbedarf der Armee, das aufwendige Verfahren und die Kosten - nicht richtig ist, im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht auch das Zulassungsverfahren zum Zivildienst zu überprüfen. Wenn ich heute alle Fakten realistisch betrachte, muss ich feststellen, dass sich die Situation seit der Beratung der Bundesverfassung wesentlich verändert hat.

Ich bin weder Armeeabschaffer noch Dienstverweigerer. Aber der alte Spruch "Wenn du ins Militär gehst, dann kannst du den Kopf daheim lassen" darf für den Ständerat nicht Geltung haben. Denken und nachdenken über veränderte Tatsachen ist unsere Aufgabe. Wir dürfen vor den Tatsachen nicht die Augen verschliessen.

Herr Bundesrat, die Motion will Sie nicht zur falschen Auffassung verleiten, die Freunde der Armee hätten sich verabschiedet. Die Freunde der Armee sind noch da. Mit der Motion wollen wir die Armee stärken. Es ist klar, dass die Armee auch bei der allgemeinen Dienstpflicht Priorität haben muss. Wenn Sie diese Motion abschmettern oder einfach in der Schublade versorgen, dann nehmen Sie die schleichende Verabschiedung von der allgemeinen Wehrpflicht in Kauf. Ich will nicht, dass es so weit kommt. Ich will auch nicht, dass sich diejenigen, die Militärdienst leisten, nur noch als die Dummen vorkommen.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion Frick zu unterstützen.

Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

J'aimerais vous rappeler quelque chose: le Conseil fédéral, je crois, est parfaitement conscient de la situation. Déjà en 1995, il a nommé une Commission d'étude sur l'obligation générale de servir. Cette commission a travaillé pendant deux ans avec des spécialistes de tous les milieux: protection civile, organisations de femmes, objecteurs de conscience, etc. Elle a rédigé un rapport que j'aimerais demander à nos collègues de lire. Il contient tout, vraiment tout.

Nous avons, nous aussi, parlé de la menace qui était en train de diminuer. Nous avons, nous aussi, dit que l'équité n'était pas réalisée et qu'il était véritablement injuste que tellement de jeunes échappent à l'obligation de faire du service militaire. Nous avons, nous aussi, estimé que la taxe d'exemption n'était pas correcte par rapport à tous ceux qui se donnaient la peine d'accomplir un service. Nous avons, nous aussi, remis en question le problème du service civil et du cas de conscience qu'il fallait évoquer, une situation bien plus difficile que pour ceux qui échappaient au service militaire. D'ailleurs, ce problème a été discuté ici même et vous avez refusé d'"alléger" le cas de conscience dans le cadre de la révision de la loi.

Nous avons, nous aussi, estimé que, si l'on voulait une obligation de servir pour l'ensemble de la population, cela devait répondre à certains besoins. Quels sont ces besoins? Notre première réflexion se rapportait au vieillissement démographique. Nous nous sommes effectivement posé la question suivante: "Est-ce que ces jeunes pourraient venir en aide aux personnes âgées, aider dans les hôpitaux, etc.?" Nous avons vraiment tout étudié; nous avons été voir les organisations, les hôpitaux, etc.; on nous a dit: "Bien sûr qu'on aura besoin de mains, mais actuellement ça paraît disproportionné comme mesure, et on a surtout besoin de gens formés!"

Nous avons pris contact avec nos missions à l'étranger. Est-ce que dans les pays en voie de développement on aurait besoin de ces jeunes qui ne souhaiteraient finalement que ça, s'investir à l'étranger dans des missions d'aide au développement et de paix. On nous a répondu: "Surtout pas. Pas plus de mains, surtout des gens bien formés, des gens qui savent les langues, qui veulent s'investir." Est-ce qu'avec des jeunes de 20 ans nous avons précisément à disposition des gens qui auraient ces qualités et cette expérience professionnelle? Nous sommes arrivés à la conclusion que ce n'était pas le cas. Nous avons évoqué aussi le problème de la concurrence que petit à petit ce service obligatoire pourrait exercer par rapport aux emplois, en cas de chômage, et de ces personnes dont on pourrait disposer, au lieu d'utiliser des gens au chômage.

Vous avez parlé de la possibilité que ces jeunes soient utilisés dans le cadre de la protection de nos ambassades: s'il y a un pépin, comment voulez-vous que ces jeunes qui n'auraient pas fait un service prolongé puissent assurer une telle protection? Je crois qu'encore une fois, il faut voir que même s'il n'y a pas équité aujourd'hui, nous avons amélioré la protection civile, qu'il faut attendre aussi de voir comment elle évoluera ces prochaines années pour savoir si nous aurons véritablement besoin de personnes supplémentaires. Ensuite, par rapport à ces besoins, il y aura lieu d'examiner si cela est "verfassungsgerecht". Je pense en effet que cela exigerait une révision de la Constitution fédérale, et puis même, que nous risquerions d'être confrontés à des problèmes de "Völkerrecht" parce qu'on ne peut pas astreindre la population à n'importe quel service si ces services ne sont pas fondamentalement nécessaires au pays.

Nous en sommes arrivés au point, avec la Commission d'étude, de dire que certes, nous ne contestions pas que quelque chose ne joue pas dans l'obligation de servir, mais que, dans l'état actuel des choses - je crois que rien n'a bougé depuis lors -, nous ne pouvions pas astreindre l'ensemble de la population - je ne parle même pas du problème des femmes, c'en est encore un autre! - à effectuer un service obligatoire.

Schmid Samuel · VPBR-M · Bundesrat · Bern

Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, die Motion abzulehnen. Dabei schicke ich voraus, dass vom Motionär und auch von Herrn Wicki zu Recht darauf hingewiesen wurde, dass man diese Frage diskutieren kann, ohne das Substrat der Militärdienstpflichtigen primär infrage zu stellen, dass man mit Sicherheit die Sache auch diskutieren kann, ohne damit die Miliz infrage zu stellen. Auf der anderen Seite bin ich etwas über die Zahlen erstaunt, die hier mehrfach wiederholt wurden, über diese 50 Prozent. Ich habe andere Zahlen. Das neue Rekrutierungssystem zeitigt zweifellos Erfolge. Die stärkere Investition in die Triagemöglichkeit - das sage ich nicht wertend - von Militärdiensttauglichen und nicht Militärdiensttauglichen führt dazu, dass wir in den ersten drei bis fünf Wochen der RS viermal weniger Leute nachträglich entlassen müssen als bisher. Die Frage der Tauglichkeit wird korrekter angegangen, und man hat dieses Ziel erreicht. Allerdings haben wir hier noch keine konsolidierten Werte.

Wenn ich jetzt die Zahlen bis zum 1. September 2004 nehme, dann geht es insgesamt für das ganze Jahr um 33 000 Leute. Die Tauglichkeitsrate, d. h. die Rate der zur RS Aufgebotenen, beträgt 65 Prozent. Militärdienstuntauglich, aber schutzdiensttauglich sind 19 Prozent. Diese 19 Prozent machen nicht nichts für die Gemeinschaft. Das sind Leute, die in den Zivilschutz gehen. Sie sind nicht militärdiensttauglich, aber sie sind durchaus zivilschutzdiensttauglich. Nach der RS haben wir im Moment eine Tauglichkeitsrate von 62 Prozent, also von knapp zwei Dritteln. Die Aussage, dass nur noch jeder zweite Schweizer Militärdienst leiste, kann ich gestützt auf diese Zahlen nicht bestätigen, sondern ich muss und darf von anderen Werten ausgehen. Ich muss vor allem in der Argumentation nachtragen, dass wir die 19 Prozent Zivilschutzdiensttauglichen nicht einfach unterschlagen dürfen. Denn hier wird teilweise auch harte körperliche Arbeit geleistet, unabhängig davon, dass auch andere Arbeit für die Gemeinschaft wertvoll ist.

Herr Frick, der Bundesrat war in dieser Beziehung vielleicht nicht an der Basis, aber an der Front. Deshalb liefere ich Ihnen die Zahlen, wie sie mir von den entsprechenden Rekrutierungszentren, aber auch von den Bestandeskontrollen der Armee geliefert wurden. Ich darf durchaus sagen, dass die Wehrdienstmotivation unserer Jugend gut ist. Ich schliesse selbstverständlich nicht aus, dass es da auch Einzelne gibt, die sich mit irgendwelchen Massnahmen der Dienstpflicht entziehen. Gestützt auf diese Zahlen, jetzt auch gestützt auf die Erfahrungen mit dieser verbesserten Rekrutierungsmöglichkeit, muss ich aber doch dem Glauben etwas entgegenwirken, dass das so problemlos sei. Denn gerade an der Basis wird natürlich häufig auch geprahlt und gesagt, man habe es ihnen schon gezeigt. Wenn Sie das dann exakter nachprüfen, liegen dann effektiv andere Gründe vor. Wie gesagt, da gibt es sicher Missbrauchsmöglichkeiten und wird es sie in jedem System geben, auch beim Modell, wie es hier allenfalls mit der Motion diskutiert werden müsste. Aber ich habe mindestens im Moment - gestützt auf diese Zahlen, gestützt auf diese Methoden, die Tauglichkeit zu beurteilen - keinen Anlass, da von einer grossen Zahl und von einer allgemeinen Leichtigkeit zu sprechen, sich von der Dienstpflicht dispensieren zu lassen.

Es gibt einen zweiten Grund, der den Bundesrat dazu führt, vor dieser Diskussion respektive vor der Annahme der Motion zu warnen. Der Bundesrat hat diese Auffassung nicht erst seit neuestem. Im Jahre 2002 gab es die Einfache Anfrage Schneider 02.1016 zu dieser Aussteigerquote. In der Antwort wurde gesagt, dass der Bundesrat hoffe, mit der neuen Rekrutierung diese Quoten zu senken. Das war auch der Tenor in der Antwort auf die Interpellation Wicki 01.3575. Der Bundesrat wollte nach der Konsolidierung der Armeereform - nach der Konsolidierung der Armeereform - die Frage der Dienstgerechtigkeit beurteilen und prüfen, wie und wo dann allenfalls Massnahmen getroffen werden sollten. Bezüglich der parlamentarischen Initiative Zäch 02.450 hat die SiK-NR empfohlen, ihr keine Folge zu geben.

Zu einem weiteren Vorstoss von Herrn Zäch hat der Bundesrat die gleiche Auffassung vertreten und gesagt: Lasst jetzt dieses System sich konsolidieren; diskutiert diese Grundsatzfrage nicht bereits in der Transformationsphase der Armee erneut! Im Gegenteil: Der Bundesrat steht zu dieser Wehrpflicht, der Bundesrat will jetzt, dass sich dieses Modell etablieren kann. Wenn sich dann effektiv die Diskussion als zweckmässig erweisen würde, dann wäre Verschiedenes zu prüfen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Ich spreche jetzt nur von dem Teil, der nicht in der Miliz militärdiensttauglich ist und der nicht für den Zivilschutz benötigt wird, ich spreche also nur vom Rest. Dass sich hier Massnahmen ergeben könnten, ist durchaus möglich. Es ist möglich, dass man das dann dereinst tun wird, aber nicht im Rahmen einer Diskussion über die allgemeine Wehrpflicht. Ich verweise auf das, was Frau Langenberger gesagt hat: So einfach ist die Übung dann auch wieder nicht. Hier sind auch viele Vorstellungen im Raum, bei denen man davon ausgeht, dass sich sehr schnell und einfach ein System finden lasse. Die Praxis zeigt eben, dass dem nicht so ist - umso mehr, und das ist evident, als dann für diese Arbeiten zum Teil auch qualifizierte Spezialisten benötigt werden. Sie können nicht jeden Dienst einfach durch entsprechende Ersatzleute erledigen lassen. Der mit dieser Motion verbundene Zwang, das unbedingt jetzt im Sinne des Motionärs an die Hand zu nehmen, dann aber auch die allgemeinen Überlegungen waren die Gründe, weshalb der Bundesrat hier zu einem ablehnenden Antrag kommt.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.

Frick Bruno · 1VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Die politische Debatte ist ja geführt. Herr Bundesrat Schmid hat aber gesagt, er habe aus seinem Departement andere Zahlen. Sie unterstellen mir damit, ich würde mit falschen Zahlen operieren. Ich beziehe mich auf die Zahlen der verantwortlichen Personen für diesen Bereich in Ihrem Departement, und ich wiederhole sie: Stellungspflichtig im letzten Jahr waren 23 432 Männer, davon wurden 38 Prozent als militärdienstuntauglich erklärt. 62 Prozent waren militärdiensttauglich; davon wurden 15 Prozent während der RS oder der Kaderschule ärztlich entlassen, 10 Prozent haben Zivildienst geleistet. Das heisst also, 37 Prozent der Männer des entsprechenden Jahrganges haben eine militärische Ausbildung absolviert. Allerdings - das habe ich gesagt - wird in Zukunft die Zahl der ärztlich Entlassenen während der RS etwas sinken, aber das ist nicht von grundlegender Bedeutung.

Es bleibt also dabei: 37 Prozent der jungen Schweizer haben die Militärdienstausbildung absolviert; hinzu kommen 15 Prozent, die Zivilschutz geleistet haben, und 10 Prozent, die den Zivildienst geleistet haben. Das sind die Zahlen. Ich bin bereit, öffentlich und privat die Diskussion darüber zu führen.

Schiesser Fritz · P-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Motionär hält an seiner Motion fest.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion .... 11 Stimmen

Dagegen .... 25 Stimmen

Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr

La séance est levée à 12 h 35