05.3049

Übertragung von Beteiligungsrechten im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge

Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Heberlein Trix · Mit-F · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Stellungnahme des Bundesrates, die ja sehr kurz ausgefallen ist, enttäuscht nicht nur mich, sondern auch alle 15 Mitunterzeichner des Postulates und weite Kreise, die den Entscheid des Bundesgerichtes mit grossem Unverständnis zur Kenntnis nehmen müssen; sie zeigten noch weniger Verständnis für den Entwurf des Kreisschreibens Nr. 7. Als Juristin und Bürgerin dieses Landes ist mir auch klar, dass Urteile unseres höchsten Gerichtes umgesetzt werden müssen, ob sie uns nun passen oder nicht. Das Bundesgericht hat nun aber nicht ein Gesetz ausgelegt, sondern die Praxis einer Verwaltungsbehörde in einem ganz konkreten Fall geschützt. In anderen Fällen hat dies die Behörden nicht davon abgehalten, ihre Praxis anzupassen.

Als Bürgerin und Parlamentarierin liegen mir die Interessen der KMU und das für unser Land wichtige Wachstum der Wirtschaft am Herzen. Ich bin der dezidierten Meinung, dass der Bundesrat respektive die Bundessteuerverwaltung den Spielraum, den ihnen das Bundesgerichtsurteil belässt, zugunsten einer Lösung nutzen muss, wie sie während Jahren als sinnvoll akzeptiert wurde. Dies umso mehr, als Vertreter der Steuerverwaltung wie auch der Bundesrat die Meinung vertreten, dass eine konsequente Umsetzung dieses Entscheides zu sinnwidrigen Ergebnissen führen müsse.

In langen Jahren gerichtlicher Praxis wurde eine Missbrauchspraxis entwickelt und von den Kantonen auch angewandt. Sie hatten dabei allerdings auch einen gewissen Spielraum, den sie weiterhin nutzen wollen, auch im Sinne eines Steuerwettbewerbes. Sie, die Kantone, aber auch die Wissenschaft, sind es denn auch, die sich vehement gegen die allzu restriktive Auslegung des Bundesgerichtsurteils wehren. Sie erachten eine gezielte Missbrauchsbekämpfung, wie bis anhin, als wesentlich sinnvoller als die im Entwurf des Kreisschreibens Nr. 7 vom 14. Februar dieses Jahres enthaltene starre Auslegung, die den Kantonen keinerlei Spielraum mehr belässt.

Der Entwurf zum Kreisschreiben, Herr Bundesrat, bedeutet meiner Meinung nach eine Praxisänderung und Ausweitung der heutigen Missbrauchsbekämpfung und nicht die in meinem Postulat verlangte Weiterführung der anerkannten Missbrauchsbestrafung. Eine solche Praxisänderung und Ausweitung hätte gravierende Konsequenzen für alle noch hängigen Fälle und hat bereits bei zahlreichen, dringend zu regelnden Unternehmensnachfolgen zu einer Blockade geführt. Die wie selten einhellige Ablehnung der im Entwurf des Kreisschreibens enthaltenen Interpretationen und Verschärfungen sollten für die Steuerbehörden und den Bundesrat Anlass sein, diesen Entwurf - er zirkulierte zuerst auch in verschiedenen Varianten - zurückzunehmen. Er führt zu Rechtsunsicherheit, er ist wirtschaftsfeindlich und hat zu den erwähnten Blockaden unternehmerischer Entscheide geführt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung diesen Entwurf in einem pragmatischen Verfahren zurückzieht.

Erlauben Sie mir auch die Frage, welche Rechtsstellung einem Entwurf zukommen soll. Ein solches Vorgehen der Rücknahme würde sich auch umso mehr rechtfertigen, als der Bundesrat die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform bekanntlich noch vor den Sommerferien verabschieden wird. Im Sinne der Motion Bührer (05.3242) könnte dort die vorgesehene gesetzliche Anpassung von Artikel 16 Absatz 3 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer und Artikel 7 Absatz 4 des Steuerharmonisierungsgesetzes vorgezogen werden. Damit würden, basierend auf der Steuerfreiheit privater Veräusserungsgewinne, die Voraussetzungen geschaffen, damit entsprechende Gewinne, unabhängig von Person, Rechtsform und Finanzierung durch den Käufer, steuerfrei bleiben. Damit würde auch die Rechtssicherheit wiederhergestellt.

Die Besteuerung muss sich auch in Zukunft und auch in einer neuen Gesetzgebung auf die Missbrauchsbekämpfung beschränken. Diese steht im Einklang mit der heutigen Praxis und dem Steuersystem. Wir handeln damit auch nicht gegen den Entscheid des Bundesgerichtes, lassen aber den Steuerwettbewerb der Kantone, wie er heute immer noch gewünscht wird, bestehen. Momentan erarbeitet die Wirtschaft zusammen mit den Kantonen einen gemeinsamen Lösungsansatz, weil nicht zugelassen werden kann, dass die heutige Rechtsunsicherheit bis zur Inkraftsetzung einer neuen Gesetzesvorschrift anhalten wird. Die Auswirkungen auf KMU-Nachfolgen wären gravierend. Eine solche Lösung wäre sicher konform mit der langjährigen Praxis vieler Kantone. Der Bundesgerichtsentscheid, ich möchte es noch einmal betonen, hat für den konkreten Einzelfall seine Gültigkeit. Die Kantone können der Eidgenössischen Steuerverwaltung Hand bieten zu pragmatischen Lösungen, die diesem Entscheid Rechnung tragen, ohne ihn noch weiter auszudehnen im Sinne des langen Entwurfstextes zu diesem Kreisschreiben. Dadurch würde während der Zeit bis zur Inkraftsetzung der Unternehmenssteuerreform nicht mehr gutzumachender wirtschaftlicher Schaden angerichtet.

Ich ersuche Sie daher im Sinne einer KMU-freundlichen Politik, sich den gemachten Überlegungen anzuschliessen und meinem Postulat zuzustimmen.

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 11. Juni letzten Jahres wurden die Nachfolgeregelungen vor allem bei personenbezogenen Kapitalgesellschaften im KMU-Bereich gefährdet. Meines Erachtens ging dieses Bundesgerichtsurteil zu weit, aber wir haben nun dieses Bundesgerichtsurteil.

Was macht nun die Eidgenössische Steuerverwaltung? Die Eidgenössische Steuerverwaltung, und damit auch das Finanzdepartement, hat nicht überlegt, was man jetzt machen will, hat nicht kritisch hinterfragt und gesagt, wie es nun in dieser ganzen Situation weitergehen soll. Man hat zwar auf der anderen Seite die Unternehmenssteuerreform vor sich und macht sich gute Überlegungen. Aber hier kommt jetzt die Eidgenössische Steuerverwaltung und gibt den Entwurf eines Kreisschreibens heraus. Da muss ich nun fragen: Wird nun das Öffentlichkeitsprinzip, über das wir entschieden haben - das Parlament hat es genehmigt, dieses Gesetz ist ja noch nicht in Kraft -, vorgezogen, oder will man damit abschrecken? Oder ganz einfach gefragt, wie es Frau Heberlein gesagt hat: Was ist die rechtliche Bedeutung eines Kreisschreibenentwurfes?

Sie haben gesehen: Man ist in den Kantonen und in der Wirtschaft aufgrund dieses Kreisschreibenentwurfes aufgeschreckt worden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie, Herr Bundesrat, uns sagen, wie die rechtliche Situation ist; abgesehen von der Tatsache - ich möchte das betonen -, dass es für die Wirtschaft und vor allem für die KMU-Unternehmungen gravierende Konsequenzen hat, wenn der Entwurf des Kreisschreibens umgesetzt würde. Meines Erachtens ist es daher sehr richtig, dass man das Postulat unterstützt; dies entgegen dem Antrag des Bundesrates.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Der Bundesrat hat uns vor anderthalb Jahren mitgeteilt, wie wichtig ihm der Wirtschaftsstandort Schweiz ist und insbesondere die Förderung der Innovation. Innovation heisst für mich, dass junge Unternehmer Firmen auftun oder dass junge Unternehmer, die bisher in einer Firma als leitende Angestellte gearbeitet haben - beispielsweise als technischer Direktor usw. -, diese Firma übernehmen und weiterentwickeln können. Das sind innovative junge Leute, die sehr oft kein Geld haben.

Was wir jetzt mit dieser Steuerlösung, die hier vorliegt, machen, ist Folgendes: Junge Leute, die eine Firma kaufen wollen und kein Geld haben, also zur Bank gehen müssen, müssen Steuern zahlen, und die andern, die das Geld haben und nicht zur Bank müssen, müssen keine Steuern zahlen. Das ist die jetzige Gerechtigkeit, die hier umgesetzt wird! Das ist total gegen die Ziele, die eigentlich der Bundesrat bezüglich des Innovationsstandortes Schweiz aufgestellt hat. Das Steuerrecht hat bezüglich dieser Dinge einen riesigen Einfluss.

Seit dieses Urteil mit der Aussage, die ich jetzt an einem Beispiel zu schildern versuchte, ergangen ist, ist ein Stillstand in dieser ganzen Geschichte eingetreten. Das heisst, da sind junge Unternehmer, 30- oder 40-jährig, die in Firmen sind und jetzt eigentlich von einem ausscheidenden Patron eine Firma übernehmen möchten, dies aber nicht mehr tun können, weil riesige Steuerfolgen damit verbunden sind.

Mich beschäftigt vor allem, wie der Bundesrat auf dieses Urteil reagiert hat. Es ist klar, das Bundesgericht hat das Recht, sein Urteil nach den bestehenden Gesetzen zu fällen, und zwar so, wie sie das Bundesgericht auslegt. Im Gesetz steht über diese Frage gar nichts. Das ist eine freie Konstruktion eines Steuertatbestandes durch das oberste Gericht. Das ist sein Recht, solches zu tun. Aber der Bundesrat auf der anderen Seite muss nachher diesen neuen Steuertatbestand in den Kontext seiner Wirtschaftspolitik setzen, die er, seit dieser Legislatur jedenfalls, vertritt.

Diese Steuerpolitik passt mit dem überhaupt nicht zusammen. Auch die ganzen Vorstellungen über die Reform des Unternehmenssteuerrechtes, der KMU-Nachfolge, die in den letzten zwei Jahren von bundesrätlicher Seite vertreten wurden, passen mit dem nicht zusammen. Nun kommt die Steuerverwaltung und setzt im Januar, Februar dieses Jahres noch eins drauf, indem sie den Tatbestand nochmals verschärft. Da muss ich sagen, dass das unter der Verantwortung des Bundesrates passiert. Das kann man von mir aus gesehen nicht auf die Steuerverwaltung abschieben. Das sind nicht nur Verwaltungspersonen, die das machen; hier ist eine politische Verantwortung wahrzunehmen.

Ich bitte den Bundesrat dringend, dieses Problem einer vernünftigen und sachgerechten Lösung zuzuführen. Es muss eine Lösung sein, die junge Unternehmer, die eine Firma übernehmen wollen und einen Kredit aufnehmen müssen, nicht schlechter stellt gegenüber denjenigen, die keinen Kredit aufnehmen.

Langenberger Christiane · Mit-F · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je me permets d'intervenir dans ce débat pour appuyer une vision de l'avenir et alimenter la réflexion politique. Nous sortons d'un petit-déjeuner du Département fédéral de l'économie qui concernait la volonté de la CTI de développer l'esprit d'entreprise dans nos universités et dans nos EPF, parce qu'il est indispensable de créer de nouvelles entreprises dans notre pays. Alors qu'on a des start-up primées, qu'on a des entreprises primées et qui arrivent à tenir bon dans notre pays pendant plusieurs années, maintenant, avec une telle décision, on crée vraiment une insécurité et on annule tous les efforts qu'on est en train de consentir en Suisse afin de "régater" avec d'autres pays et de créer chez nous un esprit d'entreprise.

Je regrette donc infiniment qu'on ne soutienne pas mieux nos entreprises, quand on sait précisément que des start-up, après quelques années, se trouvent dans une situation difficile au niveau du soutien financier; c'est un moment où les finances leur manquent et où les banques leur répondent avec beaucoup de réticences, censées qu'elles sont de gérer les fortunes de leurs clients. Elles ne peuvent dès lors se mettre en danger en répondant aux besoins d'entreprises à risque.

A partir du moment où il est tellement difficile de favoriser les entreprises dans leur volonté d'assumer leur rôle et de réduire le déficit économique que nous avons dans notre pays, il me semblerait d'autant plus important de ne pas affaiblir ce que nous sommes en train de créer au niveau suisse avec beaucoup de peine.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Die Antwort ist nicht schwierig, denn die Beurteilung der Ausgangslage, wie sie von allen Rednerinnen und Rednern geschildert wurde, teile ich hundertprozentig. Ich glaube, wir müssen uns gegenseitig nicht mehr davon überzeugen, dass die Art und Weise, wie die indirekte Teilliquidation durch dieses Bundesgerichtsurteil gehandhabt wird, wirtschaftsschädlich ist. Darin, dass wir daraus die Konsequenz ziehen müssen, dieses Problem zu lösen, sind wir uns auch einig.

Nur müssen Sie sehen, welches die Möglichkeiten sind, die uns zur Verfügung stehen. Damit beginne ich jetzt beim Urteil selber, das von Frau Heberlein zitiert wurde. Es stimmt, dass das Bundesgericht einen Einzelfall beurteilt hat. Aber es hat - das sehen Sie, wenn Sie das Urteil lesen - eine ganze Kriterienkette dazu verwendet, und diese Kette ist recht geschlossen. Damit ist es eigentlich klar, dass die Steuerverwaltung von sich aus nicht ohne Not von dem Bundesgerichtsurteil abweichen konnte. Das muss man der Steuerverwaltung zugute halten. Weil sie unsicher war und weil sie wusste, dass wir ja daran sind, dieses Problem zu lösen, hat sie sich überlegt, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Darf ich Ihnen die Frage zuspielen, wie Sie reagiert hätten, wenn Sie in der Steuerverwaltung gewesen wären? Dann hätten Sie vielleicht ein Schreiben an alle diejenigen entworfen, die in die Situation der indirekten Teilliquidation kommen, und hätten ihnen gesagt: Aufgepasst, wir werden das so bald als möglich gesetzlich neu regeln. Warten Sie, wenn Sie können, mit der indirekten Teilliquidation, bis wir eine neue Lösung haben. Das wäre eine Möglichkeit. Eine zweite - und die hat man dann gewählt -: Man hat nicht ein Kreisschreiben gemacht, sondern einen Entwurf, und wollte damit zum Ausdruck bringen, dass das nichts Definitives ist. Es hätte vielleicht auch andere Möglichkeiten gegeben, alles ist in diesem Bereich provisorisch.

Jetzt kommt die Lösung. Die werden wir nächste Woche mit der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform präsentieren. In dieser Unternehmenssteuerreform gibt es drei Schauplätze: Der erste Schauplatz wird die Besteuerung des Unternehmers sein, und dort in erster Linie die Frage der Teilbesteuerung von Dividenden. Nun gehen eben die indirekte Teilliquidation und auch die Transponierung direkt in dieses Gebiet der Dividendenbesteuerung und haben daher einen ganz engen materiellen Zusammenhang. Deshalb erschien es logisch, die Unternehmenssteuerreform als Vehikel zu benützen, um dieses Problem zu lösen.

Ein zweiter Schauplatz ist der Bereich des Kapitals: Emissionsabgabe, Anrechnung der Kapital- an die Gewinnsteuer.

Ein dritter Bereich der Unternehmenssteuerreform wird die Beseitigung der sogenannten Ärgernisse sein. Es trifft zu, dass die indirekte Teilliquidation eines dieser Ärgernisse ist. Das ist auch heute wieder sehr klar zum Ausdruck gekommen: Es ist ein Ärgernis. Deshalb gehört es in diesen dritten Teil, genau wie die Transponierung, genau wie gewisse Übertragungen von Immobilien vom Privat- ins Geschäftsvermögen oder vom Geschäfts- ins Privatvermögen oder die Aufschiebung von Erbteilungen bis zum Cash, bis zur Realisierung - nach dem Prinzip: Wo kein Geld fliesst, sollen keine Steuern erhoben werden usw. Das wird nächste Woche dem Bundesrat als Botschaft präsentiert und dann verabschiedet. Dann ist es an Ihnen.

Jetzt gibt es folgende Möglichkeit: Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Druck zur Problemlösung derart gross ist, dass Sie das verselbstständigen und auf dem dringlichen Weg lösen wollen, dann haben Sie diese Möglichkeit. Entsprechende Vorstösse sind unterwegs. Dann müsste man die indirekte Teilliquidation wieder aus dem Projekt Unternehmenssteuerreform herausnehmen und separat lösen. Das kann man tun. Dann haben all diejenigen, die das verlangen, wenigstens den Überblick. Man sieht dann, in welcher Heimat der Unternehmenssteuerreform diese indirekte Teilliquidation eigentlich zu sehen ist. Dann hat man den Überblick und kann das herausnehmen. Das kann das Parlament ohne weiteres tun.

Aber was wir auch nicht tun konnten: Wir konnten nicht ein anderes Verfahren wählen; wir mussten in die Vernehmlassung, wir müssen die Botschaft machen, wir müssen in die beiden Räte. Es ist einfach die Zeit, die dann verfliesst. Wir müssen uns überlegen, ob hier mit einem dringlichen Verfahren rascher Abhilfe geschaffen werden kann.

In diesem Sinne, Frau Heberlein, hat sich in der Tat seit dem März die Ausgangslage für das Postulat jetzt wieder im positiven Sinne verändert. Wir sind jetzt so weit, dass wir sagen können: Wir wissen, in welche Richtung wir uns bewegen müssen. Wir wissen auch, wann wir es tun werden. Nachher ist es am Parlament, an Ihnen, eben mit zügiger Gesetzgebungstätigkeit diese Unternehmenssteuerreform en bloc oder dann aufgespalten - in einzelne Themen - zu behandeln.

Da gäbe es Anschlussüberlegungen. Es könnte natürlich die Gefahr bestehen, dass dann diejenigen, die die Ärgernisse beseitigt haben, in Bezug auf die anderen Teile der Unternehmenssteuerreform vielleicht nicht mehr so motiviert wären und dass dann die Zustimmung dazu nicht mehr so intensiv sein wird. Das sind politische Überlegungen, die ich heute jetzt noch nicht vertiefen möchte, die sich aber natürlich stellen.

In diesem Sinne möchte ich die Bereitschaft bekunden, dieses Problem zu lösen. Wir werden nicht zögern, diese Botschaft jetzt zu verabschieden, und dann liegt es an Ihnen, die entsprechende Lösung zu treffen.

Frick Bruno · P-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates .... 30 Stimmen

Dagegen .... 6 Stimmen