IPI EX 324faee878e89754
SilacrylIR-Registernummer 893953
SilacrylIR-Registernummer 893953:
Art. 2 lit. a MSchG: „Sil“ wird in Verbindung mit Silikatfarben, Siloxanfarben und Silikatdispersionsfarben als Abkürzung für „Silikate“ und als Hinweis auf „siloxanverstärkte Farbe“ verstanden. „Acryl“ ist die Kurzbezeichnung für Werkstoffe, Bindemittel, usw., aus Acrylharzen. Die Abnehmer verstehen das Zeichen somit als „Silikate und Acryl“ resp. „Siloxane und Acryl“. „Silacryl“ beschreibt demnach direkt die Zusammensetzung der beanspruchten Farben. Das Verbinden der beiden Begriffe ohne Leerschlag beeinflusst den Gesamteindruck nicht wesentlich. Das Zeichen ist somit nicht unterscheidungskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid bestätigt (B-4854/2010).
Betroffene Klassen: 2