RPW 1999/2 S. 203
Kalksandsteine
Unzulässige Wettbewerbsabrede; Art. 5 KG
Accords illicites ; art. 5
Accordi illeciti; art. 5
Zusammenfassung der Vorabklärung gemäss Artikel 26 KG betreffend Kalksandsteine
Diese Vorabklärung diente der Abklärung der Frage, ob ein Kalksandsteinimporteur von den andern Kalksandsteinanbietern aus dem Markt gedrängt werde und ob die Norm für Kalksandsteine der Fernhaltung von Importen diene. Für das Verdrängen vom Markt würden die Anbieter einerseits den ausländischen Lieferanten des Importeurs unter Druck setzen und ihm Nachteile androhen und andererseits hätten die Anbieter dem Importeur eine „Auskaufssumme“ offeriert, wenn er sich vom Markt zurückzöge.
Die Vorabklärung ergab in tatsächlicher Hinsicht, dass sieben Firmen direkt oder über den Baumaterialhandel Kalksandsteine anbieten, zwei davon als Importeure. KSV Kalksandstein-Vertriebs- und Beratungs AG, Bern, ist die gemeinsame Verkaufsstelle zweier Anbieter und nicht ein Branchenverband.
Für die behaupteten Drohungen gegen den ausländischen Lieferanten und die „Auskaufssumme“ fanden sich keine aussagekräftigen Belege. Da der andere Importeur seit Jahren unbehelligt importiert, der Informant selbst ebenfalls weiterhin importieren kann und da Kalksandsteine in Substitutionskonkurrenz zu andern Baumaterialien stehen, ergeben sich in dieser Frage zur Zeit keine Indizien für eine Wettbewerbsbeschränkung.
Die Masse der Kalksandsteine sind europäisch noch nicht vereinheitlicht. Die Änderung der schweizerischen Masse, gestützt übrigens auf ein europäisches Projekt, erfolgte 1995 im normalen Verfahren der SIA und mit einer Übergangszeit von etwa einem Jahr. Es war dem
andern Importeur ohne weiteres möglich, dieses Verfahren mitzuverfolgen und sich rechtzeitig auf die neue Norm einzustellen Zudem gibt es trotz Normunterschieden auch schweizerische Exporte ins grenznahe Ausland. Unter diesen Umständen bestehen auch bei der Norm keine Indizien für eine wettbewerbsbeschränkende Abrede.
Demzufolge wurde die Vorabklärung ohne weitere Folge eingestellt.