RPW 1999/2 S. 259

Renault - Nissan

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Zusammenfassung

Dieses Zusammenschlussvorhaben ist wettbewerblich in weiten Teilen gleich zu beurteilen wie der Zusammenschluss Daimler - Chrysler (RPW 1998/3, 418 – 420). Dies gilt für die Bereiche Personenwagen, Nutzfahrzeuge, Ersatzteile und Vertriebsnetz.

Betroffen im Sinne von Art. 11 Abs. 1 lit. d VKU ist einzig ein Teilmarkt aus dem Markt „Mehrzweckfahrzeuge“, nämlich die „Assimilés Véhicules Passagers“ (Renault Express u.ä.). Da es sich nur um einen Teilmarkt handelt und der Zusammenschluss den Marktanteil nur marginal verändert, da zudem der Marktanteil von Jahr zu Jahr sehr stark schwankt, bestehen auch hier keine wettbewerblichen Bedenken. Die Voraussetzungen für die Durchführung einer Prüfung waren deshalb nicht gegeben.