RPW 1999/4 S. 604
GE Capital – Lisca
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart
Zusammenfassung
Am 17. September 1999 hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission die Meldung über das Zusammenschlussvorhaben von GE Capital Bank, GE Capital Unileasing GmbH und General Electric Capital AG (nachfolgend gemeinsam ”GE Capital”) und der Lisca AG (nachfolgend ”Lisca”) erhalten. GE Capital soll von der Lisca die Geschäftsbereiche Investitionsgüterleasing, Automobilleasing und Konsumkredit übernehmen.
GE Capital gehören zum weltweit tätigen General Electric–Konzern, an deren Spitze die General Electric Company mit Sitz in Fairfield, Connecticut, USA, steht. Der Konzern ist in den Bereichen High-Tech und Fertigung, aber auch im Dienstleistungssektor tätig. Von besonderem Interesse sind vorliegend die Finanzdienstleistungen, welche hauptsächlich von den beiden Tochtergesellschaften der General Electric Capital Services Inc., der General Electric Capital Corporation Inc. (GECC) und der General Electric Global Insurance Holding Corporation erbracht werden.
Mit den Übernahmen der Bank Aufina AG (GECC/Aufina, RPW/DPC 1997/3, S. 358 ff.) und der Bank Prokredit (GECC/Prokredit, RPW 1991/1, S. 144 ff.) ist die GECC in den Leasing- und Konsumkreditmarkt der Schweiz eingetreten. Heute hält die GECC in der Schweiz drei Tochtergesellschaften, die General Electric Capital Unileasing GmbH, die General Electric Capital AG und die Dec Lease AG. Die General Electric Capital Bank ihrerseits ist die Tochtergesellschaft der General Electric Capital Unileasing GmbH.
Die General Electric Capital Unileasing GmbH betreibt das Automobilleasinggeschäft. Die General Electric Capital Bank umfasst die ehemals von der Aufina und der Prokredit ausgeübten Geschäftsbereiche und ist im schweizerischen Leasing- und Konsumkreditgeschäft tätig. Die General Electric Capital AG betreibt in der Schweiz das Finanzierungs- bzw. Investitionsgüterleasing. Die Dec Lease AG übt in der Schweiz zur Zeit keine Tätigkeit aus.
Die Lisca AG ist die Tochtergesellschaft der Lisca Holding AG, welche ihrerseits durch die 24 Kantonalbanken gehalten wird (in den Kantonen Solothurn und Appenzell Ausserrhoden gibt es keine Kantonalbank). Die Lisca AG ist im Immobilienleasing, im Investitionsgüterleasing, im Automobilleasing und im Schiffsleasing tätig und gewährt Privatkredite. Diese Geschäftsbereiche betreibt die Lisca in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Der Zusammenschluss betrifft die Märkte Konsumkredit, Automobilleasing und Investitionsgüterleasing. Betroffen im Sinne der VKU sind die Märkte Konsumkredite mit einem gemeinsamen Marktanteil von [40 – 50%] sowie der Markt Automobilleasing mit einem gemeinsamen Marktanteil von [20 – 30%].
Für den Markt für Konsumkredite ist von Bedeutung, dass die GE Capital mit der Übernahme von Lisca ihren Marktanteil um lediglich [0 – 5%] erhöhen wird. Diese Übernahme wird an den bestehenden Marktstrukturen daher kaum etwas ändern. Die inländischen Banken stellen eine gewichtige Konkurrenz dar. Zudem sind beim Marktzutritt von bereits in der Schweiz tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen keine nennenswerten Zutrittsschranken zu überwinden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Übernahmevertrag kein Konkurrenzverbot für die Kantonalbanken enthält. Der Zusammenschluss ist in Bezug auf den Markt für Konsumkredite aus wettbewerblicher Sicht daher unproblematisch.
Auf dem Markt für Automobilleasing beträgt der gemeinsame Marktanteil [20 – 30]%. Der Marktanteilszuwachs beläuft sich auf ca. [0 – 5]%. Neben den Parteien sorgen mehrere grosse und mittlere Konkurrenten mit namhaften Umsätzen für Wettbewerb. Angesichts dieser Konkurrenzverhältnisse kann ausgeschlossen werden, dass durch die Übernahme von Lisca durch die GE Capital eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Automobilleasing begründet oder verstärkt wird.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen sind die Voraussetzungen zur Einleitung eines Prüfungsverfahrens nicht gegeben.