RPW 2003/2 S. 380

DSM/Roche Vitamine und Feinchemikalien

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Artikel 16 Absatz 1 VKU vom 5. Mai 2003

I ZUSAMMENSCHLUSSVORHABEN

1.1. Sachverhalt

1. Am 10. April 2003 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die DSM, alle Aktiven und Passiven der Division Vitamine und Feinchemikalien (RV&FC) der Firma Roche zu übernehmen.

2. Als Umstände, die zum Zusammenschlussvorhaben geführt haben, bringen die Parteien folgendes vor: DSM will sich auf die Bereiche Life Science und hochwertige Kunststoffmaterialien konzentrieren und diese Geschäftsfelder weiter stärken. Die Division Vitamine und Feinchemikalien von Roche wird den Geschäftsbereich Life Science ergänzen und es DSM ermöglichen, ihren Kunden eine umfassende Produktepalette anzubieten. Roche will sich auf ihre Kernbereiche Pharmazeutika und Diagnostik konzentrieren. Die Division RV&FC hat andere strategische, technologische und marktspezifische Zielsetzungen als diese Kernbereiche, weshalb Roche diese Division an ein Unternehmen verkaufen will, welches strategische Zielsetzungen verfolgt, die im Life Science-Bereich und damit näher bei denjenigen von RV&FC liegen.

1.2 Die beteiligten Unternehmen

3. Die Veräusserin Roche ist die Muttergesellschaft der Roche Gruppe, welche aus drei Divisionen besteht: Pharma, Diagnostics und Vitamine/Feinchemikalien (RV&FC). Im vorliegenden Zusammenschlussvorhaben geht es um die letztgenannte Division.

4. Das zu übernehmende Unternehmen RV&FC ist vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Vitaminen und Carotinoiden tätig. Daneben stellt sie Zitronensäure, ein Antitussivum, Vormischungen, kosmetische Inhaltsstoffe und mehrfach ungesättigte Fettsäuren her, verkauft diese Produkte und betreibt dafür Forschung und Entwicklung. RV&FC vermarktet ferner Enzyme und gewisse Vitamine und Aminosäuren.

5. Die Erwerberin DSM ist eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und hat ihren Sitz in Heerlen, Niederlande. DSM ist über ihre Tochtergesellschaften, namentlich in Europa und den USA, im Bereich Entwicklung und Produktion einer Vielzahl von Life Science-Produkten, Leistungswerkstoffen, Polymeren und industriellen Chemikalien tätig. Life Science-Produkte werden für die Pharma-, Nahrungsmittel- und Futtermittelindustrie sowie die agrochemische Industrie hergestellt. Leistungswerkstoffe sind hochwertige Produkte wie zum Beispiel UV-sensitive Lacke für Glasfasern, Elastomere, technische Kunststoffe, wärmehärtende Harze, welche in trockenen und nassen Farben für die Produktion von Tanks, Rohren und Container eingesetzt werden. Die Materialien werden in den verschiedensten Endproduktemärkten gebraucht, wie zum Beispiel dem Automobilsektor, der Elektro- und Elektronikindustrie, für Lacke und in Baukonstruktionen. Polymere und industrielle Chemikalien umfassen eine weite Palette von Kunststoffen, Melamin, Caprolactam und Düngemittel.

1.3 Kontrollerwerb

6. Das Share and Asset Purchase Agreement zwischen DSM und Roche vom 10. Februar 2003 sieht die Übernahme aller Aktiven und Passiven von RV&FC vor. Das vorliegende Vorhaben erfüllt somit den Tatbestand des Unternehmenszusammenschlusses gemäss Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a KG.

II MELDEPFLICHT

7. Der konsolidierte weltweite Umsatz der beteiligten Unternehmen belief sich im Jahr 2002 auf (Jahresmittelkurs 2002: Euro 1.00 = CHF 1.46695):

DSM: CHF > 2 Mia.

RV&FC: CHF > 2 Mia.

Total: CHF > 2 Mia.

Die Schwellenwerte von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a KG sind damit erreicht.

8. Der konsolidierte schweizweite Umsatz der beteiligten Unternehmen belief sich im Jahr 2002 auf (Jahresmittelkurs 2002: Euro 1.00 = CHF 1.46695):

DSM: CHF >100 Mio.

RV&FC: CHF >100 Mio.

Total: CHF >100 Mio.

Die Schwellenwerte von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b KG sind damit erreicht.

9. Somit ist eine Meldepflicht gemäss Artikel 9 KG gegeben.

III BEURTEILUNG

3.1 Sachlich relevanter Markt

10. Der sachlich relevante Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres

vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen [VKU]).

11. DSM ist weltweit in den folgenden Bereichen tätig:

?? Life Science-Produkte (Feinchemikalien [v.a. Zwischenprodukte für pharmazeutische Anwendungen], Antiinfectiva, Nahrungsmittelspezialitäten, Backwarenbestandteile)

?? Leistungswerkstoffe (Elastomere, technische Kunststoffe, Lackharze, Kompositharze)

?? Polymere und industrielle Chemikalien (Rohmaterialien für synthetische Fasern und Kunststoffe, hoch nitrogenhaltige Düngemittel)

12. RV&FC ist weltweit vor allem in den Bereichen Tiernahrung, Nahrungsmittel, Pharma und kosmetische Inhaltsstoffe und dort in der Herstellung und dem Vertrieb folgender Produktkategorien tätig:

?? Vitamine

?? Carotinoide

?? Zitronensäure

?? Antitussivum

?? Vormischungen

?? Kosmetische Inhaltsstoffe

?? Mehrfach ungesättigte Fettsäuren

Zudem vertreibt RV&FC Futtermittelenzyme sowie gewisse nicht selbst hergestellte Vitamine und Aminosäuren.

13. Die Tätigkeitsgebiete der beiden Unternehmen überschneiden sich ausser in den vier Bereichen Vitamin B12, mehrfach ungesättigte Fettsäuren (PUFAs), Futtermittelenzyme und Beta-Carotin nicht. DSM ist in den ersten drei Bereichen in der Schweiz nicht tätig, weshalb auf eine umfassende Beschreibung der Märkte für Vitamin B12, PUFAs und Futtermittelenzyme vorliegend verzichtet werden kann. DSM produziert nur natürliches Beta-Carotin, während RV&FC ausschliesslich synthetisches herstellt. Auf die Problematik der sachlichen Marktabgrenzung des Beta-Carotins wird in Randziffer 17 ff. zurückgekommen.

14. DSM hat in keinem der Märkte in der Schweiz einen Anteil von mehr als 30%. RV&FC hat ihrerseits in den folgenden Märkten in der Schweiz einen Marktanteil von 30% oder mehr:

- Vitamine

- Futtermittelenzyme

- Kosmetische Inhaltsstoffe

15. Es kann somit auch auf die exakte Definition der Märkte für die komplementären Tätigkeitsgebiete, welche die 30%-Schwelle von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU nicht erreichen, im Folgenden verzichtet werden. Es wird auf diejenigen Märkte eingegangen, in denen beide beteiligten Unternehmen zusammen einen Marktanteil von 20% oder mehr oder ein beteiligtes Unternehmen einen Marktanteil von 30% oder mehr hat.

3.1.1 Vitamine

16. RV&FC produziert und verkauft die Vitamine A, D, E, B1, B2, B3, B5, B6, C, D, E, H, K1, nicht selbst hergestelltes Vitamin K3, B12, Niacin, Cholin Chlorid sowie selbst hergestelltes synthetisches Beta-Carotin. Gemäss RPW 2000/2, S. 191 (Erw. 38 und 39), stellt jede Vitamingruppe einen eigenen Markt dar.

17. Es stellt sich die Frage, ob natürliche und synthetische Beta-Carotine zum selben sachlich relevanten Markt gehören.

18. Nach Angaben der meldenden Parteien ist es für Beta-Carotine angezeigt, zwischen natürlichen und künstlichen zu unterscheiden. Zur Überprüfung der von den Parteien eingereichten Angaben hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission den wichtigsten Konkurrenten (BASF) und Abnehmer in der Schweiz von DMS und RV&FC im Bereich Beta-Carotine befragt.

19. Beide Produkte haben dieselbe Lebensmittel-Deklarationsnummer (E-Nummer) und wären lebensmittelrechtlich somit austauschbar. Dennoch unterscheiden sich beide Produkte in ihrer Herstellung, Verwendung, Erhältlichkeit und Preisgestaltung deutlich. Künstliche Beta-Carotine sind relativ billig und in praktisch beliebigen Mengen erhältlich. Natürliche sind aufgrund der komplizierteren Herstellung (Fermentation mit Pilzen bzw. Extraktion aus Algen) teurer und durch niedrigere Herstellmengen begrenzt verfügbar. Synthetische Beta-Carotine haben gegenüber den natürlichen unter anderem die Eigenschaften, dass sie standardisiert und in ihrer Farbgebung stabil sind. Im Gegensatz zu natürlichen Beta-Carotinen sind sie pulverförmig und ernte-unabhängig erhältlich. Synthetische sind Geschmacksneutral und in verschiedenen Farbvarianten (von gelb bis orangerot) erhältlich. Natürliche Beta-Carotine werden ausschliesslich dort eingesetzt, wo die Produktphilosophie beziehungsweise die Kundenbedürfnisse natürliche Inhaltsstoffe verlangen. Somit sind natürliche und synthetische Beta-Carotine nur sehr bedingt austauschbar.

20. In der Anwendung als Farbgeber für Lebensmittel in der Humanernährung kann Beta-Carotin durch verschiedene natürliche (Annato, Curcumin) und synthetische (Azo-Farbstoffe) Lebensmittelfarbstoffe ersetzt werden. Wird es als Antioxidants eingesetzt, bestehen ebenfalls alternative Produkte. Seine Eigenschaften als Provitamin-A können durch Vitamin A ersetzt werden. In der Tierernährung gibt es kein Substitutionsprodukt.

21. Aus diesen Erwägungen geht hervor, dass Indizien vorliegen, dass natürliches und synthetisches Beta-Carotin zwei verschiedene Märkte darstellen könnten. Die genaue Abgrenzung kann jedoch vorliegend offen gelassen werden, da DSM ohnehin im Bereich vom natürlichen Beta-Carotin praktisch nicht tätig ist (<5% Marktanteil in der Schweiz) und synthetisches Beta-Carotin gar nicht herstellt. Die Addition der Marktanteile - wenn man von einem gemeinsamen Markt ausgehen würde - wäre entsprechend gering.

3.1.2 Futtermittelenzyme

22. Enzyme sind natürlich vorkommende Proteine, die als Biokatalysatoren biochemische Reaktionen beschleunigen. In Futtermitteln können Enzyme die Verdaulichkeit von pflanzlichen Rohstoffen erhöhen und so dem Nutzer mehr essentielle Nährstoffe zur Verfügung stellen, die zur Wachstumsförderung beitragen. RV&FC vertreibt Futtermittelenzyme von Iogen und Novozymes, welche diese aufgrund eines Vertrages mit RV&FC herstellt. Novozymes ist hauptsächlich für Forschung, Produktentwicklung und Herstellung zuständig, während RV&FC mit den Bereichen Anwendungsentwicklung, Registrierung, Marketing und Verkauf betraut ist.

3.1.3 Kosmetische Inhaltsstoffe

23. RV&FC ist im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Vertrieb folgender kosmetischer Inhaltsstoffe tätig: Sonnenschutzfilter, Emulgatoren und Phytantriol. Sonnenschutzfilter schützen Haut und Haare vor schädlichen UV-Strahlen. Emulgatoren werde durch RV&FC primär in Kombination mit Sonnenschutzfiltern vermarktet. Phytantrion ist ein Haarpflegemittel.

3.2 Räumlich relevanter Markt

24. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt bildenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

25. Vitamine: Gemäss früheren Entscheidungen geht die Wettbewerbskommission von einem weltweiten Vitaminmarkt aus (vgl. RPW 2000/2, S. 192, Erw. 40 ff.).

26. Beta-Carotin: Sowohl für das synthetische als auch das natürliche sind die Anbieter und Nachfrager global tätig. Neben den Produkten von RV&FC und BASF wird Beta-Carotin auch von Herstellern aus China importiert. In der Schweiz bestehen bezüglich Beta-Carotin nur für Säuglingsnahrung (Art. 182 f. Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 [LMV]), malzextrakthaltige Nahrungsmittel (Art. 184 a LMV) und Nahrungsergänzungen (Art. 184b LMV) Vorschriften im Sinne einer Erlaubnis, allenfalls mit Angabe einer Höchstmenge. Diese Vorschriften rechtfertigen keine engere Abgrenzung als die eines weltweiten Marktes für den Rohstoff.

27. Kosmetische Inhaltsstoffe: Die Parteien gehen von weltweiten Märkten für kosmetische Inhaltsstoffe aus. Kosmetische Inhaltsstoffe werden in der Verordnung des EDI vom 26. Juni 1995 über kosmetische Mittel (VKos) und der Verordnung vom 1. März 1995 über Gebrauchsgegenstände (GebrV) erwähnt. Die dortigen Regeln rechtfertigen eine Abgrenzung eines mindestens europaweiten Marktes.

28. Futtermittelenzyme: Die Hersteller und Nachfrager von Enzymen für Futtermittel sind mindestens europaweit, eher aber global tätig. In der Schweizer Gesetzgebung gibt es eine Vielzahl von Regelungen über Futtermittel. Enzyme als Bestandteile davon werden in ähnlicher Weise erwähnt wie das oben erwähnte Beta-Carotin in der Humanernährung, womit keine schweizweite Abgrenzung des Marktes gefordert ist.

29. Zusammenfassend ist im vorliegenden Zusammenschlussvorhaben von weltweiten oder zumindest europaweiten Märkten auszugehen.

3.3 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten

30. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU muss die Meldung die Angaben aller sachlichen und räumlichen Märkte enthalten, die vom Zusammenschluss betroffen sind und in denen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt.

31. Nach ständiger Praxis der Weko werden nur diejenigen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen die oben genannten Schwellen erreicht werden. Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann grundsätzlich von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden (statt vieler: Deutsche Post AG/Danzas Holding AG, RPW 1999/1, S. 129 f.).

32. Wie bereits in Randziffer 13 erklärt wurde, ist das Zusammenschlussvorhaben in der Schweiz gänzlich komplementär. Die Tätigkeitsbereiche von RV&FC werden diejenigen von DSM im Bereich Life Science-Produkte ergänzen und daher nicht in bestehende Geschäftsfelder integriert werden. Was die Beta-Carotine betrifft, wäre - wenn man von einem gemeinsamen Markt ausgehen würde - die Addition der Marktanteile gering, da DSM ohnehin im Bereich vom natürlichen Beta-Carotin praktisch nicht tätig ist (<5% Marktanteil in der Schweiz) und synthetisches Beta-Carotin gar nicht herstellt. Zudem bestehen Indizien, dass synthetisches Beta-Carotin keine Alternative zum natürlichen Beta-Carotin darstellt, und dass es sich deshalb um zwei verschiedene Märkte handeln könnte (Vgl. Rz. 21).

33. In den Märkten, in welchen RV&FC über 30% Marktanteile hat, sind folgende Wettbewerbsverhältnisse vorhanden:

34. Im Bereich der Vitamine verfügt RV&FC weltweit über einen geschätzten Marktanteil von 30%-40%. Die wichtigsten Konkurrenten im Bereich der Vitamine sind BASF (10%-20% Marktanteil), Adisseco/Aventis (0%-10%), verschiedene chinesische Anbieter (20%-30%) und andere, vorwiegend japanische Anbieter wie zum Beispiel Sumitomo, Tanabe und Daichi (20%-30%). Im Bereich der Carotinoide verfügt RV&FC weltweit über einen geschätzten Marktanteil vom 60%- 70%. BASF verfügt über von 20%-30%, weitere Anbieter (z.B. Kenin) über 0%-10%.

35. Im Bereich der kosmetischen Inhaltsstoffe verfügt RV&FC über einen Marktanteil von deutlich weniger als 30% weltweit. Die wichtigsten Konkurrenten sind BASF (10%-20%), Dragoco/Haarmann & Reimer (10%-20%), IASP (0%-10%) und andere, zum Beispiel Merck (<40%).

36. Im Bereich der Futtermittelenzyme verfügt RV&FC lediglich im Bereich der von ihr vertriebenen Phytaseprodukte über einen geschätzten Anteil am Verkaufsvolumen von mehr als 30% in der Schweiz.

37. Einzig die oben erwähnten Märkte sind im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU betroffen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der hohe Marktanteil nicht Resultat des geplanten Zusammenschlusses ist, da DSM in diesen Bereichen nicht tätig war. Der Marktanteil beruht einzig auf dem bisher innerhalb der RV&FC erzielten Umsatz. Durch den Zusammenschluss ergibt sich somit keine Marktanteilsaddition.

38. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Zusammenschluss an den aktuellen Wettbewerbsverhältnissen aber nichts ändert.

IV. ERGEBNIS

39. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist der Zusammenschluss aus kartellrechtlicher Sicht nicht problematisch, da keine Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, oder die Begründung einer solchen kollektiv marktbeherrschenden Stellung bestehen.

Die Ergebnisse der vorläufigen Prüfung geben keinen Anlass zur Einleitung des Prüfungsverfahrens.