RPW 2006/3 S. 498
Galenica/Unione
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 31. August 2006
A. Zusammenschlussvorhaben
A.1. Sachverhalt
Erwägungen
1. Am 4. August 2006 hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) die vollständige Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die Galenica AG (Galenica) die Übernahme der alleinigen Kontrolle der Unione Farmaceutica Distribuzione SA (Unione).
2. Die Galenica ist bisher mit 20% an der Unione beteiligt. Ein am 6. Juli 2006 abgeschlossener Aktienkaufvertrag sieht die Erhöhung der Beteiligung der Galenica an der Unione um 53% auf insgesamt 73,26% vor. Die restlichen 27% der Aktien bleiben im Besitz mehrerer Minderheitsaktionäre.
3. Der Vollzug des Vertrages steht unter der Bedingung, dass die Übernahme durch die schweizerischen Wettbewerbsbehörden genehmigt wird.
A.2. Die beteiligten Unternehmen
4. Die Galenica AG ist eine an der SWX Swiss Exchange kotierte Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht und kontrollierende Gesellschaft der Galenica-Gruppe. Die Galenica-Gruppe ist eine diversifizierte Unternehmensgruppe im Gesundheitsmarkt. Sie teilt sich in die zwei Geschäftsbereiche Pharma und Santé auf; letzterer ist in die Bereiche Logistics (u.a. die Vollgrossistin Galexis), HealthCare Information und Retail (u.a. Apotheken) unterteilt.
Grafik 1
Quelle: Meldung
5. Unter der Firma Unione Farmaceutica Disbtribuzione SA besteht eine im Tessin domizilierte Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Der Hauptzweck der Unione ist der Handel mit pharmazeutischen Produkten als Vollgrossistin. Daneben kontrolliert sie die
Gesellschaften Unipharma SA (internationaler Handel pharmazeutischer Produkte), die Farmagest Holding SA (Holding-Gesellschaft für Apotheken-Beteiligungen) und die Dauf SA (Software-Entwickler für Apotheken).
Grafik 2
Quelle: Meldung
B. Meldepflicht
6. Die beteiligten Gesellschaften erzielten 2005 folgende Umsätze:
Umsatz weltweit
(CHF)
Umsatz Schweiz
(CHF)
Galenica 2'089 Mio. 1'881 Mio.
Unione 217 Mio. 204 Mio.
Total 2'306 Mio. 2'085 Mio.
Tabelle 1
7. Damit sind die Voraussetzungen für die Meldepflicht gemäss Artikel 9 Absatz 1 KG gegeben.
C. Beurteilung
C.1. Überblick
8. Die Übernahme betrifft die Geschäftsbereiche, in denen die Unione tätig ist. Betroffen sind daher die Bereiche Pharmagrosshandel, internationaler Medikamentenhandel, Apotheken sowie Erbringung und Entwicklung von Informatikdienstleistungen für Apotheken.
9. Durch die Übernahme nicht betroffen ist hingegen der Bereich Pharma der Galenica. Die in diesem Bereich tätige Vifor AG entwickelt, produziert und vertreibt rezeptpflichtige sowie nicht rezeptpflichtige Medikamente (z.B. Triofan, Perskindol) und parapharmazeutische Produkte (z.B. Piz Buin, Antibrumm). Die Vifor International AG ist spezialisiert auf Eisenpräparate (namentlich Venofer und Maltofer), welche sie weltweit vertreibt. Durch die Übernahme ebenfalls nicht berührt sind die Tochtergesellschaften e-mediat und Documed. Die e-mediat bietet
umfassende wissenschaftliche und wirtschaftliche Datenbanken im Bereich Gesundheitswesen an. Die Documed hat sich auf die Herausgabe von gedruckten und elektronischen Werken im Bereich der Arzneimittelinformationen (z.B. das Arzneimittelkompendium der Schweiz) spezialisiert.
10. Vorab kann auch der Bereich des internationalen Medikamentenhandels von einer detaillierten Analyse ausgenommen werden. In diesem Bereich ist nur die Unione über die Unipharma SA, nicht jedoch die Galenica tätig. Es kommt somit auf diesem Markt zu keinen Marktanteilsadditionen oder sonstigen Strukturveränderungen. Zudem betrifft der internationale Medikamentenhandel der Unipharma den Schweizer Markt nur marginal. Lediglich CHF 0-10 Mio. werden in der Schweiz erwirtschaftet.
C.2. Relevante Märkte
C.2.1. Sachlich relevante Märkte
11. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).
a) Pharmagrosshandel
12. Die Distribution von Pharmaprodukten erfolgt über verschiedene Stufen und kann vereinfacht wie folgt dargestellt werden (Grafik 3):
Grafik 3
aa) Abgrenzung Prewholesale
13. Von den Grossisten abzugrenzen sind zunächst die so genannten "Prewholesale-Anbieter" (PWS-Anbieter). Viele Pharmahersteller liefern ihre Produkte nicht direkt an die Grossisten, sondern schalten einen PWS-Anbieter dazwischen. Das Hauptangebot eines PWS-Anbieters besteht in den Dienstleistungen der Lagerung und der Vertriebslogistik. Daneben bieten die meisten PWS-Anbieter weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel Bestellwesen, Administration, Rechnungsstellung und Inkasso, an. Es handelt sich folglich um eine klassische ausgelagerte Dienstleistung, welche von Pharmaunternehmen, die sich auf das Kerngeschäft der Forschung und Entwicklung konzentrieren möchten, in Anspruch genommen wird. Die Dienstleistungen der PWS-Anbieter und diejenigen der Grossisten (Wholesale) bilden keine Substitute, so dass jeweils eigene sachlich relevante Märkte für PWS-Dienstleistungen für pharmazeutische Produkte und für den Pharmagrosshandel (Wholesale) abzugrenzen sind (ausführlicher zu dieser Abgrenzung RPW 2005/4, S. 641 f.). Im vorliegenden Fall ist zwar die Galenica über ihre Tochtergesellschaft Alloga im Bereich PWS tätig, dieser Markt wird jedoch durch die Übernahme der Unione nicht betroffen, da letztere keine Dienstleistungen auf diesem Gebiet anbietet.
bb) Übersicht über die Medikamentendistribution
14. Die Pharmagrossisten bilden das traditionelle Bindeglied zwischen den Pharmaherstellern und dem Detailhandel. Sie sorgen für die Verteilung der Medikamente an die einzelnen Abnehmer. Die Grossisten lagern die Medikamente in Distributionszentren und beliefern den Detailhandel, das heisst sie transportieren die durch den einzelnen Detailhandelsanbieter bestellten Medikamente termingerecht vor Ort. Als Abnehmer der Grossisten figurieren Apotheken, Drogerien, selbstdispensierende Ärzte (SD-Ärzte), Spitäler und Heime.
15. Die klassischen Pharmagrossisten verfügen über ein Vollsortiment (Vollgrossist), so dass sie in der Lage sind, grundsätzlich jedes nachgefragte Medikament innerhalb kurzer Zeit zu liefern. In der Regel werden beispielsweise Apotheken zumindest täglich beliefert. Die Vollgrossisten beliefern grundsätzlich auch sämtliche Abnahmekanäle. In der Schweiz werden zu den
Vollgrossisten Galexis und Unione sowie die Voigt AG (Voigt) und die Amedis-UE AG (Amedis) gezählt. Dabei sind Galexis und Amedis in der ganzen Schweiz, Voigt und Unione hingegen nur regional tätig. Während dem sich die Voigt auf die deutschsprachige Schweiz konzentriert, ist die Unione beinahe ausschliesslich im Tessin aktiv.
16. Neben diesen klassischen Vollgrossisten sind aber auch noch andere Anbieter in der Medikamentendistribution tätig. Im Pharmagrosshandel sind auch Unternehmen tätig, welche nur über ein beschränktes Sortiment verfügen (sog. "Shortliner"). Shortliner konzentrieren sich in der Regel auf ein kleines Sortiment an relativ teuren und deshalb lukrativen Medikamenten, welche sie zu günstigeren Preisen als der Vollgrossist verkaufen. Shortliner bieten im Vergleich zum Vollgrossisten tendenziell ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot an, beispielsweise in Bezug auf die Lieferfrequenz (normalerweise keine täglichen Lieferungen). Als wichtigster Shortliner ist namentlich die PharmaFocus AG (PharmaFocus) auf dem schweizerischen Markt tätig.
17. Gewisse Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, Medikamente nur an SD-Ärzte zu liefern (Ärztelieferanten). Dabei sind einige dieser Unternehmen auf Grossistenstufe angesiedelt (Ärztegrossisten, z.B. die Apotheke zur Rose), andere, kleinere Ärztelieferanten beziehen ihre Medikamente teilweise von den Grossisten und sind deswegen in der Medikamentendistribution teilweise als Zwischenstufe zwischen den Grossisten und den SD-Ärzten einzuordnen.
18. In den letzten Jahren hat sich zudem der Versandhandel mit Medikamenten etabliert. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist seit dem Inkrafttreten des Heilmittelgesetztes (SR 812.21; HMG) im Jahr 2001 gemäss Artikel 27 Absatz 3 HMG und Artikel 29 der Arzneimittelverordnung (SR 812.212.21; VAM) zulässig. Voraussetzung dafür ist eine kantonale Detailhandelsbewilligung zur Führung einer öffentlichen Apotheke (Art. 27 Abs. 4 HMG und Art. 29 Abs. 1 VAM). Die beiden grössten Versandhandelsapotheken sind die Apotheke zur Rose und die MediService Apotheke. Die Versandhandelsapotheken beziehen ihre Medikamente zum grössten Teil direkt von den Herstellern und Importeuren, teilweise aber auch von den Grossisten.
19. Schliesslich vertreiben Hersteller und Importeure ihre Produkte teilweise auch direkt. Der Direktvertrieb ist insbesondere im Bereich der Spitäler üblich. Dies liegt daran, dass Spitäler über ein grosses Einkaufsvolumen und entsprechende eigene Lagerkapazitäten verfügen. Die Hersteller liefern aber auch in anderen Bereichen direkt an die Detailhandelsstufe, beispielsweise an Apothekenketten oder an Gruppierungen und Einkaufsgemeinschaften von unabhängigen Apotheken. Gewisse Hersteller liefern teilweise sogar an einzelne Apotheken oder SD-Ärzte.
20. Grafisch präsentiert sich eine Übersicht über die Medikamentendistribution wie folgt:
Pharmahersteller/- importeure
Prewholesale (PWS)
Wholesale/Grossist
Detailhandel
Hersteller/Importeur
Grossist
Versandapotheke Apotheke
Ärztelieferant
SD-Arzt Spital Drogerie
Hersteller/Importeur
Grossist
Versandapotheke Apotheke
Ärztelieferant
SD-Arzt Spital Drogerie
Grafik 4
21. Die Wichtigkeit der einzelnen Abnahmekanäle auf Detailhandelsstufe lässt sich anhand folgender Tabelle ableiten. Sie gibt an, welchen Anteil an den insgesamt vertriebenen Medikamenten im Jahr 2005 in welchen Kanal geflossen sind: 1
Apotheke SD-Ärzte Spital Drogerie Versandapotheke
50%-60% 20%-30% 10%-20% 0%-10% 0%-10%
Tabelle 2
cc) Marktgegenseiten der Pharmagrossisten
22. Aus der Funktion der Pharmagrossisten ergibt sich, dass diese einerseits ihren Lieferanten und andererseits ihren Abnehmern gegenüberstehen. Als Marktgegenseite sind daher einerseits die Hersteller und Importeure von Medikamenten, denen die Grossisten einen Vertriebskanal für ihre Produkte anbieten, zu betrachten. Auf diesem vorgelagerten Markt treten die Pharmagrossisten als Nachfrager auf.
23. Als Marktgegenseite gelten aber andererseits auf dem nachgelagerten Markt auch sämtliche Abnehmer der Medikamente, das heisst Apotheken, Drogerien, SD-Ärzte und Spitäler. In RPW 2001/3 (S. 555, Rz. 13) wurden Spitäler und Heime nicht als Marktgegenseite berücksichtigt, weil sie grossmehrheitlich von Herstellern und Importeuren direkt beliefert werden. Rein dogmatisch gilt es an dieser Stelle zu präzisieren, dass aufgrund der regelmässigen Belieferung von Spitälern und Heimen durch die Pharmagrossisten auch diese Abnehmer als Marktgegenseite zu gelten haben, unabhängig davon, welche Bedeutung die Lieferungen der Grossisten im Vergleich zu denjenigen der Hersteller haben. Damit ist jedoch noch nicht gesagt, dass die Vernachlässigung des Spitalkanals im genannten Entscheid materiell zu beanstanden wäre. Die Identifikation der Spitäler als Marktgegenseite beinhaltet auch noch keine Angabe über den sachlich relevanten Markt. Insbesondere bedeutet es nicht, dass sämtliche Abnehmer demselben sachlich relevanten Markt zuzuordnen sind. Es gilt gerade aus Sicht der Abnehmer zu bestimmen, welche Distributionswege für Medikamente aus ihrer Sicht als Substitute gelten können.
Dabei kann aus Sicht eines Spitals durchaus ein anderes Ergebnis angezeigt sein als aus Sicht einer Apotheke oder eines selbstdispensierenden Arztes. Es gilt daher, nachfolgend den sachlich relevanten Markt unter Berücksichtigung des tatsächlichen Marktverhaltens der unterschiedlichen Abnehmer zu definieren.
dd) Marktabgrenzung
24. Der Spitalkanal deckt seinen Medikamentenbedarf zu 90%-100% direkt über Hersteller und Importeure. 0%-10% werden von Grossisten bezogen. Damit unterscheidet sich der Spitalkanal deutlich von den anderen Abnahmekanälen. Die Spitäler verfügen aufgrund ihres hohen Medikamentenverbrauchs und der grossen Lagerkapazitäten über eine Marktstellung, wie sie keinem anderen Abnehmer auf Detailhandelsstufe zukommt. Hersteller und Importeure geben den Spitälern die Medikamente zu sehr günstigen Konditionen ab, etwa zu Preisen, welche deutlich unter den Ex Factory-Preisen liegen. Die billige Abgabe von Medikamenten kann sich für den Hersteller oder Importeur etwa dann lohnen, wenn die Spitäler bei längeren stationären Medikamententherapien oder bei der Verabreichung von Standardmedikamenten grosse Mengen benötigen. Von Interesse ist der Direktvertrieb für die Hersteller und Importeure aber insbesondere deshalb, weil in den Krankenhäuser junge Ärzte arbeiten, welche als "Opinion-Leader" im Sinne von zukünftigen Inhabern selbstständiger Praxen eine wichtige Rolle für die Positionierung eines Medikamentes spielen. Schliesslich steht der Spitalkanal aus Patientensicht in keinem Konkurrenzverhältnis zu den anderen Distributionskanälen (Apotheken, SD-Ärzte). Die Abgabe von Medikamenten im Rahmen einer stationären Behandlung erfolgt exklusiv über die Spitalapotheke. Der Spitalkanal wird denn auch von den Marktteilnehmern selbst als eigener Kanal betrachtet. 2
25. Anders präsentiert sich die Situation bei den Apotheken. Die Apotheken beziehen rund 85%-95% ihrer Medikamente bei einem (Voll-)Grossisten, 0%-10% vom Hersteller und 0-10% über andere Kanäle (Shortliner, Einkaufsorganisationen, Ärztelieferanten). Verglichen mit dem Spitalkanal ist das Verhältnis zwischen Lieferungen von Grossisten und Direktlieferungen von Herstellern oder Importeuren gerade umge-
1 Die Berechnung der Marktanteile für die folgende Tabelle sowie für alle weiteren Analysen im vorliegenden Antrag beruhen auf den Werten der gemäss den Angaben von IMS Health GmbH verkauften Medikamente für das Jahr 2005 (die Werte ergeben sich aus der Multiplikation der Medikamentenmengen mit den Ex-Factory-Preisen). Das Sekretariat verfügt auch über die Angaben zu den verkauften Mengen. Auf eine Darstellung der Marktanteile nach den verkauften Mengen wird jedoch verzichtet, da die Abweichungen nur geringfügig sind.
2 Vgl. die Expertengespräche im Anhang zu: CHRISTIAN BAATZ, Branchenstudie Medikamentenhandel in der Schweiz, Online-Arbeitspapier Nr. 9 des Gottlieb Duttweiler Lehrstuls für Internationales Handelsmanagements des Instituts für Marketing und Handel der Universität St. Gallen, 2005, erhältlich unter www. imh.unisg.ch, Rubrik GOTTLIEB DUTTWEILER Lehrstuhl/Services und Downloads/Downloadcenter, besucht am 29. August 2006).
kehrt. Aus den Zahlen ergibt sich, dass für die Apotheker das Angebot der Grossisten grundsätzlich nicht durch Direktlieferungen von Herstellern/Importeuren substituiert werden kann. Auch die Bedeutung der anderen genannten Bezugskanäle ist (noch) gering. Die Unterschiede zum Spitalkanal ergeben sich dadurch, dass Apotheken über kleinere Lagerkapazitäten verfügen und kleinere Mengen bestellen. Hingegen müssen sie den Patienten jedes nachgefragte Medikament innert kurzer Zeit verkaufen können. Sie benötigen daher einen Lieferanten, welcher über ein Vollsortiment verfügt und der in der Lage ist, kurzfristig zu liefern. Medikamentenlieferungen von Herstellern oder Importeuren sowie von Shortliner können aus Sicht der Apotheken zwar das Angebot der Vollgrossisten ergänzen, jedoch nicht ersetzen. 3
26. Vergleichbar mit der Situation bei den Apotheken ist diejenige bei den Drogerien, sofern es um den Bezug von Medikamenten geht (Drogerien dürfen nur Medikamente der Swissmedic-Klassen D und E, nicht jedoch der Klassen A, B und C verkaufen, letztere sind den Apotheken vorbehalten 4). Die Drogerien beziehen 90%-100% ihrer Medikamente über die Grossisten und 0%-10% von den Herstellern oder Importeuren. Die Abhängigkeit der Drogerien beim Medikamentenbezug ist daher noch stärker als bei den Apotheken. Die Drogerien sind darauf angewiesen, durch einen der Grossisten beliefert zu werden.
27. Am heterogensten ist der Bezug von Medikamenten bei den SD-Ärzten ausgestaltet. Gut 50%-60% der Medikamente beziehen die Ärzte über spezialisierte Ärztelieferanten. 20%-30% der Medikamente werden durch Grossisten geliefert, 10%-20% durch Hersteller und Importeure und 0%-10% durch Apotheken. Aus Sicht der SD-Ärzte scheinen die unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten für Medikamente weit gehend substituierbar zu sein.
28. Der Absatz von Medikamenten über Versandhandelsapotheken mag zwar aus Sicht der Hersteller und Importeure eine weitere Alternative zum Vertriebskanal der Grossisten darstellen, sie stellen aber für die Abnehmer der Grossisten keine Bezugsmöglichkeit dar und sind aus dessen Sicht nicht dem Markt zuzurechnen.
29. Die gemachten Ausführungen und die Marktdaten sprechen stark dafür, dass für die einzelnen Medikamentenabnehmer auf Detailhandelsstufe separate sachliche Märkte definiert werden, das heisst jeweils ein sachlich relevanter Markt für Apotheken, Drogerien, Spitäler und SD-Ärzte. Zu beachten ist dabei, dass innerhalb des Apothekenkanals, welcher umsatzmässig den wichtigsten Kanal darstellt, zwischen den Angeboten von Vollgrossisten und denjenigen von anderen Bezugskanälen (namentlich von Shortlinern) zu differenzieren ist.
b) Apotheken
30. Bei der vorläufigen Prüfung des Zusammenschlusses Galenica SA/Alliance Uni-Chem (RPW 2005/4, S. 638 ff.) haben sich die Wettbewerbsbehörden ausführlich mit der Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes im Bereich der Apotheken auseinandergesetzt. Dabei
wurde festgehalten, dass anders als in den Entscheiden Migros/Globus, RPW 1997/3, S. 364, und Coop/Waro, RPW 2003/3, S. 559, bei der Definition des sachlich relevanten Marktes keine Unterscheidung nach Produktgruppen vorzunehmen ist, sondern ein einziger Markt für den Zugang zum Vertriebskanal Apotheke für den Konsumenten definiert werden kann (RPW 2005/4, S. 644 f.). Es gibt keinen Grund, im vorliegenden Verfahren von dieser Definition abzuweichen.
31. Im Verfahren Galenica SA/Alliance Uni-Chem wurde festgehalten, dass Drogerien, Parfümerien oder Warenhäuser nicht als Substitute für den Apothekenkanal gelten können (RPW 2005/4, S. 645). Hingegen wurde an gleicher Stelle offengelassen, inwiefern selbstdispensierende Ärzte und Internetapotheken als Substitute zum Vertriebskanal Apotheke zu betrachten sind. Auch im vorliegenden Fall kann diese Frage offenbleiben, da - wie nachfolgend aufgezeigt wird - selbst bei enger Marktabgrenzung auf einen reinen Apothekenkanal von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses auszugehen ist.
c) Erbringung und Entwicklung von Informatikdienstleistungen und Softwarelösungen für Apotheken
32. Die Dauf SA (Unione) und die Triamun AG (Galenica) sind im Bereich der Entwicklung von Software für Apotheken tätig.
33. Die Triamun AG bietet mit TriamunPharmacy eine integrierte Lösung für das gesamte Apothekenmanagement an. Dabei können die einzelnen Elemente nach Bedarf zusammengestellt werden. TriamunBasic für den Barverkauf inkl. Bestellfunktion, TriamunBilling für die Debitorenverwaltung inkl. Rechnungsstellung, TriamunInsurance für die Rezept- und Dossierverwaltung inkl. Verrechnung, TriamunStock für die effiziente Lagerbewirtschaftung und Logistik inkl. automatischer Bestellvorbereitung sowie TriamunFinance für integriertes Finanzmanagement. Zusätzlich zur Software bietet Triamun auch Hardware- und Netzwerklösungen inklusive Installation und Support an.
34. Das Produkt Pharma4.net der Dauf SA, welches aus dem IT-System der Unione entstanden ist, ist weniger weit gehend, dafür preisgünstig. Die Software besteht im Wesentlichen aus einem Bestellungsmodul (inkl. Fakturierung), welches von einem zentralen System (Host) bei der Dauf SA betrieben wird.
3 So auch die Praxis der europäischen Kommission, vgl. Fall Nr. Comp/M.2432 - Angelini/Phoenix/JV, Rz. 11, und Fall Nr. Comp/ M.2193 - Alliance Unichem/Interpharma, Rz. 8, welche Vollgrossisten und Shortliner nicht dem gleichen sachlich relevanten Markt zuordnet.
4 Zulassungskategorien: A: verschärfte Rezeptpflicht (einmalige Abgabe); B: einfache Rezeptpflicht; C: nur in Apotheken erhältlich (ohne Rezeptpflicht); D: in Apotheken und Drogerien erhältlich; E: frei verkäuflich. In gewissen Kantonen können Drogerien unter bestimmten Voraussetzungen auch Medikamente der Klasse C verkaufen.
35. Die Einteilung der IT-Dienstleistungen in verschiedene Märkte kann sich aufgrund von Überschneidungen zwischen den einzelnen Dienstleistungen schwierig gestalten (vgl. RPW 2003/2, S. 300, und die unterschiedlichen Marktabgrenzungen in RPW 2001/4, S. 754 ff.; 2002/4, S. 630 ff.; 2003/2, S. 299 ff., und 2003/3, S. 514 ff.). Werden allerdings Software-Lösungen für einzelne Branchen erbracht, kann von einem speziellen sachlich relevanten Branchenmarkt ausgegangen werden. So wurde beispielsweise im Entscheid NZZ-Gruppe/Bertelsmann AG, RPW 2000/2, Seite 254 f., ein spezieller sachlich relevanter Markt für Druckerei-Branchensoftware abgegrenzt. Auch im vorliegenden Fall drängt sich die Abgrenzung anhand der Branche auf. Marktgegenseite der Dauf SA und der Triamun AG sind Apotheken, die spezifische Informatiklösungen für die Bestellung, Lagerbewirtschaftung und Abrechnung mit Krankenkassen sowie entsprechenden Support nachfragen. Deshalb ist von einem Markt für die Erbringung und Entwicklung von Informatikdienstleistungen und Softwarelösungen für Apotheken auszugehen. Bei einer derart engen Marktabgrenzung ist jedoch darauf zu achten, dass branchenfremde IT-Dienstleister im Rahmen einer allfälligen Analyse der potenziellen Konkurrenz berücksichtigt werden können.
C.2.2. Räumlich relevante Märkte
36. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
a) Pharmagrosshandel
37. In ihrer älteren Praxis hat die Weko den Pharmagrosshandel in die drei räumliche relevanten Märkte französisch-, deutsch- und italienischsprachige Schweiz aufgeteilt (RPW 2001/3, S. 555 f.). Als massgebendes Kriterium diente dabei die Distanz zwischen Verteilzentrum und Apotheke. Diese Distanz müsse in einer maximalen Reisezeit von zwei bis drei Stunden zurückgelegt werden können, da die Apotheken darauf angewiesen seien, dass sie durch die Grossisten innert dieser Frist mit den bestellten Medikamenten beliefert würden. Zudem wurde ausgeführt, die Verteilzentren der Grossisten würden sich dementsprechend in den jeweiligen Sprachregionen befinden.
38. In der Meldung wird ausgeführt, die regionale Unterteilung sei aufgrund der Marktentwicklungen in den vergangenen Jahren überholt. Die meisten Anbieter seien in der ganzen Schweiz tätig. Die Marktteilnehmer würden auch dazu übergehen, die gesamte Schweiz nur noch von einem oder von einigen wenigen Verteilzentren aus zu beliefern. So würden die beiden bisherigen Standorte der Galexis Schönbühl (BE) und Schlieren (ZH) bis 2008 durch ein neues Distributionszentrum in Niderbipp (BE) ersetzt. Damit verfüge die Galexis nur noch über zwei Distributionszentren, eines in Niederbipp und eines in Ecublens (VD). [...]. Auch bei der Amedis finde eine Konzentration der Verteilzentren statt. Die Amedis reduziert im Laufe dieses Jahres die Anzahl Vertriebszentren von drei auf zwei. Das Vertriebszentrum Fehraltorf (ZH)
wird geschlossen, so dass die Amedis nur noch von den Standorten Puidoux (VD) und Unterentfelden (AG) aus liefern wird.
39. Zunächst gilt es aufgrund der zuvor vorgenommenen Abgrenzung der sachlich relevanten Märkte auch bei der Abgrenzung der räumlich relevanten Märkte zu differenzieren. Die Gründe, welche in RPW 2001/3, Seite 555 f., zu einer regionalen Marktabgrenzung geführt haben, sind grundsätzlich nur für den Apothekenkanal einschlägig. Die anderen Abnehmer von Medikamenten sind nicht auf gleich rasche Lieferung von Medikamenten angewiesen.
40. Offensichtlich ist dies beim Spitalkanal, welcher unabhängig von den Sprachregionen die Medikamente zu über 90% direkt bei den gesamtschweizerisch tätigen Herstellern und Importeuren bezieht. Im Spitalkanal ist von einem nationalen Markt auszugehen.
41. Bei den SD-Ärzten bestehen gewisse Unterschiede beim Bezug von Medikamenten. Im Tessin beziehen die Ärzte 5 90%-100% direkt beim Hersteller/Importeur, 0%-10% bei den Grossisten und 0%-10% bei Ärztelieferanten. In der Deutschschweiz sehen die Zahlen hingegen wie folgt aus: 10%-20% Hersteller/Importeur, 20%-30% Grossist, 50%-60% Ärztelieferant und 0%-10% Apotheken. In der Romandie entfallen 65%-75% auf Hersteller/Importeur, 10%- 20% auf die Grossisten, 10%-20% auf Ärztelieferanten und 0%-10% auf Apotheken. Das Nachfrageverhalten der SD-Ärzte zeigt auf, dass für sie die Angebote der Grossisten durch Direktbezüge und durch Einkäufe bei Ärztelieferanten substituiert werden können. Jedenfalls besteht kein Zusammenhang zur Verfügbarkeit der einzelnen Bezugskanäle oder gar zur geografischen Lokalisierung der Anbieter. Dies zeigt sich deutlich am Kanton Tessin. Die SD-Ärzte beziehen ihre Medikamente mehrheitlich von national tätigen Herstellern und Importeuren. Bei den Grossisten ist der Marktanteil der Unione trotz Verteilzentrum im Tessin geringer als derjenige von Galexis (Galexis: 0%-10%, Unione weniger als 1%). Die Daten deuten daher darauf hin, dass im SD-Kanal von einem schweizerischen Markt auszugehen ist.
42. Bei den Apotheken stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Märkte regional abzugrenzen sind. Namentlich bestehen gewisse Indizien dafür, dass das Tessin als eigener Markt betrachtet werden muss. Die Unione verfügt auf diesem Markt über einen Marktanteil von 80%-90%. 0%-10% entfallen auf Direktlieferungen von Herstellern/Importeuren, 0%-10% auf die anderen Vollgrossisten und 0%-10% auf Shortliner. Wird davon ausgegangen, dass für den Apothekenkanal Einkäufe bei Herstellern/Importeuren und Shortliner das Angebot der Vollgrossisten jedenfalls nicht vollständig subtituieren können, so erhöht sich der Marktanteil der Unione auf gut 80%-90%. Rein
5 Im Tessin sind die Ärzte nicht zur Selbstdispensation berechtigt, sie sind dennoch eine Marktgegenseite der Hersteller und Grossisten und beziehen bei diesen beispielsweise Verbrauchsmaterial.
aufgrund dieses hohen Marktanteils auf einen eigenen Tessiner Markt zu schliessen, würde jedoch unberücksichtigt lassen, dass rund 0%-10% der Medikamente bei einem Grossisten bezogen werden, dessen Verteilzentren ausserhalb des Tessins liegen. Dies bedeutet für eine Apotheke aber noch nicht, dass die Angebote der auswärtigen Grossisten mit demjenigen der Unione substituierbar sind. Wie bei den Lieferungen von Herstellern und Shortliner könnten die Tessiner Apotheken Lieferungen von anderen Grossisten zwar als Ergänzung, nicht aber als vollwertiges Substitut des Angebotes der Unione betrachten. An dieser Stelle stellt sich deshalb die Frage, ob das Angebot
der Grossisten, welche über kein Verteilzentrum im Tessin verfügen, als vollwertiges Substitut für Medikamentenlieferungen durch die Unione gelten kann. Ausschlaggebend für die Beantwortung dieser Frage dürfte sein, welche Bedeutung den Lieferfrequenzen im heutigen Apothekenmarkt zukommen und ob die anderen Grossisten vergleichbare Konditionen wie die Unione anbieten können.
43. Die nachfolgende Tabelle gibt die durchschnittlichen Belieferungsfrequenzen der Unione und der Galenica an, wobei die Apotheken, welche von der Galenica im Tessin beliefert werden, gesondert aufgeführt sind:
Durchschnittliche Belieferungsfrequenzen Apotheken
5x/Tag 4x/Tag 3x/Tag 2x/Tag täglich wöchentlich
Unione
[…]
(1%<)
[…]
(0-10%)
[…]
(50-60%)
[…]
(30-40%)
[…]
(0-10%)
Galenica 6 […]
(1%<)
[…]
(0-10%)
[…]
(0-10%)
[…]
(60-70%)
[…]
(10-20%)
[…]
(10-20%)
Galenica (Kunden Tessin)
[…]
(60-70%)
[…]
(30-40%)
Tabelle 3
44. Die Tabelle zeigt auf, dass derzeit der überwiegende Teil der Apotheken zweimal täglich beliefert wird. Die Anzahl Apotheken, welche häufiger beliefert werden, ist eher klein (unter 10%). Jedenfalls rechtfertigt es diese geringe Anzahl Apotheken nicht mehr, dass die Sicherstellung einer entsprechend hohen Lieferfrequenz (mehr als 2 mal täglich) als ausschlaggebendes Abgrenzungskriterium für den räumlich relevanten Markt herangezogen wird. Ist ein Grossist in der Lage, zweimal täglich zu liefern, so könnte er heute die Nachfrage von über 90% der Apotheken befriedigen. Eine zweimalige Belieferung pro Tag könnte theoretisch von jedem Ort in der Schweiz für die ganze Schweiz sichergestellt werden. Von den geografisch zentral gelegenen Vertriebszentren der Galexis, der Amedis oder der Voigt 7 aus, könnte eine derartige Lieferfrequenz jedenfalls in räumlicher Hinsicht ohne weiteres gewährleistet werden. So beträgt beispielsweise die Fahrzeit vom Verteilzentrum der Galexis in Niederbipp aber auch vom Verteilzentrum der Amedis in Unterentfelden nach Chiasso rund drei Stunden 8.
45. Aufgrund der Belieferungsfrequenzen ergeben sich auch keine Anzeichen dafür, dass ein eigener Markt für den Kanton Tessin abgegrenzt werden müsste. Obwohl die Unione mit ihrem Verteilzentrum im Kanton Tessin in unmittelbarer Nähe zu ihren Abnehmern steht, werden im Tessin nur [...] Apotheken häufiger als zweimal täglich beliefert. Es wird sogar eine relativ hohe Anzahl Apotheken nur täglich beliefert (30%-40%). Das Angebot der Unione erscheint deshalb substituierbar durch Lieferungen von Grossisten, welche über kein Verteilzentrum im Tessin verfügen.
46. Zum heutigen Zeitpunkt ist aus den ausgeführten Gründen der räumlich relevante Markt nicht mehr regional zu unterteilen, namentlich ist das Tessin nicht als eigener regionaler Markt zu qualifizieren. Als räumlich relevanter Markt hat vielmehr der gesamtschweizerische Markt zu gelten.
b) Apotheken
47. Obwohl aus Sicht der Konsumenten eine lokale Abgrenzung des räumlichen Marktes, zum Beispiel auf Ebene der einzelnen Städte oder Gemeinden nachvollziehbar erscheint, hat die Weko im Verfahren Galenica SA/Alliance Uni-Chem (RPW 2005/4, S. 638 ff.) den räumlich relevanten Markt für Apotheken national abgegrenzt. Dies deshalb, weil die Apotheken einen überwiegenden Teil ihrer Umsätze mit rezeptpflichtigen Medikamenten erzielen und diesbezüglich auf einem regulierten Markt tätig sind (RPW 2005/4, S. 645 f.). Es gibt keinen Anlass, von dieser Marktabgrenzung abzuweichen.
6 Die Kunden der Galenica im Kanton Tessin sind in der Gesamtanzahl Kunden der Galenica mitenthalten.
7 Die Vertriebszentren der Voigt befinden sich in Romanshorn (TG) und Neuendorf (SO).
8 Gemäss Berechnungen von TwixRoute.
c) Erbringung und Entwicklung von Informatikdienstleistungen und Softwarelösungen für Apotheken
48. Die Wettbewerbskommission ist bisher im Bereich der IT-Dienstleistungen grundsätzlich von nationalen Märkten ausgegangen (vgl. RPW 2003/2, S. 301, Rz. 25; 2002/4, S. 633, Rz. 22).
49. Im vorliegenden Fall ist der Markt zunächst auf den schweizerischen Markt zu begrenzen. Aufgrund nationaler branchenspezifischer Besonderheiten - wie beispielsweise die Abrechnung über Krankenkassen - fragen die Apotheken Produkte nach, welche für den Schweizer Markt entwickelt wurden.
50. Allerdings könnte sich unter Umständen eine engere Marktabgrenzung aufdrängen. So zum Beispiel, wenn kundenbasierte Lösungen und Geschäftspraktiken zur Anwendung gelangen, oder wenn die Sprachgrenzen eine entsprechende Unterteilung gebieten (vgl. RPW 2003/2, S. 301, Rz. 25; 2002/2, S. 305, Rz. 43). Das Produkt Pharma4 der Unione (Dauf SA) ist nur auf italienisch erhältlich und wird auch ausschliesslich von Apotheken im Tessin verwendet. Dies bedeutet aber nicht, dass der Markt regional abgegrenzt werden müsste, da andere Produkte in mehreren Landessprachen erhältlich sind. So sind beispielsweise die Softwarelösungen des Branchenleaders Pharmatic AG in allen drei Landessprachen erhältlich. Eine Abgrenzung nach Sprachregionen erscheint daher nicht angezeigt, so dass von einem nationalen Markt für die Erbringung und Entwicklung von Informatikdienstleistungen und Softwarelösungen für Apotheken auszugehen ist.
C.3. Betroffene Märkte
51. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt. Werden diese Schwellen nicht erreicht, kann grundsätzlich von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.
a) Pharmagrosshandel
52. Im Jahr 2005 haben sich die Marktanteile der verschiedenen in der Medikamentendistribution tätigen Anbieter je nach Abnehmerkanal wie folgt präsentiert 9:
Abnehmer
Anbieter
Spitäler SD-Ärzte Apotheken Drogerien Über alle
Kanäle
Galexis 0%-10% 20%-30% 40%-50% 50%-60% 30%-40%
Unione 1%< 1%< 0%-10% - 0%-10%
Amedis UE 0%-10% 0%-10% 30%-40% 0%-10% 10%-20%
Voigt - - 0%-10% 30%-40% 0%-10%
Ärztelieferanten - 50%-60% 1%< - 10%-20%
Hersteller/ Importeure 90%-100% 10%-20% 0%-10% 0%-10% 20%-30%
Shortliner/Einkaufsorganisationen - - 0%-10% - 0%-10%
Apotheken - 0%-10% - - - 10
Versandapotheken
0%-10%
Tabelle 4
9 Die Marktanteile wurden auf 0,5% gerundet. Zur Berechnung vgl. Fn. 1.
10 Die (Quer-)Verkäufe der Apotheken an die SD-Ärzte werden an dieser Stelle nicht berücksichtigt.
53. Aufgrund der Tabelle 2 wird ersichtlich, dass die Übernahme der Unione durch die Galenica unbedenklich ist für den Spitalkanal (kumulierter Marktanteil von 5%-10%). Auch im Kanal der SD-Ärzte werden die in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU genannten Schwellenwerte nicht erreicht, wenn der marginale Marktanteil von weniger als 1% der Unione vernachlässigt wird. Keine Marktanteilsaddition und damit keine Veränderung der Marktstruktur liegt auch im Bereich der Drogerien vor. Auch nach der Übernahme wird der Galexis mit der Voigt ein starker und mit der Amedis ein etwas schwächerer Konkurrent gegenüberstehen. Die Medikamentendistribution in den Drogerienkanal ist zudem von eher geringer Bedeutung (vgl. Tabelle 1). Auf eine genauere Analyse dieser drei Märkte kann deshalb verzichtet werden.
54. Eine nähere Überprüfung ist hingegen beim Apothekenkanal angezeigt. Der kumulierte Marktanteil von Unione und Galexis beträgt im Apothekenkanal 40%-50% und liegt damit deutlich über den 20% gemeinsamen Marktanteil, unter welchem ein Zusammenschlussvorhaben vermutungsweise unproblematisch ist. Selbst die Galexis alleine würde mit ihren 40%-50% Marktanteil deutlich über dem Schwellenwert von 30% für eines der beteiligten Unternehmen liegen. Es ist daher näher zu untersuchen, ob die Übernahme der Unione zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Galenica in der Belieferung von Apotheken führt.
55. Als marktbeherrschend gilt ein Unternehmen, wenn es auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage ist, sich von anderen Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern) in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten (Art. 4 Abs. 2 KG). Selbst wenn ein Unternehmen über einen hohen Marktanteil verfügt, bedeutet dies deshalb noch nicht, dass es marktbeherrschend ist. Namentlich die aktuelle und potenzielle Konkurrenz schränken den Spielraum eines Unternehmens ein und führen dazu, dass es sich nicht unabhängig verhalten kann.
56. Im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung wurde ausgeführt, dass Elemente bestehen, welche dafür sprechen, dass die Apotheken darauf angewiesen sind, von mindestens einem Vollgrossisten beliefert zu werden. Im Bereich der Pharmagrossisten hat ein Konzentrationsprozess stattgefunden. Von den ehemals zehn Grossisten sind derzeit noch vier auf dem Markt tätig. Diese Zahl würde sich mit dem vorliegenden Zusammenschluss auf drei (Galexis, Amedis, Voigt) reduzieren, und Branchenkenner rechnen damit, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren eine weitere Reduktion auf die beiden grossen Anbieter Amedis und Galexis stattfinden wird 11. Bereits heute ist der wichtigste Grund, weshalb sich Galexis kaum unabhängig verhalten kann, das Vorhandensein eines in etwa gleich starken Konkurrenten. Amedis verfügt über einen ähnlich hohen Marktanteil und gehört zu 49% der Phoenix-Gruppe. Die Phoenix Pharmahandel AG & Co KG ist der grösste Pharmagrosshändler Deutschlands und der zweitgrösste Europas.
57. Zudem ist derzeit mit Voigt noch ein dritter Vollgrossist mit immerhin 0%-10% Marktanteil auf dem
(Deutschschweizer) Markt tätig. Der Handlungsspielraum der Vollgrossisten wird weiter durch die Angebote von Shortliner/Einkaufsorganisationen und durch die Möglichkeit des Direktbezuges beim Hersteller/Importeur eingeschränkt. Wird davon ausgegangen, dass jede Apotheke von mindestens einem Vollgrossiten beliefert werden muss, so stellen die alternativen Bezugsmöglichkeiten zwar keine vollständigen Substitute dar, sie haben dennoch eine erhebliche disziplinierende Wirkung 12. Würde beispielsweise die Galexis ein bestimmtes Produkt zu teuer anbieten, kann davon ausgegangen werden, dass die Shortliner dieses Produkt entsprechend ihrer Geschäftsstrategie sehr schnell in ihr Angebot aufnehmen beziehungsweise die Apotheken würden dieses Produkt bei Shortlinern/Einkaufsorganisationen oder direkt beim Hersteller/Importeur beziehen. Die Bedeutung von Shortlinern/Einkaufsorganisationen hat in kurzer Zeit markant zugenommen (Marktanteil 2003: 0%-10%; 2004: 0%-10%; 2005: 0%-10%). Dass sich die Vollgrossisten nicht unabhängig verhalten können, wird dadurch illustriert, dass seit dem Markteintritt der Shortliner die Preise gesunken sind und die Grossisten neue Angebote geschaffen haben, um auf die Konkurrenz durch die Shortliner zu reagieren (z.B. Aktionen für bestimmte Produkte oder das Anbieten von Zusatzdienstleistungen). Auch die Direktbezüge sind in den letzten Jahren angestiegen (2003: 0%-10%; 2004: 0%- 10%; 2005: 0%-10%). Der Marktanteil der Grossisten ist demgegenüber leicht rückgängig (Alle Grossisten: 2003: 85%-95%; 2004: 85%-95%; 2005: 85%-95%; Galexis: 2003: 40%-50%; 2004: 40%-50%; 2005: 40%- 50%).
58. Der grösste Shortliner Pharmafocus ist erst im Jahr 2002 in den Markt eingetreten und konnte seither seine Marktstellung kontinuierlich ausbauen (2005: 0%-10% Marktanteil). Auch die im Jahr 2000 gegründete Aerbo GmbH hat sich auf dem Markt etablieren können (0%-10% Marktanteil). Die Markteintrittsschranken für einen Markteintritt als Shortliner sind tief. Durch eine Beschränkung des Sortiments und durch eine niedrige Lieferfrequenz können die Investitionen in die notwendige Infrastruktur gering gehalten werden. Nach dem Markteintritt ist dann ein kontinuierlicher Ausbau des Sortimentes durchaus möglich und wird von gewissen Shortlinern/Einkaufsorganisationen auch angestrebt.
59. Grundsätzlich könnten auch Ärztelieferanten ohne grössere Umstellungen dazu übergehen, vermehrt Apotheken zu beliefern, wenn auch kaum mit der gleichen Lieferfrequenz wie die Vollgrossisten. Dass die Ärztelieferanten grundsätzlich nur Ärzte beliefern, ist durch die starke Rivalität zwischen Apotheken und SD-Ärzten zu erklären. Diverse Ärztelieferanten werden denn auch durch die SD-Ärzte kontrolliert.
11 Vgl. Fn 2.
12 So auch die europäische Praxis, vgl. Fall Nr. Comp/M.2432 - Angelini/Phoenix/JV, Rz. 19.
60. Keine nennenswerte Marktzutrittsschranke stellt die für den Pharmagrosshandel erforderliche Swissmedic-Bewilligung dar (Art. 18 und 28 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte [Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21]). Gemäss Swissmedic verfügen im Jahr 2005 866 Unternehmen über eine Grosshandelsbewilligung. Die Anforderungen sind relativ tief. Im Wesentlichen muss vom Unternehmen eine fachtechnisch verantwortliche Person zugezogen werden, welche die betrieblichen Abläufe zweckmässig organisiert und überwacht (Art. 7 der Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich [AMBV, SR 812.212.1]). Gemäss Auskunft Swissmedic sind die Frischhalte- und Hygienevorschriften weniger weit gehend als etwa bei einem Lebensmittelgrosshändler, da der Vertrieb von abgepackten Medikamenten weniger heikel ist als beispielsweise derjenige von Frischprodukten, wie zum Beispiel frischem Fisch. Als potenzielle Konkurrenten kommen daher auch Logistikunternehmen in Frage, welche bisher keine Medikamente vertrieben haben. Einzelne Logistikunternehmen verfügen bereits über Projekte oder erste Angebote im Medikamentenvertrieb. So bietet die PostLogistics AG im Rahmen ihres Produktes Hospital Solutions ein Einkaufstool sowie Dienstleistungen im Bereich der Beschaffungslogistik an. Die Lieferungen erfolgen nach Bedarf bis in die einzelnen Krankenhausstationen oder sogar in die einzelnen Schränke statt. Die Planzer Transport AG gibt in ihrem Internetauftritt ebenfalls an, in der Pharmalogistik tätig zu sein. PostLogistics, Planzer und weitere Logistikunternehmen, welche Lebensmittel verteilen und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhalten, wären von ihrer Infrastruktur und von ihrem Know-how her in der Lage, ohne grösseren Zusatzaufwand in den Pharmagrosshandel einzusteigen beziehungsweise ihre diesbezüglichen Angebote (auch auf Apotheken) auszuweiten. In der Meldung wird denn auch ausgeführt, in den nächsten drei Jahren sei unter anderem mit Markteintritten von Logistikunternehmen oder auch von internationalen Pharmagrosshändlern wie etwa dem europäischen Marktführer Celesio/Movianto zu rechnen.
61. Die Analyse der aktuellen und potenziellen Konkurrenz ergibt, dass sich die Galexis auch nach Übernahme der Unione mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht unabhängig verhalten kann. Es wird somit keine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt. Dies lässt sich zusammenfassend wie folgt illustrieren: Würde Galexis/Unione die Preise erhöhen, so können die Kunden zu den konkurrierenden Vollgrossisten Amedis und in der Deutschschweiz zu Voigt wechseln. Sie haben zudem die Möglichkeit, überteuerte Produkte punktuell direkt beim Hersteller/Importeur oder bei einem Shortliner zu beziehen, unter Umständen auch bei einem Ärztegrossisten (aktuelle Konkurrenz). Schliesslich könnten andere Unternehmen in den Markt eintreten. Die Markteintrittsschranken sind eher tief und diverse Logistikunternehmen könnten grundsätzlich rasch neben anderen Produkten auch Medikamente vertreiben (potenzielle Konkurrenz).
62. Die disziplinierende Wirkung der Angebote von Herstellern/Importeuren, Shortlinern/Einkaufsorganisationen sowie die potenzielle Konkurrenz führen auch dazu, dass nicht von einer kollektiven Marktbeherrschung durch Galexis nach der Übernahme der Unione zusammen mit der Amedis ausgegangen werden kann. Bereits zum heutigen Zeitpunkt ist der kombinierte Marktanteil von Amedis und Galexis problematisch hoch. Konkrete Anhaltspunkte, welche auf eine kollektive Marktbeherrschung hindeuten, liegen jedoch keine vor, auch wenn insbesondere implizit abgestimmte Verhaltensweisen naturgemäss schwer zu erkennen sind, da sie sich nur schwierig von natürlichem Parallelverhalten abgrenzen lassen. Die Tatsache, dass die beiden Unternehmen in den letzten Jahren ihre räumlichen Absatzgebiete ausdehnen und in die historischen Kerngebiete der Konkurrenz vordringen konnten, spricht jedoch für das Bestehen von Wettbewerb (die ursprünglich in der Romandie angesiedelte Amedis kommt heute in der Deutschschweiz auf einen Marktanteil von 30%-40% im Apothekenkanal, umgekehrt beträgt der Marktanteil der Galexis in der französischsprachigen Schweiz mittlerweile 40%-50%). Zudem operieren Amedis und Galexis mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen betreffend Lieferkonditionen etc., was als Indiz gewertet werden kann, dass keine Verhaltenskoordination zwischen den Unternehmen vorliegt.
63. Die gesamte bisherige Analyse ist aus Sicht der Nachfrager (Abnahmekanäle) erfolgt. In Randziffer 22 wurde aber festgehalten, dass auch die Hersteller/Importeure als Marktgegenseite der Grossisten zu betrachten sind. Aus Sicht der Hersteller/Importeure stellt der Pharmagrosshandel einen der Distributionskanäle für ihre Produkte dar. Neben dem Pharmagrosshandel steht den Herstellern/Importeuren der Direktverkauf an Apotheken, Drogerien, SD-Ärzte und Spitäler offen. Zudem können sie ihre Produkte über Shortliner/Einkaufsorganisationen, Ärztegrossisten und über Versandapotheken absetzen (vgl. Grafik 4). Ob aus Sicht der Hersteller/Importeure die einzelnen Distributionskanäle substituierbar sind, kann an dieser Stelle offengelassen werden. Dies lässt sich anhand der engsten Marktabgrenzung - Distribution an die Apotheken - belegen. Kommt, wie oben dargestellt, der Galenica nach der Übernahme der Unione aus Sicht der Apotheken keine marktbeherrschende Stellung beim Bezug von Medikamenten zu, so kann diesem Unternehmen auch aus Sicht der Hersteller/Importeure bei der Distribution keine marktbeherrschende Stellung zukommen, da dem Hersteller/Importeur genau diejenigen Distributionskanäle offenstehen, welche aus Sicht der Apotheken als alternative Bezugskanäle in Frage kommen. Im Rahmen einer vertieften Analyse wäre weiter zu berücksichtigen, dass den Herstellern/Importeuren eine andere Verhandlungsposition zukommt als beispielsweise einer einzelnen Apotheke (der Grossist ist darauf angewiesen, ein möglichst vollständiges Sortiment anbieten zu können) und es wäre zu prüfen, inwiefern den anderen Distributionskanälen disziplinierende Wirkung gegenüber der Verteilung über Grossist und Apotheker zukommt.
64. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übernahme der Unione durch die Galexis, im davon am meisten betroffenen Markt des Pharmagrosshandels, zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt.
b) Apotheken
65. Die Galenica ist auf dem Apothekenmarkt durch die GaleniCare Holding tätig. Die GaleniCare-Apotheken treten seit Ende 2005 unter der Marke Amavita mit einem einheitlichen Erscheinungsbild am Markt auf. Zur GaleniCare zählen derzeit 110 eigene Apotheken. Über das mit Coop zusammengeführte Gemeinschaftsprojekt Coop Vitality kontrolliert die GaleniCare 20 weitere Verkaufspunkte. Hingegen wurde eine Minderheitsbeteiligung an der Pharmacie Principale, einer Apothekenkette mit acht Standorten im Mai 2006 aufgegeben.
66. Die Unione hielt über die Farmagest Holding SA bislang drei Apotheken, wobei die Pharmacie Miserez SA vor Vollzug des Kaufvertrages abgestossen worden ist.
67. Gemäss den Strukturdaten der IMS Health GmbH für das 1. Quartal 2006 zur Anzahl Apotheken, Praxisärzte, Spitäler und Drogerien bestehen in der Schweiz 1'684 Apotheken. Ausgehend von diesen Zahlen beträgt der Marktanteil von GaleniCare 7,7% und die beiden Apotheken der Unione entsprechen 0,12%. Nach der Übernahme würde die GaleniCare somit über einen Marktanteil von 7,82% verfügen.
68. Seit dem Zusammenschlussvorhaben Galenica SA/ Alliance Uni-Chem hat sich der Marktanteil der GaleniCare leicht erhöht. Zum damaligen Zeitpunkt betrug der Marktanteil von GaleniCare rund 6% (101 Apotheken von den gemäss Schweizerischem Apothekenverband in der Schweiz tätigen 1'666 Apotheken) (RPW 2005/4, S. 646). Der Marktanteil von GaleniCare liegt aber weiterhin deutlich unter den in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU vorgesehenen Schwellenwerten und es liegen keine besonderen Umstände vor, welche den Zusammenschluss auf diesem Markt als problematisch erscheinen lassen, zumal die Übernahme der Unione nur einen sehr geringen Zuwachs von uwei Apotheken zur Folge hat.
c) Erbringung und Entwicklung von Informatikdienstleistungen und Softwarelösungen für Apotheken
69. Die Triamun AG zählt [...] konzerninterne Amavita- und [...] unabhängige Apotheken zu ihren Kunden. Der Dauf SA sind [...] Apotheken zuzurechnen.
70. Bei der Berechnung der Marktanteile kann darauf abgestellt werden, dass jede Apotheke zur Abwicklung ihrer automatisierter Vorgänge ein Informatiksystem verwendet, weshalb der Markt für IT-Lösungen für Apotheken als akzessorisch zum Apothekenmarkt
betrachtet werden kann. Die Marktanteile können annäherungsweise anhand des Verhältnisses der Anzahl Software-Kunden zur Gesamtzahl der Apotheken in der Schweiz berechnet werden.
71. Ausgehend von 1'684 Apotheken in der Schweiz ergibt sich für die Triamun aufgrund ihrer [...] Kunden einen Marktanteil von 0%-10%. Werden die konzerninternen Amavita-Apotheken abgezogen, so resultiert noch ein Marktanteil von 0%-10%. Höher ist der Marktanteil der Dauf SA. Ihre [...] Kunden entsprechen 0%-10% Marktanteil.
72. Während der Marktanteil der Dauf SA bereits aufgrund der italienischen Sprache nur limitierte Wachstumschancen hat, sollen die Systeme aller Amavita-Apotheken auf die Software der Triamun umgestellt werden. Dies würde dann zu einem Marktanteil von 8% führen, welcher allerdings konzernintern anfallen wird und daher nicht zu berücksichtigen ist. Selbst unter Berücksichtigung des allfälligen konzerninternen Zuwachses würde der maximale kumulierte Marktanteil bei 10%-20% liegen und wäre daher gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU vermutungsweise unproblematisch. Dass der Zusammenschluss kartellrechtlich unproblematisch ist, wird weiter durch eine kurze Analyse der Marktstruktur bestätigt. Der Marktführer Pharmatic hat gemäss eigenen Angaben mehr als 700 Kunden in der ganzen Schweiz und kommt damit auf einen Marktanteil von über 41%. Hinzu kommt, dass die wie die Pharmatic zur OFAC-Gruppe zählende PMS Pharma & Medizin Software AG gemäss eigenen Angaben 150 Apotheken mit ihren Softwarelösungen bedient (Marktanteil von rund 9%). Die ProPharma Systems AG gibt an, ihr System sei bei 491 Apotheken installiert (Marktanteil von rund 30%). Daneben bestehen auch noch diverse kleinere Anbieter (BMC Consultants en Strategie Informatique SA, CSE AG, PharmaSoft Sarl und LogicaCMG Schweiz).
IV. Ergebnis
73. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung in den Märkten Pharmagrosshandel, Apotheken und IT-Dienstleistungen und Softwarelösungen für Apotheken begründen oder verstärken wird.
74. Aufgrund der geringen Bedeutung der Geschäftsbereiche Apotheken und IT-Dienstleistungen auf Seiten der Unione hat deren Übernahme auch keine relevanten Auswirkungen bezüglich der (fortgeschrittenen) vertikalen Integration der Galenica. Portfolioeffekte spielen keine wesentliche Rolle verglichen mit der horizontalen Verstärkung des Kerngeschäfts Pharmagrosshandel.
75. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Artikel 10 KG sind nicht gegeben.