RPW 2006/3 S. 509

Weitere

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Losinger Construction AG/Marazzi Holding AG

Erwägungen

1. Am 14. Juni 2006 ist beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die Meldung der Losinger Construction AG und der Marazzi Holding AG eingegangen,

welche die Übernahme der Marazzi Holding AG durch die Losinger Construction AG zum Inhalt hatte.

2. Durch den Zusammenschluss sind in der Schweiz keine Märkte im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU betroffen.

3. Die vorläufige Prüfung ergab somit, dass durch den Zusammenschluss in der Schweiz weder eine markbeherrschende Stellung begründet noch verstärkt wurde. Auf die Eröffnung einer Prüfung konnte demzufolge verzichtet werden.