RPW 2007/1 S. 116
Weitere
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart
Walter Frey Holding AG/Mitsubishi Motors Europe B.V. MME Vertriebsgesellschaft Schweiz AG
Erwägungen
1. Am 20. September 2006 ging beim Sekretariat der Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das vorstehend erwähnte Zusammenschlussvorhaben ein. Demzufolge beabsichtigt die Walter Frey Holding AG, gemeinsam mit der Mitsubishi Motors Europe B.V. (nachfolgend: MME) die Übernahme der Kontrolle über die Mitsubishi Motors Europe Vertriebsgesellschaft Schweiz AG (nachfolgend: MMECH) mittels Erwerb von 75% des Aktienkapitals. MMECH ist eine Tochtergesellschaft der Mitsubishi Motors Europe B.V. Die MME hält gegenwärtig alle Aktien der MMECH.
2. Durch den Zusammenschluss sind in der Schweiz keine Märkte im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU betroffen.
3. Die vorläufige Prüfung ergab somit, dass durch den Zusammenschluss in der Schweiz weder eine marktbeherrschende Stellung begründet noch verstärkt wurde. Auf die Eröffnung einer Prüfung konnte demzufolge verzichtet werden.