RPW 2009/4 S. 459

Nokia Corporation/SAP AG

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Mitteilung gemäss Art. Abs. 1 VKU vom 7. Dezember 2009

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 7. Dezember 2009

A

SACHVERHALT

1.

Am 5. November 2009 hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigen Nokia Corporation und SAP AG (nachfolgend die „beteiligten Unternehmen“), ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, das auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit (Vollfunktionsunternehmen) erfüllt.

2.

Nokia Corporation („Nokia“) produziert eine breite Palette von mobilen Geräten mit entsprechenden Dienstleistungen und Software, welche Kunden ermöglichen, Musik, Navigation, Video, Television, Bilder, Spiele, Geschäftsmobilität und anderes zu erleben.

3.

SAP AG („SAP“) ist ein Anbieter von Unternehmenssoftware. SAP entwickelt, produziert und verkauft eine umfangreiche Palette von Unternehmenssoftwarelösungen. Zudem bietet SAP darauf abgestimmte Supportleistungen, Beratungs- und Wartungsleistungen und Schulungen für die Implementierung von Softwarelösungen an.

4.

Das Gemeinschaftsunternehmen (dessen Firma noch nicht bestimmt ist) wird im Bereich Produktauthentifikations- und Antifälschungs-Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden (d.h. B2B) tätig sein. Jegliche Ausweitung von diesem Tätigkeitsumfang (insbesondere auf Dienstleistungen für Privatpersonen [B2C]) benötigt die Zustimmung der beteiligten Unternehmen und des Drittinvestors Giesecke & Devrient GmbH („G&D“), solange dieser mindestens 20 % der Anteile des Gemeinschaftsunternehmens hält.

5.

Seit 2006 bietet Nokia die Möglichkeit der Produktauthentifizierung über das Mobiltelefon an, mit dem Ziel, Unternehmen und Staaten in der Bekämpfung von Produktfälschungen zu unterstützen und Konsumenten die Möglichkeit zu geben, über die jeweilige Marke zuverlässige Produktinformationen zu erhalten. SAP hat einen Kundenstamm mit einer beträchtlichen Anzahl bekannter Markennamen, die unter Produktfälschungen leiden. Zudem verfügt SAP bereits über die Basistechnologie und die grundlegenden Softwarelösungen, die für das Angebot weltweiter Antifälschungs-Dienstleistungen eingesetzt werden können. SAP und Nokia sehen Möglichkeiten, zusammenzuarbeiten, um weltweite Produktauthentifikations- und Antifälschungs-Lösungen auf den Markt zu bringen.

6.

Die beteiligten Unternehmen beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, das auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit (Vollfunktionsunternehmen) erfüllt. SAP und Nokia werden je 40 % der Anteilsrechte halten und das Unternehmen gemeinsam kontrollieren. Ein Drittinvestor, G&D, wird die restlichen 20 % der Aktien halten.

7.

Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben ist in der Schweiz meldepflichtig, da die Schwellenwerte von Art. 9 Abs. 1 Bst. a KG und Art. 9 Abs. 1 Bst. b KG erfüllt sind.

8.

Das Zusammenschlussvorhaben wurde am 29. Oktober 2009 bei der Europäischen Kommission als Short Form CO gemeldet. Die Europäische Kommission hat am 26. November 2009 der Errichtung des Gemeinschaftsunternehmens zugestimmt.

9.

Gegenwärtig bietet SAP keine Produktauthentifikations- und Antifälschungs-Dienstleistungen für Unternehmen und Behörden an. Nokia hat eine sehr limitierte Präsenz auf diesem Markt über ein 2007 in China lanciertes B2B Produkt, welches die Möglichkeit der Produktidentifikation über das Mobiltelefon bot. Der Marktanteil von Nokia beträgt gegenwärtig [<5 %]. Die aktuelle Wettbewerbssituation auf dem Markt für Produktauthentifikations- und Antifälschungs-Dienstleistungen ist stark fragmentiert, es gibt keinen Marktleader. Es gibt jedoch eine Reihe von bestehenden Wettbewerbern, die in diesem Markt bereits tätig sind und eine Reihe von potentiellen globalen Wettbewerbern, die die Kapazität haben, Wettbewerber des geplanten Gemeinschaftsunternehmens zu werden.

10.

Zwischen den Geschäftstätigkeiten von SAP und Nokia gibt es keine Überlappungen. SAP ist auf dem EAS-Markt (enterprise application software) aktiv und Nokia ist im Mobilgeräte-Markt tätig.

11.

Zusammenfassend sind keine wettbewerblich relevanten Auswirkungen ersichtlich, da es keine horizontalen Überlappungen zwischen den beteiligten Unternehmen gibt, aktueller und potentieller Wettbewerb herrscht und sich der betreffende Markt in starkem Wachstum befindet.

12.

Die vorläufige Prüfung ergibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Zusammenschlussvorhaben eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses gemäss Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.