RPW 2024/4 S. 1368
Post/Fenaco/PowerUp
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 22. Oktober 2024
Mitteilung gemäss Art. 16 VKU vom 22. Oktober 2024
Erwägungen
1. Am 2. Oktober 2024 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: WEKO) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Dieses betrifft die Erlangung der gemeinsamen Kontrolle über das zu gründende Gemeinschaftsunternehmen PowerUp AG (nachfolgend: PowerUp) durch die Schweizerische Post AG (nachfolgend: Post) und die fenaco Genossenschaft (nachfolgend: fenaco).
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Die Post ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im alleinigen Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Gemäss Art. 3 Postorganisationsgesetz1 bezweckt die Post im In- und Ausland die Beförderung von Postsendungen und Stückgütern, die Erbringung von Finanzdienstleistungen, namentlich im Bereich des Zahlungsverkehrs, sowie Dienstleistungen im regionalen Personenverkehr und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
- Fenaco ist ein Genossenschaftsverband der schweizerischen Agrarwirtschaft. Sie bezweckt die Versorgung der Landwirtschaft und weiterer Kreise mit landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, Verbrauchsgütern und Dienstleistungen. Fenaco kontrolliert diverse Tochtergesellschaften in verschiedenen Geschäftsbereichen. Die Tochtergesellschaften vermarkten unter anderem Getreide, Ölsaaten sowie Nutztiere, erbringen Beratungsdienstleistungen für Landwirte und Landwirtinnen und produzieren Lebensmittel. Durch die Tochtergesellschaften Volg, TopShop, Prima und Landi ist fenaco im Detailhandel und durch Cadar im Grosshandel tätig. Die Tochtergesellschaft AGROLA ist eine Energieanbieterin, verkauft Treibstoffe, Heizöl und Holz-Pellets und ist zudem aktiv im Bereich Energie und Photovoltaik. Zudem ist fenaco durch die Tochtergesellschaft Traveco im Bereich Transport und Logistik tätig.
- PowerUp wird nach der Gründung als Charge Point Operator (nachfolgend: CPO) ein schweizweites öffentliches Schnelladenetz für elektrische Fahrzeuge betreiben und vermarkten aber nicht Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin von Ladestationen (Charging Station Owner, nachfolgend: CSO) sein. Zu den Tätigkeiten als CPO gehört unter anderem die Bereitstellung einer Software-Plattform für den Betrieb der Ladestationen einschliesslich Wartung und Support, die systemische Remote-Überwachung der Ladestationen und Störungsmeldungen an die CSO, Störungsbehebung durch Remote-Massnahmen, ein zentraler Remote-Kundensupport inkl. Hotline, die vertragliche und technische Anbindung von Anbieterinnen von Elektromobilitätsdienstleistungen, die gesamte Abwicklung des Bezahlvorgangs, die Zurverfügungstellung von Unterlagen und Lerninhalten für die CSO sowie Schulung deren Mitarbeitenden.
3. Die Post und fenaco haben im Zusammenhang mit der Gründung der PowerUp unmittelbar verbundene und notwendige Nebenabreden vereinbart.
4. Die vorläufige Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.
1 Bundesgesetz vom 17. Dezember 2010 über die Organisation der Schweizerischen Post (Postorganisationsgesetz, POG; SR 783.1).