RPW 2025/3 S. 856
Galenica/Diagnostics Group
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 28. August 2025
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 28. August 2025
Erwägungen
1. Am 4. August 2025 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Die Galenica AG, nachfolgend Galenica, beabsichtigt, 100% der Stammanteile der Diagnostics Group GmbH, nachfolgend Diagnostics Group, von den bisherigen Eigentümern zu erwerben.
2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
- Galenica ist eine Gesundheitsdienstleisterin in der Schweiz. Galenica betreibt ein Apothekennetz mit den Amavita- und Sunstore-Apotheken. Daneben hält Galenica eine Minderheitsbeteiligung an den Coop Vitality-Apotheken. Weiter entwickelt und führt Galenica eigene Marken und Produkte sowie Marken und Produkte für Geschäftspartner. Galenica bietet zudem Prewholesale- und Wholesale-Distributionsdienstleistungen sowie Datenbankservices für den Schweizer Gesundheitsmarkt an.
- Unter der Firma Diagnostics Group GmbH besteht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Schweizer Recht mit Sitz im Kanton St. Gallen. Die Diagnostics Group umfasst als operative Gruppengesellschaften die labor team w AG, Modern-Path SA und Haemoclot AG. Sie bietet hauptsächlich humanmedizinische Laboranalysen in externen Labors für Leistungserbringer wie Ärzte und teilweise auch Spitäler an.
3. Die vorläufige Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.