Eigenkapitalnachweis
Fachempfehlung 15 Eigenkapitalnachweis
Fachempfehlung 15 Eigenkapitalnachweis
Empfehlung 1 Der Eigenkapitalnachweis wird als Teil des Anhangs eingeführt. Er zeigt die Ursachen der Veränderung des Eigenkapitals detailliert auf. 2 Das Eigenkapital wird kontenplanmässig inskünftig detaillierter dargestellt als im HRM1. Insbesondere werden die Spezialfinanzierungen dem Eigen- oder Fremdkapital zugeteilt. Aus der Neubewertung verschiedener Vermögensbestandteile können sich zudem Bewertungsreserven-Veränderungen ergeben. Ferner sollen die Rücklagen der Globalbudgetbereiche separat aufgezeigt werden.
Erläuterungen Zu Ziffer 1 3 Der Aufbau des Eigenkapitalnachweises ist in Tabelle 15-1 dargestellt.
Zu Ziffer 2 4 Im HRM1 wurde das Eigenkapital als ein Konto geführt, welches sich nur durch den Saldo der Laufenden Rechnung veränderte. Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen wurden als Kategorie „sui generis“ ausserhalb des Eigenkapitals geführt. Die Einteilung z.B. in Vorfinanzierungen, Reserven aus Globalbudgetbereichen, Aufwertungsreserven gab es nicht. Im HRM2 erhöht ein detaillierter Eigenkapitalnachweis die Transparenz. Der Saldo der Erfolgsrechnung verändert jedoch weiterhin das Eigenkapital im engeren Sinne, d.h. den Bilanzüberschuss bzw. Bilanzfehlbetrag (299). Die Einlagen in bzw. die Entnahmen aus Spezialfinanzierungen (290), Fonds (291) und Vorfinanzierungen (293) beeinflussen das Eigenkapital im weiteren Sinn.