Bilanz
Empfehlung
1 In der Bilanz werden Vermögen und Fremdkapital einander gegenübergestellt. Der Saldo ist das Eigenkapital. 2 Das Vermögen sind die Ressourcen, welche die Einheit auf Grund von vergangenen Ereignissen beherrscht. Es wird in Verwaltungs- und Finanzvermögen gegliedert. 3 Das Fremdkapital sind Verbindlichkeiten der Einheit auf Grund vergangener Ereignisse, welche in Zukunft zu wahrscheinlichen Ressourcenabflüssen führen. 4 Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach dem Kontenrahmen.
Erläuterungen
Zu Ziffer 1
5 Das harmonisierte Rechnungsmodell folgt dem in anerkannten Standards üblichen Konzept einer Residualbetrachtung. Das Eigenkapital stellt die Differenz von Vermögen und Fremdkapital dar. 6 Die kumulierten Saldi der Erfolgsrechnung des laufenden Jahres und der Vorjahre stellen den Bilanzüberschuss/-fehlbetrag dar. Ein Bilanzfehlbetrag verbleibt als Minusposten im Eigenkapital.
Zu Ziffer 2
7 Ressourcen sind materielle oder immaterielle Werte, die ein Nutzenpotential für die Einheit selber oder für Dritte (z.B. die Einwohner) aufweisen. Das Nutzenpotential kann nichtfinanzieller oder finanzieller, materieller oder immaterieller Natur sein. 8 Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen (siehe Tabelle 11-1). 9 Als öffentliche Aufgaben gelten diejenigen Aufgaben, welche die Einheit auf Grund von Vorgaben des öffentlichen Rechts (Verfassung, Gesetz, Verordnung, Reglement etc.) wahrnimmt. 10 Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die nicht unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (siehe Tabelle 11-1). 11 Flüssige Mittel oder geldartige Instrumente gelten, auch wenn sie ganz oder teilweise der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, als Finanzvermögen.
12 Die Vermögenswerte des Verwaltungsvermögens und des Finanzvermögens sind nach ihrem Liquiditätsgrad zu gliedern. 13 Die Unterscheidung zwischen Verwaltungs- und Finanzvermögen ist finanzrechtlich wichtig. Sie kann sich ausser in der Rechnungslegung namentlich in der Kompetenzordnung niederschlagen. 14 Neben der Gliederung in Verwaltungs- und Finanzvermögen (siehe Tabelle 11-2) ist eine sekundäre Gliederung in Umlauf- und Anlagevermögen möglich (siehe Tabelle 11-3). 15 Zum Umlaufvermögen zählen die flüssigen Mittel sowie andere Vermögenswerte, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu flüssigen Mitteln werden oder anderweitig realisiert werden. Alle übrigen Vermögenswerte sind als Anlagevermögen zu bilanzieren.
Zu Ziffer 3
16 Das vergangene Ereignis, das zu wahrscheinlichen Ressourcenabflüssen führt, kann rechtlicher oder faktischer Natur sein. 17 Das Fremdkapital setzt sich zusammen aus passiven Rechnungsabgrenzungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen. 18 Das Fremdkapital ist nach seiner Fälligkeit (kurzfristig, langfristig) zu gliedern. Zum kurzfristigen Fremdkapital zählen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen sind. Alle übrigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind als langfristig zu bilanzieren.
Beispiele und Illustrationen
Tabelle 11-1 Beispiele von Positionen des Verwaltungs- und des Finanzvermögens Verwaltungsvermögen Finanzvermögen – Schulanlagen – Vermietbare Liegenschaften (ohne Bezug zu – Verwaltungsgebäude einer bestimmten öffentlichen Aufgabe) – (Kantons-)Strassen – Landreserven – Beteiligungen an ausgelagerten Betrieben – Wertschriften (zur Kapitalanlage) welche öffentliche Aufgaben erfüllen – Zum Verkauf bestimmte Immobilien – Wald, Weiden, Allmenden oder Gewässer – Derivative Finanzinstrumente (im Sinne von Sicherungsgeschäften)
Tabelle 11-2 Bilanz: Gliederung der Aktiven in Verwaltungs- und Finanzvermögen
1 Aktiven 2 Passiven
Umlaufvermögen 20 Fremdkapital Finanzvermögen Kurzfristiges Fremdkapital 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 200 Laufende Verbindlichkeiten
101 Forderungen 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
102 Kurzfristige Finanzanlagen
104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 204 Passive Rechnungsabgrenzungen
106 Vorräte und angefangene Arbeiten 205 Kurzfristige Rückstellungen
Anlagevermögen Langfristiges Fremdkapital Finanzvermögen 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
107 Langfristige Finanzanlagen 208 Langfristige Rückstellungen
108 Sach- und immaterielle Anlagen
Finanzvermögen
109 Forderungen gegenüber 209 Verbindlichkeiten gegenüber
Spezialfinanzierungen und Fonds im Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Fremdkapital Verwaltungsvermögen (14) 29 Eigenkapital
140 Sachanlagen VV 290 Spezialfinanzierungen im Eigenkapital
142 Immaterielle Anlagen VV 291 Fonds im Eigenkapital
144 Darlehen VV 292 Rücklagen der Globalbudgetbereiche
145 Beteiligungen, Grundkapitalien VV 293 Vorfinanzierungen
146 Investitionsbeiträge 294 Finanzpolitische Reserve
148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen 295 Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen