Definition Untergeschoss
FAQ - Brandschutzvorschriften VKF
Brandschutznorm Brandschutzrichtlinie X Verzeichnis Brandschutzerläuterung Brandschutzarbeitshilfe Stand der Technik
Titel / Artikel / Ziffer / Absatz: 40-03 / Geschosse
Thema: Definition Untergeschoss
Datum: 07.09.2005 Nr. 40-001d
Publikation an: Kommissionen VKF Kantonale Brandschutzbehörden X Öffentlichkeit
Frage: Wie ist die Definition des Untergeschosses aus der Sicht des Brandschutzes; a) analog Definition des jeweiligen kantonalen, (kommunalen) Baurechtes, b) eigene Definition, wenn ja welche z.B. nach Nutzung (keine Hauptnutzflächen nach SIA 416)? Nach der Definition des Geschosses unter Begriffe ist das Untergeschoss ausgenommen, also kein Geschoss im Sinne des Brandschutzes. Um in Hanglage zu entscheiden ob ein UG oder ein Vollgeschoss vorliegt muss der Begriff UG näher definiert werden.
Antwort: Anders als bei über dem gewachsenen Terrain liegenden Geschossen gibt es für Untergeschosse keine einheitliche brandschutztechnische Definition. Es gilt deshalb die jeweilige Kantonale Baugesetzgebung zu beachten.