Notwendigkeit

FAQ-Nummer – 22-003 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Vorschrift: 22-15 Blitzschutzsysteme Ziffer, Absatz: Anhang zu Ziffer 2 Lit. a Thema: Notwendigkeit Beschlussdatum: 12.09.2023 Frage: Mit Beschluss der Technischen Kommission Brandschutz (TKB) vom 09.06.2021 wurde die Tabelle im Anhang der VKF-BSR 16-15 in Bezug auf die Personenbelegung in Verkaufsgeschäften angepasst. Dies hat zur Folge, dass der Text von Lit. a «Räume mit grosser Personenbelegung» in der Tabelle zu Ziffer 2 im Anhang der BSR 22-15 nicht mehr korrekt ist.

Antwort ABSV: Aufgrund der Anpassung vom 09.06.2021 besteht bezüglich Personenbelegung von Verkaufsgeschäften ein Widerspruch zwischen dem Anhang zu Ziffer 3.5.2 «Personenbelegung» der VKF-BSR 16-15 und dem Anhang zu Ziffer 2 «Notwendigkeit» der VKF-BSR 22- 15.

Der Text von Lit. a im Anhang zu Ziffer 2 «Notwendigkeit» sollte neu wie folgt lauten: a Räume mit grosser Personenbelegung; Räume in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Theater, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten sowie Fachmärkte, Kaufhäuser, Einkaufszentren und Supermärkte.

[Die Anmerkung entfällt]

Korrektur (vorgesehen 2026) FAQ öffentlich publiziert