Neubau Einfamilienhaus

Demande de permis de construire · Unterer Strassackerweg 13a, 3067 Boll

Projet

Projet
Neubau Einfamilienhaus
Lieu
Unterer Strassackerweg 13a, 3067 Boll
Commune
Vechigen
Canton
Berne
Parcelles
3699
EGRID
CH127682463542
Zone
Zone d'habitation (Wohnzone 2-geschossig)
Dérogations demandées
unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG

Procédure

Publiée
15 nov. 2025
Oppositions
jusqu'au 15 déc. 2025
Dossier déposé auprès de
Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Opposition

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 15.12.2025 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.