Neubau Selbstbedienungsladen für Tierfutter
Demande de permis de construire · Einschlagweg 59, Burgdorf
Projet
- Projet
- Neubau Selbstbedienungsladen für Tierfutter
- Lieu
- Einschlagweg 59, Burgdorf
- Commune
- Burgdorf
- Canton
- Berne
- Parcelles
- 2217
- Zone
- Zone artisanale (Arbeitszone 12m)
- Dérogations demandées
- Nach Art. 26 BauG bzw. Art. 36 KEnG für das Abweichen vom winterlichen- und sommerlichen Wärmeschutz sowie von den Anforderungen an die gewichtete Gesamtenergieeffizienz
Procédure
- Publiée
- 8 janv. 2026
- Oppositions
- jusqu'au 9 févr. 2026
- Dossier déposé auprès de
- Bauinspektorat
Opposition
Auflagestelle Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 9. Februar 2026 Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.