Erstellen einer Sichtschutzwand
Demande de permis de construire · Scheuermattweg 4b, 3427 Utzenstorf
Projet
- Projet
- Erstellen einer Sichtschutzwand
- Lieu
- Scheuermattweg 4b, 3427 Utzenstorf
- Commune
- Utzenstorf
- Canton
- Berne
- Zone
- Zone d'habitation, Zone mixte (Wohnzone zweigeschossig, Wohn- und Gewerbezone zweigeschossig)
- Protection
- Aᵤ
Procédure
- Publiée
- 23 avr. 2026
- Oppositions
- jusqu'au 25 mai 2026
- Dossier déposé auprès de
- Gemeinde Utzenstorf Hauptstrasse 28 3427 Utzenstorf
Opposition
Auflage- und Einsprachefrist: bis 25. Mai 2026 Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/274736. Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen, Lastenausgleichsansprüche und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche welche nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechenden rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist. Abteilung Bau