Demande de permis de construire

Demande de permis de construire · Ritterfeldweg 8

Projet

Lieu
Ritterfeldweg 8
Commune
Zollikofen
Canton
Berne

Procédure

Publiée
21 avr. 2026
Oppositions
jusqu'au 21 mai 2026
Dossier déposé auprès de
Einwohnergemeinde Zollikofen Wahlackerstrasse 25 3052 Zollikofen

Opposition

Die Einsprachefrist läuft bis und mit 21. Mai 2026 Das Baugesuch liegt beim Bauinspektorat der Bauverwaltung, Wahlackerstrasse 25, 3052 Zollikofen während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Auflageakten sind ebenfalls online im eBau einsehbar (BE-Login erforderlich, https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20982) Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist im Doppel dem Bauinspektorat einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleich: Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31.4 BauG) Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt wird, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist (Art. 30.1 BauG) Bauinspektorat Zollikofen

Parties