energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung

Demande de permis de construire · Littewil 249, 3068 Utzigen

Projet

Projet
energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung
Type de projet
Rénovation
Lieu
Littewil 249, 3068 Utzigen
Commune
Vechigen
Canton
Berne
Parcelles
1569
EGRID
CH373583934630
Zone
Zone centre (Weilerzone)
Dérogations demandées
Unterschreitung Raumhöhe Art. 67 BauV

Procédure

Publiée
17 juin 2026
Oppositions
jusqu'au 17 juil. 2026
Dossier déposé auprès de
Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll

Opposition

Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 17.07.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Ergänzende rechtliche Hinweise: Das Projekt liegt gemäss Art.97 LwG öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagedauer schriftlich und begründet an die Auflagestelle zu richten.