Demande de permis de construire

Demande de permis de construire · Gässli 6

Projet

Lieu
Gässli 6
Canton
Berne
Parcelles
122
Zone
Zone d'habitation (Wohnzone 1)

Procédure

Publiée
4 août 2026
Oppositions
jusqu'au 3 sept. 2026
Dossier déposé auprès de
Gemeinde Wohlen bei Bern - Abteilung Bau und Planung Hauptstrasse 26 3033 Wohlen b. Bern

Opposition

Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Wohlen und der Bauverwaltung Frauenkappelen während den Öffnungszeiten sowie elektronisch in eBau auf. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen (im Doppel). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Bau und Planung Wohlen

Parties

Auteur du projet