Anbringen eines Graffiti an den Fassaden

Demande de permis de construire · Burgdorf

Projet

Projet
Anbringen eines Graffiti an den Fassaden
Commune
Burgdorf
Canton
Berne

Procédure

Publiée
24 sept. 2026
Oppositions
jusqu'au 26 oct. 2026
Dossier déposé auprès de
Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.

Opposition

Auflagestelle: Gemeinde Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).